Tagesordnungspunkt 36: 24. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/3810 - strittige und unstrittige Eingaben -
Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, die unter Nr. 7 aufgeführte Eingabe 01014/11/17, die auch in dem Änderungsantrag enthalten ist, zunächst erneut im Petitionsausschuss zu behandeln, sodass sich heute eine Abstimmung über diese Eingabe erübrigt.
Ich gehe davon aus, dass das Plenum damit einverstanden ist. - Das ist so. Dann wird diese Eingabe in den Petitionsausschuss zurückverwiesen.
Ich rufe daher zunächst die übrigen Eingaben aus der 24. Eingabenübersicht in der genannten Drucksache auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Bevor wir zur Abstimmung dazu kommen, frage ich der guten Ordnung halber: Gibt es Wortmeldungen zu diesem Komplex? - Das ist nicht der Fall.
Wer zu diesen Eingaben den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Damit haben Sie über die Anträge, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, einstimmig entsprechend den Beschlussempfehlungen entschieden.
Ich rufe die Eingaben aus der 24. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/3810 auf, zu denen der bereits erwähnte Änderungsantrag vorliegt.
Zunächst hat sich die Abgeordnete Hillgriet Eilers, FDP-Fraktion, gemeldet. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um die Jagdausübung und die Jagd mit oder an lebenden Tieren. Für die Jagd ist ein verlässlicher Hund unverzichtbar. Für die Ausbildung von Hunden ist auch das Training an lebendem Wild unverzichtbar; denn der Hund muss gehorsam sein, und er muss auch kontrollierbar sein. Das kann er nur in einer Ausbildung
erlernen und bei einer anspruchsvollen Prüfung unter Beweis stellen, sodass diese Verlässlichkeit wirklich gegeben ist.
Das gilt z. B. für Enten bei der Wasserjagd. Dafür kann man keinen Dummy einsetzen; denn dann wäre die Wasserjagd im Anschluss nicht mehr zu verantworten.
Das gilt auch für die Schliefenjagd bei Füchsen. Dabei werden Situationen mit einem handzahmen Fuchs simuliert. Daran erkennen Sie aggressive Hunde. Hetze ist in Deutschland ohnehin nicht gestattet. Das versteht sich von selbst.
Auch die Arbeit mit Schwarzwild in Gattern ist nur mit Hunden zu bewältigen, die lernen, Abstand zu halten. Sie erkennen auf diese Art und Weise, welche Hunde scharf sind und welche Hunde damit auch nicht für die Jagd einzusetzen sind.
An diesen drei Beispielen sehen Sie, dass die Sach- und Rechtslage gut ist. Wir möchten gerne dabei bleiben und nicht auf „Material“ gehen.
Vielen Dank für die Begründung des Änderungsantrags zu dieser Eingabe. - Ich stelle fest, dass es zu dieser Eingabe keine weiteren Wortmeldungen gibt. Wir stimmen nachher über den Änderungsantrag und gegebenenfalls anschließend über die Ausschussempfehlung ab.
Zu einer zweiten Eingabe, nämlich der Eingabe 01922/11/17, Studienplatzvergabe, liegen zwei Wortmeldungen vor.
Hier beginnt ebenfalls für die FDP-Fraktion die Kollegin Almuth von Below-Neufeldt. Bitte, Frau Kollegin!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Falle geht es darum, dass der Petent einen Studienplatz haben möchte, weil sein größter Wunsch ist, Arzt zu sein. Nun wissen wir alle, dass in Deutschland gemäß Artikel 12 Grundgesetz das Recht auf freie Berufswahl gilt. Es gibt aber natürlich auch Zulassungsbeschränkungen, die länderübergreifend abgestimmt sind.
berücksichtigen sollte; denn es gibt den demografischen Wandel, und viele Hausärzte gehen in Pension. Wir brauchen aber mehr Hausärzte. Gerade wir im Flächenland Niedersachsen sind mit Landärzten schlecht versorgt. Deswegen stellen viele Gemeinden schon Überlegungen dazu an, wie sie dafür werben können, dass sich Landärzte bei ihnen ansiedeln. Insofern ist es wichtig, dass mehr Ärzte in den Hochschulen ausgebildet werden bzw. mehr Interessierte ein entsprechendes Studium absolvieren. Wir wissen auch, dass nur etwa 60 % der Studienabsolventen überhaupt in den Arztberuf gehen.
Vor diesem Hintergrund liegt mir sehr daran, etwas zu tun, um dem Ärztemangel zu begegnen. Deswegen bitte ich Sie, unserer Auffassung „Material“ zuzustimmen.
In diesem Zusammenhang verweise ich noch ganz kurz darauf, dass gerade die SPD in der letzten Legislaturperiode dafür war, mehr Medizinstudienplätze einzurichten.
Vielen Dank, Frau von Below-Neufeldt. - Zu dieser Eingabe liegt mir noch die Wortmeldung des Kollegen Ottmar von Holtz, Bündnis 90/Die Grünen, vor. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin von Below-Neufeldt, was Sie gesagt haben, mag zwar alles stimmen oder auch nicht stimmen. Das ist aber leider nicht Gegenstand der Petition.
Gegenstand der Petition ist - insofern möchte ich für die Fraktionen von SPD und Grünen begründen, warum wir da „Sach- und Rechtslage“ sagen -, dass der Petent die Zugangsvoraussetzungen für die Hochschulstudienplätze geändert haben möchte. Er führt hier mitnichten aus, dass die Kapazitäten ausgeweitet werden müssten. Es ist zwar richtig, dass wir, wenn wir mehr Ausbildung haben wollen, die Zahl der Studienplätze entsprechend anpassen müssen. Das ist aber ein ganz anderes Thema. Hier geht es darum, dass der Petent bei den Studiengängen, die es gibt, ein eigenes Testverfahren angewendet haben möchte,
nämlich den sogenannten Test für medizinische Studiengänge, abgekürzt TMS. Er möchte, dass dieser Test in Betracht gezogen wird, weil er sich erhofft, dadurch seine übrigen Zugangsvoraussetzungen wie Durchschnittsnote beim Abitur usw. verbessern zu können.
Dieser Test ist aber durch die landesspezifische Verordnung zum Hochschulauswahlverfahren zugelassen. Es gibt Hochschulen, beispielsweise die Universität Oldenburg, die den Test in ihr Aufnahmeverfahren einbeziehen. Das kann jede weitere Hochschule ebenfalls.
Insofern kann man dem Petenten raten, sich dort zu bewerben, wo es diese Tests gibt. Dann ist seinem Anliegen auch entsprochen worden. Deswegen plädieren wir für „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank, Herr Kollege von Holtz. - Ich stelle fest, dass weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 36 durch das Abstimmungsverfahren beenden.
Wir stimmen nun über die Eingaben ab, zu denen der eben von den Kolleginnen der FDP-Fraktion entsprechend begründete Änderungsantrag vorliegt. Ich rufe diese Eingaben einzeln auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Laufende Nr. 4 der Eingabenübersicht, Eingabe 01045/11/17: Ausbildung von Jagdhunden an lebendem Wild. Der Änderungsantrag der FDPFraktion lautet „Sach- und Rechtslage“. Wir treten in den Abstimmungsvorgang ein. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Sie sind dem Änderungsantrag nicht gefolgt.
Daher kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Ausschussempfehlung bei dieser Eingabe mit Mehrheit gefolgt worden.
Ich rufe die laufende Nr. 50 der Eingabenübersicht auf. Das ist die Eingabe 01922/11/17. Sie betrifft die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin in Deutschland. Der Änderungsantrag der
Fraktion der FDP lautet „Überweisung an die Landesregierung als Material“. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Antragsteller. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Das waren die übrigen Fraktionen des Hauses. Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist also mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die „Unterrichtung der Petenten über die Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer dem folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie mit großer Mehrheit so entschieden.
Tagesordnungspunkt 37: Besprechung: Wie viele Straftaten konnten bislang ohne die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in Niedersachsen nicht aufgeklärt werden? - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/3341 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/3750