Protokoll der Sitzung vom 13.05.2015

Parallel wird seit Jahren ein den wachsenden und neuen Herausforderungen angepasstes Aus- und Fortbildungskonzept für die Polizei Niedersachsen umgesetzt. Damit werden laufend weitere Mitarbeiter zur Bekämpfung von Cybercrime qualifiziert. Zur Erprobung moderner Lernformen unter Einbindung externer Expertise fand bereits ein Webinar in Kooperation zwischen der Polizeidirektion Hannover, der Polizeiakademie und der Hochschule Emden/Leer für die Spezialisten der CybercrimeBekämpfung statt. Dieses Instrument werden wir künftig weiterhin zur effizienten Fortbildung unserer Mitarbeiter einsetzen und die bereits am 9. Dezember 2014 geschlossene Kooperation mit der Hochschule Emden/Leer weiter intensivieren, um künftig von weiteren gemeinsamen Vorhaben partizipieren zu können. Die Vereinbarung stellt eine geeignete Grundlage dar, die Kompetenzen der Landespolizei in den Bereichen Cybersicherheit und Cybercrime-Bekämpfung kontinuierlich zu erhöhen und die Zukunftsfähigkeit der Landespolizei weiterzuentwickeln.

Denn zukünftig werden - das ist die bittere Wahrheit - viele Delikte ohne Cyber-Know-how nicht mehr fachlich kompetent zu ermitteln sein. Die digitale Spurensuche in Protokollen, Netzwerken oder Medien, digitale Sprachcodes in der Hacker- und Kriminellenszene und der Umgang mit kryptierten Massendaten werden zum Ermittlungsrepertoire gehören. Mit Blick auf die Vielzahl an flüchtigen Daten in allen Kriminalitätsfeldern bekommt die fachliche Expertise aller Beteiligten aufseiten der Ermittlungsbehörden eine noch größere Bedeutung. Zunehmend stoßen die Ermittlungsbehörden in den Finanz- und Vermögensermittlungen auch auf digitale Währungen außerhalb der traditionellen Bankgeschäfte, z. B. Bitcoins, elektronische Geldbörsen, Cyberwallets sowie sonstige digitale Bezahlsysteme, bei denen der monetäre Wert nicht immer unmittelbar sichtbar wird.

(Unruhe)

Herr Minister, ich darf Sie einmal kurz unterbrechen. Vielleicht ist es für Sie auch ganz angenehm, eine kurze Verschnaufpause zu haben. - Bei umfassenden Anfragen sollte das Plenum auch an umfassender Antwort interessiert sein. Deswegen habe ich die Bitte, dass Sie den Minister nicht durch diese Geräuschkulisse, die immer lauter wird, belasten und dass diejenigen, die vielleicht nicht so intensiv zuhören wollen, ihre Gespräche vor der Tür führen. Die Geräuschkulisse ist langsam nicht mehr erträglich. Insofern bitte ich Sie, sich zurückzuhalten. - Bitte, Herr Minister!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Insgesamt werden wir uns zukünftig noch intensiver und strukturell auf die wachsenden Herausforderungen einstellen. In der strategischen Ausrichtung der niedersächsischen Landespolizei 2020 ist die Bekämpfung von Cybercrime ein Kernelement. Wir planen daher mit Hochdruck am dynamischen Phänomenbereich orientierte Optimierungen und Veränderungen.

Einen konkreten Schwerpunkt bildet dabei das Vorhaben, landesweit nochmals erheblich mehr Personal zu qualifizieren und auch externen Sachverstand einzubinden. Damit einhergehend werden wir auch noch mehr Ressourcen für eine zeitgemäße Aus- und Weiterbildung innerhalb der Polizei für diesen Bereich bereitstellen. Darüber hinaus wird eine bessere IT-technische Ausstattung sowohl in forensischen als auch in ermittelnden Bereichen vorgenommen. Noch in diesem Jahr stehen für eine Qualifizierungsoffensive von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie für Investitionen in die technische Infrastruktur bis zu 250 000 Euro bereit.

Darüber hinaus analysieren wir zurzeit sehr sorgfältig aufbau- und ablauforganisatorische Veränderungen in der Polizei auf Grundlage unserer Ergebnisse aus der landesweiten Arbeitsgruppe. Uns ist dabei das Element der Beteiligung der Polizeibehörden und der weiteren Akteure auch künftig ein sehr wichtiges Anliegen.

Ich komme zur Beantwortung der einzelnen Fragen.

(Zurufe von der CDU und von der FDP: Ah!)

Frage 1: Welche Maßnahmen hält die Landesregierung zur Bekämpfung der Kriminalität in einer zunehmend vernetzten Welt für erforderlich?

Antwort: Siehe Vorbemerkungen.

(Jens Nacke [CDU]: Können wir die noch mal hören, bitte? - Heiterkeit)

- Ja, gerne.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frage 2: Wird die Landesregierung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 zusätzliche Planstellen bei der Polizei und den niedersächsischen Sicherheitsbehörden vorsehen und die Sachmittel in diesem Bereich aufstocken?

Antwort: Die Sicherheit im Cyber-Raum sowie die Bekämpfung der damit im Zusammenhang stehenden Kriminalität bilden einen wesentlichen Schwerpunkt der strategischen Ausrichtung für die Polizei, aber auch für die niedersächsischen Sicherheitsbehörden insgesamt.

Es ist daher ab dem Jahr 2016 vorgesehen, die für die Bekämpfung von Cybercrime zuständigen Bereiche der Landespolizei weiter personell zu verstärken. Der Umfang der Personalverstärkung ist noch nicht abschließend festgelegt und wird auch vor dem Hintergrund der vorgelegten Ergebnisse der Landesarbeitsgruppe zur Intensivierung der Bekämpfung von Cybercrime zurzeit intensiv geprüft.

Der Haushaltsbereich der Landespolizei ist, wie Sie wissen, budgetiert. Das Bereichsbudget wird dabei grundsätzlich auf Basis strategischer Zielsetzungen und nach einem Abstimmungsverfahren mit den Polizeidirektionen, der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, dem Landeskriminalamt Niedersachsen sowie der Polizeiakademie Niedersachsen durch das Innenministerium, Abteilung Landespolizeipräsidium, verteilt. Die niedersächsischen Polizeibehörden sowie die Polizeiakademie Niedersachsen werden damit in die Lage versetzt, im Bereich der Sachausgaben über die Verwendung der Mittel eigenständig zu entscheiden und diese dort einzusetzen, wo sie nach fachlicher Einschätzung und aufgrund landesstrategischer und behördenspezifischer Zielsetzungen gebraucht werden. Eine Bereitstellung von eigens für die Bekämpfung von Cybercrime besonders ausgewiesenen Sachmitteln durch die Abteilung Landespolizeipräsidium bleibt der abschließenden Bewertung der Ergebnisse der genannten Landesarbeitsgruppe vorbehalten.

Für den Bereich des niedersächsischen Verfassungsschutzes gehört es zu den üblichen sicher

heitsbehördlichen Anforderungen, sich rasch auf erhöhte Gefährdungslagen einzustellen. Die Verfassungsschutzbehörde reagiert dabei typischerweise mit dem Instrument einer temporär veränderten Prioritätensetzung, um die Arbeitsspitzen mit gut ausgebildetem Personal auffangen zu können. Ob zusätzliche Planstellen und Sachmittel erforderlich sind, ist derzeit noch nicht absehbar.

Frage 3: Sind die Speicherung von Verbindungsdaten und die Nutzung von Überwachungskameras nach Ansicht der Landesregierung in einem Rechtsstaat geeignete Mittel, um die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, das Eigentum und die weiteren Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen?

Antwort: Bestimmte Verbindungsdaten können ein geeignetes Mittel für die Aufklärung von Straftaten sein. Das gilt vor allem in Fällen schwerster Kriminalität wie beispielsweise Terrorismus, Kinderpornografie oder schweren Gewalttaten.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 15. April 2015 den Entwurf einer Leitlinie zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vorgelegt. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Vorlage eines aus dieser Leitlinie zu erarbeitenden Gesetzentwurfs möglich.

Bereits im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten JanChristoph Oetjen im Jahr 2014 zur Videoüberwachung in Niedersachsen wurde dargestellt, dass die Polizei des Landes Niedersachsen die ihr per Gesetz übertragenen Aufgaben, Gefahren abzuwehren sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufzuklären und zu verfolgen, wahrnimmt, um so die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren.

Die Polizei nutzt dazu die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, u. a. auch die Überwachung öffentlicher Räume mittels Videotechnik im Sinne des § 32 Abs. 3 Nds. SOG. Die Videoüberwachung dient vorrangig der Verhütung von Straftaten. Für potenzielle Rechtsbrecher besteht ein erhöhtes Risiko, erkannt und gefasst zu werden. Soweit durch diese Überwachung öffentlicher Räume mittels Videotechnik nach § 32 Abs. 3 Nds. SOG Daten erhoben werden, die zur Aufklärung einer Straftat beitragen könnten, können diese gemäß § 39 Abs. 6 Nds. SOG zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten verwendet werden.

Grundsätzlich stehen auch etwaige von Privatpersonen angefertigte Videoaufzeichnungen für das Ermittlungsverfahren zur Verfügung. Sie können als körperliche Gegenstände nach § 94 StPO sichergestellt oder beschlagnahmt werden, wenn sie als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können.

Die Auswertung aufgezeichneter Bild- und Videodaten stellt bei der Bekämpfung von Kriminalität - insbesondere auch im Bereich des islamistischen oder anderweitig politisch motivierten Terrorismus - ein wichtiges Instrument präventiven oder repressiven staatlichen Handelns dar. Die Möglichkeit zum Herstellen von Bild- oder Videoaufnahmen ist heute nahezu für jedermann überall und zu jeder Zeit möglich. Vielfach werden dafür Smartphones genutzt, die neben der Aufzeichnung auch unmittelbar die Möglichkeit zum Versand solcher Daten über das Internet bieten. Auch die Inhaber öffentlich zugänglicher Räume der Gastronomie oder des Einzelhandels sowie die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel nutzen bereits vermehrt Kameras zur Aufzeichnung von Bild- oder Videoaufzeichnungen. In Ergänzung dessen können im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten staatliche Überwachungskameras zum Zwecke der Gefahrenabwehr geeignete Mittel zur Verhütung von Straftaten im öffentlichen Raum sein.

Insbesondere im Fall größerer Schadenslagen oder im Zusammenhang mit terroristischen Ereignissen gilt es damit als wichtige Aufgabe der Polizei, diese bereits in einer Vielzahl vorhandenen Daten entgegenzunehmen, zu verarbeiten und auszuwerten. Das Bundeskriminalamt hat sich bereits mit dem Thema „Auswertung unstrukturierter Massendaten und Umgang mit großen Videodatenmengen“ beschäftigt und erste Lösungen dafür erarbeitet. Auch die Polizei des Landes Niedersachsen hat sich dieses Themas bereits angenommen und im Februar 2014 im Landeskriminalamt eine Arbeitsgruppe „Umgang mit Massendaten“ eingerichtet. Insofern können Videoaufzeichnungen auch ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Ermittlungsarbeit sein. In der Vergangenheit führten Videoaufzeichnungen zur Aufklärung von Straftaten; dieses darf auch für die Zukunft erwartet werden.

Unter Betrachtung der vorherigen Ausführungen kann die Nutzung von gespeicherten Verbindungsdaten, aber auch die Nutzung von Videoaufzeichnungen dazu beitragen, die Bürgerrechte zu schützen.

Ich danke für Ihre Geduld und Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister, für diese umfassende Beantwortung der Anfrage. - Uns liegen schon einige Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Deswegen weise ich Sie noch einmal ganz kurz auf die Regularien hin: Jedes Mitglied des Hauses kann bis zu zwei Zusatzfragen stellen. Diese dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen den Inhalt der Frage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen. Sie sollen knapp und sachlich sagen, worüber Auskunft gewünscht wird. Der Inhalt darf nicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung begründen oder Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten. Ebenfalls sind keine einleitenden Bemerkungen erlaubt.

Wir kommen zu den Zusatzfragen. Als Erster hat der CDU-Abgeordnete Christian Calderone das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Innenminister ja sehr ausführlich eine IstBeschreibung abgegeben hat, frage ich nochmals die Landesregierung: Wie ist denn nun die Strategie der Landesregierung, um gegen Cyberkriminalität vorzugehen?

(Lachen bei der SPD - Petra Tiemann [SPD]: 37 Minuten hat er es euch er- klärt!)

Herr Minister, bitte, dann legen Sie noch mal los!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit wir uns richtig verstehen: Ich habe eben nicht aus Spaß so lange gesprochen, um das sehr deutlich zu machen. Es gibt angenehmere Veranstaltungen als diese.

(Beifall bei der SPD)

Und ich missbrauche auch nicht die Redezeit, die dafür zur Verfügung steht, um irgendwelche Erklärungen abzugeben, sondern ich habe auf eine berechtigte, auf eine umfassende und sehr breit aufgestellte Frage eine ebensolche Antwort gege

ben, die sehr ernst gemeint war. Ich habe mich sehr wohl zur Cybercrime-Strategie und auch zur Strategie 2020 geäußert.

(Petra Tiemann [SPD]: Zweimal so- gar!)

Ich will das gerne auch noch einmal im Ausschuss vortragen. Ich kann auch gerne noch einmal mein Manuskript holen. Aber das jetzt erneut seitenweise vorzutragen, dürfte kaum in Ihrem Interesse liegen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen Rudolf Götz. - Ich werde jetzt auch immer den dann folgenden Fragesteller benennen, damit er sich bereithalten kann. Das ist dann der Kollege Adasch.

Ich frage den Herrn Minister, ob ihm Daten vorliegen, wonach bei Ermittlungen zu Straftaten mit terroristischem Hintergrund in den Jahren 2012, 2013 und 2014 nicht die Ermittlungserfolge erzielt werden konnten, die man erzielen wollte, weil die entsprechenden Daten nicht gespeichert wurden.

(Zuruf von der CDU: Wir haben doch alles gespeichert!)

Bitte, Herr Innenminister!

Ich weiß nicht, wer „wir“ ist und „wer alles speichert“. Das müssten wir untereinander austauschen.

Aber um Ihre Fragen zu beantworten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat - das ist heute schon mehrfach zitiert worden - hatten wir seit 2010 185 Straftaten, die infolge fehlender Daten - weil sie nicht gespeichert waren - nicht aufgeklärt werden konnten. Ob darunter auch Straftaten mit terroristischem Hintergrund waren, kann ich aus der Lamäng, wie man so schön sagt, nicht beantworten; die Antwort reiche ich aber gerne nach. Nach meiner Erinnerung war das aber nicht der Fall. Es handelte sich dabei um eine Menge anderer Straftaten, und zwar von Mord über Kinderpornografie bis hin zur organisierten Kriminalität in allen möglichen Ausprägungen. Aber

wie gesagt: Ob Straftaten mit terroristischem Hintergrund darunter waren, kann ich aus der Hand heraus nicht beantworten.

Vielen Dank. - Jetzt ist der Kollege Thomas Adasch an der Reihe. Anschließend der Kollege Rainer Fredermann.