Wir kommen zum eigentlichen Thema. Am Ende der dritten Sitzungsstaffel der Unterausschussberatungen am 9. Juli sind die Punkte aus der Denkschrift des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2013 sauber, pragmatisch und konstruktiv beraten und beschlossen worden. Schlussendlich ist es gelungen, die auch in diesem Jahr unter der Schwerpunktsetzung Finanzhilfen stehenden Prüfungspunkte abzuschließen. Einziger Wermutstropfen, meine Damen und Herren: Sie, meine Herren von der Opposition im Unterausschuss, haben diesen Ergebnissen Ihre Zustimmung verweigert.
Vielerorts haben wir uns auf Vorschläge, Berichte verständigt, die eine Weiterentwicklung des jeweiligen Aufgabenfeldes verlangen. Spätestens zum jeweiligen Berichtzeitpunkt sollten wir alle, Herr Schönecke, die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen für künftige Entscheidungen nicht nur beachten, sondern auch weiterentwickeln und umsetzen; denn diese Themenbereiche erreichen uns mittelfristig wieder.
Das Thema Kreditermächtigung war wiederum Gegenstand intensiver Erörterungen, nachdem der Landesrechnungshof das Thema schon beim Jahresbericht 2012 angesprochen hat. Lange sah es so aus, dass die gegenläufigen Positionen von Landesrechnungshof und Finanzministerium auf eine permanente Kontroverse hinauslaufen würden. Letztlich haben wir eine miteinander abgestimmte Lösung entwickelt, welche Kreditermächtigung wie genutzt werden soll und wie diese Punkte im Kontext der Schuldenbremse zu bewerten sind. Vor allem handelte es sich um keine Falschbehauptungen - das möchte ich deutlich geradestellen -, sondern Sie haben gar nicht begriffen, wie der zeitverzögerte Abfluss durchlaufender Bundes- und Europamittel zu handeln ist.
Wir haben ebenso wie der Landesrechnungshof beim Thema Finanzhilfen genau hingeschaut - dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgend, den Haushaltsprinzipien der Notwendigkeit sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechend.
Am Anfang sprach der Landesrechnungshof von einem Fehleinsatz der Mittel. Geeinigt haben wir uns auf Regelungen zur besseren Überprüfbarkeit, und zwar in kürzeren Zeitabständen.
Bei vielen Punkten haben wir uns intensiv mit der Materie befasst. Das ist letztendlich auch das Schöne an diesem Ausschuss: Man lernt für jedes Politikfeld dazu. Wir zumindest haben einiges mitgenommen, was der Haushaltsführung auch in den kommenden Jahren zugutekommen wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle beim Landesrechnungshof für die kritische Bewertung und bei den einzelnen Häusern für die inhaltliche Zuarbeit bedanken, die an vielen Stellen zu einem besseren Verständnis der Problematiken beigetragen hat, und auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Landtagsverwaltung, die Sie dafür gesorgt haben, dass es Ihnen gelungen ist, die Änderungsvorschläge voreinanderzubekommen und diese in gut aufbereiteter Form für die Beratungen zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Twesten. - Das Wort für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Grascha. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch meine Fraktion bedankt sich natürlich sehr herzlich für die Arbeit des Landesrechnungshofes und auch für die Arbeit, die wir im Unterausschuss mit dem Jahresbericht gehabt
Ich möchte auch zu zwei Punkten etwas sagen, nämlich zu den verfallenen Kreditermächtigungen und zur rechtswidrigen Förderung der Wohlfahrtsverbände.
Zum ersten Punkt, der Kreditermächtigung: Wie ist es überhaupt dazu gekommen? - Das möchte ich hier kurz skizieren. Es geht um eine Nettokreditaufnahme im Jahre 2012 in Höhe von 720 Millionen Euro. Von dieser Nettokreditaufnahme musste das Land in der Jahresabrechnung nur 289 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Im Folgejahr war es sogar so, dass wir bei den Kreditermächtigungen einen Negativsaldo von über 1 Milliarde Euro hatten. Für die Nichtfachleute: Ein Negativsaldo bei den Kreditermächtigungen bedeutet eine Tilgung. Daraus hat der Landesrechnungshof dann - aus unserer Sicht richtigerweise - die Schlussfolgerung gezogen, dass über 400 Millionen Euro Kreditermächtigungen verfallen sind und damit der Jahresabschluss bzw. der Haushalt 2013 nicht ausgeglichen war.
Diese unterschiedliche Rechtsauffassung - das hat Frau Kollegin Geuter gerade noch einmal eindrucksvoll beschrieben - gibt es immer noch. Der schließen wir uns an. Deswegen ist der Haushalt 2013 nicht ausgeglichen. Deswegen können wir hier auch nicht Entlastung erteilen, meine Damen und Herren.
Zum zweiten Punkt, zur rechtswidrigen Förderung der Wohlfahrtsverbände: Ich möchte hier zwei Punkte ansprechen, auch auf die Unterrichtung im Haushaltsausschuss Bezug nehmend.
Das Land stellt aus eigenen Mitteln über 20 Millionen Euro zur Verfügung, um Bedürftigen in unserem Land zu helfen. Das Ergebnis, das wir im Haushaltsausschuss mitgeteilt bekommen haben, ist, dass 32 % der Mittel beim Paritätischen in den Verwaltungsausgaben versickert sind. Das ist ein Betrag, der eindeutig zu hoch ist.
Aber auch dazu, Frau Rundt, wie Sie davon profitiert haben, werden wir noch morgen bei der Behandlung der Mündlichen Anfrage kommen. Ich meine, es ist eigentlich ein Skandal, dass Sie als Vorstandsmitglied von den Landesmitteln profitiert haben.
Frau Kollegin Twesten, weil Sie hier und auch im Ausschuss gesagt haben, wir hätten angeblich nicht verstanden, dass ein Vorstandsmitglied eines Wohlstandverbandes - wie nennen Sie es immer? - strategische Leitungsaufgaben hat: Erstens sind „Strategische Leitungsaufgaben“ keine Beratertätigkeit. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
Zweitens ist es so: Natürlich muss ein Vorstandsmitglied strategische Leitungsaufgaben wahrnehmen. Das ist aber keine Beratungstätigkeit in einer konkreten Einrichtung. Im Ausschuss ist ja sehr deutlich gesagt worden, dass genau hier der Kritikpunkt ist. Wir werden morgen ganz genau erfragen, in welcher Einrichtung tatsächlich eine Beratertätigkeit stattgefunden hat. Wir glauben, hier sind die Mittel zweckwidrig, rechtswidrig eingesetzt worden. Deswegen bedarf es hier dringend einer Änderung.
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Rundt um das Wort gebeten. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses eindeutig festgestellt, dass die Verwendung rechtsgemäß war. Insofern verbitte ich mir, dass Sie hier so auftreten und behaupten, das sei rechtswidrig gewesen.
(Starker, anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Das stimmt nicht!)
Zum Zweiten: Die Behauptung, dass 30 % für Verwaltung genommen werden, ist ebenfalls eindeutig falsch. Lesen Sie das einfach noch mal im Protokoll des Haushaltsausschusses nach!
Herr Grascha, Sie haben den Wunsch nach zusätzlicher Redezeit angezeigt. Sie sind aber noch nicht an der Reihe; denn zunächst hat Herr Kollege Schönecke, CDU-Fraktion, noch einmal das Wort. Sie haben noch eine Restredezeit von 1:20 Minuten. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Frau Geuter, Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen.
(Lachen bei der SPD - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Wer hat sich denn auf- geregt? - Gerd Ludwig Will [SPD]: Aufregung sieht anders aus! - Detlef Tanke [SPD]: Das war der Kollege Hilbers, der regt sich immer auf!)
38 Tagesordnungspunkte haben wir mit Ihrer geschätzten Kollegin Frau Twesten, mit Ihnen und mit dem Kollegen Brinkmann - ich konnte ihn eben nicht sehen, aber jetzt sehe ich ihn - sauber und in aller Ruhe abgearbeitet. Wir stimmen dem ja zu.
Aber es bleiben zwei offene Punkte. Sie als die die Regierung tragenden Fraktionen haben die Chance, diese beiden Punkte abzuarbeiten und dann gemeinsam mit uns einer Entlastung dieser Landesregierung zuzustimmen. Das tun Sie aber nicht. Sie verweigern sich hier. Und wenn Sie sich dem hier verweigern, dann müssen Sie auch damit leben, dass die Opposition dagegen stimmt.