- Dirk Toepffer vorhin unter Tagesordnungspunkt 16 implizit für die CDU einen erhöhten Mindestlohn reklamiert hat, indem er gesagt hat, 8,50 Euro seien viel zu wenig, und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir bei diesem Tagesordnungspunkt festgestellt haben, dass es im Bereich der Großunternehmen Höchstverdienerinnen und -verdiener gibt, die 200- bis 400-mal so viel verdienen wie diejenigen, die in diesen Unternehmen arbeiten, frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung diese Kluft zwischen Höchst- und Niedrigverdienern gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist vor allen Dingen die gesellschaftspolitische Auswirkung, die in den Griff zu bekommen für uns politisch von großem Interesse ist. Eine direkte Auswertung, die man statistisch aufgreifen könnte, liegt uns nicht vor.
Trotzdem möchte ich dazu sagen, dass uns in gesellschaftlicher Hinsicht insbesondere die Diskussion, die wir vorhin erlebt haben, als es um die Frage von Vorstands- und Managergehältern ging, sehr nachdenklich machen sollte.
Wenn wir auf der einen Seite - deshalb habe ich den Antrag der CDU hier als sehr positiv empfunden - diskutieren, welches Ausmaß Vorstandsgehälter annehmen dürfen und können und vor allen Dingen wer darüber entscheidet, dann ist es, um diesen gesellschaftlichen Konflikt in unserem Land in den Griff zu bekommen, doch auf der anderen Seite auch notwendig, die Debatte darüber zu führen, was wir am unteren Ende machen.
Wenn wir auf der einen Seite sagen, wir wollen einen rechtlichen Rahmen dafür sichern, dass wir oben begrenzen, dann müssen wir doch auch einen rechtlichen Rahmen dafür haben, dass wir nach unten begrenzen. Das muss doch mindestens die gleiche gesellschaftliche Herausforderung sein, um die Kluft zu verhindern.
Ich will an dieser Stelle eine Zahl nennen, die zumindest volkswirtschaftlich kommuniziert wird und die man sicherlich im Ergebnis hinterfragen muss. Ich meine aber, dass sie die Dimension deutlich macht. Es gibt eine gute Studie von Prognos, die zeigt, wie sich Mindestlöhne in Deutschland auf die gesamte Wirtschafts- und Volkswirtschaftsstruktur in Deutschland auswirken.
Wenn wir den Mindestlohn bei 8,50 Euro ansetzen, dann hat das Auswirkungen im Umfang von 7 Milliarden Euro. Diese 7 Milliarden Euro setzen sich zusammen aus dem, was an sozialen Leistungen und Aufstockerleistungen weniger gezahlt werden muss, setzen sich aus Mehreinnahmen zusammen, die ich über Sozialversicherungsbeiträge und Steuereinnahmen generiere, und setzen sich auch aus dem steigenden Konsum zusammen. Wir haben also in der Frage der gesellschaftlichen Relevanz Argumente.
Aber auch in der Frage der volkswirtschaftlichen Auswirkungen und Bedeutung zeigt sich deutlich: Ein Mindestlohn in Deutschland sorgt für eine Verbesserung der volkswirtschaftlichen Situation.
Deswegen war ja der Ansatz: Ein Mindestlohn sorgt auch dafür, dass wir in unserem Land wieder in der Lage sind, anständig zu investieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Ausweitung des Niedriglohnsektors werden aus anderen Hochlohnländern wie beispielsweise Belgien und Dänemark inzwischen Vorwürfe laut, wonach Deutschland hier Wettbewerbsvorteile erreicht. Wo steht Deutschland eigentlich? Gibt es diese Verwerfungen gegenüber anderen tatsächlich? Sind die Vorwürfe berechtigt?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schminke, es gibt eine OECD-Untersuchung, der zufolge Deutschland eines der Länder mit dem höchsten Anstieg der Lohnungleichheit ist. Ich meine, das hat auch die Debatte von vorhin sehr deutlich gemacht. Nach Berechnungen der OECD arbeiteten 2009 in Deutschland 20,2 % der abhängig Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor. Dieser Wert liegt deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 16,3 %. Die OECD verweist auch auf die gegen den internationalen Trend stärkere Ausweitung des deutschen Niedriglohnsektors.
„Mit dem Schreiben möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf das Phänomen des Sozialdumpings insbesondere im Fleischverarbeitungssektor in Deutschland lenken. Obschon diese Praxis an sich dem EU-Recht nicht entgegenstehen muss, ist gleichwohl festzustellen, dass die Arbeits- und Lohnbedingungen für die vorgenannten ausländischen Arbeitskräfte sich signifikant von den Arbeits- und Lohnbedingungen für die übrigen, im gleichen Sektor beschäftigten Arbeitnehmer unterscheiden.
„Es besteht Anlass zu ernsthaften Zweifeln, ob diese Praxis mit dem europäischen Recht vereinbar ist, insbesondere mit dem Prinzip der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung.“
Meine Damen und Herren, es liegen 15 weitere Fragen vor. Nur ein Hinweis an die Fragesteller, ohne dass ich ein großer Wahrsager bin: Diese Fragen werden nicht mehr aufgerufen werden.
Wir machen mit der Besprechung dieser Frage weiter. Das Wort hat der Herr Kollege Klein von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Deutschland eines der wenigen Länder in der EU ist, das noch keinen gesetzlichen Mindestlohn hat, frage ich die Landesregierung: In welchen Ländern der Europäischen Union existieren bereits gesetzliche Mindestlöhne? Ist der Landesregierung bekannt, dass es dort negative Beschäftigungseffekte gegeben hat?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach unserem Kenntnisstand gibt es 20 EU-Staaten mit Mindestlohn. Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mindestlöhne in anderen EU-Staaten liegen nicht vor.
Aber es gibt derartige Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung bereits für einzelne Branchen in Deutschland, in denen Mindestlöhne eingeführt worden sind.
Die Ergebnisse allerdings, die den politischen Gesprächen zu entnehmen sind und die sich auch daran festmachen, dass die EU-Länder nach und nach die Einführung der Mindestlöhne fortgesetzt haben - wir sind am Ende der Liste und nicht Vorreiter, sondern eher Nachzügler -, zeigen, dass dort keine negativen Effekte festzustellen sind.
Bei den Untersuchungen, die hier durchgeführt wurden, bei den acht verschiedenen Branchenstudien, zeigt sich, dass hinsichtlich der eingeführten Mindestlöhne keine nachhaltigen Effekte auf die Beschäftigung nachgewiesen werden konnten.
Allerdings hält die Studie auch fest, dass positive Wirkungen von Mindestlöhnen nur dann zum Tragen kommen - damit sind wir bei dem Kernpunkt der ersten drei Antworten -, wenn ihre Einhaltung wirksam kontrolliert wird.
Andernfalls - und darauf müssen wir achten - würden gerade die gesetzestreuen Unternehmen, die sich daran halten, durch Auftragsverlust benachteiligt.
Darum gilt es, nicht nur Mindestlöhne einzuführen, sondern auch die Kontrollen zu verschärfen, um die Einhaltung zu gewährleisten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Was erwartet sie vor dem Hintergrund der jetzt anstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien ohne Einführung eines Mindestlohns? Was würde das für den deutschen Arbeitsmarkt und für die betroffenen Arbeitnehmer, die über Arbeitsmigration zu uns kommen, bedeuten?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich der Öffnung des Arbeitsmarktes - das muss man auch für die Länder betrachten, die schon hinzugekommen sind - hegen wir keine Befürchtungen, sondern wir begrüßen, dass sich Europa zu einem globalen, offenen und großen Arbeitsmarkt entwickelt. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung.
Was die Länder Rumänien und Bulgarien betrifft, für die die Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Januar 2014 eintritt, stimmen mich allerdings schon die Worte des BA-Vorsitzenden, Herrn Weise, nachdenklich. Er hat die große Sorge geäußert, dass bis zu 160 000 Menschen - eine Art Armutsmigration oder Armutsflucht - aus Bulgarien und Rumänien in unser Land kommen, weil sie unter den Bedingungen, unter denen sie dort Arbeit finden, keine Perspektive sehen.
Das sind die Zahlen, die ich vorhin genannt habe. Selbst mit 6 Euro, die sie bei uns verdienen, verdienen sie deutlich über dem, was sie jemals vor Ort verdient haben.
Das kann aber nicht unser Ziel sein. Deswegen ist gerade die Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien nicht in der Sorge „Oh Gott, was passiert da jetzt?“, sondern in dem Ziel ausgedrückt, denen, die hierher kommen, faire und anständige Arbeitsbedingungen zu garantieren.
Das ist ein weiterer Grund, warum wir dringend dafür sorgen müssen, dass der Mindestlohn flächendeckend eingeführt wird, damit - das ist ja die große Sorge - keine Billigkonkurrenz unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsteht, die Beschäftigung in unserem Land nicht dadurch gefährdet wird und Leute hier nicht unter auch für ihre Verhältnisse unwürdigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.
Ein Verankern des Mindestlohns mit der entsprechenden Kontrolle sichert uns ein Stück weit davor, dass die Auswüchse eintreten, die wir nicht verneinen können, wobei wir aber davon ausgehen, dass wir sie mit dem Mindestlohn beherrschen können.