Protokoll der Sitzung vom 10.09.2015

Zweitens. Setzen Sie nicht auf die Aufhebung des Tariftreue- und Vergabegesetzes in diesem Bereich. Denn das hätte nur die Folge, dass doch wieder öffentlich ausgeschrieben werden muss; dann gilt nämlich die Landeshaushaltsordnung. Die erhoffte Beschleunigung erreichen Sie dadurch nicht.

Lassen Sie also die Landesregierung handeln, und verschonen Sie uns mit Ihren widersinnigen Gesetzesvorschlägen!

Ich freue mich auf die Beratung und danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Frau Kollegin. - Aus dem Plenum liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Für die Landesregierung spricht nun in Vertretung des Wirtschaftsministers die Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz. Frau Ministerin, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU-Fraktion schlägt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vor, das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung unbefristet abzuschaffen, um Vergaben in diesem Zusammenhang deutlich zu beschleunigen. Das kommt ein wenig zu spät, wie Sie schon gehört haben. Die Landesregierung hat längst gehandelt. Mein Kollege Lies hat bereits eine Beschleunigung bewirkt.

(Beifall bei den GRÜNEN - Jens Na- cke [CDU]: Stellen Sie sich mal vor, wir hätten diesen TOP vorgezogen! Dann hätten Sie jetzt keine Rede!)

Die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs gibt es richtig wieder: Wir heben in Niedersachsen die Wertgrenzen für Vergaben zur Flüchtlingsunterbringung und -versorgung vorübergehend deutlich an.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Bode zu?

Nein, danke.

(Jörg Bode [FDP]: Schade!)

So werden die Vergaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung, aber auch bei ihrer Betreuung und Versorgung beschleunigt und vereinfacht. Das hilft vor allen Dingen den Kommunen im Land.

Das Wirtschaftsministerium hat dazu Anfang August die Änderung der Verordnung über Auftragswertgrenzen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz eingeleitet. Wie Sie schon gehört haben: Heute ist sie wirksam geworden. Sowohl für Bauleistungen als auch für Aufträge über Lieferungen und Dienstleistungen zu dem genannten Zweck gilt jetzt für Beschaffungen im Wege der beschränkten Ausschreibung oder der freihändigen Vergabe ein deutlich höherer Auftragswert als bisher, nämlich 1 Million Euro für Bau- und 100 000 Euro für Dienst- und Lieferleistungen.

Meine Damen und Herren von der CDU, die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesänderung ist also nicht erforderlich. Sie ist nicht nur nicht erforderlich, sondern sie würde zudem auch deutlich spä

ter greifen als die bereits heute wirksam gewordene Änderung der Werteverordnung.

(Jörg Bode [FDP]: Sie geht aber wei- ter als die Änderung!)

Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU ist zur Erreichung des dort genannten Ziels ohnehin nicht geeignet. Denn wenn das Vergabegesetz nicht angewendet wird, gilt unterhalb der EU-Schwellenwerte nach allgemeinem Haushaltsrecht wieder der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung. Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen wären dann nur mit einer besonderen Begründung zulässig. Eine Vereinfachung der Vergabe würde so nicht erreicht.

Durch die Änderung der Werteverordnung hingegen können bis zu den genannten Wertgrenzen freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen ohne besonderen Grund erfolgen. Das, meine Damen und Herren, ist der rechtlich sichere Weg und die wirkliche Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die hier für die Versorgung der Menschen Sorge tragen. Denn eine Begründung ist immer auch angreifbar und birgt die Gefahr von Verzögerungen in sich, die doch gerade verhindert werden sollen.

Gleichwohl haben wir uns auch um diesen Punkt gekümmert. Wir sind dem Bundeswirtschaftsminister Gabriel dankbar, dass er kurzfristig auf ein gemeinsames Schreiben meiner Kollegen Lies und Pistorius reagiert hat, mit dem sie um eine Handreichung und Klarstellung zu den bestehenden Möglichkeiten zur Beschleunigung von Vergabeverfahren, insbesondere zur besonderen Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung, gebeten haben. Innerhalb von einer Woche wurde ein entsprechendes Rundschreiben auf den Weg gebracht.

Zusammenfassend ist der vorliegende Entwurf der CDU-Fraktion für ein Gesetz zur Beschleunigung und Entbürokratisierung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Flüchtlingen abzulehnen. Denn ein solches Gesetz ist nicht erforderlich. Die Landesregierung war schon aktiv. Die von der Landesregierung vorgenommene Änderung ist auch sehr viel schneller umsetzbar, nämlich schon heute. Der Gesetzentwurf ist kontraproduktiv; denn er bürdet den mit der Ausschreibung befassten Beschäftigten Begründungserfordernisse auf, die rechtlich unsicherer sind als die von der Landesregierung verfügte generelle Freistellung von Erfordernissen der öffentlichen Ausschreibung unterhalb bestimmter Wertgrenzen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem entsprechen möchte, den darf ich kurz um ein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe und Enthaltungen brauche ich nicht abzufragen, weil das Quorum für die Ausschussüberweisung hinreichend ist. Ich danke Ihnen.

Wir kommen jetzt zu dem

Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Wohnraum für anerkannte Asylbewerber schaffen - Wohnraumförderprogramm des Landes ergänzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4142

Einbringen möchte diesen Antrag der Kollege Dr. Max Matthiesen.

(Unruhe)

- Ich lasse ihn aber nur zu Wort kommen, wenn Sie Ruhe herstellen. - Herr Kollege Nacke und Frau Janssen-Kucz!

(Anhaltende Unruhe)

- Herr Kollege Nacke!

(Jens Nacke [CDU]: Bitte, was?)

- Wir wollen weitermachen!

(Jens Nacke [CDU]: Wir nicht! - Hei- terkeit - Jens Nacke [CDU]: Entschul- digung!)

Herr Dr. Matthiesen, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Niedersachsen bereits jetzt einen sehr angespannten Wohnungsmarkt vor allem in den Ballungs- und Wachstumsregionen.

Die Nachfrage nach Wohnungen von Wohnungssuchenden mit kleinen und mittleren Einkommen, Familien mit Kindern, kleinen Haushalten, Werkvertragsarbeitnehmern, Menschen im betreuten Wohnen, Frauen mit Kindern aus Frauenhäusern, Obdach- und Wohnungslosen und den bereits hier lebenden Zuwanderern und Flüchtlingen übersteigt bei Weitem das Angebot.

Schon im vergangenen Jahr hat es einen Nettozuzug nach Deutschland von 550 000 Menschen vor allem aus den EU-Ländern gegeben. Auf diese Lage trifft nun die Botschaft, dass sich die Zahl der von uns aufzunehmenden Flüchtlinge von der Basis 15 000 im letzten Jahr auf 80 000 oder noch mehr vervielfachen wird - ein in der Nachkriegsgeschichte einmaliges Ereignis! Noch weiß niemand, wie viele auf Dauer bleiben und wie viele noch kommen werden.

Der zentrale Bereich des Wohnens, gekoppelt mit dem Gebot der Integration der Neuankömmlinge in die Gesellschaft, zeigt aber deutlich, dass planvolles und steuerndes Handeln auf allen Ebenen erforderlich ist, damit die weitere Entwicklung nicht aus dem Ruder läuft.

Gestern bei dem Verbandstag der Wohnungswirtschaft hat Herr Ministerpräsident Weil nicht den Eindruck gemacht, dass er genau weiß, was er will. Er hat kurz auf das neue 400-Millionen-EuroProgramm der NBank für ca. 5 000 Sozialwohnungen in Ballungsgebieten und auf Notunterkünfte hingewiesen, solange Wohnungen fehlen. Unklar bleibt aber, wie die Landesregierung möglichst schnell auf die notwendigen Stückzahlen kommen will, ohne auf Provisorien wie Zelte und Turnhallen auszuweichen.

Gestern Abend hat in den Fernsehnachrichten der Herr Ministerpräsident erneut dem Bund den Schlüssel für die Problemlösung in Gestalt beschleunigter Asylverfahren in die Hand gedrückt. Abgesehen davon, dass nur ein Bruchteil der abgelehnten Asylbewerber abgeschoben wird, ist beim Wohnen und bei der Integration bei aller Unterstützung des Bundes in erster Linie Niedersachsen mit seinen Kommunen einschließlich aller Bürgerinnen und Bürger gefordert.

Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits entscheidende Initiativen in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Auf dieser Linie lassen sich fünf Bausteine zur Lösung der Wohnungs- und Unterkunftsproblematik umsetzen.

Erstens: drastische Erhöhung der Erstaufnahmekapazitäten des Landes.

Zweitens: Finanzierung eines bedarfsgerechten Landesflüchtlingswohnheim-Programms in den Kommunen.

Drittens - davon war heute noch nicht so sehr die Rede -: die Nutzung der noch vorhandenen Möglichkeiten im Wohnungs- und Gebäudebestand und auch in Beherbergungsstätten. Hierbei sollte das Land Angebote aus Regionen mit Abwanderung und Leerständen annehmen wie dasjenige des Goslarer Oberbürgermeisters Junk, den die Landesregierung bis jetzt einfach nur abtropfen lässt.

Noch ein Gedanke ist sehr wichtig, den mit vorhin mein Kollege Rudi Götz mit auf den Weg gegeben hat: Es gibt noch ältere Wohnungsbestände, die abgerissen werden sollen, ohne dass etwas Neues entsteht. Das sollte unterbunden werden, solange es keine Ersatzneubauten gibt.

Viertens - der zentrale Punkt -: Beim Neubau bezahlbarer Wohnungen muss das Land endlich Gas geben! Hierbei muss mehr geschehen als das angekündigte 400-Millionen-Euro-Programm der NBank, das unverändert zu den hohen Bau- und Förderkosten des geltenden Wohnraumförderprogramms abgewickelt werden soll. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete gestern sogar, dass Frau Sozialministerin Rundt ein Hochschrauben der Programme für fraglich hält.

Demgegenüber fordert die CDU-Landtagsfraktion aufgrund der rasenden Entwicklung die Ergänzung des Wohnraumförderprogramms des Landes mit Schwerpunkt bei den anerkannten Asylbewerbern. Dies knüpft an den Antrag der CDU-Fraktion vom 17. Juni 2015 an: „Auf drängende aktuelle Herausforderungen am Wohnungsmarkt reagieren - Sofortprogramm über 500 Millionen Euro für den Neubau bezahlbarer Wohnungen auflegen!“

Wir sollten Vorschläge aus der Wohnungswirtschaft aufgreifen und zwei Dinge tun: