Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zeigt - so wird es ja auch kommentiert -, dass sich die Ministerin am Ende gegen ihre eigenen ursprünglichen Ziele entschieden hat: Mehr Demokratie. So schreibt der rundblick vom 15. April dieses Jahres:
Entgegen vorheriger Befürchtungen und wenig beeindruckt vom vehementen Protest diverser Hochschulgruppen, gerade aus dem eigenen politischen Lager, hat sich die Ministerin gegen ein Zuviel an Basisdemokratie entschieden:“
Wenn man dann von einer Option „Studierendeninitiative“ mit einem Quorum von 3 % hört, ist doch klar, dass das den ASten nicht reicht. Man darf gespannt sein, wie sich das künftig mit Blick auf die gewählten Studienvertreter ausgestaltet, ob es
Ein weiterer Punkt ist die vorgeschriebene Bestellung eines hauptamtlichen Vizepräsidenten für die Personal- und Finanzverwaltung. Das sehe ich durchaus positiv. Allerdings ist schwer nachzuvollziehen, warum die Landesregierung künftig den Hochschulen zwingend vorschreibt, dass das Ressort des zweiten hauptamtlichen Vizepräsidenten das Feld Studium und Lehre umfassen muss. Warum lässt man das die Hochschulen nicht selber entscheiden? - Ich glaube, dass die niedersächsischen Hochschulen durchaus in der Lage wären, diese Ressortzuständigkeiten in die Grundordnung in eigener Regie hineinzuschreiben. Das wäre unser Verständnis von Hochschulautonomie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob es in der Tat systemisch richtig ist, dass künftig dem Senat, einem akademischen Gremium, ein Mitglied der Personalvertretung angehören soll, kann man ja hinterfragen. Man kann es auch tolerieren.
Dann wird betont, dass im Vorfeld Dialoggespräche geführt wurden. - Nett! Das ist vielleicht sogar ein bisschen von der CDU/FDP-Landesregierung abgeguckt worden. Denn die hat das 2011 bei der Entwicklung des Heimgesetzes in besonders ausgeprägter Weise gemacht und war damit ausgesprochen erfolgreich.
Dass nun die Belange der Studierenden mit Behinderungen auf die Studierenden mit chronischen Erkrankungen ausgedehnt werden, ist etwas, was durchaus positiv ist. Wenn die hierzu von Gabi Kohlenberg und mir gestellte Kleine Anfrage dann auch noch zeitnah beantwortet werden würde, würde ich mich noch ein bisschen mehr freuen können.
Was mich nachdenklich macht, sind die kritischen Stimmen. Die studentische Vertretung des Fakultätsrats Philosophie der Leibniz Universität - ich zitiere -:
„Der Landesregierung sollte bewusst sein, dass die Geduld der Studierenden erschöpft und der Vertrauensvorschuss durch die Abschaffung der Studiengebühren aufgebraucht ist.“
Ja, Frau Ministerin, solch eine Maßnahme wie die Abschaffung von Studiengebühren trägt eben nicht durch eine ganze Legislaturperiode!
„Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Perspektivlosigkeit des Ministeriums im Bereich der Weiterentwicklung der niedersächsischen Hochschullandschaft klar heraus.“
Die Georg-August-Universität Göttingen hat bereits im Februar 2015 darauf hingewiesen, dass gegen das novellierte NHG erneut der Rechtsweg beschritten werden könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist Symbolpolitik, Kosmetik. Zukunftsorientierte Perspektiven können die meisten Beteiligten ohnehin nicht erkennen. Nach dem Desaster mit der Niedersächsischen Technischen Hochschule und den Trümmern, die diese Landesregierung da hinterlassen hat, ist das ein weiteres Armutszeugnis niedersächsischer Hochschulpolitik durch diese Landesregierung.
Die niedersächsische Wissenschaftsministerin ist eine Ministerin der Ankündigungen, des Abwartens und des Abwickelns. Sie hat sozusagen das „Triple A“ einer Ratingagentur ins Gegenteil verkehrt.
So dürfte es den aufmerksamen Zuhörer nicht wundern, wenn ich mir abschließend sogar eine Feststellung des AStA der Leuphana zu Eigen mache:
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und kann nur hoffen, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Lage sind, sich auf einige Vorschläge von FDP und CDU zuzubewegen.
Vielleicht kann man dann am Ende doch noch irgendetwas Gutes daraus machen. Aber Ihre Zwischenrufe lassen jetzt schon vermuten, dass Sie dazu nicht in der Lage sein werden.
Vielen Dank, Frau Mundlos. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr von Holtz um das Wort gebeten. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Mundlos, wenn wir Ihre Vorschläge aufnehmen, dann gebe ich die Prognose ab, dass der AstA Lüneburg sich garantiert nicht freuen wird.
Wissenschaft und Forschung sind für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes von herausragender Bedeutung. Innovationen aus Wissenschaft und Forschung sind schon immer Motor für Veränderungen gewesen und werden auch weiterhin zur Modernisierung unserer Gesellschaft beitragen. Wenn ich allein an die große Frage unseres Jahrhunderts denke, nämlich die, wie wir es schaffen, sicher und modern zu leben und dabei die Ressourcen der Erde nicht aufzubrauchen, allein bei der Lösung dieser Frage fällt der Wissenschaft eine zentrale Rolle zu.
Damit sie diese Rolle auch perfekt erfüllen kann, brauchen die Angehörigen unserer Hochschule Freiheit: Freiheit im Denken, Freiheit in der Lehre, Freiheit in der Forschung, Freiheit in der Selbstentfaltung der jungen Leute, die ein Studium aufnehmen. Diese Freiheit ist immer dann eingeschränkt, wo sie Zwängen unterworfen ist. Dabei denke ich noch nicht einmal notwendigerweise an staatliche Zwänge. Sie ist auch dann eingeschränkt, wenn man von Geldgebern abhängig ist, oder auch, wenn die Diskussionskultur an einer Fakultät oder einem Institut durch autoritäre Züge geprägt ist. Die mancherorts hohe Abhängigkeit von Drittmitteln werden wir mit einem Landeshochschulgesetz allerdings nicht auflösen können. Was aber ein modernes, auf die Zukunft ausgerichtetes Hochschulgesetz tun muss, ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich diese Freiheiten entfalten können
Meine Damen und Herren, Teilhabe und Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen sind Grundvoraussetzung für eine in allen Facetten funktionierende Hochschulautonomie.
Die autonome Hochschule braucht Lehrende und Studierende, die sich mit ihrer Hochschule identifizieren, weil sie selbst mitgestalten können und weil sie Verantwortung für ihre Entwicklung übernehmen können. Mit der vorliegenden Novelle des NHG schaffen wir diese Bedingungen, die notwendig sind, damit sich genau das entfalten kann. Hierbei kann die NHG-Novelle nur ein Baustein sein, allerdings ein wichtiger Baustein in einem Gesamtpaket von Regelungen, um in der Hochschulpolitik zu einer Neuausrichtung zu kommen.
Nicht alles können und wollen wir per Gesetz regeln. Viel entscheidender ist, dass am Ende in den Hochschulen eine Demokratiekultur gelebt wird. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, die Hochschulen von den Neuerungen zu überzeugen und sie mit ins Boot zu holen. Nur so führen Maßnahmen wie der Hochschulentwicklungsvertrag, die Zielvereinbarungen und Leitlinien zur Transparenz in der Forschung zu einer nachhaltigen Änderung in der Hochschulpolitik hin zu einer echten Beteiligung und Mitbestimmung aller Hochschulangehörigen.
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf baut die Demokratisierung der Hochschulen aus. Es ist schon sehr verwunderlich, Frau Kollegin Mundlos, wenn Sie Verbände zitieren, ASten zitieren und zugleich die Demokratisierung im Senat und im Präsidium beklagen. Das passt überhaupt nicht zueinander.
Nur so nebenbei: Sie meinen, die Dialoggespräche hätten unsere Landesregierung, unsere Wissenschaftsministerin von der CDU gelernt. Ich denke da an die Einführung der Studiengebühren, die mal hinten herum über das Haushaltsbegleitgesetz eingeführt wurden. Da gab es überhaupt keine Dialoggespräche! Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir das von der CDU gelernt hätten.
Ich kann und möchte hier gar nicht alle Einzelaspekte aufführen, die jetzt mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagen worden sind. Das überlasse ich gern den Beratungen im Ausschuss. Frau Kollegin Lesemann und die Ministerin haben das ausführlich dargestellt.
Der Gesetzentwurf trägt jedenfalls dem Wunsch nach mehr Demokratie an den Hochschulen Rechnung, ohne dabei die grundgesetzlich und höchstrichterlich festgeschriebene Freiheit von Forschung und Lehre zu verletzen. Es ist ein ausgewogenes Gesetz, das dauerhaft seine Wirkung haben wird. Es ist ein gutes Gesetz.
Federführend soll der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sein, mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank.