Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In weiser Voraussicht hat die rot-grüne Landesregierung und hat der Landtag mit großer Mehrheit diese Transparenz nun beschlossen, nämlich ist erstmals in § 3 Abs. 2 Satz 2 des Wohlfahrtsgesetzes sichergestellt, dass eine solche Vereinbarung, die abzuschließen ist, dann auch innerhalb von vier Wochen zu veröffentlichen ist. Wir sind also, was Transparenz betrifft, mit dem neuen Wohlfahrtsgesetz deutlich weiter als mit den alten Gesetzen unter der alten Landesregierung.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, dass im Moment noch zehn weitere Zusatzfragen vorliegen. Es ist 10.07 Uhr. Natürlich wird mit dieser Frage weitergemacht. Ich darf aber an die nachfolgenden Fragesteller bzw. die betroffenen Häuser den Hinweis geben: Sie dürfen jetzt wieder an die Arbeit!
Wie auch immer, meine Damen und Herren, es folgt mit einer zweiten Zusatzfrage Kollege Grascha. Bitte!
rechnungshofs, dass die Landesmittel offensichtlich zweckwidrig verwendet wurden, frage ich die Landesregierung:
(Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Gegenruf von Christi- an Dürr [FDP]: Das steht im Bericht! - Weitere Zurufe - Unruhe)
Wie will das Sozialministerium eigentlich beurteilen, ob die Vereinbarung zwischen dem Land und den Wohlfahrtsverbänden eingehalten wird, z. B. was Beratungsleistungen in einzelnen Einrichtungen anbelangt, die beraten wurden, wenn dies gar nicht Gegenstand des Verwendungsnachweises ist?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin etwas verwundert, dass Herr Grascha noch immer behauptet, dass die Mittel rechtswidrig verwendet worden sind.
Herr Grascha, Sie waren bei der Sitzung des Haushaltsausschusses dabei, in der Herr Höptner sehr klargestellt hat, dass das Ganze rechtmäßig war.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Antworten Sie doch einfach auf meine Frage!)
Darüber hinaus ist es natürlich so, dass die jetzige Diskussion, insbesondere die Frage der Transparenz, vor allen Dingen aber auch die Frage neuer Herausforderungen, z. B. im Bereich der Flüchtlingshilfe, nun in der Vereinbarung wirklich berücksichtigt werden muss. Ich gehe davon aus, dass diese berücksichtigt wird, einschließlich der Hinweise des Rechnungshofs, einschließlich der Diskussion hier, sodass wir hinterher zu einem entsprechend guten Ergebnis kommen werden.
(Christian Grascha [FDP]: Es geht um die Mittelverwendung in der Vergan- genheit, nicht in der Zukunft! - Gegen- ruf von Renate Geuter [SPD]: Und die hat Herr Höptner als rechtmäßig quali- fiziert! Sie waren doch dabei! - Ge- genruf von Christian Grascha [FDP]: Nein, hat er nicht!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass ja augenblicklich über eine noch abzuschließende Vereinbarung zum Wohlfahrtsgesetz - das, was Sie eben zitiert haben - verhandelt wird, und vor dem Hintergrund, dass Ihre Nachfolgerin, Frau Rundt, im Paritätischen diese Praxis, die hier in Rede steht, eingestellt hat: Befürwortet es die Landesregierung, dass es zukünftig - auch nach Abschluss dieser Vereinbarung - weiter möglich sein soll, dass sich Spitzenfunktionäre von Verbänden aus der freien Wohlfahrtspflege bedienen, dass also diese Selbstbedienungsmentalität weitergeht?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN - Gegenruf von Christian Dürr [FDP]: So war es doch! - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Bei der Le- benshilfe haben alle altruistisch gear- beitet? Da kriegt man kein Geld?)
Herr Kollege Hilbers, das war eine Wertung, die Sie in die Frage hineingebracht haben, und hat mit der Frage so gesehen nichts zu tun.
Da ich schlicht und ergreifend über einen Dienstvertrag ein Festgehalt erhalten habe, glaube ich, kann mir niemand vorwerfen, dass ich mir solche Mittel irgendwie in die Tasche gesteckt habe.
Ich will darüber hinaus - ebenfalls als Privatperson - den Weg schildern, wie man zu einem solchen Dienstvertrag kommt: Einen solchen Dienstvertrag bekommt man - zumindest beim Paritätischen -, wenn der Verbandsrat - das ist das Aufsichtsgremium - dies so beschließt. Das setzt die Berufung als Vorstand voraus. Die Berufung muss auch mit einer qualifizierten Mehrheit erfolgen. Mit anderen Worten: Die nehmen nicht jeden.
Die Mitgliedsorganisationen, die sich überwiegend aus dem Ehrenamt zusammensetzen, entsenden ihre Vertreter in den Verbandsrat, die dort ehrenamtlich tätig sind. Das heißt, das, was ich als Gehalt bekommen habe, ist vom Ehrenamt so beschlossen worden und war es dem Ehrenamt ganz offensichtlich wert.
Nun aber zur Zukunft. Zur Zukunft ist zu sagen, dass wir jetzt mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege eine neue Rechtsgrundlage haben, die eben ausdrücklich darauf hinweist, dass eine solche Vereinbarung nicht nur abgeschlossen, sondern veröffentlicht werden soll, die sogar darüber hinaus geht, die nämlich für den Fall, dass eine solche Vereinbarung nicht zustande kommt, sogar eine Verordnungsermächtigung vorsieht.
Das heißt, was ich nicht tun kann, ist, hier den Verhandlungsergebnissen vorzugreifen. Ich bin mir aber relativ sicher, dass die Wohlfahrtsverbände, die die Diskussion hier natürlich auch intensiv verfolgen, nicht sehr amüsiert sind, dass sie selber in Misskredit geraten, nur weil die Opposition hier eine Ministerin angreifen will, die zufällig aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege kommt. Insofern bin ich mir relativ sicher, dass auch die Verbände selber das entsprechend regeln werden.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Nein, nicht alle Wohlfahrtsverbände! Das war zu Ihrer Zeit Ihr eigener Ver- band! Das waren nur Sie!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund würde ich gerne aus dem Bericht des Landesrechnungshofs „Ziellose Förderung der Wohlfahrtsverbände“ zitieren:
„Das Ministerium erfüllte nicht seine Verpflichtung, den Mitteleinsatz zu steuern. Die Verwendung der Finanzhilfen ist in einem großen Umfang als äußerst kritisch zu bewerten. Der Einsatz der Mittel ist dringend zu evaluieren.“
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Bruns, ich danke für die Steilvorlage. Denn der Rechnungshof bezieht sich auf die Verwendung der Mittel in den Jahren seit 2008. Warum sich die vorherige Landesregierung nicht in der Lage gesehen hat, die entsprechende Mittelverwendung besser zu klären, kann ich Ihnen leider nicht mitteilen.
(Christian Dürr [FDP]: Weil sie es nicht wissen konnte, weil Sie es heim- lich gemacht haben! Das haben Sie doch selbst zugegeben! Sie haben al- les heimlich gemacht! - Zuruf von der CDU: Das ist wirklich unverschämt, was Sie da sagen! - Weitere Zurufe - Unruhe)