Nein, nein, stopp! Ich habe gesagt, ich habe nicht einen Schulleiter einer Grundschule getroffen, der für die Schullaufbahnempfehlung gewesen wäre.
Es kamen sehr viele Kolleginnen und Kollegen aus dem Grundschul- und aus dem Förderschulbereich, die nicht das schwarze Parteibuch haben, die auch im Kreistag oder in Gemeinderäten aktiv sind. Was sagen Sie dazu, wenn die zu mir kommen und sagen: „Liebe Frau Pieper, tun Sie bitte alles dafür, dass dieses Schulgesetz nicht in Kraft tritt.“?
Darauf müssen Sie schon die Antwort geben. Ich kenne aber auch viele andere, die dieses Schulgesetz ausdrücklich begrüßen.
Ich sage zum Schluss: Die Verabschiedung des Schulgesetzes heute ist ein guter Tag für Niedersachsen.
Vielen Dank, Herr Kollege Strümpel. - Jetzt hat die Kultusministerin das Wort. Frau Ministerin Heiligenstadt, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist es heute wirklich eine große Freude, dem Hohen Haus nach Abschluss der Ausschussberatungen den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Schulgesetzes - natürlich in der Fassung der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - vorzustellen.
Ich werde auch noch einmal um die Zustimmung zu dieser zukunftsfähigen und nachhaltigen, zu dieser wirklich wirksam nachhaltigen Novelle werben. Aber vorher möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl der Landtagsverwaltung und des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes als auch meines Hauses für die Vorbereitung der Gesetzesberatung und für die umfangreiche Unterstützung bei der Gesetzesberatung bedanken.
Am heutigen Tag danke ich auch allen Seiten dieses Hauses für die sehr förderliche und kritische sowie konstruktive Beratung in den Fachausschüssen.
Die Sachlichkeit der Beratungen in den Fachausschüssen hat sich wohltuend abgehoben von der von Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition, zeitgleich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebrachten sehr rigoros ablehnenden Haltung zum Schulgesetz. Sie haben ständig versucht, die angesehene Schulform der Gesamtschule zu diskreditieren.
Sie kehren in sehr populistischer Art ab von dem von Ihnen selbst in 2012 beschlossen Gesetz zur Inklusion,
indem Sie z. B. jetzt im Jahrgang 1 Förderschulen Lernen mit Ihrem Änderungsantrag wieder einführen wollen, sehr geehrte Damen und Herren.
Sie schüren auch Ängste, dass es den Gymnasien und Oberschulen an den Kragen ginge. Das alles ist sehr unredlich, weil Sie wissen, dass es genauso nicht ist, meine Damen und Herren.
Sehr herzlich bedanke ich mich an dieser Stelle bei allen Verbänden und Bildungsakteuren, die sich zum Gesetzentwurf geäußert und damit auch zum Gelingen der Novelle beigetragen haben. Die in der sehr sorgfältigen und tief gehenden Anhörung geäußerten Kritikpunkte und Anregungen zum Gesetzentwurf haben wir sehr intensiv diskutiert und alle Argumente sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen.
Auch bei dem Schulgesetzentwurf kam es mir persönlich auf einen möglichst breit angelegten Dialog an. Dies war umso wichtiger, weil in den vergangenen Jahren bei Schulgesetznovellen ein derartiger Prozess nicht stattgefunden hat. Wie Sie wissen, haben allein in der dreitägigen mündlichen Anhörung im Kultusausschuss Vertreterinnen und Vertreter von 38 Gremien, Verbänden und Gewerkschaften zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Dazu kamen noch einmal rund 100 schriftliche Vorlagen. In diesem Zusammenhang, Herr Seefried, in Ihrem Beitrag auch noch einen Vorschlag Ihres Kollegen Hillmer auf Einbeziehung einer Vereinbarung bei der Schulträgerschaft von Gymnasien zu kritisieren, finde ich geradezu absurd, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Bei der Bewertung der vorgetragenen Argumente für sowie gegen die Änderungsvorschläge sind wir sehr ergebnisoffen an der einen oder anderen Stelle, wie z. B. bei der Inklusion oder der Übertragung der Schulträgerschaft, zu einer Neubewertung und inhaltlichen Überarbeitung des Gesetzentwurfes gelangt.
Wo die Argumente allerdings nicht überzeugend und nur aus überkommenen Bildungsideologien gespeist waren, völlig überspitzt oder teilweise, wie bei der Debatte um die Gesamtschule als ersetzende Schulform, schlicht absurd waren, haben wir an dem Gesetzentwurf aus guten und sehr wohlüberlegten Gründen festgehalten.
Aus diesem Grunde, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann ich an diesem Tage voller Überzeugung und Stolz sagen: Für die Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen, ihre Erziehungsbe
rechtigten, die Lehrkräfte, die Schulträger und alle weiteren Bildungsakteure ist heute nicht nur ein guter Tag, sondern sogar ein richtig besonders guter Tag in Niedersachsen!
Denn mit dem novellierten Schulgesetz erhöhen wir die Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler und schaffen mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir stärken die pädagogischen Kompetenzen unserer Schulen. Wir entlasten die Lehrkräfte. Wir beziehen die Erziehungsberechtigten mehr in die Bildungsprozesse der Kinder ein. Wir sorgen für die Gleichberechtigung aller Schulformen, ohne sie - wie unter Schwarz-Gelb - gegeneinander auszuspielen.
Wir stärken die kommunale Selbstverantwortung der Schulträger und geben ihnen neue Instrumente an die Hand als Reaktion auf den demografischen Wandel. Wir entwickeln die Inklusion mit Augenmaß weiter.
Kurzum: Wir machen aus einem guten Schulgesetz ein richtig gutes Schulgesetz, und zwar ein Bildungschancengesetz, das seinen Namen auch verdient und ihm alle Ehre macht.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Das ist blanker Hohn! Das ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder!)
Ich möchte dies gerne näher ausführen. Es ist erstens ein richtig guter Tag, weil wir einen neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen einführen. Wir geben damit unseren Schülerinnen und Schülern mehr Zeit und Raum fürs Lernen und für mehr Kreativität. Beispielsweise durch eine umfangreichere Stundentafel verbessern wir die Qualität an den Schulen und können somit die Schülerinnen und Schüler mit deutlich mehr Berufsorientierung besser auf ihr Studium und ihren Beruf vorbereiten. Gleichzeitig schließen wir natürlich nicht aus, dass Schülerinnen und Schüler durch das Überspringen eines Schuljahrgangs ihr Abitur auch nach acht Schulbesuchsjahren in den Sekundarbereichen ablegen können.
Zweitens ist heute ein richtig guter Tag, weil wir den Ganztag stärken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit der Zukunftsoffensive Bildung und
der gesetzlichen Verankerung des Ganztags schaffen wir mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler. Wir haben endlich auch für mehr Rechtssicherheit und Entlastung für unsere Schulen gesorgt. Ganztagsschulen stellen eine neue Möglichkeit der Organisation und der Rhythmisierung des Schulalltags sicher. Damit ist noch besser selbstständiges eigenverantwortliches Lernen möglich und kann sich die Schule nach außen mehr öffnen. Kurzum: Wir schaffen mit den Ganztagsschulen eine neue Lern- und Schulkultur in unseren Schulen.
Drittens ist heute ein richtig guter Tag, weil wir einen nicht kindgerechten Leistungsdruck im Primarbereich abbauen und die Schullaufbahnempfehlung entfallen lassen. Wir folgen damit einer aktuellen Forderung der Bildungsforschung, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Schullaufbahnempfehlung bei Kindern in einer sensiblen Entwicklungsphase massiven Stress auslösen kann und sich als sehr negative, sozial selektive Maßnahme erwiesen hat.
Wir sind zudem der Meinung, dass unsere Lehrkräfte die Erziehungsberechtigten in zwei Beratungsgesprächen sehr viel individueller, zielgerichteter und umfassender über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder und deren Entwicklungen beraten können, als das derzeitig mit der praktizierten Schullaufbahnempfehlung der Fall ist.
Mit der Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung erhöhen wir die Bildungschancen unserer Kinder. Wir wenden uns gegen die Stigmatisierung von Kindern, die entgegen der Laufbahnempfehlung eine höhere Schule besuchen wollen.