Es ist also an der Zeit, dass gehandelt und den betroffenen Menschen geholfen wird. Wir unterstützen den Antrag der FDP-Fraktion und fordern: Geben Sie den unteren Naturschutzbehörden den notwendigen Rückhalt, einen rechtlich sicheren Entscheidungsrahmen sowie nachhaltige Handlungskonzepte an die Hand, sodass dieses Problem aus der Welt geschafft werden kann.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Janßen das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie machen mit dem vorliegenden Antrag auf eine Situation aufmerksam, die zum Teil schon seit Jahrzehnten besteht. Ehrlich:
Warum haben Sie eigentlich in den vergangenen Jahren keine Vorgaben allgemeiner Art gemacht, so, wie Sie sie jetzt in Ihrem Antrag fordern? Wahrscheinlich doch wohl deshalb nicht, weil man als Regierungspartei schlicht seriöser Politik machen muss, als Sie das hier mit Ihrem Antrag zelebrieren, meine Damen und Herren.
Wir haben es hier mit einer Tierart zu tun, die nun einmal in Kolonien brütet, zudem noch einen recht eigenwilligen Gesang hat und wegen starker Verfolgung in der Vergangenheit in Siedlungsbereiche ausgewichen ist. Sie fordern in Ihrem Antrag einen Erlass mit der Vorgabe, zukünftig Saatkrähen in folgenden Bereichen nicht mehr zur Ansiedlung kommen zu lassen und auf Antrag dort grundsätzlich zu vertreiben: auf dem Gelände von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Friedhöfen, Parkplätzen, dichter Wohnbebauung und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Da stellt sich für mich die Frage: Was bleibt dann noch übrig? Da muss man schon sehr genau gucken, um irgendwelche Flächen zu finden. Eigentlich bleibt nichts übrig.
Sie wollen damit zurück in die 1970er-Jahre, als Saatkrähen kurz vor dem Aussterben standen. Inzwischen haben sie sich erholt und konnten von der Roten Liste bedrohter Vogelarten gestrichen werden. Ihre ursprüngliche Populationsstärke - das haben wir eben schon gehört - haben sie aber bei Weitem noch nicht erreicht. Die derzeitige Populationsstärke liegt bei ungefähr 30 %. Was Überpopulation sein soll, müsste man dann also definieren. Eindeutig festgestellt werden kann das nicht.
Meine Damen und Herren, es gibt mit Sicherheit Probleme in einzelnen Fällen - keine Frage. So können sich Saatkrähen insbesondere in der Nähe von Krankenhäusern ausgesprochen störend auswirken. Auf dem Marktplatz eines Ortes sind tatsächlich hygienische und damit gesundheitliche Risiken verbunden - manchmal auch bei Pkws.
Solche Problemsituationen sind so gut wie möglich zu lösen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind aber auch gegeben. § 45 Abs. 7 des Bun
desnaturschutzgesetzes gibt den zuständigen unteren Naturschutzbehörden die Möglichkeit, aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses und insbesondere zum Schutz der Gesundheit des Menschen Ausnahmen zuzulassen. Davon wird auch regelmäßig Gebrauch gemacht; doch es ist sinnvoll, sich den Einzelfall genau anzusehen. Sind geeignete Quartiere in der Umgebung vorhanden, macht Vergrämung Sinn. Wenn allerdings nur problematischere Standorte in Betracht kommen, ist Vergrämung insgesamt nicht zielführend.
Ihre pauschale Forderung nach generellen Regelungen durch das Umweltministerium ist schlicht nicht umsetzbar. Das lehnen wir auch ab. Hinzu kommt, dass Vergrämungsmaßnahmen auch technisch nicht einfach umzusetzen sind. Der Kollege Angermann hat gerade schon breit ausgeführt, mit welchen Schwierigkeiten dabei zu rechnen ist.
Die Vögel reagieren allgemein nicht immer mit Abzug, sondern sie bauen ihr Nest einfach neu. Baumfällungen wären dann das wirksamste Mittel. Aber will man das tatsächlich überall einsetzen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Oppositionsfraktionen das wollen.
Meine Damen und Herren, sinnvoll ist es sicherlich, eine Handreichung zu erarbeiten, die für die unteren Naturschutzbehörden und die interessierte Öffentlichkeit im Sinne eines Leitfadens zeigt, wie man mit dem Problem umgehen kann. Daran arbeitet das Umweltministerium, und ich gehe davon aus, dass sie zeitnah vorliegen wird.
Meine Damen und Herren von der FDP, Ihren Antrag werden wir ablehnen, weil er schlicht nicht zielführend und im Ergebnis nicht umsetzbar ist.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun Herr Umweltminister Wenzel das Wort. Bitte, Herr Minister!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Saatkrähe handelt es sich um eine einheimische, in Kolonien brütende Vogelart, deren Brutbestand derzeit bei 18 000 bis 20 000 Paaren liegt. Nach der bundesweiten Unterschutzstellung Mitte der 1970er-Jahre haben sich die Bestände in Niedersachsen deutlich erhöht. 1973 brüteten in Niedersachsen nur noch ca. 1 700 Paare; die Art stand auf der Roten Liste. Vor 150 Jahren etwa waren die Bestände drei- bis dreieinhalbfach so hoch wie heute - soweit man das aus heutiger Sicht abschätzen kann.
Meine Damen und Herren, die Saatkrähe war fast ausgerottet. Heute leben in Niedersachsen 8 Millionen Menschen und rund 20 000 Paare der Saatkrähe. Ich glaube, dass man einen verträglichen Weg des Miteinanders finden müsste. Ich bin auch sicher, dass das gelingt.
Unbestritten: Im Siedlungsbereich können sich vor allem zur Brutzeit Konflikte ergeben, wenn sich Anwohner durch Rufaktivität oder auch Kot belästigt fühlen.
- Dies bedarf auch keiner Kommentierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden erst fortfahren, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. Ich werde jedes Mal unterbrechen, wenn uns das nicht gemeinsam gelingt.
Herr Minister Wenzel, Sie haben eben die Zahl von 40 000 Saatkrähen in Niedersachsen genannt. Können Sie uns sagen, woher Sie diese Zahl ha
ben? Denn ein kurzes Gespräch in unserer Reihe hat ergeben, dass diese Zahl auf keinen Fall stimmen kann, wenn man sie durch die Zahl der die Landkreise in Niedersachsen teilt.
Insofern kann ich das nicht mit letzter Sicherheit sagen. Aber ich gehe davon aus, dass das Monitoring sowohl der unteren Naturschutzbehörden als auch der ehrenamtlichen Naturschützer, die in ganz besonderem Maße dazu beitragen, sehr verlässliche Zahlen liefert. Wenn Sie bessere haben, lassen Sie uns noch einmal darüber sprechen. Aber ich bin sicher, dass wir weit unter den ursprünglichen Vorkommen liegen.
Meine Damen und Herren, es gab früher offensichtlich auch mehr Saatkrähen im ländlichen Raum. Dort sind sie aber verdrängt worden. Das mag mit ein Grund dafür sein, dass sie zum Teil in dörfliche oder urbane Strukturen abgewandert sind. Wenn wir das ändern wollen, dann würde es sich z. B. empfehlen, auch im ländlichen Raum den Verfolgungsdruck, den es zwischenzeitlich gegeben hat und möglicherweise in der einen oder anderen Art auch heute noch gibt, auch wenn er nicht zugelassen ist und aufgrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen gegen Recht und Gesetz verstoßen würde, zu senken und dem Vogel auch dort wieder mehr Raum einzuräumen.
Die Saatkrähe ist eine besonders geschützte Vogelart. Geschützt sind neben den Vögeln auch die Entwicklungsformen, die Eier und die Fortpflanzungsstätten. Störungen dürfen nicht zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art führen. Einzelfallbezogene Ausnahmen durch die zuständige untere Naturschutzbehörde sind aber möglich. Voraussetzung ist, dass keine zumutbaren Alternativen vorhanden sind, Gründe, wie z. B. Gesundheitsfragen oder auch die Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden.
Meine Damen und Herren, das Umweltministerium hat Handlungsempfehlungen zur Lösung von Konflikten mit brütenden Saatkrähen in Niedersachsen erarbeitet. Wir haben das aus aktuellem Anlass heute ins Internet gestellt. Insofern kann jeder und jede dort aktuell nachlesen, bekommt noch ein paar Informationen zu dem Tier, zu seiner Lebensweise, zu seinem Lebensraum an die Hand, aber auch die Kommunen erhalten einige Hinweise, wie sie mit Problemen oder Herausforderungen in dieser Frage umgehen können.
Insofern danke ich den Antragstellern sehr, dass sie uns Gelegenheit geben, noch einmal auf diese Handlungsempfehlungen hinzuweisen, und freue mich, dass das hier vor großem Publikum möglich ist. Ich hoffe, dass es in der Praxis hilft, und ich hoffe vor allem, dass wir den naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen dabei gerecht werden, gleichzeitig aber auch eventuelle Belästigungen abstellen können.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich die Beratung schließen kann.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2154 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit wurde der Ausschussempfehlung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Flächennutzungskonzept für das Steinhuder Meer entwickeln - Naturschutz und Tourismus besser in Einklang bringen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2498 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/3515