Protokoll der Sitzung vom 19.03.2015

Sie müssen sich das so vorstellen, dass eine Genehmigung zum Teil immer aus dem Text besteht, der dem Unternehmer am Ende mit dem Genehmigungsbescheid zugestellt wird, dass Bestandteil der Genehmigung aber auch die Betriebsbeschreibung ist. Diese kann eine Vielzahl von Punkten enthalten, die auch Bestandteil der Genehmigung sind. Wenn sich ein solcher Vorgang über viele Jahrzehnte zieht, dann ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass man in einem Anlagenkataster, das immer aktuell gehalten wird, sehr schnell nachvollziehen kann, welche Nebenbestimmungen es tatsächlich gibt oder welche Punkte aus der Betriebsbeschreibung zu beachten sind.

Wenn die Bearbeiterin oder der Bearbeiter im Gewerbeaufsichtsamt wechselt, dann muss es einen guten Übergang geben. Auch dafür ist dies meines Erachtens ein sehr hilfreiches Instrument.

Wir werden versuchen, das innerhalb von drei Jahren zu aktualisieren. Zunächst knöpfen wir uns die Anlagen vor, die im jährlichen Rhythmus zu überprüfen sind, dann die, die im zweijährigen Rhythmus zu überprüfen sind, und dann die, die im dreijährigen Rhythmus zu überprüfen sind.

(Jens Nacke [CDU]: Sie knöpfen sie sich vor? Was heißt das denn?)

Auch sind die Genehmigungsinhaber gehalten, uns dazu Vorlagen zu liefern. Aber die werden selbstverständlich sehr genau geprüft.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die fünfte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt wiederum der Kollege Bäumer. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass uns bekannt ist, dass der Firmenchef ein sehr ausgeprägtes Geschenkewesen hatte, dass sich diese Geschenke auf Cognac, Champagner, Whisky und Sekt bezogen und die Flasche 20 Jahre alten Cognacs schon mal 100 Euro kosten konnte, -

Herr Kollege, kurz und knapp! Und jetzt die Frage, bitte!

- frage ich die Landesregierung, warum in dem damaligen Verfahren nur gegen den Firmenchef ermittelt wurde, das zuständige Polizeifachkommissariat aber nicht gegen die Beschenkten ermitteln durfte, geschweige denn Behördenmitarbeiter befragen konnte, und darüber hinaus, wer wann das Schreddern dieser Akten verfügt hat.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das ist ei- ne Unverschämtheit! Was soll das denn? Außerdem steht Ihnen das gar nicht zu! Sie durften nur noch eine Frage stellen!)

Danke schön. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, ich möchte Sie hier auf die laufenden Ermittlungen verweisen, die die Staatsanwaltschaft hierzu vornimmt. Ich bitte aber auch an dieser Stelle darum, sich mit öffentlichen Beschuldigungen zurückzuhalten. Sie machen zum wiederholten Mal den Versuch, hier einzelne Personen damit in Zusammenhang zu bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Wird gegen Herrn Mielke ermittelt?)

Sie bekommen den gesamten Aktenbestand. Aber die Mühen der Ebene können wir Ihnen nicht ersparen. Sie haben jetzt diesen Aktenbestand an

gefordert. Ich habe eben ausgeführt, wie viel das ist. Sie müssen es dann am Ende selber lesen.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das entbindet Sie nicht von der Pflicht, zu antworten! - Martin Bäumer [CDU]: Sie dürfen gerne meine Fragen beantworten!)

Möglicherweise gibt es hier natürlich auch die Möglichkeit, sich zwischen den Fraktionen darüber zu verständigen, ob man z. B. alle Abfallbegleitscheine haben möchte, und über ähnliche Fragen.

(Martin Bäumer [CDU]: Beantworten Sie bitte meine Fragen! - Heiner Schönecke [CDU]: Es ging um Ge- schenke!)

Ansonsten kann ich Ihnen sagen, dass es hier keinen Hinweis gibt, der es rechtfertigt, Ihren Vermutungen und Unterstellungen irgendwelchen Raum zu geben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Martin Bäumer [CDU]: Beant- worten Sie bitte meine Fragen! - Jens Nacke [CDU]: Wird gegen Herrn Miel- ke ermittelt, Herr Minister?)

Danke schön, Herr Minister. - Die fünfte Zusatzfrage für die Fraktion der FDP kommt wiederum vom Kollegen Bode. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Auf welche Er- mittlungsverfahren beruft er sich denn?)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich würde mich gerne fragen, welche Ermittlungsverfahren eben gemeint waren. Aber dafür reicht die Anzahl meiner Fragen nicht aus.

Sie sollen nicht sich fragen, sondern die Regierung.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Wenzel, ich frage vor dem Hintergrund Ihrer eben auf meine Frage gegebenen Antwort nach der rechtlichen Zulässigkeit von Baugenehmigungen an Unternehmen in Industriegebieten, von denen eine nachteilige Wirkung auf die Umwelt ausgehen könnte. Ihre Antwort lautete - ich habe mitge

schrieben; Sie haben gesagt - Zitat -, dass das Unternehmen in dem Zeitraum ab dem Jahr 1989 nicht hätte entstehen dürfen. Im Zusammenhang mit den Zahlen, die Sie in Ihrer ersten Antwort auf die Dringliche Antwort genannt haben, wonach dort am Tag des Unglücks über 200 000 l brennbare Flüssigkeit lagerten, Kapazitäten für 610 000 l da waren und nur 60 000 l genehmigt waren, und in Verbindung mit der Tatsache, dass quasi jährlich der Landkreis Osterholz dort vor Ort war und dies nicht bemerkt haben will, frage ich Sie: Aufgrund welcher konkreten Erkenntnislage und welcher konkreten Fakten bleibt die Landesregierung dabei, dass der geäußerte Verdacht von Amtspflichtverletzungen des heutigen Chefs der Staatskanzlei und damaligen Baudezernenten und Landrates Jörg Mielke jeglicher Grundlage entbehrt?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Björn Thümler [CDU]: Da bin ich mal auf die Antwort gespannt!)

Danke schön, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bode, nach derzeitigem Erkenntnisstand gibt es keinen Hinweis, der Ihren Vermutungen irgendeinen Raum gibt.

Im Übrigen weise ich auch bezüglich der Frage von Herrn Bäumer noch einmal darauf hin: Über die Frage, gegen wen ermittelt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Das ist keine politische Entscheidung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Darauf ha- ben Sie sich doch gerade bezogen! Sie haben hier die Aussage verwei- gert!)

Meine Damen und Herren, auch zu der Frage, wann z. B. in einer Staatsanwaltschaft Akten nicht mehr gelagert werden müssen, gibt es Aktenaufbewahrungsvorschriften.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig, richtig!)

Es dürfte Ihnen geläufig sein, wie das funktioniert.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Na ja!)

Bezüglich des Hinweises von Ihnen, Herr Abgeordneter Bode: Sie wissen sicher, dass auf dem

selben Gelände auch die Firma Bergolin ansässig ist. Das ist eine Lackfabrik, die dort tätig war. Insofern haben wir es hier mit einem Bereich zu tun, in dem Industrie sozusagen unmittelbar an Wohnbebauung grenzte. Die Firma Koczott hat ein Laborgebäude der Firma Bergolin genutzt. Aber - darauf hatte ich hingewiesen - bei der ursprünglichen Genehmigung 1989/90 war nicht in Aussicht genommen, hier eine Abfallverbrennungsanlage für Fremdabfälle einzurichten, und auch diese Dimension hat sich dort sicher zu der Zeit niemand vorstellen können. Es wundert mich, dass Sie nicht genauer die Frage stellen, was hierzu im Immissionsschutzrecht bei der Umschlüsselung der Anlage und 2003/2004 passiert ist.

(Jörg Bode [FDP]: Aber der Landkreis hätte in den 2000er-Jahren keine Baugenehmigung erteilen dürfen!)

Ich würde mich freuen, wenn Ihre Fraktion noch einmal genauer hingucken würde, was in diesem Bereich tatsächlich geschehen ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kollege Bajus!

(Jens Nacke [CDU]: Wir wollten ja das Fragerecht ausweiten! Das haben Ihre Leute verhindert, Herr Minister! - Christian Dürr [FDP]: Ich glaube, Herr Bajus entschuldigt sich jetzt bei der Gewerbeaufsicht!)

Eins nach dem anderen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde die Landesregierung gerne fragen, welche Maßnahmen sie inzwischen seit der Explosion in Ritterhude ergriffen hat, insbesondere bezüglich der Arbeit der Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Herr Minister, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bajus, wir haben in der Tat unmittelbar - sogar noch vor der Unterrichtung des Landtages - veranlasst, dass das Vieraugenprinzip gilt, wir haben die Anlage eines Genehmigungs- und Nebenbestimmungskatasters veranlasst, und wir sind derzeit dabei, zu prüfen, welche Anforderungen die neue Novelle der Störfallverordnung zur Folge hat, gerade auch bei Betriebslagen, die sehr nahe an die Wohnbebauung heranrücken.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.