Protokoll der Sitzung vom 18.09.2015

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verwendungsnachweise wurden entweder von Mitgliedsorganisationen des Paritätischen eingereicht oder aber, soweit sie den Paritätischen als Verband selbst betroffen haben, hinterher als Gesamtkunstwerk vom Vorstand unterschrieben.

(Björn Försterling [FDP]: Als Gesamt- kunstwerk? Das ist eine schöne For- mulierung!)

Ich will ganz ausdrücklich sagen - weil ja auch immer im Raume steht, ich hätte mich selbst geprüft; dann können Sie sich eine Frage sparen -: Ich fand es ganz interessant zu sehen - ich bin ja am - - -

(Björn Försterling [FDP]: Ich will wis- sen, wer Ihr Gesamtkunstwerk unter- schrieben hat!)

Moment, bitte, Frau Ministerin! - Herr Kollege Försterling, wenn Sie sich mit Abgeordnetenkollegen austauschen wollen, können Sie dies gerne außerhalb des Plenarsaals tun. Wenn Sie die Antwort der Ministerin hören wollen, bitte ich um Ruhe.

Vielleicht noch einmal zu der Frage: Es wurde immer von einem der Vorstandsmitglieder unterschrieben, nicht immer unbedingt vom selben. Deswegen kann ich Ihnen das für die einzelnen Jahre nicht sagen.

Es ist aber ganz eindeutig so, dass das, was auch immer behauptet wurde und im Raume steht, nämlich ich hätte mich hinterher selber geprüft, relativ lächerlich ist,

(Christian Grascha [FDP]: Sie wollen sich ja nicht selber prüfen! Das lehnen Sie ja ab!)

und zwar deshalb, weil ich ja, wenn ich mich recht erinnere, am 19. Februar 2013 ins Amt gekommen bin. Zu dem Zeitpunkt lagen die Verwendungsnachweise des Paritätischen für das Jahr 2012, weil sie eben noch gar nicht fertig sein konnten, nicht vor und tragen mit Sicherheit nicht meine Unterschrift. Ich war sozusagen für 2012 gar nicht mehr förmlich verantwortlich.

Für 2011 ist, wenn ich es richtig sehe, am 12. März 2013 geprüft worden, d. h. ganz kurz nachdem ich ins Amt gekommen bin. Das ist dann auch vom Landessozialamt geprüft worden. Sie wissen: Nicht das Sozialministerium prüft, sondern das Landessozialamt.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das ist doch Ihre untergeordnete Behörde!)

Naturgemäß habe ich keinen Einfluss genommen; denn ich sage schlicht und ergreifend: Gerade direkt nach der Amtsübernahme hatte ich anderes zu tun, als die Frage zu klären, wer wo welchen Verwendungsnachweis unterschrieben hat.

(Beifall bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Kommt darauf an, was da drin steht!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Moldenhauer, SPDFraktion. Bitte!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, wie die Transparenz der Mittelverwendung durch die Wohlfahrtsverbände gewährleistet wird.

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir nun mit dem neuen § 3 Abs. 2 Satz 2 im neuen Wohlfahrtsgesetz eine entsprechende Regelung haben. Transparenz, was Veröffentlichungen betrifft, hat es vorher unter keiner Vorgängerregierung gegeben. Dennoch will ich darauf hinweisen, dass zumindest hinsichtlich Prüfungen so weit klar war, dass ein Prüfungsrecht des Rechnungshofs immer bestanden hat.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Seine zweite Zusatzfrage stellt nun der Herr Kollege Bode, FDPFraktion.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Rundt hat vor fast drei Jahren, nämlich laut HAZ am 29. August 2012, zu der Verwendung der von der Region Hannover nicht abgerufenen Mittel aus dem Teilhabepaket für die Haushaltskonsolidierung der Region erklärt, dies sei skandalös. Wörtlich hat sie gesagt:

„Das Geld muss denen zugutekommen, für die es gedacht war, nämlich den armen Kindern.“

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welchen Unterschied sieht sie zwischen der Verwendung der Mittel aus dem Teilhabepaket der Region Hannover und der Verwendung der Mittel beim Paritätischen für die Finanzierung von Vorstandsbezügen?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Reinhold Hilbers [CDU]: Gute Frage!)

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich vermag keinerlei Parallelen zu erkennen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Dr. Siemer, CDU-Fraktion. Bitte, Herr Dr. Siemer!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Ministerin gesagt hat, die Praxis sei rechtmäßig gewesen und dies sei auch vom Präsidenten des Landesrechnungshofs so bestätigt worden, und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ich im Protokoll die Begriffe „Höptner“ und „Rechtmäßigkeit“ in diesem Zusammenhang doch nicht in Übereinstimmung bringen konnte, frage ich die Landesregierung, ob sie das einmal aus dem Protokoll zitieren und sagen könnte, wo das denn steht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Protokoll auf Seite 5 steht:

„Das ist für die Vergangenheit - dazu haben wir auch mehrfach telefoniert - kein Rechtsverstoß -“

(Christian Grascha [FDP]: Lesen Sie mal weiter!)

„jedenfalls nicht im engeren Sinne“.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Aha! - Zuruf von der CDU: Sie müs- sen schon weiterlesen! - Christian Grascha [FDP]: Sie können doch nicht unvollständig zitieren! - Jörg Bode [FDP]: Einen Satz noch, bitte! - Chris- tian Grascha [FDP]: Das ist nämlich der entscheidende Satz!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir fahren fort. Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Glosemeyer, SPD-Fraktion.

(Christian Grascha [FDP]: Wenn man zitiert, dann sollte man komplette Sät- ze zitieren! - Gegenruf von Renate Geuter [SPD]: Das machen Sie auch immer, nicht wahr?)

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin - - -

Moment, bitte! - Herr Kollege Grascha, die Kollegin hat jetzt das Wort. - Bitte!

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage Sie: Was wurde durch das neue Wohlfahrtsgesetz durch die rot-grüne Landesregierung seit der Regierungsübernahme verändert?

(Björn Thümler [CDU]: Gar nichts, weil das noch nicht gilt! - Gegenruf von Uwe Schwarz [SPD]: Das gilt seit 1. Januar, Herr Kollege! - Gegenruf von Björn Thümler [CDU]: Das gilt nicht, weil die Verordnung noch nicht da ist, Herr Schwarz! Gucken Sie mal im Gesetz nach! - Gegenruf von Uwe Schwarz [SPD]: Das Gesetz gilt! Sie müssen einmal lesen! Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta: Ich weise darauf hin, dass jetzt Frau Ministerin Rundt antwortet, nicht die Kollegen aus der ersten Reihe. Sie können Ihre Unterhaltung, Herr Kollege Schwarz, Herr Kollege Thümler, außerhalb des Plenarsaals führen. (Björn Thümler [CDU]: Das geht ja nicht! Er kann ja nicht lesen!)

Bitte, Frau Ministerin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was passiert ist, ist, dass die Wohlfahrtspflege jetzt eine sichere Rechtsgrundlage für die Finanzierung ihrer sozialen Arbeit hat. Es ist vorher so gewesen, dass das Ganze im Glücks

spielgesetz war, das wiederum von den entsprechenden Lotteriestaatsverträgen abhängig war. Sie wissen, dass gerade die Lotteriestaatsverträge im EU-Bereich extrem umstritten waren, da auf besonderen Wunsch der FDP insbesondere eine zusätzliche Zahl von Konzessionären aufgenommen wurde. Das heißt, das, was gebraucht wurde, war eine sichere Rechtsgrundlage, unabhängig von einem eventuellen EU-Verfahren, was den Lotteriestaatsvertrag betrifft.

Hier wurde nachgezogen; denn früher waren sowohl die Sportverbände als auch die Wohlfahrtsverbände in einem Gesetz, nämlich im Glücksspielgesetz, geregelt. Dann haben die Sportverbände ein eigenes Gesetz bekommen. Es war Gegenstand der Koalitionsvereinbarung von RotGrün, nun auch für die Wohlfahrtspflege ein eigenes Gesetz zu schaffen. Das ist geschehen. Der Niedersächsische Landtag hat mit der weit überwältigenden Mehrheit der Stimmen dieses Wohlfahrtsgesetz im Dezember 2014 beschlossen, das inzwischen in Kraft ist.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Dazu stehen wir auch!)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Dr. Siemer, CDU-Fraktion. Das ist Ihre zweite Frage, Herr Dr. Siemer.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass dies ein Rechtsverstoß im engeren Sinne wohl nicht sein sollte, würde ich die Landesregierung bitten, das Protokoll vollständig zu zitieren, um die Frage aufzuklären, ob es denn ein Rechtsverstoß im weiteren Sinne gewesen ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)