Ich habe zum wiederholten Male Anlass, darauf hinzuweisen: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, strafrechtliche Ermittlungen zu betreiben. Ermittlungen durchzuführen, ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften.
Den Staatsanwaltschaften ist der Sachverhalt vollumfänglich bekannt. Mir ist ein Sonderwissen in meinem Haus nicht bekannt. Wenn die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Prüfungskompetenz zu dem Ergebnis kommt, dass etwas zu veranlassen ist, insbesondere dass ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen ist, dann wird sie das tun, und das wird uns dann entsprechend berichtet.
(Christian Dürr [FDP]: Wie kommen Sie denn zu der Erkenntnis, dass Ihnen das nicht bekannt ist? - Zuruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU])
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Was ist das denn für eine Transparenz? Das ist unglaublich! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FPD - Unruhe)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass auch einem Generalstaatsanwalt eine beamtenrechtliche Fürsorgepflicht zusteht, frage ich die Landesregierung - und hier vorrangig unseren Ministerpräsidenten -, ob sie der Auffassung ist, dass die Justizministerin in diesem konkreten Fall ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Beamten nachgekommen ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Herr Ministerpräsident der von Ihnen suggerierten Auffassung ist.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Hä? - Jens Nacke [CDU]: Ist das jetzt die Kennt- nis der Landesregierung, dass Sie keine Anhaltspunkte haben? - Christi- an Grascha [FDP]: Das heißt ja nicht, dass er sie nicht hat!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der FDP Kollege Dr. Birkner. Bitte!
(Jens Nacke [CDU]: Und der Herr sitzt daneben, oder was? Das ist ja wohl unfassbar! - Gegenruf von Renate Geuter [SPD] - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Haben Sie eine Anmer- kung, Frau Geuter? Dann sagen Sie es doch einmal laut! Ich habe Sie lan- ge nicht am Rednerpult gesehen!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten ja - das ergibt sich auch aus dem Wortlaut der Dringlichen Anfrage - in der Sitzung im März zunächst einmal ausgeführt, dass Herrn Lüttig rechtliches Gehör gewährt worden sei. Daraus schließe ich, dass Sie der Gewährung rechtlichen Gehörs,
bevor ein Name öffentlich gemacht wird, eine bestimmte Bedeutung beigemessen haben, zumindest zu dem Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage. Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage: Warum haben Sie denn eigentlich nicht die Gewährung rechtlichen Gehörs - und ich meine ein echtes rechtliches Gehör und nicht nur die schlichte Information, dass ein Ermittlungsverfahren läuft - abgewartet, bevor Sie diesen Namen öffentlich gemacht haben? Denn Sie haben ja selbst der Gewährung rechtlichen Gehörs in diesem Zusammenhang eine bestimmte Bedeutung beigemessen.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Sehr gute Fra- ge! Und anders als beim letzten Mal bitte die Wahrheit von Anfang an!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rechtliches Gehör beginnt mit der Eröffnung des Strafvorwurfs und der Tatsachen, die diesem Strafvorwurf zugrunde liegen. Bevor ich dieses Haus informiert habe, wurde Generalstaatsanwalt Lüttig vollumfänglich über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert.
(Thomas Adasch [CDU]: Im Urlaub angerufen! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das ist doch kein rechtliches Gehör! Was ist das denn?)
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Warum haben Sie das beim letzten Mal an- ders beantwortet? Warum war es Ihnen damals so wichtig?)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Hat die Landesregierung etwas damit zu tun, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Björn Thümler, noch am Tage der Erklärung der Ministerin hier im Hause gegenüber der NOZ dazu aufgefordert hat, die zweite Person zu nennen? Ich zitiere aus der NOZ: „Und wenn das der Landtagspräsident wäre, dann wäre das sehr schlimm, aber es hilft nichts.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was den jeweiligen Akteur dazu bewegt hat, so eine Vermutung in den Raum zu stellen, kann ich Ihnen nicht sagen.
(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ha- ben Sie doch selbst verursacht! - Wei- tere Zurufe von der CDU und von der FDP)
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum von der FDP-Fraktion. Herr Dr. Birkner, bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Vor dem Hintergrund, dass Sie in den Sitzungen im Februar und im März auf die Frage, warum Sie die zweite Person nicht genannt haben, gesagt haben, dem einen sei rechtliches Gehör gewährt worden und dem anderen nicht, und dass sich das rechtliche Gehör, das Sie Herrn Lüttig gewährt haben - in dem Sinne, wie Sie es damals gemeint haben -,
mittlerweile ja darauf beschränkt, dass Sie ihn kurzfristig vorher informiert haben, frage ich: Welche Bemühungen haben Sie denn unternommen, um auch Herrn Schneidewind als ehemaligen Präsidenten des Landgerichtes Hannover über die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe zu informieren, um so auch dem Landtag diesen Namen mitteilen zu können?
(Christian Dürr [FDP]: Sind die beiden gleich behandelt worden? Das ist die Frage, Frau Ministerin!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat uns den Rahmen benannt, in dem wir hier den Niedersächsischen Landtag informieren können, und sie hat damit auch die Begrenzung der Informationen vorgegeben. Dem ist die Niedersächsische Landesregierung gefolgt.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Das ist neu! - Christian Dürr [FDP]: Warum haben Sie das nicht im März gesagt, Frau Ministerin? Erst lügen Sie im März, und dann? Das ist unfassbar! Das war die Unwahrheit! - Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU] - Unruhe)
Danke schön. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich um Ruhe bitten! Herr Dürr, Herr Hilbers! - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Limburg!
(Christian Dürr [FDP]: Das war die dritte Unwahrheit, Frau Ministerin! - Gegenruf von Renate Geuter [SPD]: Sie sind nichts anderes als ein Schauspieler!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne an die Frage der Kollegin Andrea Schröder-Ehlers anknüpfen. Vor dem Hintergrund, dass an dem Freitag, als Frau NiewischLennartz das Hohe Haus unterrichtet hat, der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Björn Thümler, im Fernsehen über den Herrn Landtagspräsidenten Busemann gesagt hat, dieser sei im Wesentlichen eine integre Persönlichkeit, frage ich: Hat die Landesregierung irgendeine Erklärung dafür, was die Formulierung „im Wesentlichen integer“ aussagen soll?
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Jetzt bin ich mal auf die Antwort gespannt, welche Erkenntnisse die Landesregie- rung hat!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte das zunächst sprachlich sehen und sagen: deutsche Sprache, gefährliche Sprache.