Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

(Christian Grascha [FDP]: Das ist ja nicht unsere Schuldenuhr, sondern die hängt im CDU-Fraktionssaal! Das hat der Bund der Steuerzahler ge- macht!)

Aber ganz offensichtlich fällt es Ihnen schwer, hier zuzugeben, dass es bei diesem Thema eigentlich gar keinen Grund - in gar keiner Form - zur Skandalisierung gibt, weil diese Landesregierung im Bereich der Haushalts- und Finanzwirtschaft sehr seriös und korrekt arbeitet.

Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn Sie meinen, dieses Thema hier und heute noch so intensiv diskutieren zu müssen, kann das nur Ihrer Verzweiflung geschuldet sein. Sie versuchen, ein totes Pferd zu reiten - das muss natürlich ohne Erfolg bleiben -, und Sie diskreditieren die Arbeit Ihrer eigenen Regierungen in der Vergangenheit.

Der Landesrechnungshof hat sehr deutlich gemacht, dass er keine Notwendigkeit sieht, die unterschiedlichen Auffassungen, die es im einfach

gesetzlichen Bereich gibt, im Hinblick auf den Eintritt der Schuldenbremse noch einer Klärung zuzuführen, und hat das Thema für erledigt erklärt. Von daher, meine Damen und Herren von der FDP, wäre der ehrliche Weg, wenn Sie heute Ihren Antrag zurückzögen,

(Christian Grascha [FDP]: Warum?)

zumal Ihnen ja auch der GBD bestätigt hat, dass genau das, was Sie hier mit Ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen,

(Christian Grascha [FDP]: Das stimmt nicht! Er hat eine Alternative vorge- schlagen, Frau Kollegin!)

eben nicht erreichen können.

(Christian Dürr [FDP]: Das ist schon wieder nicht die Wahrheit!)

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat erhebliche Zweifel daran geäußert. Das ist die Wahrheit, auch wenn sie von Ihnen vielleicht schwer zu ertragen ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Schon wieder nicht die Wahrheit!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Geuter. - Dank auch an unseren technischen Dienst, der das Problem in den Griff bekommen hat. Hoffen wir, dass es so bleibt!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Gerald Heere. Bitte schön!

Vorab, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich habe in der Debatte, in der heißen Debatte, eben das Wort „scheinheilig“ verwendet. Ich bedauere dies und nehme das ausdrücklich zurück.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, das hier heute vorliegt, beendet eine Meinungsverschiedenheit bei der Verwendung von Kreditermächtigungen über eine rechtliche Auslegung zwischen dem Landesrechnungshof und dem Finanzminister.

Ich bedanke mich ganz herzlich für diese intensive Diskussion und für die Arbeit an einer Lösung bei allen Beteiligten. Es bleibt eine finanztheoretische

Fragestellung übrig, die in der Zukunft vielleicht auch noch Seminare an der Uni beschäftigen wird. Aber viel mehr bleibt nicht.

Wir haben jetzt hier ein Sondervermögen, das einzurichten richtig ist, weil es hier nämlich um regelmäßige und typischerweise überjährige Mittelbewirtschaftung geht. Dieses Sondervermögen wird in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof eingerichtet. Es geht vor allen Dingen um EU-Mittel und Mittel der Verkehrsfinanzierung, also vor allem GVFG-Mittel. Anstelle eines Sondervermögens kann man natürlich auch Haushaltsreste in gleicher Höhe bilden. Allerdings ist das, wie wir wissen, im Jahre 2020 auf der Basis der Schuldenbremse, nach der man auf alte Kreditermächtigungen nicht mehr zurückgreifen kann, in dieser Art und Weise nicht mehr möglich.

Es ist eine pragmatische Lösung. Wir sind an der Stelle Vorreiter unter den Ländern, die einen Sollabschluss haben. Beispielsweise Bayern ist da noch nicht. Das heißt, wir beschreiten hier einen Weg, den andere noch beschreiten müssen.

Wir haben es im Ausschuss erlebt, dass versucht wurde, diese eher rechtliche Auseinandersetzung zu politisieren. Dieser Versuch - das sage ich insbesondere zu Ihnen, Herr Hilbers - ist sinnlos und bleibt sinnlos. Es geht auch nicht um Rücklagenbildung, sondern es geht tatsächlich darum, diesen Topf überjährig bewirtschaften zu können. Sie haben das Sondervermögen als solches ja auch gar nicht kritisiert, sondern Sie haben die Herkunft der Mittel und insbesondere den unterjährigen Beginn kritisiert. Auch an der Stelle haben Sie bedauerlicherweise im Ausschuss nicht aufgepasst. Denn dort wurde der Unterschied deutlich gemacht: Bei einem Start noch in 2015 werden 480 Millionen Euro über die Allgemeine Rücklage in das Sondervermögen geleitet, während man bei einem Start in 2016 480 Millionen Euro Einnahmereste gebildet hätten. Ein sächlicher Unterschied ist also nicht vorhanden.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Doch!)

Auch die Kritik der FDP-Fraktion ist nicht nachvollziehbar. Sie haben in einer ersten Pressemitteilung noch groß aufgetrumpft und mit einer Klage in Bückeburg gedroht.

(Christian Grascha [FDP]: Das hätten wir auch gemacht! Aber Sie sind glücklicherweise eingeknickt!)

Der GBD hat Ihnen gesagt, dass es dafür keine Grundlage gibt. Sie haben dann von einer rechtli

chen Lücke gesprochen und deshalb Ihren Gesetzentwurf eingebracht. Eine solche rechtliche Lücke gibt es nicht, sondern das wird mit dem Sondervermögen gelöst.

Was bleibt also am Schluss der gesamten Debatte übrig? - Erstens. Es wurde darüber gestritten, ob der 31. Dezember oder der 31. März das „Ende des Haushaltsjahres“ ist, und es wurde über die Frage gestritten, welchem Jahr die Kreditaufnahme zuzuordnen ist. Das Finanzministerium und der Landesrechnungshof haben sich am Ende darauf geeinigt, dass es der 31. März ist.

(Christian Grascha [FDP]: In welchem Gesetz steht das eigentlich?)

Diese Erkenntnis hätte man vielleicht auch früher haben können, dann wären uns einige Diskussionen erspart geblieben.

Wir haben zweitens vom Landesrechnungshof den Hinweis bekommen, dass das Problem aus 2013 durch den Abschluss 2014 glattgezogen worden und damit erledigt ist.

Wir haben drittens eine Lösung für die Zukunft ab 2020 als Ersatz für die dann sicherlich nicht mehr zur Verfügung stehenden alten Kreditermächtigungen.

Viertens - last, but not least - haben wir 456 Millionen Euro alte Kreditermächtigungen in Abgang gestellt. Entsprechend wurde der Schuldenstand auf der Schuldenuhr reduziert. Ich bedaure sehr, Herr Zentgraf - ich weiß nicht, ob er da ist -, dass wir nicht dazu eingeladen wurden. Aber das können wir ja beim nächsten Mal nachholen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Heere.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor; deswegen kann ich die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 schließen.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5:

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Gesetzentwurf der FDPFraktion in der Drucksache 17/2236 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das

sind viele Enthaltungen. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist mit großer Mehrheit gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6, und zwar zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§ 1. - Unverändert.

§§ 2 und 3. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer diesen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

§ 4. - Unverändert.

§ 5. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer diesen folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Erste war ebenfalls die Mehrheit.

§§ 6 bis 9. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zu stimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Ich frage nach Enthaltungen. - Die gibt es nicht. Das Erste war die Mehrheit. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf