Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus der Sicht der Landesregierung und auch aus der Sicht der Agrarministerkonferenz haben wir die Rolle von Frau Aigner und der Bundesregierung sehr stark kritisiert. Wir haben auch aufgeführt, dass im mehrjährigen Finanzrahmen, obwohl es insgesamt eine Aufstockung der EU-Mittel gibt, im Agrarhaushalt überproportional gekürzt wird. Wir haben insbesondere kritisiert, dass bei dieser Kürzung gerade die zweite Säule, die wir für den ländlichen
Wir stellen fest, dass es erstmals einen Rückgang im Vergleich zu dem vorausgegangenen mittelfristigen Finanzrahmen gibt. Wir sehen das mit Sorge.
Wir weisen darauf hin, dass die ELER-Mittel deutlich verringert werden. Das wird den wachsenden Erfordernissen in Deutschland nicht gerecht. Die Bundesregierung hat also nicht das erreicht, was wir in Deutschland eigentlich brauchen.
Dann kommt der gemeinsame Satz: Deshalb fordern sie - also die Bundesländer - die Bundesregierung auf, in den anstehenden Verhandlungen zur Verteilung der ELER-Mittel auf die Mitgliedstaaten auf der Grundlage objektiver Kriterien und bisheriger Leistungen den in Deutschland bestehenden Bedarf mit Nachdruck zu vertreten.
Weitere Kürzungen sind nicht akzeptabel. Falls es zu diesen Kürzungen kommt, sind sie auch nicht durch die Länder kompensierbar. Daher haben wir den Bund aufgefordert, einen Ausgleich über seine GAK-Mittel zu leisten, wenn er diese Kürzungen mitträgt.
Herr Minister, ich möchte Sie fragen: Welche Beschlüsse hat die Agrarministerkonferenz zum Aspekt der Mengenkontingentierung nach dem Wegfall der Milchquote eigentlich gefasst?
(Zurufe von der CDU: Was? - Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Der Minister kennt die Frage; sonst wüsste er nicht, was er antworten soll!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gerade über die Milchpolitik - nicht nur wegen der massiv demonstrierenden Milchbauern aus ganz Deutschland - in Berchtesgaden sehr intensiv miteinander gerungen. Unter den rotgrünen Ländern gibt es die Tendenz, den Beschluss des Europäischen Parlaments, nach Wegfall der Milchquote zu einer freiwilligen Mengenreduzierung, zu einer freiwilligen Regelung zu kommen, zu begrüßen. Das war vor allem unter den CDU-Ländern nicht konsensfähig.
Was wir aber erreicht haben, ist, dass der aus unserer Sicht positive Beschluss des Europäischen Parlaments jetzt gemeinsam bewertet wird, und zwar im Hinblick auf die Ausgestaltung und die Frage, wie man das machen kann, ohne dass Steuergeld hineinfließt, wie man im Sinne fairer Milchpreise effektive Wirkungen erzielen kann und im Hinblick darauf - das ist eine lange niedersächsische Forderung, die wir auch einstimmig beschlossen haben -, dass sich die Milchbauern und Milchbäuerinnen besser selber organisieren können, dass die starren Obergrenzen, die die EU in Bezug auf die Menge vorgegeben hat, entfallen sollen, damit die Milchbäuerinnen und Milchbauern, ähnlich wie Gewerkschaften, in Zukunft gemeinsam für faire Preise kämpfen können.
Dazu haben wir einen klaren Beschluss gemeinsam gefasst, mit dem wir die Bundesregierung dazu auffordern, auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass sich die Erzeugergemeinschaften, die Milchbauern besser selbst organisieren können, um dann gegebenenfalls über Verhandlungen oder auch über Streiks für faire Milchpreise zu sorgen.
Danke schön, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage - das ist die fünfte und letzte für die CDU - stellt Herr Kollege Ehlen.
Herr Präsident! Ich habe vorhin eine Frage gestellt, auf die ich keine ordentliche Antwort bekommen habe. Deshalb frage ich nach.
Ich frage die Landesregierung, was sie mit der Definition „bäuerlicher Familienbetrieb“ meint und wie sie diese Betriebe auf der Grundlage der jetzt
gefassten Beschlüsse künftig fördern und definieren will. Ich weiß, dass im Jahr 2006, als seinerzeit die gemeinsame Agrarpolitik fortgeschrieben wurde, der damalige Landwirtschaftsminister hier äußerst dezidiert geantwortet hat. Deshalb fordere ich Sie jetzt auf, Herr Minister Meyer: Butter bei die Fische!
Der Beschluss des Europäischen Parlaments besagt, dass die Bundesländer in Zukunft definieren sollen, welche Bereiche z. B. von Agrarzahlungen ausgeschlossen sind, weil sie nicht zum bäuerlichen Agrarbereich gehören. Als Beispiele werden immer die Förderung von Golfplätzen, von Knästen, von Rüstungskonzernen, von Energiekonzernen genannt.
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Was ist das: bäuerliche Familienbetriebe? - Hans-Heinrich Ehlen [CDU]: Butter bei die Fische! - Weitere Zurufe von der CDU)
Sie wissen, dass der größte Agrarsubventionsempfänger in Nordrhein-Westfalen der Konzern RWE ist. Der würde nach der Definition der Landesregierung und wohl auch nach Ihrer Definition nicht unter den Begriff „bäuerlicher Betrieb“ fallen.
Die Frage ist von daher, wie wir das abgrenzen. Ich habe Ihnen etwas zu den Größenordnungen gesagt, was Kappung und Degression angeht.
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Wir wol- len die Definition haben! - Weitere Zu- rufe von der CDU - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
- Die Definition ist genauso, wie Sie sie immer treffen, wenn Sie von moderner oder unternehmergeführter Landwirtschaft sprechen.
Sie ist - aber das wäre eine längere Debatte - an ganz verschiedene Kriterien geknüpft: die Größe des Betriebes, die Struktur - deshalb auch der Begriff „Familienbetrieb“ -, die Bindung an den Boden, dass man nicht sozusagen - - -
Meine Damen und Herren insbesondere von der rechten Seite: Bitte warten Sie einfach ab, wie die Antwort ausfällt!
Dabei geht es auch darum, dass dem Landwirt der Boden gehört und dass er nicht nur 100 % Pachtflächen hat. Die Frage ist, ob er Futtermittel selber anbaut. Bei der industriellen bzw. bäuerlichen Tierhaltung haben wir, wenn Sie den Koalitionsvertrag und auch die Bundesratsinitiativen genau lesen, klare Definitionen, ab welcher Grenze das anfängt. Das ist die sogenannte Bundesimmissionsschutzgrenze. Damit Sie konkrete Zahlen haben: z. B. 30 000 Hühner, 1 500 Schweine, 600 Kühe. - So steht es im Koalitionsvertrag. Nur noch bis zu dieser Grenze soll es in Zukunft für höhere Tierschutz- und Umweltleistungen aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm Gelder geben.
Sie haben bislang übrigens auch immer Grenzen gesetzt. Diese waren aber an die Höchstsumme der Förderung geknüpft. Wir knüpfen die Förderung jetzt an konkrete Tierzahlen. Damit haben Sie ein Beispiel dafür, was für uns ein Indikator für bäuerliche Betriebe ist. Es ist schade, dass die Opposition nicht weiß, worin der Unterschied zwischen Bauernhöfen und Agrarfabriken liegt.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ein allgemeiner Hinweis, zumal Sie alle weitgehend erfahrene Parlamentarier sind: Das Präsidium achtet, so gut es das kann, darauf, dass Fragen gestellt und Antworten gegeben werden. Auf den Inhalt der Antworten haben wir keinen Einfluss und auf den Zufriedenheitspegel auch nicht. Da gibt es dann andere Wege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Landwirtschaft bei der Produktion nachwachsender Rohstoffe der sogenannte iLUC-Faktor vorgehalten wird, frage ich die Landesregierung, ob Intensivierung und höhere Effizienz in der Landwirtschaft auch in den zukünftigen Förderprogrammen vorkommen sollen. Der iLUC-Faktor bedeutet ja, dass, wenn hier weniger Nahrungsmittel produziert werden, dafür in anderen Teilen der Welt eventuell Regenwald gerodet werden muss und dann auf diesen Flächen Nahrungsmittel angebaut werden müssen.
Hinzu kommt, dass Nahrungsmittel weltweit knapp sind. Zu fragen ist, ob Effizienzsteigerungen nicht auch deswegen notwendig sind, damit wir nicht den Ärmsten der Welt die knappen Nahrungsmittel wegessen.