Mit dem vorliegenden Antrag hat sich der Fachausschuss ausführlich befasst. Neben der strittigen Unterrichtung durch das Umweltministerium wurden schriftliche Stellungnahmen von Fachleuten eingeholt.
Die in dem Antrag erhobene Forderung, mit den betroffenen Menschen vor Ort „pragmatische und dauerhaft wirksame Lösungen zu finden“, hört sich zunächst recht gut an - aber dann werden Sie konkret und auch fragwürdig, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP.
Sie wollen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die unteren Naturschutzbehörden per Erlass in die Lage zu versetzen, durch Einzelbefreiungen von den Schutzbestimmungen für die Saatkrähe die für die Bevölkerung unerträglichen Probleme und Belastungen für die Landwirtschaft zu lösen. Die Saatkrähe hat demnach in den Wohngebieten nichts zu suchen - auf landwirtschaftlichen Flächen aber offensichtlich auch nicht. Kann mir einmal jemand sagen, welcher Lebensraum dann noch für die Saatkrähen bleiben soll?
Der im Antrag geforderte Erlass würde gegen § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und gegen EURecht verstoßen. Damit wäre keiner unteren Naturschutzbehörde wirklich geholfen. Sie wäre nach wie vor an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Sie hat vor Ort schon jetzt die Möglichkeit, bei Bedarf im Einzelfall - - -
Sie haben vor Ort schon jetzt die Möglichkeit, bei Bedarf im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das bedeutet allerdings: Solche Maßnahmen sind Ausnahmefälle und müssen auch ausführlich begründet werden. Das ist auch gut so.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, auch bei diesem Antrag kann man sich wieder einmal nicht des Eindrucks erwehren: Für Sie gehören nur die Arten in die niedersächsische Kulturlandschaft, zu denen Sie eine Beziehung über den Backofen aufbauen können - und so geht das nicht!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jörg Bode [FDP]: Bitte? Kann man Krähen backen? Dem- nächst wird hier auch noch ein Wolf gegrillt! - Heiterkeit - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
Moment, bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei aller Heiterkeit ist es vielleicht möglich, dass wir alle wieder der Debatte folgen.
Bei allen Problemen, die es wirklich gibt, müssen Sie schon sagen, wohin man die Saatkrähe verfrachten soll. Es handelt sich um eine geschützte Art. Sie können sich darauf verlassen: Rot-Grün wird sich an einem Rechtsbruch gegenüber dem Naturschutz nicht beteiligen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, so sagt man.
Zudem kommunizieren sie sehr laut, und zwar den ganzen Tag über - besonders bereits morgens um 5 Uhr - in Nistbäumen zu mehreren Hundert Paaren, und das in städtischen Bereichen. Verbunden damit werden diese Bereiche besonders massiv verkotet. Betroffen sind Gehwege, Parkplätze, Friedhöfe und natürlich auch die Pkw auf den Parkplätzen.
Der aggressive Kot beschädigt zum Teil die Farbschichten dieser Fahrzeuge. Damit werden erhebliche Schäden verursacht.
(Miriam Staudte [GRÜNE]: Wer unter einem Nistbaum parkt, sollte gar kei- nen Führerschein machen dürfen!)
Besonders in der Nähe von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen besteht die Befürchtung, dass über den Kot Krankheitserreger oder gar Salmonellen in die Häuser getragen werden. Ältere Menschen fühlen sich durch die hohe Lautstärke, die bis zu 65 dB ausmacht, krankmachend belästigt.
Gleichlautende Beschwerden erreichen uns aus dem gesamten Land. Wenn man bei Google nach Belästigungen durch Saatkrähen sucht, findet man 20 000 Hinweise. Das ist ein Fingerzeig, dass große Probleme bestehen. In Niedersachsen betrifft es die Bereiche Verden, Rotenburg, Leer, Friesland und besonders Wolfenbüttel, wo das Auto unseres Kollegen Oesterhelweg eine KrähenSonderbehandlung erfahren hat.
Man muss davon ausgehen, dass diese Belästigungen zunehmend mehr werden. Bisherige Abwehrmaßnahmen haben sich nicht als nachhaltig bewährt. Sie scheitern oftmals - das ist die Besonderheit - an dem zaghaften Vorgehen der jeweiligen unteren Naturschutzbehörden und gesetzgebenden Institutionen. Das ist der Kern des Gesamten. Dort ist mehr Stringenz nötig. Man kann wiederum im Internet nachlesen, dass die Handlungsmaßnahmen, die angeführt werden, sehr unterschiedlich sind, aber zum Teil auch schon beklagt und mit einstweiligen Verfügungen untersagt werden. Daran sieht man die Bandbreite der Dinge, die im Raum stehen, für die es eine Lösung geben muss.
Optische oder akustische Vergrämung sowie die Entnahme der Brutnester erreichen nur eine temporäre Wirkung. Die Vögel bauen neue Nester an anderer Stelle. Die sogenannten Krähenklatschen, Flatterbänder, Laserpointer, Scheinwerfer usw. sind nur noch eine zusätzliche Belastung der Umwelt. Eine kurzfristige Vertreibung der Krähenkolonie führt oftmals dazu, dass diese aufgesplittert wird und sich an anderer vermehrt niederlässt. Auch das ist also keine Lösung.
heit die beste bzw. die schnellste und effektivste Lösung. Es kann aber nicht Ziel sein, überall die Bäume roden zu wollen.
Ein Ausspritzen der Bäume und damit eine Zerstörung der Nester vor der Eiablage ist ebenfalls sehr temporär zu sehen, aber höchst umstritten, da dies den Ausnahmen des §§ 44 und 45 des Naturschutzgesetzes entgegensteht.
Es ist also zu hinterfragen, wie weit der absolute Schutz der Saatkrähe noch gerechtfertigt ist. Das einzige Vorkommen von 65 000 Brutpaaren im Jahre 1850 kann dabei nicht mehr das aktuelle Ziel sein. Die Natur hat sich in den letzten 150 Jahren verändert und damit einhergehend auch der Lebensraum für die Tiere.
Ein heutiger Bestand von 60 000 Tieren würde unweigerlich dazu führen, dass weitere Probleme auch im natürlichen Umfeld auftreten würden.
Die Zuwächse wären nur da vertretbar, wo die Saatkrähe in der heutigen Natur ein ausgeglichenes Gleichgewicht vorfinden würde und diesem auch nicht schaden würde.
Verursacher dieser natürlichen Veränderungen sind wir, die Gesellschaft, und nicht, wie häufig gesagt wird, per se die Landwirtschaft. Durch unsere Ansprüche an Lebensqualität und Lebensstil und die damit verbundenen Auswirkungen hat sich auch das natürliche Umfeld verändert. So bilden auch die städtischen Bereiche mit ihren Grünflächen und unsere Wegwerfkultur genügend Schutz und Nahrung für die Saatkrähenkolonien in den Städten.
Dennoch müssen wir Antworten finden mit Blick auf die Belästigungen und Beeinträchtigungen, die durch die Zunahme der Anzahl der Kolonien entstehen. Dazu gehört - das sage ich mit aller Deutlichkeit - erstens die Erarbeitung eines entsprechenden rechtlich und naturschutzfachlich verbindlichen Erlasses, der den unteren Naturschutzbehörden umfassende Freiräume gibt, sodass sie mit den betroffenen Bürgern und Institutionen abgestimmte und vor allem nachhaltige Maßnahmen zur Abwehr ergreifen können. Zweitens gehören dazu die schnelle Erarbeitung und Veröffentlichung dringend notwendiger Handlungsempfehlungen, die den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Lutz Winkelmann zum Umgang mit Krähen vom April letzten Jahres hatte das MU mitgeteilt, dass zurzeit „ein Konzept zum Umgang mit Saatkrähen im Siedlungsbereich entwickelt“ wird, „das Orientierungshilfen bieten und zur Entschärfung von Konflikten vor Ort beitragen soll“.
Herr Kollege Angermann, es tut mir leid, dass ich Sie noch einmal unterbrechen muss. Aber bei dieser Geräuschkulisse ist es sowohl für den Redner schwierig, seine Rede zu halten, als auch für das Präsidium, der Debatte zu folgen. Wir fahren erst dann fort - Herr Kollege Angermann, Ihre Redezeit ist gestoppt -, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. Das betrifft übrigens alle Flügel des Hauses, auch die Mitte, Herr Kollege Dr. Hocker.
Inzwischen ist ein Jahr vergangen, Herr Minister Wenzel. Ich darf fragen: Wann werden uns diese Handlungsempfehlungen vorliegen? Sie hätten schon viel eher kommen können. Dann wäre diese Brisanz vielleicht nicht entstanden, weil Handlungsempfehlungen bereitgestanden hätten.
Es ist also an der Zeit, dass gehandelt und den betroffenen Menschen geholfen wird. Wir unterstützen den Antrag der FDP-Fraktion und fordern: Geben Sie den unteren Naturschutzbehörden den notwendigen Rückhalt, einen rechtlich sicheren Entscheidungsrahmen sowie nachhaltige Handlungskonzepte an die Hand, sodass dieses Problem aus der Welt geschafft werden kann.