Protokoll der Sitzung vom 14.07.2015

Meine Damen und Herren, ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (NKInvFG) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3715 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/3849 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3887

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Konversion nach dem Britenabzug bewältigen - niedersächsische Kommunen unterstützen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3740 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/3856 - Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü

nen, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/3901

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/3715 mit Änderungen und den Antrag in der Drucksache 17/3740 unverändert anzunehmen.

Der gemeinsame Änderungsantrag aller vier Fraktionen zu Tagesordnungspunkt 8 zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung ab. Wir werden nachher beim Abstimmungsprozedere wie üblich verfahren.

Eine Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 8 ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung zu beiden Punkten.

Zunächst hat die Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 7 das Wort; denn der Gesetzentwurf ist direkt in die Ausschüsse überwiesen und noch nicht im Plenum debattiert worden.

Das Wort hat jetzt Herr Innenminister Pistorius. Bitte, Herr Minister!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die laufende Sitzungswoche ist noch jung, und schon kommen wir zum nächsten Gesetz, das den niedersächsischen Kommunen spürbar weiterhelfen wird.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes eingebracht. Damit sollen 327 Millionen Euro Bundesmittel an unsere Kommunen in Niedersachsen verteilt werden. Das ist ein wichtiger und entscheidender Schritt, der noch dazu schnell gegangen wird. Es gibt schließlich seit Jahren einen beträchtlichen Investitionsstau in den Kommunen in Niedersachsen wie auch in den anderen Bundesländern.

Wer selbst einmal Kommunalpolitik gemacht hat, der weiß, wie schwer es gerade finanz- und strukturschwachen Kommunen fällt, zukunftsorientierte Investitionen zu tätigen. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir heute ein Stück weit Abhilfe schaffen können.

Die Mittelverteilung orientiert sich an drei Faktoren:

Erstens. Wir verteilen nicht einfach mit der Gießkanne, sondern das Geld kommt dorthin, wo es am dringendsten gebraucht wird, nämlich in die finanzschwachen Kommunen.

Zweitens. Die konkrete Verteilung berechnet sich nach der Größe einer Kommune und nach Indikatoren, mit denen die finanzielle Leistungskraft und strukturelle Probleme gewichtet werden, z. B. die Arbeitslosigkeit vor Ort.

Drittens. Die Kommunen müssen einen Eigenanteil in einer relativ geringen Höhe - 5 bis 15 % - beisteuern. Dieser Anteil berechnet sich nach ihrer jeweiligen Einnahmekapazität. Das ist ein weiterer solidarischer Beitrag für besonders einnahmeschwache Kommunen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Uns als Landesregierung war es wichtig, dieses Geld schnell und unbürokratisch zu verteilen. Deswegen haben wir den Weg eines Gesetz und nicht eines Erlasses gewählt, weil das zu viel Bürokratie und Entscheidungsnotwendigkeiten geführt hätte.

Ich bedanke mich an dieser Stelle zunächst ausdrücklich bei den kommunalen Spitzenverbänden, mit denen im Vorfeld sehr konstruktiv ein Verteilungsmechanismus erörtert werden konnte. Und ich bedanke mich bei den Fraktionen im Landtag, die eine schnelle Beratung des Gesetzentwurfs ermöglicht haben.

Im Ergebnis wissen - da bin ich sicher, meine Damen und Herren - die Kommunen selbst am besten, wo sie Investitionsbedarf haben. Deswegen ist es richtig, keine weiteren Regeln einzuziehen. Deshalb lassen wir ihnen maximalen Entscheidungsspielraum. Auch das ist ein Beispiel für Kommunalfreundlichkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Einige letzte Worte zum Thema Konversion, das berechtigterweise in dem Antrag der Koalitionsfraktionen aufgegriffen wird: Konversionskommunen werden mit unserem Gesetz gezielt unterstützt. Sie erhalten exklusiv 15 Millionen Euro aus dem Finanzhilfevolumen. Davon profitieren insbesondere die Städte Bergen und Bad Fallingbostel: Sie erhalten eine Investitionspauschale von je 4 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen und freue mich über gut investiertes Geld in den niedersächsischen Kommunen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister; das war eine Punktlandung bei der Redezeit.

Das Wort hat jetzt zum Antrag der Fraktionen der SPD und der Grünen - er ist auch direkt in den Ausschuss überwiesen worden - für die SPDLandtagsfraktion der Kollege Bernd Lynack. Bitte schön, Herr Kollege!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unserem Land geht es, wie anderen Teilen der Republik, so gut wie lange nicht mehr. Das ist jedenfalls die Botschaft, wenn man sich die bloßen Wirtschaftszahlen und Steuerzahlen anschaut. Dabei werden einige Dinge leider allzu oft vergessen. Der Innenminister hat gerade darauf hingewiesen.

Einer dieser Punkte ist, dass große Teile der öffentlichen Hand mit sehr viel Geld in der Kreide stehen. Das ist ein Problem, das vor allem für die Kommunen in unserem Land gilt. Die Finanznot ist - machen wir uns nichts vor - nach wie vor vielerorts vorhanden.

Diese finanziellen Probleme spüren nicht nur wir, die wir kommunale Mandate haben, wenn wir am Jahresende in den Rathäusern und Kreishäusern zusammensitzen und bei den Haushaltsberatungen aus den letzten Ecken das Geld für Investitionen zusammenkratzen müssen. Sie spüren vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land: Schülerinnen und Schüler, die Schulen besuchen, deren sanitären Anlagen in den letzten 25 Jahren nicht erneuert werden konnten, oder ältere Menschen, die sich während der Ferien wundern, dass der Bus nicht kommt, wenn sie in die Stadt wollen. Wir alle merken es natürlich auch an den zum Teil stark kaputten Straßen, die uns zwingen, recht langsam zu fahren oder - wenn wir mit dem Rad unterwegs sind - den Schlaglöchern auszuweichen.

Das Bemerkenswerte an diesem eben gezeichneten Bild ist, dass es in manchen Kommunen besser und in anderen Kommunen wiederum schlechter ist. Gerade bei uns in Niedersachsen ist die Ungleichheit, was die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen angeht, zum Teil sehr groß. Nicht umsonst hat es sich diese Landesregierung zum Auftrag gemacht, bei Förderungen genau diese Unterschiede zu berücksichtigen, anstatt mit der Gießkanne über das Land zu ziehen. Herr Pistori

us hat gerade noch einmal besonders darauf hingewiesen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine gute Entscheidung des Bundes, insgesamt 3,5 Milliarden Euro für die Investitionstätigkeit der finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich der Landesregierung, dass sie hier rasch und zügig gearbeitet hat, damit das Geld in den Kommunen schnell zur Verfügung steht und dort wirken kann, wo wir es brauchen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Regelungen, die stark denen zum Konjunkturpaket II ähneln, enthalten klare und nachvollziehbare Regeln zur Verteilung der Mittel. Die Aufteilung von 50 : 50 für Landkreise auf der einen Seite und Städte und Gemeinden auf der anderen Seite ist gerecht und auch durchaus nachvollziehbar. Die Einschätzung der Finanznot anhand von Einwohnerzahl, Schuldenstand und Arbeitslosenquote ist ein gutes, geeignetes und vor allem auch bewährtes Mittel, um der Schere zwischen den leistungsfähigeren und den weniger leistungsfähigen Kommunen etwas Wirksames im Land entgegensetzen zu können.

Darüber hinaus soll zusätzlich eine besondere Gewichtung für sogenannte Konversionskommunen wirken. Hierauf wird mein Kollege Schmidt im Anschluss gleich noch gesondert eingehen.

Alles in allem ist dieses kommunale Investitionsprogramm ausgewogen, fair und ein Stück weit gelebte Solidarität, nicht zuletzt im Hinblick auf die Beteiligung der Kommunen an der Kofinanzierung, die je nach Leistungsfähigkeit der Kommunen zwischen 5 und 15 % beträgt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben,

(Reinhold Hilbers [CDU]: Besonders dem Bund, der das Geld gegeben hat!)

allen voran den kommunalen Spitzenverbänden, die einer verkürzten Anhörungsfrist zugestimmt haben, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Ministerien, natürlich der Landtagsverwaltung und auch ausdrücklich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Danke dafür, dass wir das Gesetz so schnell und zügig verabschieden können. Es war nicht einfach, aber es war aller Mühen wert, dass wir ein wichtiges Signal bekom

men und das Geld dort wirken kann - ich hatte es ausgeführt -, wo wir es brauchen, nämlich in den Kommunen,

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

damit wir möglichst gleiche Lebensbedingungen in weiten Teilen unseres Landes vorfinden. Heute ist ein guter Tag, vor allem für unsere Kommunen. Es ist aber auch ein guter Tag auf einem Weg zu einem noch lebenswerteren und liebenswerteren Niedersachsen. Vor allem ist es ein guter Tag, um diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lynack. Wie von Ihnen schon angekündigt, liegt für die SPD-Fraktion unmittelbar im Anschluss eine zweite Wortmeldung vor. - Für eine Restredezeit von 6:40 Minuten haben Sie das Wort, Herr Kollege Schmidt. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Verbindung mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beraten wir heute auch abschließend einen Entschließungsantrag. Der Anlass ist wahrlich ein historischer. Nach 70 Jahren verlassen die Einheiten der britischen Streitkräfte unser Land Niedersachsen. Damit endet eine Ära, auf die wir mit Dankbarkeit zurückschauen können. Die Briten haben unser Land mit befreit. Es folgten sieben Jahrzehnte, in denen folgende Punkte galten:

erstens eine gute Partnerschaft, in der die Briten einen Anker für die kollektive Sicherheit unseres Landes waren,

zweitens eine angenehme Nachbarschaft, bei der viele Tausend Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte zum Teil über viele Jahre in den Standortkommunen wohnten und im besten Sinne hier bei uns in Niedersachsen zu Hause waren, und

drittens eine herzliche Freundschaft, die viele Briten und Deutsche verbindet.

Diese Freundschaft bleibt. Das ist sicher.