Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Herr Bode, wir brauchen uns hier ja nicht gegenseitig zu konfirmieren. Es ist doch so, dass sich Celle wegen der räumlichen Nähe zu Clausthal geradezu als Außenstelle der Universität Clausthal anbietet: Die Professoren sind ganztägig auf der Autobahn, keiner kann arbeiten, und das Ding läuft ja auch nicht besonders gut.

(Detlef Tanke [SPD]: Das war Ironie, Herr Bode!)

Das macht ausgesprochen viel Sinn. Aber bezahlt wird es aus dem Haushalt der TU Clausthal. Wo ist da die Förderung von Südniedersachsen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Celle sollte Universitätsstandort sein; na ja, mein Gott, das wollten die örtlichen Abgeordneten auch. Der Sinn wurde nicht hinterfragt; das haben Sie ja gerade bestätigt.

(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Beratung.

Der Kollege Uwe Schünemann, CDU-Fraktion, hat für eine persönliche Bemerkung nach § 76 ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Schünemann!

(Zurufe von der SPD: Oh! - Gegenruf von Heiner Schönecke [CDU]: Was ist das denn?)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegin Asendorf hat hier dargestellt, dass ich nicht richtig wiedergegeben hätte, was Herr Dufeil in Brüssel bei der Reise des Europaausschusses gesagt hat.

Bei der ersten Frage, die ich gestellt habe, ging es um die Regionalisierten Teilbudgets. Darauf hat Herr Dufeil geantwortet:

„Zu Ihrer ersten Frage: Man müsste sehen, ob dafür eine Programmänderung erforderlich wäre oder ob das mit dem jetzt existierenden Text möglich wäre. Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, möchte aber nicht ausschließen, dass eine gewisse Reorientierungsflexibilität gegeben ist.“

(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Das hat sie doch vorgelesen!)

Das heißt für die Regionalisierten Teilbudgets, dass man wahrscheinlich bzw. eventuell überhaupt nichts ändern müsste, sondern das einfach einbringen könnte.

(Lachen bei der SPD)

Jetzt geht es weiter; Herr Dufeil zum Thema ITI:

„Mit Sicherheit müsste man das Programm ändern, d. h. es müsste von Niedersachsen insgesamt gewollt sein. Das ist die Voraussetzung.“

Dann sagt der Abgeordnete Schünemann:

„Das ist klar. Aber ist es theoretisch machbar?“

Herr Dufeil:

„Wenn sich Niedersachsen bei uns mit einem solchen Vorschlag meldet, würden wir das natürlich sehr objektiv bewerten, mit offenem Geist. Da können Sie sicher sein.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - - Helge Limburg [GRÜNE]: Das war überhaupt keine persönliche Bemer- kung! Da ist überhaupt nichts zurück- gewiesen worden! Was soll das denn?)

Vielen Dank, Herr Schünemann.

Meine Damen und Herren, es ist signalisiert worden, das sei keine persönliche Bemerkung gewesen. Das sehen wir hier oben anders. Vorhin ist eine andere Darstellung gegeben worden. Herr Schünemann hat das berichtigt. Genau das ist in einer persönlichen Bemerkung möglich. Das können Sie in § 76 unserer Geschäftsordnung nachlesen.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Wo war denn der Unterschied? - Thomas Schremmer [GRÜNE]: Den Unter- schied möchte ich im Protokoll se- hen!)

Aber ich will das gar nicht rechtfertigen. Es ist jetzt gelaufen.

(Regina Asendorf [GRÜNE] meldet sich zu Wort)

- Eine persönliche Bemerkung? - Eigentlich hätten Sie sich mit einem Zettel zu Wort melden müssen, aber Sie haben das Wort. Wir werten das jetzt auch als persönliche Bemerkung.

Herr Schünemann hat eigentlich nur wiederholt, was ich eben gesagt habe. Ich habe aus diesem Papier zitiert. Das ist das Protokoll, nichts anderes. Die Formulierung „mit offenem Geist“ im letzten Satz als Zusicherung zu interpretieren ist, meine ich, abenteuerlich.

(Starker Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 19, also zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/3107 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 20, also zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/3443 unverändert annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist es so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Rechtsstaatlichkeit bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Niedersachsen beachten! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2499 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/3532

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich die Kollegin Petra Joumaah, CDU-Fraktion. Bitte schön, Frau Joumaah!

(Unruhe)

- Eine Sekunde, Frau Kollegin! Einige Damen und Herren wollen den Saal verlassen. Es sei ihnen gestattet und gegönnt. Wir machen gleich weiter, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist. - Frau Joumaah, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserem Antrag geht es um die medizi

nische Versorgung von Flüchtlingen hier bei uns in Niedersachsen, und zwar ausdrücklich um die Frauen, Männer und Kinder, die sich ohne einen definierten Aufenthaltsstatus, also illegal, hier bei uns aufhalten.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen diesen Menschen die gleichen medizinischen Leistungen zu wie denen mit definiertem Aufenthaltsstatus. Da sie aber große Furcht vor Entdeckung durch die Ausländerbehörden haben, riskieren sie nur in den allergrößten Notfällen einen Arztbesuch, bzw. sie versuchen, Ärztinnen oder Ärzte zu finden, welche sie anonym und kostenlos behandeln. Das gelingt sicherlich nicht immer; denn das medizinische Personal wird nicht nur nicht bezahlt, sondern es befindet sich rechtlich mindestens in einer Grauzone, wahrscheinlich in einer Dunkelgrauzone.

Meine Damen und Herren, bei allen Fraktionen herrscht natürlich Einigkeit darüber, dass diesen Menschen aus humanitären Gründen geholfen werden muss. Deshalb beinhaltet unser Antrag die Zielsetzung, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Medizinischen Flüchtlingshilfe ein Angebot zu installieren, welches Menschen ohne definierten Aufenthaltsstatus eine medizinische Notfallversorgung nach dem Beispiel der Malteser Migranten Medizin gewährt.

(Beifall bei der CDU)

Dieses Projekt gibt es seit 14 Jahren in mittlerweile 13 deutschen Städten. Die Betroffenen finden dort bei plötzlicher Erkrankung, bei einer Verletzung oder auch bei Schwangerschaften Zugang zu einer medizinischen Notfallversorgung, und zwar in einem geschützten Raum und mit für die Ärztinnen und Ärzte bestehender Rechtssicherheit.

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie immer wieder mehr Humanität, mehr menschenrechtsbasierte Flüchtlingspolitik fordern, dann ist das ja erst einmal zu begrüßen. Aber es muss doch wohl klar sein, dass jede Initiative, dass jedes Projekt bzw. Modellprojekt in einem absolut rechtssicheren Raum gestaltet werden muss.

(Beifall bei der CDU)

Genau das ist bei unserem Antrag gegeben. Menschen, die sich hier in Niedersachsen rechtswidrig aufhalten, die damit eine Straftat begehen, wird in einer medizinischen Notlage aus humanitären Gründen geholfen, und die Menschen, die ihnen helfen, allesamt sozial hoch motiviert, müssen nicht riskieren, selbst eine Straftat zu begehen. Ich