Meine Damen und Herren, über Unterbringungsstandards haben wir hier in der Vergangenheit schon häufiger gesprochen. Die Diskussion über Mindeststandards z. B. bei der Unterbringung von Arbeitsmigranten ist nicht neu. Ich erinnere an das unverzügliche Handeln der Landesregierung bei der Entwicklung von Mindeststandards für Wohnraum für Arbeitsmigranten nach dem Feuertod von zwei Rumänen auf der Meyer-Werft.
Das ist und bleibt ein wichtiger Orientierungspunkt für Mindestausstattung bei der dauerhaften Unterbringung. Sie von der CDU wollten dafür sogar schnell ein Gesetz durch den Landtag beschließen lassen. Wären wir dem gefolgt, müssten wir dieses Gesetz nach Ihrer Logik von heute in den wesentlichen Punkten wieder ändern und kassieren. Gott sei Dank sind wir Ihnen damals aber nicht gefolgt.
Zu begrüßen ist bei der Schaffung zusätzlichen Wohnraums die Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Beseitigung von rechtlichen Hindernissen beim schnellen Aufbau von Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten in Niedersachsen. Dafür sind Lockerungen inzwischen auch zugesagt.
Beim Tariftreue- und Vergabegesetz hat diese Landesregierung genau folgerichtig gehandelt und die Anhebung von Wertgrenzen angekündigt. Ihr Vorschlag für eine Gesetzesänderung kommt also auch hier zu spät.
Mit Ihrer Gesetzesformulierung würden wir allerding eine Grauzone schaffen, die kaum im Hinblick auf die tatsächliche spätere Nutzung z. B. der Räumlichkeiten und der Gebäude abgrenzbar wäre. Hier wollen wir nicht die Arbeitsgerichte mit möglichen Klagen um Mindestlöhne und Anwendung von Tarifverträgen vollpumpen, bei denen nachholend die Arbeitnehmer die Gekniffenen sind, wenn es um die Durchsetzung von Mindestlöhnen, Tariflöhnen bzw. Entsendegesetzbestimmungen geht.
Man merkt Ihre Absicht: Sie meinen, endlich einen Hebel gefunden zu haben, das Tariftreue- und Vergaberecht an einer Stelle zu kippen. Leider ein untauglicher Versuch! Es ist erbärmlich, ihn auf dem Rücken des Themas „Unterbringung von Migranten“ auszutragen.
Erstens. Ihr Gesetzgebungsverfahren würde bis zur Anwendung eine praktische Lösung gerade in die Länge ziehen und eben keine zeitnahe Anwendung sicherstellen. Hier ist der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, die Wertgrenzen über eine Verordnung zu erhöhen und damit kurzfristig eine pragmatische Lösung anzubieten, richtig.
Zweitens. Sie würden vergaberechtlich bei Wegfall des Tariftreuegesetzes den Mitarbeitern in den Behörden die Risiken der Verfahren aufbürden; denn ohne Gesetz wären unterhalb der EUSchwellenwerte grundsätzlich wieder öffentliche Ausschreibungen notwendig, und die Verfahren würden auch hier zusätzlich in die Länge gezogen.
Drittens. Sie würden mit Ihrem Vorgehen wieder neue Grauzonen und Unsicherheit für die Arbeitnehmer schaffen, und das wollen wir nicht.
Es bleib dabei: Diese Landesregierung hat längst gehandelt. Sie sind auch hier zu spät mit Ihrem untauglichen Versuch, Arbeitnehmerrechte und
Danke, Herr Kollege Will. - Auf Ihren Redebeitrag hin gibt es den Wunsch nach einer Kurzintervention. Herr Kollege Toepffer, bitte sehr! Anderthalb Minuten!
Lieber Kollege Will! Bei aller Seriosität: Sie wollen uns doch nicht allen Ernstes erzählen, dass diese Landesregierung das, was heute um 15.59 Uhr verkündet worden ist, schon seit August im Rohr hatte und in ihrer Pressemitteilung vom 1. September - „Landesregierung bringt Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf den Weg“ sowie Berichte über die Delegationsreisen und die Mindestlöhne - diese für die Kommunen so wichtige Veränderung völlig übersehen hätte! - Das glauben wir nicht. So schlecht ist die Pressearbeit Ihrer Landesregierung nun doch nicht.
Herr Präsident! Herr Toepffer, über eines müssen wir uns im Klaren sein: Ihr Gesetzentwurf hätte unmittelbar gewirkt. Er wäre morgen in Kraft getreten, ohne Anhörung der Verbände. - Das glauben Sie doch selber nicht.
Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf Tamtam machen. Diese Landesregierung aber regelt das über eine Verordnung, über einen schlanken Weg, der auch schnell wirksam wird.
Danke, Herr Kollege Will. - Es geht weiter in der Beratung. Es folgt für die FDP-Fraktion Herr Kollege Bode.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Weil, es haben Sie alle vor der Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes gewarnt: Es haben Sie die Kommunen gewarnt. Es haben Sie die Verbände gewarnt. Die Kammern haben Sie gewarnt. Die Praktiker haben Sie gewarnt. Ja, ich würde sogar vermuten, dass auch Boris Pistorius Sie gewarnt hat; denn als er noch Oberbürgermeister war, gehörte er zu denjenigen auf kommunaler Seite, die solche Änderungen am Landesvergabegesetz immer kritisiert haben.
Aber Sie bzw. Minister Lies haben alle Warnungen in den Wind geschlagen: alle Warnungen, dass Auftragsvergaben länger dauern, alle Warnungen, dass Ausschreibungen so nicht mehr rechtssicher funktionieren, alle Warnungen, dass Aufträge tatsächlich teurer werden, dass Wettbewerb ausgeschlossen wird, dass sich die Handwerker vor Ort nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen werden.
Und jetzt, da Sie in der ersten Krise Ihrer Amtszeit richtig hart arbeiten müssen und es Zeitprobleme gibt, merken Sie, dass das, was Sie sich in Ihrem ideologisch-naiven Handeln ins Gesetz geschrieben haben, nicht funktioniert und fatale Folgen hat.
Wenn Flüchtlinge über sechs Monate auf eine Küche warten müssen - aber nicht deshalb, weil es keine Küchen gibt, sondern nur deshalb, weil es ein Gesetz gibt, dass dies verbietet -, dann ist etwas faul im Staate Niedersachsen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das muss geändert werden.
Ich freue mich, dass sich Minister Pistorius an dieser Stelle einmal durchsetzen konnte und gesagt hat, hier muss etwas geschehen. Denn Minister Lies hat das ganz bestimmt nicht freiwillig gemacht.
Bereits zwei Wochen, nachdem Minister Pistorius in Vertretung des Ministerpräsidenten das Kabinett geleitet hat und dazu ein Grundsatzbeschluss getroffen worden ist, hat das Wirtschaftsministerium die Änderung des Vergabegesetzes in die Verbandsanhörung gegeben. Nicht ein Wort davon,
Erst als dann der Druck aufgrund dieser Sondersitzung des Landtages so groß geworden ist und Sie ein Aktionspaket schnüren mussten, ist Ihnen aufgefallen, dass beim Vergabegesetz noch etwas gefehlt hat, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist die Wahrheit. Sie hätten es liegen gelassen, weil einige verbohrt auf die Ideologie bestanden hätten und nicht die Praxis vor Ort in den Kommunen gesehen haben. Und das ist der eigentliche Skandal Ihres Nichthandelns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber auch der von der CDU vorgeschlagene Weg ist falsch, die bürokratiefördernden Regelungen des Vergabegesetzes für den Anwendungsfall der Flüchtlingsunterkünfte auszusetzen.
Wenn es bürokratische Regeln gibt, die nicht sinnvoll sind und die den Auftrag für den Staat teurer machen, dann müssen wir sie für alle Anwendungsfälle abschaffen und nicht nur für diesen einen Sonderfall. Deshalb wäre es besser gewesen, den Gesetzentwurf der FDP, der jetzt schon fast ein Jahr im Ausschuss liegt, der alle diese Probleme von vornherein gelöst hätte und der Ihnen, Herr Minister Pistorius, alle Möglichkeiten an die Hand gegeben hätte, die Flüchtlingsunterkünfte vernünftig einzurichten und den Kommunen bei anderen Aufgaben ebenfalls die Möglichkeit zu geben, kostengünstig an die Handwerker vor Ort zu vergeben, schon vor einem Jahr zu beschließen. Damit hätte man das Problem sehr viel stärker abmildern können. Aber Sie lassen ja gerne alles liegen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Danke schön, Herr Bode. - Es folgt Frau Maaret Westphely, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr! Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Toepffer, ich glaube, wir sind uns angesichts der aktuellen Lage darin einig, dass die Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen für die Versorgung und die
Betreuung von Flüchtlingen beschleunigt werden muss. Ich glaube, wir sind uns auch darin einig, dass wir dafür eine schnelle und eine pragmatische Lösung haben müssen. Und wir wissen alle, dass die öffentlichen Ausschreibungen, die ansonsten ein wichtiger Garant für einen transparenten Wettbewerb sind, viel Zeit bei den Auftragsvergaben der Kommunen und der Länder brauchen.
Deswegen ist es unserer Meinung nach richtig, dass das Wirtschaftsministerium die Erhöhung der Wertgrenzen beschlossen hat und jetzt schon in Kraft gesetzt hat. Das ist vom Verfahren her eine sehr schnelle Lösung gewesen. Dadurch werden das Land und die Kommunen schon sehr bald schneller und effizienter handeln können. Aber bitte tun Sie mir zwei Gefallen: Erstens. Sehr geehrter Herr Bode, sehr geehrter Herr Dürr, hantieren Sie hier nicht mit falschen Fakten!
Heute Vormittag ist es gesagt worden und gerade wieder: Aber kein Auftrag muss ab 10 000 Euro öffentlich ausgeschrieben werden, auch jetzt schon nicht. Die Grenzen sind vollkommen anders.
Zweitens. Setzen Sie nicht auf die Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in diesem Bereich. Denn das hätte nur die Folge, dass doch wieder öffentlich ausgeschrieben werden muss; dann gilt nämlich die Landeshaushaltsordnung. Die erhoffte Beschleunigung erreichen Sie dadurch nicht.