Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich stelle fest, dass die Besprechung der Großen Anfrage damit abgeschlossen ist.
Tagesordnungspunkt 40: Abschließende Beratung: Bürgerenergie in Niedersachsen nicht stoppen: Akteursvielfalt erhalten, gesellschaftliche Akzeptanz sichern, regionale Wertschöpfung befördern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2714 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/3735 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3841
Es hat sich Herr Abgeordneter Karsten Becker von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Becker, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Windenergieerzeugung hat nicht nur eine klimarelevante, sondern sie hat auch eine enorme struktur- und wirtschaftspolitische Bedeutung für Niedersachsen. Im Jahr 2013 waren rund 55 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen in der Erneuerbare-Energien-Branche beschäftigt, davon nach Erhebung des BWE allein 31 190 im Bereich der Windenergie.
Und natürlich beruht der Erfolg der Energiewende auch zukünftig auf der Windenergieerzeugung an Land. Daran hat Niedersachsen mit 8 233 MW installierter Windenergieleistung zum 31. Dezember 2014 einen ganz erheblichen Anteil. Das ist mittlerweile mehr als ein Fünftel der in Deutschland
Meine Damen und Herren, das verdanken wir nicht nur den kräftigen Windströmungen im Binnenland und an der Küste. Zu verdanken ist das vor allem - - -
Herr Becker, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Ich würde Sie bitten, sich auf den Redner zu konzentrieren oder bei nicht so großem Interesse den Saal zu verlassen und die Gespräche anderswo zu führen.
Zu verdanken ist dieser bemerkenswerte Ausbau der Windenergie onshore vor allem den kleinen Akteuren, den regionalen Stadtwerken und Genossenschaften, die als Investoren und Betreiber von Windparks für diesen fulminanten Ausbau gesorgt haben. Gerade für diese Akteure der Energiewende ist das EEG mit seinen wesentlichen Förderprinzipien, dem Einspeisevorrang und der festen Einspeisevergütung ein überschaubares und ein verlässliches Förderinstrumentarium.
Wenn jetzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Weg für die Umstellung der Förderung von erneuerbaren Energien auf Ausschreibungsverfahren vorbereitet, dann sollten wir uns das als Niedersachsen sehr genau ansehen. Es spricht nämlich nicht allzu viel für die Annahme, dass Ausschreibungsverfahren für Windkraftenergieanlagen an Land deren Ausbau unterstützen und damit den niedersächsischen Interessen dienen. Denn die Zweifel, ob der Ausbau erneuerbarer Energien auch mit Ausschreibungsmodellen in gewohnter Weise gelingt, sind mehr als berechtigt, auch wenn die Ergebnisse der als Testphase vorgeschalteten ersten Ausschreibungsrunde für PhotovoltaikFreiflächenanlagen überwiegend als erfolgreich bewertet werden.
Allerdings sind in dieser ersten Ausschreibungsrunde keine Einzelpersonen zum Zuge gekommen, und die durchschnittliche Förderhöhe liegt in der ersten Ausschreibungsrunde oberhalb der derzeit nach dem EEG geltenden Förderhöhe von 9,02 Cent pro Kilowattstunde. Damit bestätigen sich die bisherigen Erfahrungen aus anderen eu
Darüber hinaus gelten für Windenergieanlagen andere Kriterien als für Photovoltaikanlagen. Insbesondere ist die Planungs- und Entwicklungsphase für Windkraftanlagen mit durchschnittlich fünf Jahren deutlich länger als im Bereich der Photovoltaik, und die Genehmigungshürden sind aufgrund der vielfältigen Konfliktbereiche auch deutlich höher.
Wenn Marktteilnehmer ab 2017 nur noch per Ausschreibung den Zuschlag erhalten sollten, ist zu befürchten, dass sich unter diesen Rahmenbedingungen kapitalstarke Akteure gegenüber Genossenschaftsprojekten und kleinen Stadtwerken durchsetzen werden. Das zeigen auch Beispiele anderer EU-Staaten, beispielsweise Großbritannien, wo nur noch ca. 30 % der im Rahmen von Ausschreibungen vergebenen Onshore-Windenergieleistungen tatsächlich installiert worden sind.
Meine Damen und Herren, eine vom BUND beauftragte Studie der Leuphana Universität in Lüneburg kommt zu dem Schluss, dass bei Ausschreibungen regelmäßig kleinere private Investoren gegenüber den größeren Anbietern benachteiligt werden, weil größere Unternehmen die mit einer Ausschreibung entstehenden Transaktionskosten und Risiken leichter abfangen können. Bürgerenergieakteure können dagegen weder die Risiken streuen noch sie durch eigene Kapitalstärke absichern oder durch höhere Transaktionskosten zwischenfinanzieren. Bürgerenergie wird daher kaum eine Chance haben, sich im Ausschreibungsverfahren gegen größere Konkurrenten durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, das wäre aber sehr bedauerlich; denn die Akzeptanz gegenüber der Windenergie lebt eben auch von dieser Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger in den Regionen. Wichtige positive Argumente - neben der lokalen Wertschöpfung der Stromerzeugung vor Ort - sind eben auch die breiten wirtschaftlichen Partizipationsmöglichkeiten über gesteuerte Beteiligungs- und Genossenschaftsmodelle.
Darum wollen wir im niedersächsischen Interesse Möglichkeiten aufrechterhalten, Windparks, wie sie in üblicher Größe von Bürgerenergie- und Genossenschaftsprojekten oder kleinen kommunalen Unternehmen betrieben werden, über eine Deminimis-Regelung von der Ausschreibungspflicht zu befreien. Die maßgeblichen Umwelt- und Ener
giebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission lassen für die kleinen Anlagen, Pilotanlagen, aber auch Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 6 MW oder einer Gesamtzahl von sechs Anlagen Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht zu. Diese Ausnahmetatbestände möchten wir ausschöpfen und deren Rahmen, soweit es irgend möglich ist, erhöhen.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich finde es insgesamt bedauerlich, dass wir im Ausschuss nicht zu einem einvernehmlichen Antrag gekommen sind. Sie haben in Ihren jetzt nach den Ausschussberatungen noch kurzfristig vorgelegten Änderungsantrag viele der Aspekte unseres Antrags aufgenommen und gegenüber Ihrem ursprünglichen Vorschlag auch auf die unbestimmte Forderung nach einer Honorierung bereitgestellter Regelenergie verzichtet.
Insofern bleibt als trennende Forderung doch eigentlich nur noch der Erhalt der Akteursvielfalt, der uns allerdings wichtig ist, weil er sich dezidiert darauf richtet, die Wettbewerbschancen von regionalen genossenschaftlichen Akteuren und von Stadtwerken zu erhalten.
Meine Damen und Herren von der CDU, vor dem Hintergrund, dass uns nach meiner Einschätzung in dieser Frage mehr eint als trennt, wäre es schön, wenn Sie über Ihren Schatten springen und unserem Antrag zustimmen könnten.
Vielen Dank, Herr Becker. - Jetzt hat sich zu Wort gemeldet Dr. Gero Hocker, FDP-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Hocker!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Becker, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Sie haben das Hohelied auf die Akteursvielfalt gesungen, die sich in den letzten Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien entwickelt hat.
Ich sage Ihnen: Es gibt einen einzigen Grund, warum es jetzt mehr Akteure gibt als noch vor fünf oder zehn Jahren. Das ist der Umstand, dass der Staat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine garantierte Rendite und über 20 Jahre eine fixe Einspeisevergütung ermöglicht. Deswegen möch
Das ändert aber nichts daran, Herr Kollege Becker, dass mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Tag für Tag volkswirtschaftlich Geld verbrannt wird. Deswegen gehört es abgeschafft. Deswegen gehören die vermeintlich positiven Effekte, die Sie herauszustellen versucht haben, nicht auch noch zusätzlich gelobt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das ist die Wahrheit.
Es ändert sich nichts daran, dass diejenigen, die es sich leisten können, 10 000, 20 000 oder 30 000 Euro investieren und sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach schrauben. Nach sechs oder sieben Jahren ist diese Photovoltaikanlage dann sozusagen in der Gewinnzone. Dann kann man sich in Ruhe zurücklehnen und über zweistellige Renditen freuen, ohne dafür auch nur einen Finger krummzumachen.
Ich neide das ja niemandem. Wenn jemand unternehmerisch tätig werden will, dann ist das nicht nur sein gutes Recht, sondern dann ist das eine tolle Chance für diese Gesellschaft. Aber mit einer überproportionalen Rendite ist in einer sozialen Marktwirtschaft auch immer ein besonderes Risiko verbunden. Dieses Risiko ist bei erneuerbaren Energien aber ausgeschaltet und eliminiert, und deswegen sind diese Renditen unsittlich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich finde es unerträglich, dass Sie hier einem so unsozialen Gesetz auch noch das Wort reden, meine Damen und Herren.
Im vergangenen Jahr sind allein durch die Ökostromumlage 25 Milliarden Euro umverteilt worden. 25 Milliarden Euro, Tendenz steigend. Ich sage Ihnen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist nicht nur unsozial, sondern für diese 25 Milliarden Euro hat kein geschätzter Kollege oder keine geschätzte Kollegin aus dem Deutschen Bundestag und aus keinem der 16 Landesparlamente auch nur ein einziges Mal seine bzw. ihre Hand heben und sich vor den Bürgerinnen und Bürgern für diesen Betrag rechtfertigen müssen.
Deswegen sage ich Ihnen: Das ErneuerbareEnergien-Gesetz ist nicht nur unsozial, sondern es ist auch undemokratisch, so wie es zurzeit funktioniert.
Freuen können sich darüber eigentlich nur zwei Personengruppen, nämlich zum einen die Investoren, die in erneuerbare Energien investiert haben und ohne Risiken zweistellige Renditen erzielen können, und zum anderen, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, auch Politiker, die mittelbar davon profitieren.
Wir haben uns das einmal etwas genauer angeguckt. Der Geschäftsbericht des Deutschen Bundestages weist die anzeigepflichtigen Spenden aus, die eine Partei bekommt. In den fünf Jahren von 2009 bis 2014 hat die grüne Partei insgesamt über eine Viertelmillion Euro an Spenden von Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Unternehmen bekommen. Über 260 000 Euro!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird immer mehr zum Selbstbedienungsladen. Da ist es kein Wunder, dass Sie ihm das Wort reden.
(Zustimmung bei der FDP - Gerd Ludwig Will [SPD]: Er muss ja selber lachen! - Johanne Modder [SPD]: Mann, Mann, Mann! - Christian Dürr [FDP]: Da sitzen sie! - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, Zwischenrufe sind erlaubt, keine Frage. Aber wir müssen in einem Dialog bleiben.
- Der Dialog zwischen dem Redner und dem Parlament ist immer erlaubt. Aber wenn der Dialog unter den Abgeordneten stattfindet, wird es schwierig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nur einen Weg, diese Cliquenwirtschaft, die sich ganz automatisch ergibt, wenn Politik glaubt, Preise festsetzen zu müssen, Preise festsetzen zu können, zu überwinden. Sie wird nur überwunden, wenn die Festsetzung des Preises für erneuerbare Energien, für jede Kilowattstunde Strom wieder in eine Institution überführt wird, die über jeden Verdacht erhaben wird. Und das ist der Markt; das sind Angebot und Nachfrage.