Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Janssen-Kucz, entweder wollen Sie es nicht verstehen, oder Sie können es nicht verstehen. Ich habe gesagt, Ihre Vorratseinstellungen schaffen nicht einen zusätzlichen Platz bei der Polizei, sondern federn allenfalls die hohe Pensionierungswelle ab, also die Zahl der vielen Kollegen, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.
Herr Kollege Becker, ich bin schon verwundert, wenn Sie fragen, was wir zu unserer Regierungszeit für die Polizei getan haben. Die 1 000 Stellen sind angesprochen worden. Nachdem Sie damals zu Ihrer Regierungszeit im Zuge der zweigeteilten Laufbahn jedes Jahr 80 Stellen bei der Polizei abgebaut haben, hat Uwe Schünemann 1 000 neue Stellen bei der Polizei geschaffen.
Wir haben beispielsweise den Fuhrpark modernisiert. Sehen Sie sich einmal an, wie die Dienstwagen in Ihrer Regierungszeit aussahen, mit welchen alten Schlorren die Kolleginnen und Kollegen durch die Gegend gefahren sind!
Jetzt sind Sie auch schon dabei, wieder über gebrauchte Polizeifahrzeuge nachzudenken oder sie einzukaufen.
Wir haben zu unserer Regierungszeit vor allem den Kolleginnen und Kollegen die richtigen rechtlichen Möglichkeiten an die Hand gegeben und haben sie nicht mit einer unsäglichen Beschwerdestelle überzogen. Wir wären auch nie auf die Idee gekommen, eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
Das sind doch Ihre Markenzeichen der grünen Politik, weil Sie nach wie vor ein tiefes Misstrauen gegenüber der Polizei haben!
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Unverschämte Unterstellung!)
Wir sind jetzt am Ende der Beratung angelangt, weil weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Damit ist die Besprechung abgeschlossen.
Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Einsetzung einer Kommission im Niedersächsischen Landtag zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3112 - Beschlussempfehlung des Ältestenrates - Drs. 17/4196
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen. Außerdem empfiehlt Ihnen der Ältestenrat gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 unserer Geschäftsordnung die Annahme einer Entschließung.
Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Volker Meyer von der CDU-Fraktion. Herr Meyer, Sie haben das Wort. Bitte schön!
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Niedersächsische Landtag hat heute die Chance, aus diesem Tag einen hervorragenden Tag für die Kinderrechte in Niedersachsen zu machen. Hierzu hat Ihnen die CDU-Landtagsfraktion im März 2015 einen Antrag zur Einsetzung einer Kommission im Niedersächsischen Landtag zur Wahrnehmung der Belange der Kinder eingebracht. Wie wichtig es hierbei ist, dass wir dieses Gremium schaffen, das sich praktisch, schnell und effektiv für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen kann, das niederschwellige Zugangsvoraussetzungen hat und sich gegenüber der Politik für die Durchsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen kann, ist, glaube ich, unstrittig.
Nach der ersten Beratung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration waren wir uns einig, dass es in Niedersachsen einer zusätzlichen Anlaufstelle mit einem niedrigschwelligen Zusatzangebot für die Umsetzung der Kinderrechte in Niedersachsen bedarf. Weiterhin bestand Einigkeit darin, dass Vertreter aller Fraktionen in dieser Kommission vertreten sein sollten. Kritisch wurde von uns bereits zu diesem Zeitpunkt angemerkt, dass die von den Regierungsfraktionen ins Gespräch gebrachte Ombudsfunktion bei dieser Kommission aus unserer Sicht nicht richtig platziert ist.
Aufgrund der ersten Ausschussberatung haben wir dann unseren Antrag um ein eigenes Antragsrecht für die Kinderkommission ergänzt. Vom GBD wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kinderkommission ein parlamentarisches Gremium sein muss, um eigene Anträge einbringen zu können.
Sie wissen genau wie wir, dass das Antragsrecht in der Geschäftsordnung des Landtags geregelt sein muss.
Mit den Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Organisationen, die sich für die Kinderrechte in Niedersachsen einsetzen - wie z. B. der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Kinderschutzbundes bzw. der Verein Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen e. V. -, haben wir die Einrichtung der Kinderkommission beim Niedersächsischen Landtag diskutiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unisono wurde uns von allen Gesprächspartnern großes Lob für unsere Initiative gezollt. Super sei es, dass wir eine parlamentarische Einrichtung mit eigenem Antragsrecht schaffen wollten, die sich für die Kinderrechte in Niedersachsen einsetze. Auch sollte diese Kommission - laut den Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Organisationen - nicht als Beschwerdestelle fungieren oder Ombudsfunktionen ausüben, da dies Aufgaben sind, die unabhängig von Einrichtungen der Legislative und der Exekutive wahrgenommen werden müssen.
Weiterhin wurde es als völlig falsch angesehen, die Kinderkommission - wie im Vorschlag der Regierungsfraktionen dargestellt - im Einklang mit dem Landesjugendhilfeausschuss einzurichten.
Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsfraktionen, ich möchte Ihnen gern noch einmal kurz darstellen, warum dieser Ansatz nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus der Sicht der Verbände falsch ist und nicht funktionieren kann, weil auch nicht erkennbar wird, wie die Kommission nach Ihrer Definition von der Exekutive beeinflusst wird oder auch nicht beeinflusst wird.
Zu beachten ist erstens: Die Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses als Teil des Landesjugendamtes unterliegen der Begrenzung durch das SGB VIII und dem hierarchischen Aufbau der Landesverwaltung und können daher von Natur aus nicht unabhängig sein.
Zweitens. Die Kommission kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie unabhängig und weisungsungebunden gegenüber allen Behörden - auch der Verwaltung des Landesjugendamtes - agieren kann.
Drittens. Die Kinderkommission müsste nach Ihrer Definition gemäß der Geschäftsordnung des Landesjugendhilfeausschusses agieren, was die Unabhängigkeit der Kommission maßgeblich einschränkt.
kann sie auch keine Ombudsfunktionen übernehmen. Die Stärkung ombudschaftlicher Ansätze in der Jugendhilfe kann durch Ombudsvereine wesentlich besser erreicht werden. Als Beispiel sei hier der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe genannt.
Als Ergebnis bleibt festzustellen: Das Ziel der Interessenvertretung der niedersächsischen Kinder kann nur durch eine Kommission erreicht werden, die unabhängig agiert und nicht in administrative und exekutive Vorgaben eingebunden ist.
Dieses Ziel kann nur mit einer Kommission beim Niedersächsischen Landtag erreicht werden. Wir sollten als Parlament selbstbewusst genug sein, dies zu vertreten und durchzusetzen.
Ich möchte nicht wissen, wie enttäuscht gerade die Vertreter aus Lindhorst sind, die sich immer wieder für eine Kinderkommission hier im Niedersächsischen Landtag eingesetzt haben und die immer wieder von SPD und Grünen entsprechend unterstützt worden sind. Diese Unterstützung sehen wir bei Ihnen heute überhaupt nicht mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie geben sich noch einen Ruck. Ich bitte Sie auch im Namen der Jungen Gruppe: Geben Sie sich einen Ruck!
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, ist es das Ziel Ihres Koalitionsvertrages, eine Kinderkommission einzurichten, die sich um die Interessen der Kinder in Niedersachsen kümmern soll, nur dann umsetzbar, wenn diese Kommission als parlamentarische Kommission des Niedersächsischen Landtags agieren kann - so, wie wir es Ihnen vorgeschlagen haben.
Daher bitte ich Sie eindringlich: Stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen den heutigen Tag zu einem hervorragenden Tag für die Kinderrechte in Niedersachsen werden!
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die SPDFraktion hat jetzt die Abgeordnete Immacolata Glosemeyer das Wort. Bitte, Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Meyer, ich kann Sie beruhigen: Es wird heute ein hervorragender Tag für die Kinder- und Jugendpolitik.
Die Kinder- und Jugendpolitik hat in den letzten zweieinhalb Jahren an Fahrt aufgenommen. Wir haben bereits vieles erreicht: Wir haben den Landesjugendhilfeausschuss wieder eingerichtet, wir haben durch unseren Antrag „Partizipation von Jugendlichen in Niedersachsen fördern und ausbauen“ einen Meilenstein in der Jugendpolitik gesetzt.