(Christian Dürr [FDP]: Sie haben pau- schal das Geld gekriegt, und Sie fin- den das noch toll! Das sind Sozialde- mokraten, und so mögen wir sie! Di- cke Tasche! - Gegenruf von Uwe Schwarz [SPD]: Das ist doch unglaub- lich! Was nimmt der denn?)
Ich will nur sagen, dass wir mit dem neuen Wohlfahrtsgesetz selber eine neue rechtliche Grundlage geschaffen haben, die genau diese Transparenz ausdrücklich vorsieht. Wir sind dabei, hier zu verhandeln.
Es wäre natürlich nicht gerade ressourcenschonend gewesen, wenn wir gerade dabei sind, ein neues Gesetz mit neuen Rechtsgrundlagen zu schaffen, das alte, was die vorherige Landesregierung nicht hingekriegt hat, dann noch nachzubessern. Dann machen wir es lieber gleich richtig.
(Christian Grascha [FDP]: Wenn et- was falsch gelaufen ist, liegt es in Ih- rer Verantwortung, das selbst zu än- dern! - Christian Dürr [FDP]: Sie ha- ben doch das Geld eingesteckt, Frau Ministerin! Sie wussten das doch al- les! Also bitte! - Gegenruf von Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Wer hat sich Geld eingesteckt?)
Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dürr, ich erteile Ihnen für diesen Zwischenruf, dass die Ministerin das Geld eingesteckt habe, einen Ordnungsruf, da Sie damit Frau Ministerin in die Nähe einer strafbaren Handlung gerückt haben.
(Starker Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sehr gern! - Zuruf von der FDP: Das wird sich ja alles aufklären lassen!)
Ich bitte jetzt alle Kolleginnen und Kollegen um Ruhe im Plenarsaal. Wir setzen die Fragestunde fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welche aus Sicht der Landesregierung förderungswürdigen wohlfahrtspflegerischen Aufgaben konnten aufgrund der Verwendung von Teilen der Finanzhilfe für Vorstandsbezüge nicht wahrgenommen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt keine einzige Tätigkeit, die deswegen nicht durchgeführt werden konnte.
Verehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie konkret, da diese Frage scheinbar hier immer noch im Raum mitschwingt: Ist die Verwendung der Mittel in der Vergangenheit bei dem Paritätischen als rechtswidrig anzusehen?
Der Rechnungshofpräsident selbst, Herr Höptner, hat im Haushaltsausschuss festgestellt, dass es keine Rechtswidrigkeit war. Dem hat sich auch Herr Hilbers in seinen Pressemitteilungen angeschlossen.
(Beifall bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Sie müssen vollstän- dig vortragen! - Christian Dürr [FDP]: Vollständig vortragen! Wer die ganze Wahrheit kennt - - -)
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Ich frage die Landesregierung, wie genau ermittelt wurde, dass 50 % der Vorstandstätigkeiten auf Beratungsleistungen entfielen, da ja auch 50 % des Vorstandsgehalts aus Finanzhilfen des Landes gezahlt wur
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dadurch, dass die Maximalsumme für Beratungsleistungen ja gedeckelt war, musste das gar nicht im Detail erfasst werden.
Im Übrigen ist es sicherlich eine Frage: Der Rechnungshof geht hier davon aus, dass es 50 % sind. Ich gehe selber davon aus - auch da bin ich jetzt wieder Privatperson -, dass es mehr als 50 % Beratungstätigkeit gewesen sind.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage - Ihre zweite und damit letzte - stellt Frau Abgeordnete Pieper. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben vorhin ausgeführt, die Änderung des § 3 sei schon ein Wegweiser in die Zukunft. Ich frage die Landesregierung, wann aus der Sicht der Landesregierung exakt der Zeitpunkt eintritt, in dem eine Vereinbarung beispielsweise nicht zustande kommt und somit eine Regelung der Fördergegenstände per Verordnung erfolgen muss.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits in meinen Vorbemerkungen berichtet, dass die Verhandlungen derzeit laufen und dass wir anstreben, das bis zum Ende
Da es Vorläufervereinbarungen gibt, die an dieser Stelle natürlich angepasst, modifiziert und auf den neuen Rechtsstand gebracht werden müssen, wird es da etwas zu tun geben. Aber es gibt schon eine gemeinsame Basis. Insofern gehe ich davon aus, dass es leistbar ist, das bis Jahresende hinzukriegen.
Falls das bis zum Jahresende nicht gelaufen ist, werden wir sicherlich das Verhandlungsergebnis bewerten müssen. Dann ist die Frage, ob wir Hoffnung sehen, dass das Ganze noch einvernehmlich zustande kommt. Wenn das nicht der Fall ist - aber das kann man wirklich erst nach Abschluss der Verhandlungen sagen - und wenn es entgegen meinen Erwartungen scheitern sollte, werden wir sicherlich von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen.
Die nächste Zusatzfrage stellen nicht Sie, Herr Dürr, sondern stellt der Kollege Schönecke, CDUFraktion. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Landesrechnungshof die Praxis, wie im Paritätischen damals damit umgegangen worden ist, kritisiert hat - ich will es einmal vorsichtig formulieren -, hat es jetzt im Paritätischen Änderungen gegeben. Die Nachfolgerin wird diese Praxis so nicht fortsetzen. Wie beurteilt die Landesregierung das Verhalten der jetzigen Vorsitzenden bzw. Geschäftsführerin, just diese Praxis nicht weiterzuführen, sondern zu ändern?