Protokoll der Sitzung vom 13.05.2015

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man könnte das zunächst sprachlich sehen und sagen: deutsche Sprache, gefährliche Sprache.

Aber wie gesagt, die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Erklärung hier vor dem Hohen Haus keinen Anhaltspunkt dafür geliefert, dass es sich dabei um den Präsidenten des Niedersächsischen Landtags handelt. Die Regeln für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ein Mitglied dieses Hohen Hauses sind, nehme ich an, allen Akteuren hier hinlänglich bekannt. Und wenn bekanntgegeben wird, dass ein Ermittlungsverfahren bereits eröffnet ist - und nicht nur geplant ist -, dann ergibt sich daraus, in welchem Verhältnis die Ermittlungen zu Mitgliedern des Landtags stehen können.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Aber das ha- ben Sie so zweifelsfrei nicht gesagt! Sie haben das an dem Tag bewusst offen gelassen! - Björn Thümler [CDU]: Im Wesentlichen war das schon wieder die Unwahrheit!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Frau Lorberg, bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass der beschuldigte Generalstaatsanwalt am 19. Februar 2015 in seinem Urlaub vom ermittelnden Staatsanwalt angerufen wurde und ihm die Einleitung des Ermittlungsverfahrens mitgeteilt wurde, frage ich die Landesregierung: Hat der Staatsanwalt bei seinem Anruf aus eigener Initiative gehandelt, oder ist er angewiesen worden, weil die Justizministerin vorhatte, am 20. Februar eine öffentliche Erklärung dazu abzugeben?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie sich gezwungen sieht, am Freitag hier eine Erklärung zum Thema abzugeben. Welche internen Folgen das dort hat, ob das Weisungen sind, kann ich Ihnen nicht sagen. Jedenfalls hat das dazu geführt, dass am Tag vorher Herr Birkner - - -

(Zuruf von der CDU: Herr Birkner?)

- Nein, nicht Herr Birkner, Entschuldigung! - - - Herr Lüttig entsprechend informiert wurde.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Lutz Winkelmann [CDU]: Das wird ja immer schlimmer! - Jörg Bode [FDP]: Auch das ist schon mal anders gesagt worden! Eben hieß es, dass die Staatsanwaltschaft einen Rahmen vorgegeben habe, was man sagen soll!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Abgeordneter Volker Meyer!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 6. Mai 2015 in einem Bericht mit der Überschrift „Das fällt der Ministerin auf die Füße“ berichtete, dass Dr. Lüttig für mehrere der angeblichen Durchstechereien gar nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil er sich zu

diesem Zeitpunkt unerreichbar im Urlaub befand, frage ich die Landesregierung, ob die Staatsanwaltschaft Göttingen in mehreren Fällen einen Tatverdacht gegen Dr. Lüttig angenommen hat, obwohl sie mit einfachsten Mitteln hätte feststellen können, dass er die ihm zur Last gelegte Tat gar nicht begangen haben kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Wollen Sie jetzt hier im Landtag laufende Ermitt- lungen diskutieren? - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Das war eine sachli- che Frage! - Jens Nacke [CDU] - zu den GRÜNEN -: Nicht nervös wer- den!)

Vielen Dank, Kollege Meyer. - Es antwortet die Justizministerin. Aber nur dann, wenn Sie Ruhe walten lassen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, ist die Niedersächsische Justizministerin nicht befugt, hier Auskünfte aus laufenden Ermittlungen zu erteilen.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Nein! - Anja Piel [GRÜNE]: Das ist jetzt echt überraschend!)

Deswegen kann ich diese Frage leider nicht beantworten.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Aber Leute an den Pranger zu stellen, dazu sind Sie befugt!)

Danke schön. - Es folgt jetzt eine weitere Zusatzfrage der Fraktion der CDU. Abgeordnete Mechthild Ross-Luttmann, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Justizministerium am 17. Februar Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte und wir am 18. Februar eine Rechtsausschusssitzung hatten: Warum hat die Ministerin nicht die Sitzung des Rechtsausschusses genutzt und in nicht öffentlicher Sitzung über das Ermittlungsverfahren berichtet, anstatt hier in öffentlicher Sitzung den Namen

eines Beschuldigten zu nennen und den zweiten Namen nicht zu nennen? Wie rechtfertigt es die Landesregierung, insofern den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt zu haben?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön.

(Christian Dürr [FDP]: Die Antwort lau- tet: Um von Mielke abzulenken! - Ge- genruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Ja! Das wäre eine ehrliche Antwort! - Christian Dürr [FDP]: Das wäre eine ehrliche Antwort! - Jens Nacke [CDU]: Die eigentliche Frage ist nur, ob er in der CDU ist oder ob er der CDU nahesteht!)

- Ruhe, bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen! - Frau Justizministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung hat am 17. Kenntnis davon erhalten, dass das Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist. Sie werden uns zugestehen, dass wir ein solches Ermittlungsverfahren und die darin erhobenen Vorwürfe

(Christian Dürr [FDP]: In der Hinter- hand halten wollten?)

prüfen müssen, bevor wir damit an die Öffentlichkeit gehen.

(Ulf Thiele [CDU]: Das haben Sie ja erfolgreich hinbekommen! Sie haben noch nicht mal das rechtliche Gehör hinbekommen! Das darf doch wohl nicht wahr sein! - Christian Dürr [FDP]: Das war rein zufällig!)

Das haben wir unter Hochdruck getan, um überhaupt in der Lage zu sein, am Donnerstag zu entscheiden, dass wir Sie am Freitag informieren wollen.

(Unruhe)

Ruhe, bitte! Frau Ross-Luttmann, bitte!

Deswegen ist der Ablauf der Dinge genauso gewesen, wie er gewesen ist.

(Ulf Thiele [CDU]: Das ist eine Chaos- Truppe! - Jörg Hillmer [CDU]: So kann man doch kein Justizministerium füh- ren!)

Wir sind am Freitag damit hier in das Hohe Haus gekommen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass die erste Information nicht an die Presse, sondern an dieses Hohe Haus gelangen muss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Das hat ja super geklappt! Darf ich noch fragen, ob das gerade die Wahrheit war? Das müssen Sie immer dazu sagen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so geht das nicht! Sie können hier gerne Ihre Zusatzfragen stellen.

(Christian Dürr [FDP]: Das machen wir auch!)

Die Landesregierung antwortet. Und für alle ist es einfach optimal, wenn dabei die notwendige Ruhe herrscht. Zwischenrufe und Kommentierungen helfen uns in der Sache nicht weiter.

(Christian Dürr [FDP]: Noch optimaler ist es, wenn die Wahrheit gesagt wird!)

- Herr Dürr! Wir haben Zeit, Sie wissen das ja.

(Miriam Staudte [GRÜNE] - zur CDU -: Wie oft will er jetzt noch „Lüge“ hier in den Raum stellen? Das würde mich jetzt echt mal interessieren! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Sie beginnen, die Unwahrheit zu sagen, und wir hören auf, darauf hinzuwei- sen! So einfach ist das! So lange wird das hier thematisiert werden! Das werden Sie schon ertragen müssen! - Gegenruf von Anja Piel [GRÜNE]: Mit Drohungen wäre ich ein bisschen vor- sichtig, Herr Nacke! Sie haben doch schon einen Ordnungsruf!)

Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen Dr. Birkner.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie auf die Frage, warum Sie zwischen der Nennung des Namens von Herrn Schneidewind und des Namens von Herrn Dr. Lüttig differenziert haben, mittlerweile, wenn ich richtig gezählt habe, mindestens vier verschiedene Erklärungsversuche unternommen haben - erstens: dem einen wurde angeblich rechtliches Gehör gewährt und dem anderen nicht; zweitens: ermittlungstaktische Gründe; drittens kursierte durch mediale Berichte, das Edathy-Verfahren stünde bevor, und deshalb hätte man das machen müssen; und viertens, ganz neu, von heute: die Staatsanwaltschaft Göttingen habe Ihnen das aufgeschrieben -, würde ich gerne heute und an dieser Stelle von Ihnen wissen, was für Sie der tragende Grund war, im Hinblick auf die Nennung des Namens zwischen diesen beiden Personen zu unterscheiden. Ergänzend möchte ich, wenn Sie meinen, dass das, was Ihnen die Staatsanwaltschaft gesagt hat, tragend ist, von Ihnen wissen, was Ihnen die Staatsanwaltschaft Göttingen konkret gesagt hat, warum der eine genannt werden konnte und der andere nicht.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Der eine war in der CDU und der andere nicht!)