Meine Damen und Herren, wir sind doch aber nicht dafür gewählt worden, im Zweifel zu verharren! Politik muss endlich Verantwortung übernehmen, muss entscheiden und muss handeln. Das gilt sogar für die Opposition. Wir, Rot-Grün in Niedersachsen, tun das.
Die Menschen in unserem Land wollen wissen, woran sie sind und wie es weitergeht. Gemeinsam mit vielen gesellschaftlichen Gruppen im Land diskutieren wir daher unser Energieszenario der Zukunft, um, darauf aufbauend, ein neues Handlungsprogramm zu entwickeln. Das Klimaschutzgesetz schließlich schafft dafür einen verlässlichen und verbindlichen Rahmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Ich darf darauf aufmerksam machen, dass sich zuvor bereits der Kollege Becker zu Wort gemeldet hatte. Der Wortmeldezettel war zwischenzeitlich verlegt worden, hat sich jetzt aber wieder angefunden. Rein theoretisch wären Sie vor Herrn Bajus an der Reihe gewesen. Ich bitte um Nachsicht. Ich erteile Ihnen jetzt das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine ganze Reihe von Anträgen zur Klimapolitik in der ganzen politischen Bandbreite in dieser Debatte. Das ist gerade auch deutlich geworden. Es beginnt mit den Versuchen der FDP, die Ursachen und Folgen des Klimawandels zu relativieren, und geht bis hin zu detaillierten Vorschlägen von Einzelmaßnahmen durch die CDU.
Für uns stehen zwei Aspekte im Mittelpunkt, nämlich ein Klimaschutzgesetz für Niedersachsen und die Herstellung der Funktionalität des Emissionshandels. Im Ausschuss haben wir zu den Ursachen und Folgen des Klimawandels noch einmal eine Anhörung durchgeführt. Für die meisten von uns wohl wenig überraschend hat die Anhörung gezeigt: Das Klima verändert sich global. Der Klimawandel wird durch die Freisetzung klimaschädlicher Gase - im Wesentlichen CO2 - herbeigeführt und angetrieben. Eine Erderwärmung um mehr als 2° C hätte gefährliche, unumkehrbare und kaum beherrschbare Folgen für Natur und Gesellschaft.
Meine Damen und Herren, bereits die Erhöhung der durchschnittlichen Temperatur um 0,85° C seit 1850 hat zu den mittlerweile zu beobachtenden Auswirkungen auf Klima- und Wetterphänomene geführt. Starkregenereignisse, Stürme, Trockenheit und Überflutungen nehmen zu.
Herr Dr. Hocker, auch das sind gravierende Einschnitte in die persönliche Freiheit von Menschen, auch von den Menschen, die in Niedersachsen wohnen. Auch darauf müssen wir eine angemessene Reaktion finden.
Meine Damen und Herren von der FDP, auch darum kann Ihre wiederholt vorgetragene Argumentation, die niedersächsischen Beiträge zu den CO2Emissionen leisteten keinen nennenswerten Beitrag zum Anstieg der globalen Erwärmung, nicht in die Aufforderung münden, die Hände in den Schoß zu legen. In der Konsequenz Ihrer Logik, meine Damen und Herren von der FDP, müssten dann nämlich in jeder öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Organisation nur hinreichend kleine Gliederungen gebildet werden, um auf dieser künstlich definierten Mikroebene die völlige Wirkungslosigkeit von Treibhausgas-Emissionsminderungsmaßnahmen feststellen zu können.
Herr Kollege Becker, vielen Dank für die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen. Ich möchte von Ihnen gerne wissen: Wie hoch werden nachgewiesenermaßen die Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes für Niedersachsen sein, wie Sie es auf den Weg bringen wollen? Inwiefern wird es also gelingen, durch niedersächsische Maßnahmen die globale Temperatur zu beeinflussen?
Sie könnten einfach die jeweilige Ebene, der Sie Aufgaben im Hinblick auf die CO2-Reduktion zuweisen wollen, hinreichend klein bilden. Dann kön
nen Sie in jedem Einzelfall feststellen, dass diese Ebene keinen nennenswerten Beitrag zur CO2-Reduktion leisten kann. Das können Sie tun. Dann werden Sie aber in der Summe global nichts, aber auch gar nichts erreichen.
Darum kommt es auf etwas anderes an. Es kommt darauf an, dass wir mit unserem Klimaschutzgesetz einen Rahmen für alle Ebenen schaffen: für alle politischen Ebenen und für alle gesellschaftlichen Gruppen, in denen jeder seine Position findet und in gemeinsamem Handeln einen in Summe wirksamen Beitrag zur CO2-Reduktion und zum Klimaschutz leistet.
Das ist der Hintergrund. Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Hocker, vertreten Bundesregierung und EU gegenüber den Vereinten Nationen eine geradezu offensive Position. Nachdem die globalen Emissionen ihren Zenit spätestens 2020 erreichen werden, sollen sie bis 2050 um mindestens die Hälfte reduziert werden. Wenn das gelingen soll, setzt das ein strategisch verknüpftes Handeln der Entscheidungsträger auf allen Ebenen voraus. Um den dafür erforderlichen strategischen Rahmen zu bilden, Herr Dr. Hocker, brauchen wir das Klimaschutzgesetz. Am allerwenigsten brauchen wir gebetsmühlenartige Wiederholungen, das bringe alles nichts, weil der jeweils eigene Beitrag viel zu gering sei. Das hilft uns nämlich nicht weiter.
Der Zweck eines Klimaschutzgesetzes ist nämlich viel weitergehend. Er besteht vor allem in der Herstellung einer langfristigen Perspektive bei der Verfolgung der Klimaschutzziele.
Meine Damen und Herren, wir brauchen ein solches Klimaschutzgesetz für Niedersachsen im Wesentlichen aus drei Gründen:
Erstens. Es stellt die erforderliche Basis für einen geordneten und langfristigen Klimaschutz in Niedersachsen dar.
Zweitens. Niedersachsen ist inzwischen das Energieland Nummer eins und will es bleiben. Darum müssen wir auch in Sachen Klimaschutz vorangehen.
Drittens. Wir sind als Agrarland und als Küstenland von den Folgen des Klimawandels in ernst zu nehmender Weise bedroht. Die zunehmenden Starkregenereignisse und der steigende Meeresspiegel gefährden die Siedlungsbereiche an unseren Flüssen und an den Küstenbereichen.
Es gibt noch einen vierten guten Grund, einen ganz praktischen: Prävention ist besser als Nachsorge und allemal billiger.
Meine Damen und Herren, es spricht viel dafür, dass wir gegenwärtig noch die Möglichkeit haben, den Klimawandel in den Griff zu bekommen und auch die Kosten der Anpassung zu begrenzen. Wenn wir das Ziel erreichen wollen, den Temperaturanstieg auf 2° C zu begrenzen, dann darf die CO2-Konzentration in der Atmosphäre nicht über 450 ppm steigen. Ein Schlüssel dafür ist der Verzicht auf die Verfeuerung von Kohle zur Energieerzeugung. Dazu müsste der Verklappung von CO2 in die Atmosphäre ein angemessener Preis zugewiesen werden. Der gegenwärtige Zertifikatpreis von 7 Euro hat erkennbar keinerlei Lenkungsfunktion.
Meine Damen und Herren, die Einführung des Backloading war in diesem Zusammenhang ein erster und wichtiger Schritt für einen funktionierenden Emissionshandel. Jetzt brauchen wir die Marktstabilitätsreserve, und zwar 2017 und nicht erst 2021, wie von der Europäischen Kommission ursprünglich vorgesehen. Eigentlich brauchen wir sie vor 2019, wie es jetzt immerhin vom Europäischen Parlament beschlossen worden ist.
Insofern besteht für uns überhaupt kein Grund, die Einführung der Marktstabilitätsreserve im Jahr 2019 irgendwie herausgehoben zu begrüßen. Das ist immer noch spät genug.
Meine Damen und Herren, die FDP stellt ja den Klimawandel insgesamt infrage. Dann fällt es natürlich schwer, Gemeinsamkeiten in der Sache zu finden.
Die CDU hat zum Emissionshandel einen Antrag vorgelegt, mit dem sie sich offenbar zuallererst von den energiepolitischen Gespenstern der schwarzgelben Regierungszeit in Land und Bund befreien möchte. Das kann ich auch gut verstehen. Machen Sie das ruhig. Aber machen Sie das bitte nicht auf
Das Eckpunktepapier zur Energiewende der Parteivorsitzenden von SPD, CDU und CSU, das Sie in Ihrem Antrag ansprechen, hat zuallererst einmal den bayerischen Ministerpräsidenten aus der energiepolitischen Ecke zurückgeholt und den Stillstand im Netzausbau aufgelöst.
Meine Damen und Herren von der CDU, Treiber dieser Entwicklung waren aber Ihre Kolleginnen und Kollegen der CDU-Bundestagsfraktion in Berlin ebenso wenig, wie Sie es hier in Hannover sind. Wenn die Damen und Herren der CDU-Bundestagsfraktion wirklich etwas zur Beschleunigung und Verstetigung des Ausbaus der Energiewende beitragen wollen, dann kann man ihnen nur eine rasche Befassung mit dem Energieleitungsausbaugesetz anempfehlen, das auf Drängen der SPDBundestagsfraktion im April zur ersten Lesung eingebracht worden ist. In dem Stadium ruht es aber immer noch, weil Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund die Anhörung erst nach der Sommerpause durchführen wollen.
Wenn Sie sich unserer Meinung anschließen mögen, dass ein bisschen Eile beim Netzausbau durchaus förderlich sein könnte, dann wäre ein freundlicher Hinweis auf beschleunigte Befassung an Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin möglicherweise hilfreich, um noch weitere Verzögerungen in dieser wichtigen Frage zu vermeiden.