Protokoll der Sitzung vom 11.11.2015

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Das Gesetz ist einstimmig so beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Sparkassengesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3869 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/4531

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die mündliche Berichterstattung hat der Abgeordnete Adrian Mohr übernommen. Herr Kollege Mohr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf Ihnen den mündlichen Bericht vortragen:

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen ausweislich der Drucksache 4531 einstimmig, den Gesetzentwurf mit einer Änderung anzunehmen. Dem hat sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen angeschlossen.

Der Gesetzentwurf ist den Ausschüssen am 9. Juli 2015 direkt überwiesen worden. Am 22. Oktober 2015 wurden dazu die kommunalen Spitzenverbände, der Sparkassenverband Niedersachsen

und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mündlich angehört.

Der Gesetzentwurf sieht drei Änderungen des Sparkassengesetzes vor. Neben einer redaktionellen Berichtigung in § 2 Abs. 4 geht es dabei um zwei Anpassungen an geändertes Bundes- und Europarecht.

In § 14 Abs. 2 wird eine Bezugnahme auf die Zivilprozessordnung geändert. Sie betrifft die finanzielle Unzuverlässigkeit von Verwaltungsratsmitgliedern, welche innerhalb der letzten zehn Jahre im Vollstreckungsverfahren ihre Zahlungsunfähigkeit und Vermögenslosigkeit erklärt haben. Hierzu empfiehlt der Ausschuss eine redaktionelle Erweiterung, weil es mehrere vollstreckungsrechtliche Vorschriften gibt und gab, nach denen solche Vermögensauskünfte zu erteilen sind oder waren. Alle diese Fälle sollen erfasst werden.

Näher befasst hat sich der Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit der Vereinfachung der Abführungsregelung in § 24 Abs. 2, welche bisher die Ausschüttung von Überschüssen an den Sparkassenträger von einer mehrstufigen Prüfung bundes- und landesrechtlicher Schranken abhängig gemacht hat. Hier soll die bisherige ausdrückliche Bezugnahme auf § 10 des Kreditwesengesetzes ebenso entfallen wie die landesrechtliche Wiedergabe von Vorsorgestufen bei der Höhe der Sicherheitsrücklage. An die Stelle dieser komplizierten Schrankenregelung tritt eine einfache Ermessensvorschrift - „kann … abführen“ -, welche die Verantwortung der Verwaltungsräte in den Sparkassen stärken soll. Sie ändert jedoch nichts daran, dass die Ermessensausübung zunächst einmal die Beachtung der bundes- und europarechtlich geregelten Eigenkapital- und Risikoanforderungen voraussetzt.

Der Ausschuss empfiehlt hierzu keine Änderung des Regierungsentwurfs. Er teilt aber die Auffassung des Sparkassenverbandes, dass bei der Ermessensausübung zwei Aspekte besonders beachtet werden sollten. Zum einen soll mit Rücksicht auf die zunehmenden aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen die Risikotragvorsorge der Sparkassen fortlaufend und vorausschauend im Wege einer Fünf-Jahres-Planung überprüft werden. Außerdem sollen über die aufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen hinaus angemessene Puffer vorhanden sein, um den voraussichtlich weiter steigenden Aufsichtsanforderungen gerecht zu werden. Im Zweifel soll der Thesaurierung Vorrang vor der Ausschüttung eingeräumt werden.

Der Ausschuss hat sich dagegen entschieden, diese Aspekte im Gesetzestext wiederzugeben. Er geht aber davon aus, dass sie bei der Ermessensausübung als Hinweise auf den Regelungszweck berücksichtigt werden, wie dies § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorschreibt. Danach hat eine Behörde „ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten“.

Damit schließe ich meinen Bericht und bitte namens des Ausschusses für Haushalt und Finanzen um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mohr.

Der Ältestenrat war sich einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen daher jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist einstimmig gefolgt worden.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich jetzt von seinem Platz zu erheben. - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, es ist 12.39 Uhr. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und beginnen wieder um 14.30 Uhr.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung von 12.39 Uhr bis 14.30 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Ausklingen des Klingelzeichens kann ich Ihnen mitteilen, dass es 14.30 Uhr ist. Ich begrüße Sie zu unserer Nachmittagssitzung und hoffe, dass Sie alle nach der Mittagspause gut erholt sind.

Wir setzen unsere Tagesordnung fort und beginnen mit dem

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/4374 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/4532 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/4561 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/4573

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP sieht gegenüber der Beschlussempfehlung Änderungen in den Absätzen 1 bis 3 des § 1 vor. Darüber werden wir nach der Debatte als Erstes abstimmen.

Als Erster hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Uwe Santjer das Wort. Bitte, Herr Kollege!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist etwa vier Jahre her. Es war in einem Schulausschuss in einer kleinen Stadt, hoch verschuldet. Da saßen sie sich gegenüber, der Sozialdemokrat und der Christdemokrat, und freuten sich darüber, dass die Schule endlich beantragte, auch Kinder mit Handicap, Kinder mit Behinderung, aufzunehmen. Aber, so hieß es, damit das gelingen könne, müssten noch ein paar bauliche Voraussetzungen geschaffen werden. Dann guckte man sich an, weil man ja nebenbei auch den städtischen Haushalt im Griff haben musste, und dann sagte der CDU-Kollege: Uwe, wir würden ja gern, aber wir können nicht, weil wir nicht die Mittel haben, um diese Barriere aufzuheben! Leider sind die in Hannover nicht in der Lage, uns Kommunen dafür noch einmal Geld zu geben. Das tut uns sehr leid. - Ich habe geantwortet: Warte, Herr Kollege, es zeichnet sich am Himmel etwas ab. Rot-Grün kommt, und dann wird alles besser!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Gesellschaft der Ausgrenzung, des Nicht-mitmachen-Dürfens, des Sich-am-Rand-stehengelassen-Fühlens ist

eine Gesellschaft, für die Sozialdemokraten nicht stehen. Wir wollen Zugehörigkeit, wir wollen Teilnahme und Teilhabe, wir wollen, dass mitgemacht werden kann, und wir wollen, dass jeder Mensch mit oder ohne Behinderung an ihr teilnehmen kann: im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung, im Wohnumfeld und auch im Verein. Wir wollen, dass Menschen in unseren Dörfern, in unseren Städten leben können, wir wollen die Fähigkeiten des Einzelnen anerkennen, und wir wollen es würdigen, dass wir tatsächlich viel voneinander haben, dass wir voneinander lernen und dass wir einander brauchen.

Dabei wissen alle, die hier tätig sind, aber auch alle, die in der Kommunalpolitik tätig sind, dass es nicht immer die Menschen sind, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder ihrer Besonderheiten Probleme haben, sich zu integrieren, sondern oft sind es die Bedingungen, die Ausgrenzung erzeugen. Wir kennen das alles. Gerade wenn bauliche Voraussetzungen im Weg stehen, schlägt man manchmal die Hände über dem Kopf zusammen. Ich sage: Eine fehlende Rampe, ein nicht schallgedämmter Raum und vielleicht der fehlende Fahrstuhl dürfen nicht der Grund dafür sein, dass gemeinsames Leben und Lernen scheitern.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, Teilhabe ist ein Menschenrecht. Wir wollen, dass das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Unterstützungsbedarf Schritt für Schritt zur Normalität wird, sodass alle davon profitieren. Das ist eine große Herausforderung, aber auch eine große Chance für unsere Zukunft. Wir sind hierbei auf einem sehr guten Weg.

Eltern in Niedersachsen nehmen die inklusive Schule gut an. Im Schuljahr 2014/2015 lag die Inklusionsquote an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen bei 52,5 %. Das ist gut. Das ist richtig. Hier hat gemeinsames Lernen für alle Schülerinnen und Schüler positive Effekte. Wir erfahren in vielen Gesprächen - so kürzlich bei der Jahrestagung der GEW Lüneburg in Cuxhaven -, dass sich gerade die Lehrerinnen und Lehrer damit auseinandersetzen, wie gemeinsames Leben und Lernen noch besser gelingen können.

Nun haben wir endlich auch ein Gesetz, das den Kommunen zur Unterstützung für ein Gelingen an die Hand gegeben wird. Wir wollen heute hier gemeinsam und nicht gegeneinander zum Besten unserer Schülerinnen und Schüler handeln. Die

Sozialdemokraten haben dies bereits in ihrem Wahlprogramm propagiert. Wir haben im Koalitionsvertrag sehr deutlich gesagt, dass wir die inklusive Schule weiterbringen wollen. Das können wir heute mit einem weiteren Gesetz nochmals zum Ausdruck bringen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, ihr von den Grünen macht es gut, weil ihr für Teilhabe seid, ihr macht es gut, weil ihr das Heft des Handelns in die Hand nehmt, und ihr macht es gut, weil ihr Bedingungen schafft, damit es gelingen kann.

Und ihr Roten steht dem in nichts nach.

(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ihr wollt das Gemeinsame voranbringen. Ihr seid der Garant dafür, dass Niedersachsen ein barrierefreies, ein zugängliches, ein offenes Schulland ist.

Ich weiß, dass die Leidenschaft bei vielen gelben und schwarzen Kolleginnen und Kollegen vorhanden ist, aber es ist ihnen auch im Jahr 2012 nicht gelungen, ein gemeinsames Gesetz zu verabschieden. Zu sagen „Wir wollen die Inklusion voranbringen, aber den Kommunen nicht das Geld dafür geben“, ist schon wackelig. Dann steht man als Kommunalpolitiker da und kriegt es nicht richtig hin, auch wenn man es gerne möchte. Da haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, die Kommunen sehr im Regen stehen lassen! Das wird heute am Ende aufgelöst.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)