Das Ganze beginnt im Jahr 2014: Abstimmung zwischen MK und MF lediglich über die dritte Krippenkraft und die laufende Revision der Finanzhilfe für Kitas, Tagespflege und Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr. Die originären Ansätze für 2015 bis 2018 wurden nicht erhöht. Warum?
Erstens. Die bisherigen Ansätze in der Titelgruppe 70 bis 72 waren in den letzten Jahren auskömmlich.
Restebildung im Jahr 2012 11,3 Millionen Euro, im Jahr 2013 17,5 Millionen Euro, im Jahr 2014 - Sie haben es schon gehört - 8 Millionen Euro. Das Finanzministerium knüpft Überlegungen zum Ansatz nicht nur an Kalkulationen, sondern, wenn möglich, natürlich auch an reale Entwicklungen. Die abstrakten Planzahlen sind hier nur ein Faktor von mehreren, die die Finanzhilfe bestimmen. Das sind Betreuungszeiten, Finanzhilfesatz, Platzkosten etc.
Zweitens. Die Zielvereinbarung Land - kommunale Spitzenverbände aus dem Jahr 2008 über die Schaffung von insgesamt rund 62 000 Plätzen wurde bis heute nicht erreicht. So der Status; jetzt aktuell 54 607. Insofern bestand aus der Sicht des Finanzministeriums kein Anlass, die Kalkulationen zu überholen, solange das Kultusministerium keine Bedarfe geltend macht. Dies war für den Haushaltsplan 2015, wie wir schon gehört haben, nicht der Fall.
Drittens. Das Land zahlt schon immer Finanzhilfe nur für belegte, nicht für genehmigte Plätze. Insofern ist eine abstrakte Kalkulation auf der Basis von Investitionsförderungen irreführend.
Viertens. Eine erste Einschätzung des MK zur Revision der Finanzhilfe stellte eine saldierte Überalimentierung der Kommunen, also eine Absenkung der Finanzhilfe, und damit Minderbedarf in Aussicht. Dazu gibt es einen Vermerk des MK vom 19. November 2014. Es wurde unterstellt: ab 2016 mindestens 6 Millionen Euro weniger. Die Revision ist noch nicht endverhandelt. Die kommunalen Spitzenverbände - hier will ich es natürlich trotzdem sagen - kennen diese Überlegungen nicht.
Nun sind wir im Jahr 2015. Am 2. Februar 2015 übermittelt das Kultusministerium 25 sogenannte Big Points zur Eckwerteaufstellung bei einem Gesamtvolumen von rund 202 Millionen Euro plus knapp 1 400 Beschäftigungsverhältnisse für 2016. Dabei - Februar 2015 - wurde u. a. erstmals auch über Mehrbedarfe für Kitas gesprochen, die bereits 2015 benötigt werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt war von ca. 55 Millionen Euro die Rede. Die Zahlen haben Sie vorhin gehört. Allerdings berücksichtigte die Aufstellung auch potenzielle Mehrbedarfe aus der Kita-Revision, ohne korrespondierende Minderbedarfe auszuweisen. Dagegen wurde ansonsten auch teilweise die Verrechnung von Ausgabenresten erklärt, obwohl zu diesem Zeitpunkt MF die Resteanmeldungen - die erwähnten 8 Millionen Euro - noch nicht vorgelegt wurden.
Ergo: Die Liste wird als teilweise ungefilterter Zwischenstand der MK-internen Haushaltsgespräche begriffen und insofern besonders geprüft.
18. Februar 2015: Information an die Abteilungsleiterin 1 des Finanzministeriums über einen Zwischenstand der Prüfung und erste Gespräche mit MK. Damaliger Stand: 50,5 Millionen Euro Mehrbedarf für 2015 und für 2016 folgende 22,8 Millionen Euro, aufsteigend auf 73,5 Millionen Euro. Es bestand - das machen diese Zahlen ja deutlich - weiterer Analysebedarf.
Auf Rückfrage Info des MK, dass Mittelengpässe, je nach Abarbeitung, frühestens ab Mitte 2015 zu erwarten seien.
Am 20. Februar 2015 gab es dann die Resteanmeldung des MK bei den Titelgruppen, die erwähnten 8 Millionen Euro.
Am 20. Februar - also noch am gleichen Tag - gab es einen Vermerk über die abstrakte rechtliche Möglichkeit und Implikation einer Überplaneinwilligung nach § 37 LHO, abgestimmt mit dem Referat 11/2.
Am 9. März: Eckwertebeschluss der Landesregierung. Eckwerte für Einzelplan 07 beinhalten Steigerungen bei den Titelgruppen - ich lasse jetzt einmal die Einzelheiten weg - in folgender Höhe: 22,8 Millionen Euro im Jahr 2016, 38,6 Millionen Euro im Jahr 2017, 55,3 Millionen Euro im Jahr 2018 und 94 Millionen Euro im Jahr 2019, davon rund 20 Millionen Euro für früher geplante Erhöhung für dritte Kraft.
In diesem Zusammenhang mit dem Eckwertebeschluss ist mir der Sachverhalt als Problem das erste Mal bekannt geworden. Die genaue Höhe - das ist hoffentlich hinreichend deutlich geworden - war unklar. Es war von 50 Millionen Euro die Rede. Am Ende waren es 83 Millionen Euro. Allein diese Differenz macht ja deutlich, dass Beratungsbedarf bestand.
Am 20. April - insoweit habe ich mich im Haushaltsausschuss richtig erinnert: zweite April-Hälfte - gab es dann auf der Grundlage eines entsprechenden Vermerks aus meinem Hause ein Gespräch bei mir, an dem der Herr Staatssekretär, die Abteilungsleiterin 1, der Referatsleiter 11 teilgenommen haben, über die Gesamtproblematik und die weitere Vorgehensweise. Die Frage lautete insbesondere: Überplanmäßig oder Nachtrag?
Die Entscheidung - zu diesem Zeitpunkt auf der Basis der erwähnten 50 Millionen Euro - fiel zugunsten einer überplanmäßigen Nachsteuerung aus, wenn - das ist ja die Voraussetzung dafür - das MK einen entsprechend substantiierten Antrag stellen würde. Eine entsprechende Information ist an das MK erfolgt.
Am 1. Juni: Information seitens des MK, dass Nachsteuerungsbedarf in 2015 nach neuerer Auswertung deutlich höher ausfallen wird: rund 83,5 Millionen Euro.
Auch am 1. Juni: Besprechung mit Abteilungsleiterin 1 bezüglich Haushaltsaufstellung - Einzelplan 07 - und weiterer Entwicklungen im Bereich Kita. Erstmals Info über Nachtragshaushalt.
Am 8. Juni: Mitteilung über „endgültige“ Zahlen seitens MK. Vermerk an Abteilungsleiterin 1 zur Information des Ministers nach summarischer Prüfung. MK teilt auf Nachfrage mit, dass für 2016 bis 2019 keine weiteren Mehrbedarfe erforderlich seien. Insofern sei ein von MF aufgeworfener offener Punkt für das Ministergespräch zu schließen. MF beharrt aber weiter auf offenem Punkt, um hierzu weitere Klärungen in Gang zu bringen.
10. Juni: Erstes Ministergespräch im Zuge der Haushaltsaufstellung. Auch Diskussion der Bedarfe über Nachtragshaushalt. MF weist weiter auf Haushaltsrisiken für Mipla hin.
8. Juli: Zweites Ministergespräch. MK beantragt ab 2016 nun doch Mehrbedarfe in Höhe von 22,5 Millionen Euro per anno zuzüglich rund 9,7 Millionen Euro, die abstrakt noch dem Haushaltsjahr 2015 zuzurechnen wären. Aufgrund der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Landesschulbehörde und der daraus folgenden unwahrscheinlichen Verausgabung in 2015 wird eine Ansatzerhöhung im Nachtrag jedoch ausgeschlossen.
Zwischen diesen Terminen gab es natürlich allerlei Gespräche, die zum größten Teil nicht dokumentiert sind. Ich habe zwischendrin dem Herrn Ministerpräsidenten mal gesagt, da baut sich ein Problem auf - aber ohne konkret werden zu können.
(Björn Försterling [FDP]: Das sagen wir ihm auch ständig! Aber auf uns hört er auch nicht, Herr Minister! - Jens Nacke [CDU]: Damit meinten Sie die Ministerin!)
Eines der größten Probleme, meine Damen und Herren, ist, dass Sie Ihre Oppositionspolitik in solcher Art von Anfragen erschöpfen.
Natürlich gibt es hier Nachsteuerungsbedarf. Die Verfahrensweisen, das IT-System - das können Sie nicht leugnen -, sind nicht in der Regierungszeit dieser Regierung entstanden, sondern davor.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Lachen bei der CDU und bei der FDP - Christian Dürr [FDP]: „Die Frau kann es zwar nicht, aber wir wollen das Richtige!“ - Jörg Bode [FDP]: Nur die Haushaltspolitik ist gut! - Christian Grascha [FDP]: Dann ist ja alles gut! - Zuruf von Ans- gar-Bernhard Focke [CDU])
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. - Die nächste Zusatzfrage kommt nicht von Herrn Focke, sondern von Herrn Seefried.
(Jens Nacke [CDU]: Ich fasse das mal zusammen: „Die kann es zwar nicht, aber ich mache das schon!“ - Ulf Thie- le [CDU]: Die Kultusministerin sitzt da und grinst noch dabei!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Glück ist es so, dass auch bei einem Regierungswechsel die Ministerien weiterarbeiten: dass Anträge bearbeitet werden, dass abgerechnet wird und dass die Entwicklung dort weiter begleitet wird.
- wie eine Hausspitze ihre Arbeit wahrnimmt. Genau das betrifft meine Frage. Diese Ministerin hat sich im Gegensatz zu ihrem Amtsvorgänger nicht über die fortlaufende Entwicklung unterrichten lassen. Früher, während der Zeit der damaligen Regierung, gab es Wochenberichte, die dem Minister vorgelegt worden sind.
Konkrete Frage: Hat diese Ministerin sich seit dem Beginn ihrer Amtszeit nie über diese Entwicklung unterrichten lassen? Wann ist sie unterrichtet worden? Hat diese Ministerin hier nicht komplett den Überblick verloren? Und liegt nicht genau hierin der Grund für dieses totale Chaos -