Protokoll der Sitzung vom 13.05.2015

Vielen Dank. - Jetzt ist der Kollege Thomas Adasch an der Reihe. Anschließend der Kollege Rainer Fredermann.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir geht es um die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und der Justiz, und hier speziell um die Auswertung von Daten, beispielsweise von Computern. Trifft es zu, dass eine Beschwerde der Justiz vorliegt, wonach die Auswertung der Daten nicht zügig genug vorangeht?

Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Beschwerde der Justiz ist mir nicht bekannt. Was mir bekannt ist, ist eine Einschätzung, wie sie auch von der Zentralstelle der Staatsanwalt Hannover in ihrem jüngsten Bericht aus April 2015 mitgeteilt wird, nämlich dass es nach wie vor Schwierigkeiten in der zeitnahen Auswertung von großen Datenmengen gibt.

Dazu ist Folgendes zu sagen: Das Thema Kinderpornografie - ich habe es angedeutet - ist nach wie vor eines der wichtigsten Themen in der Polizei. Es nimmt dort auch deshalb einen hohen Stellenwert ein - das wurde auch in der Mündlichen Anfrage von Frau Jahns angesprochen -, weil sich dieses Deliktfeld heute fast ausschließlich im Internet abspielt. Während früher Hefte unter dem Ladentresen den Besitzer wechselten, findet das heute im Internet statt. Deshalb wird eine hohe Priorität darauf gelegt, die gesicherten Datenträger schnellstmöglich auszuwerten, um die Opfer dieser abscheulichen Kriminalität zu identifizieren und sie vor andauerndem Missbrauch zu schützen.

Die niedersächsische Polizei ist sich der Brisanz der Ermittlungsverfahren und der zum Teil außerordentlich langen Bearbeitungsdauern bewusst. Das Hauptaugenmerk im Zusammenhang mit dem Thema Kinderpornografie liegt in der schnellstmöglichen Bearbeitung der sichergestellten und auszuwertenden Datenträger. Ich will darauf hinweisen, dass wir in Zeiten leben, in denen Datenspei

cher in Größenordnungen von Terabyte keine Seltenheiten mehr, sondern immer öfter die Regel sind. - Das ist das, worauf auch die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft hingewiesen hat.

Die Thematik der Auswertung ist bereits ein ständiger Tagesordnungspunkt bei den Dienstbesprechungen der Behördenleiter, der Polizeipräsidenten und Vizepräsidenten und steht als ein Schwerpunktthema in den Behörden auch eindeutig in einem ganz besonderen Fokus.

Ich möchte aber noch etwas anderes feststellen, Herr Adasch. Obwohl die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Vorgänge in der Zeit von Dezember 2013 bis zum März 2015 gestiegen ist, ist die Zahl der Fälle mit einer Bearbeitungsdauer von mehr als neun Monaten in diesem Zeitraum von 233 auf 80 zurückgegangen. Dies entspricht einer Reduzierung von 66 %. Gleichwohl ist festzustellen, dass hier noch Optimierungspotenzial besteht. Deswegen werden wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen.

Ich will das noch um etwas anderes ergänzen. Die Auswerteproblematik stellt die Polizeibehörden vor große Herausforderungen - Sie wissen das, Herr Adasch -, und zwar sowohl in technischer als auch in personeller bzw. individueller Hinsicht. Innerhalb der Behörden wird insbesondere im Hinblick auf Kinderpornografie ein intensives Monitoring zur Auswertedauer von Ermittlungsvorgängen geführt. Das bedeutet, dass zwischen den Dienststellen, also zwischen solchen mit einer hohen Belastung und solchen mit einer niedrigen Belastung, ausgetauscht wird. Es wird festgestellt, wie die Belastung mit Ermittlungsverfahren aussieht. Ziel ist eine behördenübergreifende Unterstützung zu gewährleisten.

Darüber hinaus sind die Fachkommissariate wichtig - ich habe mir neulich eines angesehen -, in denen die überaus belastende Auswertung des inkriminierenden Materials personell unterstützt wird.

Darüber hinaus werden auch technische Möglichkeiten genutzt, um die Auswertezeiten und damit auch die Belastungen der daran arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verringern. Aktuell - ich habe dies in meiner Eingangsbeantwortung nicht genannt - ist das hier von der Polizei genutzte Programm Uranos zu nennen, welches bei der Wiedererkennung von Dateien anhand von sogenannte Hash-Werten, also quasi digitalen Fingerabdrücken, eine deutliche Hilfe darstellt, sowohl in der Geschwindigkeit der Auswertung als

auch in der Belastung der ermittelnden Polizeibeamtinnen und -beamten.

Insgesamt ist festzustellen, dass kein landesweites flächendeckendes Problem hinsichtlich überlanger Bearbeitungszeiten besteht. Ebenso kann nicht festgestellt werden, dass einzelne Dienststellen durchgängig mit der Bearbeitung von Speichermedien dauerhaft überfordert sind. Trotzdem - und das kann man auch nicht wegdiskutieren - sind einzelne aufgrund des nicht vorhersehbaren und nicht planbaren Anfalls von Datenmengen zeitweilig überfordert.

Aus diesem Grunde ist eine gleichmäßige Verstärkung der Polizeiinspektionen nicht zielführend. Dies wird zwar immer wieder mal ins Spiel gebracht, aber hierfür bedarf es punktueller Maßnahmen zur Abarbeitung der Spitzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Fredermann, ich stelle es Ihnen anheim: Sie haben jetzt zweimal das Wort. Ob Sie Ihre zwei Fragen in einem Zug vortragen, oder ob Sie sich zunächst auf eine beschränken und nach der Antwort die zweite vortragen, können Sie entscheiden. Sie hätten dann anschließend wieder das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Laut Pressemitteilung des LKA vom 6. Mai stellte sich ein Mann nach einer FacebookFahndung der Polizei. Meine erste Frage: Stimmt die Landesregierung mir zu, dass die Fahndung in sozialen Netzwerken ein erfolgreiches Mittel zur Aufklärung von Straftaten ist?

Meine zweite Frage: Wie viele FacebookFahndungen gab es in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015, und wie hoch war die Erfolgsquote in den einzelnen Jahren?

Vielen Dank.

Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fredermann, um die zweite Frage vorwegzunehmen: Wenn Sie mir

einen Hinweis darauf gegeben hätten, dass Sie so dezidierte Ergebnisse haben wollen, hätte ich sie Ihnen vorher erarbeiten lassen. Ich bitte um Verständnis, dass ich diese Zahlen nicht liefern kann. Ich werde sie Ihnen aber gern nachliefern, wenn Sie mögen.

Was die andere Frage angeht: Nach meiner Wahrnehmung der Welt, in der wir leben, wäre es realitätsfern, zu glauben, wir könnten Sicherheit und Fahndungen ohne die Nutzung sozialer Medien organisieren. Entscheidend bei dieser wie überhaupt bei all diesen Fragen ist, wie wir dies mit Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und vielem anderen mehr in Einklang bringen. Wie Sie wissen, läuft die Facebook-Fahndung bei der niedersächsischen Polizei nicht mehr direkt über das Facebook-Portal, sondern über einen Link zur jeweils ermittelnden Polizeidienststelle. Das ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand.

Das hat den Hintergrund, dass wir ja alle wissen, dass Facebook - wie viele andere Internetportale auch - nichts vergisst. Das heißt: Die Folge einer sich hinterher als zu Unrecht ausgerufenen Fahndung verfolgt den Betreffenden im Zweifel bis an sein Lebensende, eben weil digital nichts verfällt. Deswegen ist seinerzeit entschieden worden, Facebook zwar zu nutzen, aber die Daten nicht auf der Facebook-Seite und damit auf den FacebookServern zu hinterlegen, die wer weiß wo stehen, sondern sie mithilfe eines Links zur jeweils zuständigen Polizeidienststelle zugänglich zu machen. Damit machen wir sehr gute Erfahrungen.

Vielen Dank. - Dann ist jetzt der Kollege Karsten Becker, SPD-Fraktion, mit einer Zusatzfrage an der Reihe. Bereithalten kann sich der Kollege Horst Schiesgeries.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob ihr die Gründe dafür bekannt sind, dass deutsche Firmen im Fokus fremder Nachrichtendienste stehen, und ob sie Informationen darüber geben kann, welche Firmenbranchen schwerpunktmäßig ausgespäht werden.

Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Becker, ich versuche gern, Ihre Frage zu beantworten. Wie wir alle wissen - durchaus auch mit einem berechtigten Stolz -, ist Deutschland eine technologie- und exportorientierte Nation und als solche abhängig von Know-how und Innovation als den wertvollsten Ressourcen einer darauf basierenden Volkswirtschaft. Als besonders erfolgreicher Wirtschaftsstandort ist Deutschland natürlich auch bevorzugtes Ziel von Spionageaktivitäten fremder Staaten.

Welche Firmen? - Sie werden mir sicherlich nachsehen, dass ich hier jetzt keine Namen nenne. Welche Branchen? - Darauf kann man durchaus selber kommen. Ich möchte es aber gerne sagen: Es sind zuallererst natürlich innovative und technologieorientierte Branchen, besondere Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnik, der Luft- und Raumfahrt, der Automobilindustrie, der Werkstoff- und Produkttechnik, der Biotechnik, der Medizin, der Nanotechnologie sowie natürlich auch der Energie- und Umwelttechnik - also alles Branchen, die mehr oder weniger in Niedersachsen vertreten sind. Von daher ist klar: Die Angriffsdichte ist wahrnehmbar.

Vielen Dank. - Jetzt ist der Kollege Horst Schiesgeries an der Reihe. Bereithalten kann sich der Abgeordnete Volker Meyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage lautet: Wie viele Straftaten des Katalogs nach § 100 a StPO konnten in den Jahren 2012, 2013 und 2014 wegen fehlender Verbindungsdaten nicht, verspätet oder nur teilweise aufgeklärt werden?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Verspätet? Was soll das denn? Ein Ermittlungs- verfahren dauert so lange, wie es dauert! - Gegenruf von der SPD: „Verspätet“ bedeutet: Nach der Tat!)

- Ja, so wie ich es gefragt habe.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es Ihnen für den Zeitraum von 2010 bis 2013 sagen. Alles andere müsste ich nachtragen. Da waren es die vielfach zitierten 185 Straftaten. Alles Weitere müsste ich in Erfahrung bringen.

Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Volker Meyer. Danach ist Bernd-Carsten Hiebing an der Reihe.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie mir darin zustimmt, dass das Recht auf informelle Selbstbestimmung den Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf körperliche Unversehrtheit keineswegs vollständig verdrängt.

Bitte, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja fast eine Frage für ein juristisch-philosophischstaatsrechtliches Kolloquium. Darüber sollten wir einmal bei einer Flasche Rotwein diskutieren.

(Zuruf von Jens Nacke [CDU])

- Wenn es gerade passt.

Aber im Ernst: Der frühere Bundesinnenminister Friedrich hat einmal gesagt, Sicherheit sei ein Supergrundrecht. Dem haben wir alle, glaube ich, einigermaßen unisono widersprochen. Ich habe das jedenfalls getan.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich habe es auch nicht so mit der Abstufung der Bürger- und Grundrechte. Zuvörderst kommen, wie wir wissen, die Menschenrechte - jetzt bin ich doch wieder im Kolloquium; das lassen wir lieber - und die Freiheitsrechte. Alles andere - jetzt bitte ich die Nichtjuristen um Verzeihung, aber die Frage ist dafür ja geradezu eine Steilvorlage - bewegt sich im Rahmen der Schrankentrias, wenn ich richtig aufgepasst habe. Das heißt - die Juristen unter Ihnen werden mich sicherlich gleich korrigieren -, wir bewegen uns auf einem Feld, wo es keine pauschalen Antworten auf konkrete Fragen gibt, sondern auf dem im Einzelfall abgewogen werden

muss, welches Grundrecht zum Schutz eines anderen wie weit eingegrenzt werden darf.

Ich bitte um Verständnis. Meine bescheidenen juristischen Kenntnisse versetzen mich nicht in den Stand, das tiefer auszuführen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Hiebing, jetzt sind Sie dran. Anschließend Frau Kollegin Jahns.