Gerade bei der Präventionsarbeit muss man noch einmal sehr deutlich unterstreichen, dass wir hier auf einem sehr erfolgreichen Weg sind. Die Tendenzen beim Missbrauch von Alkohol und Tabak zeigen gerade bei jungen Menschen und Jugendli
chen in die richtige Richtung, nämlich nach unten. Aber deutlich ist, dass gerade im Bereich Cannabiskonsum noch einiges zu tun ist. Ich habe das ausgeführt. Deshalb ist es auch so wichtig, dass es suchtpräventive Projekte und Angebote - die sind ja auch schon auf den Weg gebracht worden - insbesondere auch im Bereich der Schule, für die Schülerinnen und Schüler, für Lehrer, aber ganz besonders auch für Eltern, gibt.
Hierbei kommt dem Elternhaus eine hohe Verantwortung zu. Das ist nicht nur Sache des Staates, sondern auch Sache der Erziehung durch die Eltern, die eine Vorbildfunktion einnehmen müssen. Sie müssen aufmerksam sein und ihre Kinder vor den möglichen Entwicklungen warnen.
Meine Damen und Herren, wir haben eine klare Position bezogen. Wir möchten, nachdem es keine deutlichen Signale aus der rot-grünen Landesregierung in dieser Frage gibt, zumindest im Landtag eine deutliche Position beziehen. Unmissverständlich machen wir deutlich: Die wichtigste Message an die jungen Menschen kann heute aus dem Landtag nur lauten: Finger weg vom Drogenkonsum! Keine Macht den Drogen! - Nur so macht man gute Gesundheitspolitik.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Cannabis handelt es sich um eine Droge. Umstritten ist vielleicht noch deren psychische Wirkung. Unstrittig sind aber der negative Einfluss auf die Atmungsorgane, auf die Gefäße, und das erhöhte Krebsrisiko. Zudem gibt es inzwischen Belege dafür, dass bei Jugendlichen und Heranwachsenden der Konsum von Cannabis zu Veränderungen in der Hirnstruktur führen kann. Allein der Hinweis, wie er auch von den Zuschauern gekommen ist, darauf, dass es auch legale Drogen gibt, wie z. B. Alkohol oder Nikotin, macht Cannabis für den Körper nicht verträglicher.
Die Frage ist, wie der Staat insbesondere mit den Konsumenten umgehen sollte. Die Vorschrift des § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht
die Einstellung des Strafverfahrens wegen eines Betäubungsmitteldeliktes. Voraussetzung ist u. a., dass sich die Tat auf ein Betäubungsmittel bezieht, welches der Täter nur in geringer Menge zum Eigenverbrauch besitzt. Der Sinn dieses Gesetzes ist es, die Konsumenten nur dann zu bestrafen, wenn es tatsächlich notwendig ist. Es gilt der Grundsatz: Hilfe vor Strafe.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 in der sogenannten Cannabis-Entscheidung die Bundesländer aufgefordert, eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis für diese Fälle anzuwenden. Die Länder haben in den Richtlinien zur Anwendung des § 31 a BtmG mit Ausnahme von Berlin in den vergangenen Jahren die Einstellungsgrenze für sogenannte geringe Mengen auf sechs Gramm festgelegt. Im Mai 2011 bzw. Februar 2012 haben jedoch die Länder NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz die „geringe Menge“ für Cannabis wieder auf zehn Gramm heraufgesetzt. Die Begründung für diese Alleingänge ist für mich nicht nachvollziehbar. Das scheint weniger eine medizinische oder juristische Entscheidung, als eher eine taktisch-politische gewesen zu sein, meine Damen und Herren.
Die Richtlinienkompetenz für die Einstellungspraxis liegt bei den Bundesländern. Ich fordere daher die Niedersächsische Justizministerin auf, sich insoweit endlich zu positionieren.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Helge Limburg [GRÜNE]: Das hat sie doch getan! Sie müssen einmal Zei- tung lesen, Herr Kollege!)
Diese Frage ist weniger eine soziale, sondern zwingend auch eine juristische. Ich glaube, die Ressortaufteilung scheint hier noch nicht ganz zu klappen.
Kein Bürger wird es verstehen, wenn Strafdelikte in Deutschland unterschiedlich verfolgt werden. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, sich für eine bundeseinheitliche Definition des Eigen
verbrauchs einzusetzen. Dabei muss ganz klar sein, dass Niedersachsen mit einer Erhöhung der Eigenbedarfsgrenze die Mehrheit der deutschen Bundesländer verlässt. Alleingänge sind nicht zielführend, meine Damen und Herren!
Der Vorstoß der Sozialministerin hat offensichtlich ausschließlich einen populistischen Hintergrund und ist frei von jeder juristischen Kenntnis, meine Damen und Herren.
Ich frage mich auch, welches drogenpolitische Signal die Ministerin mit einer Erhöhung senden will - in einer Zeit, in der sogar das Zigarettenrauchen in jeder Eckkneipe verboten wird.
(Zurufe von der FDP und von der CDU - Christian Dürr [FDP] - zeigt zur SPD und zu den GRÜNEN -: Da sit- zen nämlich diejenigen!)
Und überhaupt: Was sind das eigentlich für Prioritäten? Lautet so die Kernbotschaft der neuen Sozial- und Gesundheitspolitik in Niedersachsen: „Leute, geht mehr kiffen; dann klappt es auch mit der Regierung.“?
Das wird der medizinischen, der volkswirtschaftlichen und der rechtlichen Bedeutung von Drogen nicht gerecht.
Auch Ihnen, Herr Dr. Genthe, darf ich zu Ihrer ersten Rede vor dem Niedersächsischen Landtag gratulieren.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rot-Grün hat sich zum Ziel gesetzt, eine rationale Drogenpolitik in Niedersachsen zu praktizieren. Darunter verstehen wir, dass der Konsum unterschiedlicher Drogen nach ihrer jeweiligen Gefährlichkeit bewertet werden muss und sodann keine
Daran werden wir uns orientieren. Von diesem Weg lassen wir uns auch nicht durch den durchschaubaren Versuch abbringen, durch das unvertretbare Schüren von Unsicherheiten insbesondere an den Stammtischen dieser Republik Stimmung zu machen.
Die beste Lösung wäre es, wenn es keinen Drogenkonsum geben würde. Das ist jedoch ein Zustand, den wir nicht erreichen werden. Somit bedarf es als Antwort des Staates eines abgestimmten Konzeptes, bestehend aus Aufklärung, aus Prävention und aus Repression, stets wohl aufeinander abgestimmt.
Ich sage an dieser Stelle unseren herzlichen Dank an die Sozialministerin und auch an die Justizministerin, dass sie dieses Konzept nicht nur mittragen, sondern dass sie es aktiv vorantreiben, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich den vorliegenden Antrag der CDU durchliest, dann stellt sich doch unweigerlich die Frage: Was ist eigentlich die Intention? - Bei Durchsicht der Forderungen kann man an etlichen Stellen Übereinstimmungen feststellen: Bei Prävention, Bekämpfung, wissenschaftlicher Evaluierung sind wir schnell beieinander. - Nur, Herr Böhlke, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube Ihnen diese Worte nicht, und ich werde Ihnen im Folgenden anhand von Widersprüchen und Ihren Äußerungen gegenüber der Presse aufzeigen, dass Sie eigentlich etwas ganz anderes wollen. Das ist auch in dem Wortbeitrag hier deutlich geworden. Sie wollen eine Äußerung der Sozialministerin missdeuten, Sie wollen sie skandalisieren und schrecken dabei nicht einmal vor der Verdrehung dessen zurück, was gesagt worden ist.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Björn Thümler [CDU]: Dass sie zurückgerudert ist! Das ist die Wahrheit, Herr Tonne!)
Erstens. Sie beschränken sich in Ihrem Antrag ausschließlich auf den Cannabiskonsum. Der Konsum von Cannabis ist ein kleiner Ausschnitt aus der Drogenproblematik.