Protokoll der Sitzung vom 18.04.2013

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau von Below-Neufeldt stellt ihre zweite Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie viele Alleinstehende ohne Kinder es in Deutschland bzw. Niedersachsen gibt, die trotz Vollbeschäftigung zusätzlich auf ALG II angewiesen sind bzw. es beziehen.

Herr Minister Lies!

Herr Präsident! Frau von Below-Neufeldt, diese Zahlen liegen uns im Moment nicht vor. Es wäre sicherlich interessant, sie zu erheben.

Aber selbst wenn wir diese Zahlen im Moment nicht haben, ist klar, dass die Alleinerziehenden zu einem erheblichen Teil von großen Problemen geplagt sind und nicht von dem leben können, was sie verdienen.

Ich habe vorhin die Zahlen genannt, wo sich die Mindestlöhne im Bereich der Fleischindustrie bewegen. Ein Alleinverdiener bzw. Alleinlebender wird von einem Lohn von 5,50 Euro oder 6 Euro pro Stunde nicht leben können. Er ist auf die zusätzliche Zahlung von Transferleistungen angewiesen.

Hinsichtlich derjenigen, die nicht allein leben und trotzdem auf Transferleistungen angewiesen sind, gebe ich Ihnen recht. Natürlich kann man mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro nicht alle Probleme lösen. Natürlich wird ein Alleinverdiener mit einem Lohn von 8,50 Euro nicht die ganze Familie ernähren können. Aber das kann doch nicht Grundlage für die Entscheidung gegen einen Mindestlohn sein.

Der Mindestlohn soll die untere Grenze sein, und an anderer Stelle brauchen wir starke Sozialpartnerschaften und Tarifpartner, die für anständige Löhne sorgen. Das ist aber Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Unsere Aufgabe ist, das untere Netz von 8,50 Euro einzuziehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt kommt Herr Kollege Schminke für die FDP-, nein, SPD-Fraktion.

(Christian Grascha [FDP]: Nein, nein, das entscheiden wir schon selbst! - Gerd Ludwig Will [SPD]: Wir wollen ihn auch gar nicht abgeben!)

Herr Präsident, das war die Höchststrafe.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ich möchte gleich an den Begriff „Höchststrafe“ anknüpfen: Es ist für uns eine Höchststrafe - jedenfalls für mich -, immer wieder zu hören,

(Christian Grascha [FDP]: Frage!)

dass die sogenannte Tarifautonomie in Gefahr ist, wie Sie immer behaupten.

(Gabriela König [FDP]: Ist das die Frage? Fragen Sie die Landesregie- rung!)

- Frau König, ein bisschen müssen Sie sich auch benehmen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich frage die Landesregierung: Wie stehen denn die Gewerkschaften zu einem Mindestlohn? Was sagen denn die Gewerkschaften? Sehen auch sie die Tarifautonomie in Gefahr? Ist das wirklich so, wie uns das Frau König immer weismachen will?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister!

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schminke, ich bedaure, dass es mir nicht zusteht, zu bewerten, für wen das die Höchststrafe wäre. Ich maße mir nicht an, diese Bewertung hier vorzunehmen. Ich fände es aber interessant, diese Frage mal am Kaffeetisch zu klären.

Die Gewerkschaften begrüßen die Mindestlöhne zur Sicherung auskömmlicher Arbeitseinkommen, weil damit eine Grundlage für eine wirklich sachgerechte tarifpartnerschaftliche Auseinandersetzung geschaffen wird. Sie sehen damit nicht die Tarifautonomie gefährdet.

Ich habe es vorhin gesagt: Es gibt eine untere Grenze von 8,50 Euro. Damit wird nicht in die Tarifautonomie eingegriffen, im Gegenteil. Wer sich einmal die Vorschläge für die Besetzung der Mindestlohnkommission auf Bundesebene ansieht, der wird erkennen, dass sich diese Kommission aus Vertretern der Tarifpartner, der Sozialpartner zusammensetzt. Dort wird der Mindestlohn quasi festgelegt. An der Stelle greifen wir überhaupt nicht in die Tarifautonomie ein.

Ansonsten eröffnet der gesetzliche Mindestlohn den Gewerkschaften und damit eigentlich allen Sozialpartnern die Möglichkeit, in einer inhaltlich

ausgerichteten tariflichen Auseinandersetzung, in einem Miteinander für anständige Löhne zu sorgen. Ich habe es vorhin gesagt: Es geht nicht ausschließlich darum, dafür zu kämpfen, den Auswuchs nach unten zu begrenzen, sondern auch darum, gute Arbeit auch anständig zu bezahlen. Das ist, glaube ich, auch die Grundeinstellung der Gewerkschaften.

Aber lassen Sie mich an der Stelle ergänzend noch etwas zur Arbeitgeberseite sagen. Es entsteht ja oft der Eindruck, die Arbeitgeberseite lehne Mindestlöhne ab. Das würde ich nach vielen Gesprächen, die ich geführt habe, verneinen. Natürlich muss man die Branchen unterschiedlich betrachten.

(Gabriela König [FDP]: Den gesetzli- chen Mindestlohn lehnen sie ab, nicht den Mindestlohn an sich!)

- Nein, sie lehnen auch nicht den gesetzlichen Mindestlohn ab, Frau König. Auch das ist ein Irrtum.

(Christian Grascha [FDP]: Sie hätten gestern mal zuhören müssen beim Parlamentarischen Abend der Unter- nehmerverbände!)

- Sie können sich vorstellen, dass ich sowohl mit Herrn Müller als dem Chef der Unternehmerverbände als auch mit vielen Unternehmen, auch Handwerksunternehmen, in Niedersachsen sehr intensiv im Gespräch bin.

(Gabriela König [FDP]: Dann müssten Sie es eigentlich wissen!)

Deswegen will ich Ihnen gerne auf Ihre Frage antworten.

Man muss für den Bereich der Unternehmer und der Handwerker durchaus differenzieren. Für den Bereich der Handwerksunternehmen in unserem Land möchte ich sagen: Handwerksunternehmen bewerben sich um öffentlich ausgeschriebene Aufträge. Aber sie bewerben sich im Wettbewerb mit Unternehmen, die über Sub- und SubSubunternehmen agieren und sich deshalb nicht an tariflich gebundene Löhne halten, die sich nicht an die Untergrenze von 8,50 Euro halten, die sich auch gar nicht daran halten müssen, weil sie nicht gesetzlich verankert ist.

Diese Unternehmer formulieren im Gespräch eindeutig und klar: Wir brauchen hier eine Lösung. Das ist eine Verzerrung des Wettbewerbs. - Das geht zulasten der Unternehmerinnen und Unter

nehmer. Und gerade die müssen wir doch im Blick haben, das sind doch diejenigen, für die wir in Niedersachsen hart kämpfen und uns anstrengen müssen.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch einen anderen Bereich nennen. Das ist z. B. der Bereich der Gaststätten, für den das Ministerium die Allgemeinverbindlichkeit erklärt hat, womit eine Lösung geschaffen werden sollte, damit Lohndumping im Bereich von Gastronomie nicht mehr stattfindet. Die Zielsetzung, die damit verbunden wurde, war sehr hoch und bestand darin, nicht nur das Lohndumping zu verhindern, sondern eine Branche, die hoch attraktiv ist, auch für junge Menschen interessant zu machen, sie attraktiv zu gestalten und damit Grundbedingungen zu schaffen, die nicht unterschritten werden.

Wir sind jetzt in der Situation, dass die Unternehmen, die es wollen, und die Unternehmen, die es nicht wollen, miteinander im Kampf sind und ein großer Teil der Unternehmen nicht mehr im Arbeitgeberverband, dem DEHOGA, organisiert ist und fragt: Wie kann der DEHOGA hier einen Flächentarifvertrag abschließen, obwohl er uns gar nicht mehr alle vertritt? Ein großer Teil der Unternehmen aber ist noch in dem DEHOGA organisiert und will diese Lösung. Das Hemmnis aber ist die 50-%Quote.

Der allgemein verbindliche gesetzliche Mindestlohn ist mindestens für einen großen Teil, wenn nicht nahezu für 50 % aller Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Bereich des Gaststättenwesens tätig sind, die Lösung. Das sind doch die, für die wir etwas tun müssen. Die kommen doch zu uns und fordern eine Lösung von uns.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen muss man mit dieser undifferenzierten Betrachtung - die einen, also die Gewerkschaften, sind dafür, und die anderen, die Unternehmer, sind dagegen - sehr vorsichtig sein. Ich glaube, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Betrieben viel weiter sind und wir mit der Lösung, die wir andenken, nämlich die Sozialpartner in der Mindestlohnkommission auf Bundesebene zusammenzuführen, einen Weg finden.

Ich bin davon überzeugt, dass der gesellschaftliche Konsens für den Mindestlohn ein Konsens ist,

der auch von den Gewerkschaften und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mitgetragen wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Es spricht der Kollege Thomas Schremmer, Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass 332 000 Menschen in Deutschland - das beantwortet ausdrücklich Ihre Frage, Herr Kollege Bode - vollzeitbeschäftigt Aufstockerleistungen beziehen, eingedenk der Tatsache, dass der Kollege Klaus - jetzt sage ich schon: Klaus -

(Zuruf: Dirk Schminke? - Heiterkeit)

- Dirk Toepffer vorhin unter Tagesordnungspunkt 16 implizit für die CDU einen erhöhten Mindestlohn reklamiert hat, indem er gesagt hat, 8,50 Euro seien viel zu wenig, und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt festgestellt haben, dass es im Bereich der Großunternehmen Höchstverdienerinnen und -verdiener gibt, die 200- bis 400-mal so viel verdienen wie diejenigen, die in diesen Unternehmen arbeiten, frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung diese Kluft zwischen Höchst- und Niedrigverdienern gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich?