Ziel dieses Gesetzentwurfes ist demnach die Weiterentwicklung der Hochschulautonomie durch die Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen. Dieses eindeutige Bekenntnis zu Autonomie und Demokratie unterstützt auch die SPD-Fraktion.
Meine Damen, meine Herren, Sie wissen es: Niedersachsen stellt dafür Geld in erheblicher Menge zur Verfügung. Der Wissenschaftshaushalt ist während unserer Regierungszeit stetig angewachsen. Für die erheblichen Anstrengungen im Wissenschaftsbereich möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen.
Erstens. Durch die Abschaffung der Studiengebühren und die vollständige Kompensation der ausfallenden Mittel ist Niedersachsen bei den Studierenden beliebter denn je. Wir gewinnen deutschlandweit die meisten Studienanfängerinnen und -anfänger hinzu. Die Vergabe der Studienqualitätsmittel geschieht im Einverständnis mit den Studierenden. Das ist weitaus mehr als ein Lippenbekenntnis und Symbolpolitik, sondern das ist ein wichtiger Beitrag in Richtung Demokratisierung.
Zweitens. Mit einem 480 Millionen Euro schweren Fachhochschulentwicklungsprogramm stärken wir die Fachhochschulen und heben den Grundstock an Studienanfängerplätzen um ein Drittel an.
Drittens. Bei der Erfüllung des Hochschulpakts 2020 hält Niedersachsen Wort und kofinanziert zusätzliche 47 350 Studienplätze.
Wir schaffen das trotz der nahenden Schuldenbremse und des von uns verfolgten Abbaus des strukturellen Defizits. Wir von Rot-Grün bekennen uns auch eindeutig zur Stärkung der Haushalte für Bildung und Wissenschaft in Niedersachsen.
Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag 2013 geben wir den Hochschulen Planungssicherheit. Das Land bezahlt die aufgrund von Tarif- und Besoldungssteigerungen entstehenden Mehrausgaben. Davon profitieren die ca. 42 000 Beschäftigten an niedersächsischen Hochschulen.
Gleichzeitig haben sich die Hochschulen mit der Unterzeichnung des Hochschulentwicklungsvertrags zu einer Reihe untergesetzlicher Anforderungen u. a. in Richtung gute Lehre, Gleichstellung und Qualität in der Lehre bekannt. Die untergesetzlichen Regelungen im Hochschulentwicklungsvertrag und in den Leitlinien zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sind ein wichtiger Schritt. Aber: Zielvereinbarungen ersetzen keine Gesetze. Deshalb ist die gesetzliche Aufnahme des einen oder anderen Aspekts, wie es die Frau Ministerin vorgetragen hat, durchaus folgerichtig und logisch.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf bekräftigen SPD und Grüne ihre Forderung nach mehr Hochschuldemokratie, nach guter Arbeit auch an den Hochschulen, besserer Lehre und Gleichstellung der Geschlechter neben vielen anderen Punkten, die vorhin schon vorgetragen worden sind.
Wir begrüßen daher die in der Novelle vorgeschlagene Schaffung einer Studierendeninitiative, einer Promovierendenvertretung, die Erweiterung des Kreises der nebenberuflichen Präsidiumsmitglieder auf sämtliche Mitglieder der Hochschule, sodass diese künftig auch aus der Gruppe der Studierenden und Doktorandinnen gewählt werden können.
Ebenso positiv bewerten wir die gesetzliche Festschreibung, dass die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Studierendenvertreter zukünftig an den Hochschul- und Stiftungsratssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen können. Das sind eindeutige Schritte zu mehr Hochschuldemokratie, meine Damen und Herren.
Ein wichtiges Anliegen ist die Eindämmung der hohen Zahl befristeter Arbeitsplätze an den Hochschulen. Folgerichtig wird festgeschrieben, dass Hochschulen für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen haben. Eine Konkretisierung erfolgt in den Zielvereinbarungen zwischen den Hochschulen und dem MWK. Das muss aber auch im Gesetz stehen, damit es die Wichtigkeit erhält, die wir dem beimessen.
Außerdem werden die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt. In den Gleichstellungsplänen, die jede Hochschule aufstellen muss, sollen konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen für die Einstellung von zusätzlichen Professorinnen festgelegt werden.
Sicherlich gilt auch für das Niedersächsische Hochschulgesetz das Strucksche Gesetz, aber der Entwurf hat vielversprechende Eckpunkte. Ich bin auf die weiteren Beratungen und vor allen Dingen auch auf die Ergebnisse der Anhörung gespannt, die wir im Wissenschaftsausschuss durchführen werden.
Meine Damen, meine Herren, wir haben die Studiengebühren abgeschafft, und jetzt wachsen endlich die Studierendenzahlen.
Wir haben das Fachhochschulentwicklungsprogramm aufgelegt. Jetzt werden die Studienplätze vermehrt, und die Fachhochschulen kräftigen sich. Vertrauen Sie uns, dass wir auch mit dem NHG einen guten Weg gehen werden!
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Kollegin von Below-Neufeldt das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochschulnovelle besprechen wir heute zum ersten Mal. Es ist eine kleine, aber doch weitreichende Novelle. An manchen Stellen wünschen wir Freien Demokraten noch Veränderungen. Deswegen freue ich mich schon auf die Beratungen im Ausschuss.
Ich habe jedenfalls den Eindruck gewonnen, dass die Hochschulen künftig mehr Augenmerk auf Studium und Lehre legen und dass es dort weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Studierende und weitere gesellschaftliche Gruppen geben soll. „Achtung!“, sage ich deswegen. Denn mit Ihren Beteiligungsideen kann durchaus auch die Hochschulautonomie in Bedrängnis geraten.
Sie, meine Damen und Herren, verdeutlichen mit Ihrer Novelle, dass Sie regierungsseitig z. B. durch Ihren Genehmigungsvorbehalt bei der Grundordnung Einfluss nehmen wollen. Sie zu ändern, um gegebenenfalls nötige Flexibilität bei Projekten usw. zu haben, wird schwieriger sein. Das ist meine Sorge. Es wird sicherlich bürokratischer und aufwendiger werden. Damit ist ein Punkt im Bereich Hochschulautonomie sicherlich angefasst.
Meine Damen und Herren, in der Kirche hörten wir heute Morgen, dass wir das Trennende nicht vertiefen sollten. Deshalb einmal eine ganz andere Anmerkung - nein, kein Lob -: Künftig erweist es sich möglicherweise doch als positiv, dass gerade Nachwuchswissenschaftler mit W2-Professuren gewonnen und dann ohne Ausschreibung auf eine W3-Professur gehen können. - Natürlich leistungsabhängig! Aber da, meine Damen und Herren, muss ich sagen: Das ist zu beobachten; denn hier brauchen wir Transparenz; denn dieser Übergang wird dann auch leistungsabhängig sein.
Bemerkenswert ist auch die gewollte Verbesserung der Arbeitsbedingungen für junge Wissenschaftler. Die wurden in der Vergangenheit vielfach beklagt. Hier sehe ich jetzt tatsächlich eine positive Perspektive.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Genehmigungsvorbehalt bei unseren niedersächsischen Hochschulen steht ein Genehmigungsvorbehalt bei Hochschulen anderer Bundesländer entgegen, und zwar in folgendem Zusammenhang:
Wir haben die Offene Hochschule. Sie braucht berufsbegleitende Angebote. Natürlich. Aber warum dürfen dann Hochschulen anderer Bundesländer in unseren Markt in Niedersachsen einsteigen und mit hiesigen Anbietern in einen ungleichen Wettbewerb eintreten? - Dort gibt es beispielsweise eine bessere finanzielle Ausstattung.
Dort ist die Vergabe des Titels „Professor“ an Lehrende möglich. Beides bieten hiesige Anbieter aber grundsätzlich nicht. Insofern entsteht hier ein Nachteil. Wenn für hiesige Hochschulen Genehmigungsvorbehalte gelten, warum dann nicht auch für die aus anderen Bundesländern?
Meine Damen und Herren, das wird zu besprechen sein. Ich hoffe, Sie im Ausschuss noch von einer anderen Haltung überzeugen zu können.
Hauptamtliche Vizepräsidenten sind ungleich, weil Vizepräsidenten generell für sechs Jahre gewählt werden, allerdings mit der Ausnahme des Vizepräsidenten für Studium und Lehre. Hier gibt es ein Vetorecht. Warum wird er so angreifbar gemacht? Warum wird er nicht gestärkt?
Zum Schluss noch ein Wort zu den Ingenieurwissenschaften. Die Ingenieurkammer Niedersachsen haben Sie ganz offensichtlich nicht angehört. Sie verabschieden sich ohne Not vom Renommee der deutschen Ingenieurkunst. Die Bezeichnung „Diplomingenieur“ bürgt für Qualität und hat einen hohen Stellenwert bei denjenigen, die im globalen Wettbewerb unterwegs sind.
Frau Kollegin, ich habe Ihnen jetzt schon zusätzliche Redezeit angerechnet. Vielleicht kommen Sie jetzt aber zum Schluss.
Zum Übergang vom Bachelor zum Master werde ich im Ausschuss noch etwas sagen. Ich freue mich auf die Beratungen, und ich freue mich auch über die Minute, die ich überziehen durfte.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Novelle ist aus drei Gründen erforderlich: erstens das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Humanmedizin, zweitens das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Stiftungshochschulen und drittens der rot-grüne Koalitionsvertrag.
Alles, was ich in den letzten Wochen und Monaten über das jetzt existierende Hochschulgesetz gelesen habe, belegt, dass sich das NHG durchaus bewährt hat. Den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben der Gerichtsurteile allerdings hätte auch eine CDU-geführte Landesregierung entsprochen und eine gesetzliche Anpassung vorgenommen. Deshalb will ich wirklich positiv hervorheben: Dass jetzt im humanmedizinischen Bereich die Verpflichtung zur Trennungsrechnung mit aufgenommen wird, finde ich gut. Das soll dem Schutz der Wissenschaftsfreiheit dienen.
Die vorliegende, heute zu beratende Fassung ist allerdings wesentlich besser als das, was wir Anfang des Jahres auf dem Tisch hatten. Ich will einmal einen Dank an die Landeshochschulkonferenz richten; denn deren Anregungen sind weitestgehend aufgegriffen worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zeigt - so wird es ja auch kommentiert -, dass sich die Ministerin am Ende gegen ihre eigenen ursprünglichen Ziele entschieden hat: Mehr Demokratie. So schreibt der rundblick vom 15. April dieses Jahres: