Selbst für den Fall, dass die EU-Kommission die Finanzhilfe wider Erwarten als staatliche Beihilfe qualifizieren sollte, wäre diese aber dennoch mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Finanzhilfe wurde - und hier komme ich auf meinen Hinweis am Anfang zurück - bereits im Jahre 1956 und damit vor Abschluss des EWG-Vertrags im Jahr 1957 gesetzlich normiert. Damit würde es sich um eine bestehende Beihilfe handeln, die nicht notifizierungspflichtig ist.
Darüber hinaus wären die Finanzhilfen aber auch als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, als sogenannte DAWI, zu klassifizieren. Diese sind mit dem Binnenmarkt vereinbar und müssen nicht angemeldet werden. Die Landesregierung hat daher keine Zweifel an der Vereinbarkeit der Finanzhilfe mit dem EU-Beihilferecht.
Zu Frage 1. Zunächst verweise ich auf meine Ausführungen in der Vorbemerkung. Die Landesregierung hält es für sehr unwahrscheinlich, dass im Zuge des Beschwerdeverfahrens seitens der EU ein Verbot der Finanzhilfen ausgesprochen wird.
Zu Frage 2. Der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfmitteilung festgestellt, dass ein Spitzenverband die Gehälter seiner hauptamtlichen Vorstandsmitglieder zum Teil aus Mitteln der Finanzhilfe finanziert hat. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine anderslautenden Erkenntnisse vor.
Zu Frage 3. Das Gespräch wurde auf den 22. Juli 2015 verschoben und hat stattgefunden. In diesem Gespräch wurde abgestimmt, dass die Verhandlungen nach der Sommerpause fortgeführt werden. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 29. September 2015 terminiert. Angestrebt wird ein Vertragsabschluss bis Ende 2015.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir steigen jetzt in die Zusatzfragen ein. Die erste möchte der Abgeordnete Meyer von der CDU-Fraktion stellen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Kann sie ausschließen, dass in der Vergangenheit Mitgliedsverbände der Landesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege Teile der Finanzhilfen für die Anschaffung von Dienstwagen verwendet haben?
Ich gehe aber davon aus, wenn es passiert wäre, wäre es sicherlich konform gewesen, weil die Beratungstätigkeit auch mit Wegen verbunden ist.
(Christian Dürr [FDP]: Bitte was? - Gegenruf von Grant Hendrik Tonne [SPD]: Herr Dürr, hören Sie mal auf mit der Schauspielerei! Das ist uner- träglich!)
Ich bin auch der festen Überzeugung, dass dies in den Verwendungsnachweisen entsprechend enthalten ist und damit auch geprüft worden ist.
(Christian Dürr [FDP]: Die haben ei- nen Dienstwagen damit gekauft! Das kann doch nicht wahr sein! - Gegenruf von Miriam Staudte [GRÜNE]: Und wer fährt hier die dickste Karre über- haupt? Das ist doch albern!)
(Ulrich Watermann [SPD]: Wer be- zahlt den Wagen von Herrn Dürr? - Ggenruf von Miriam Staudte [GRÜ- NE]: Der Steuerzahler! Wer bezahlt Ihren Dienstwagen, Herr Dürr, mit dem Sie direkt hier vor dem Eingang vorfahren? - Christian Dürr [FDP]: Das ist doch nicht zu fassen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund der Vereinbarung der freien Wohlfahrtsverbände mit dem Land über die Verwendung der Mittel - ich zitiere aus der Vereinbarung zu Maßnahmen, die daraus finanziert werden: Maßnahmen außerhalb von stationären und teilstationären Einrichtungen, Förderung der Beschäftigung von Kräften, die im Auftrage eines Verbandes Einrichtungen, Dienste oder Selbsthilfegruppen der Jugend-, Sozial- oder Gesundheitshilfe fachlich beraten -: Welche Leistungen für welche konkreten Verbände, für welche konkreten Einrichtungen wurden von Frau Rundt im Laufe ihrer Tätigkeit für den Paritätischen erbracht?
(Helge Limburg [GRÜNE]: Das betrifft ja wohl nicht die Landesregierung! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Zum Beispiel die Lebenshilfe mit Herrn Hil- bers, die Mitgliedsverband ist! - Weite- re Zurufe)
Zweitens weise ich auch angesichts dieser Frage alle Fragesteller darauf hin, dass der Gegenstand der Befragung durch die Fragen 1 bis 3 vorgegeben ist. Also möchte ich etwas davor warnen, den Gegenstand zu weit auszudehnen.
Drittens werden hier die Regierungsverantwortlichkeit und das Regierungshandeln abgefragt. Weitergehendes stößt auf gewisse Grenzen. - Frau Ministerin!
(Johanne Modder [SPD]: So ist das! - Christian Grascha [FDP]: Nein! Da ist Landesgeld reingeflossen! Die müs- sen ja wissen, ob die Mittel richtig eingesetzt wurden! - Gegenrufe von der SPD und von den GRÜNEN)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich bin Ihnen für den Einwurf dankbar; denn diese Frage bezieht sich nicht auf die Arbeit der Landesregierung, sondern betrifft mich in meiner früheren Tätigkeit für den Paritätischen Wohlfahrtsverband.
(Christian Grascha [FDP]: Aber die Landesregierung muss das wissen! Da ist ja Landesgeld reingeflossen! Das muss doch überprüft worden sein!)
Hierbei befinde ich mich also in der Lage, dass ich als Mitglied der Landesregierung keinerlei Informationen dazu habe,
Frau Ministerin, einen Moment! - Herr Dürr, bitte! Es wird hier doch geantwortet. Seien Sie einfach ein bisschen aufmerksam!
(Christian Dürr [FDP]: Amnesie! - Ge- genruf von Ottmar von Holtz [GRÜ- NE]: Sie wollen die Antwort doch gar nicht hören! - Zuruf von der SPD)
Dennoch möchte ich gerne dem Parlament antworten, ich kann aber nur solche Fragen beantworten, die sich aus Bereichen, von denen ich aus meiner früheren Tätigkeit Dinge weiß, ergeben.
fahrtsverband z. B. auch eine nachwirkende Verschwiegenheitsklausel steht. Ich darf sicherlich auch feststellen, dass Antworten auf Fragen zu meiner früheren beruflichen Tätigkeit dort natürlich Grenzen haben, wo die Grenzen Dritter verletzt werden, entweder die meines früheren Arbeitgebers oder von Kolleginnen und Kollegen oder von den beratenen Mitgliedsorganisationen.
Dennoch will ich Ihnen - denn das kann ich tun - gerne auch außerhalb meiner Kenntnis als Mitglied der Landesregierung typische Beratungssituationen mitteilen, in denen ich ganz persönlich beraten habe.
Sie können noch heute im Organigramm des Paritätischen erkennen, dass dem Vorstand selbst z. B. Fachbereiche zugeordnet sind, was nichts anderes heißt, als dass die Fachberatertätigkeit für die zugeordneten Fachbereiche direkt durch den Vorstand wahrgenommen wird. Dies war auch bei mir früher z. B. beim Fachbereich Krankenhäuser der Fall.