Aber wir sehen hier - das haben wir z. B. bei aktuellen Vorhaben den Gemeinden gegenüber deutlich gemacht - die Möglichkeit, dass öffentlichrechtliche Entsorgungsträger, die etwas für die lokale Wirtschaft tun wollen und die Notwendigkeit sehen, Boden- und Bauschuttdeponien vorzuhalten, aber Sorge haben, dass beispielsweise Abfälle aus dem Rückbau der Atomkraftwerke dort untergebracht werden, über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag Einfluss nehmen und gestaltend tätig werden.
Herr Dr. Birkner, das sind aber Fragen - das kann ich Ihnen nicht ersparen -, die uns die Vorgängerregierung hinterlassen hat. Wir gehen das energisch an. Ihr Versuch, das hier immer wieder zu verquicken, wird nicht gelingen. Wir gehen beide Probleme, beide Herausforderungen sehr entschlossen an. Das kann ich Ihnen versichern.
Insofern bin ich froh, dass es die Kommission auf Bundesebene gibt. Wir werden alles daransetzen, sie zu einem im niedersächsischen Sinne erfolgreichen Ergebnis zu bringen.
Beim Thema Rückbau sind wir mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert. Auch die nehmen wir ernst, insbesondere die Frage der Bürgerbeteiligung. Denn Bürgerinnen und Bürger wollen heute viel intensiver in solche Prozesse eingebunden werden als vor 20 oder 30 Jahren. Wir haben beispielsweise in der Regierungskommission die Arbeitsgruppe Vorhabenplanung,
(Dr. Gero Hocker [FDP]: Sie können doch nicht durch eine Regierungs- kommission die Bürger einbinden! Lä- cherlich!)
die ganz gezielt analysiert, was getan werden kann und muss, welche Verfahren sich bewährt haben, um beispielsweise eine Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung zu ermöglichen.
Wir stimmen zuerst über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Wir stimmen jetzt über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2155 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.
Ich teile Ihnen mit, dass wir vor der Mittagspause vereinbarungsgemäß noch die Punkte 25 und 31 behandeln.
Tagesordnungspunkt 25: Abschließende Beratung: Konzertierte Aktion für eine höhere Wertschätzung der Pflegeberufe - Verwirklichung des Tarifvertrages Soziales gemeinsam zügig vorantreiben! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3541 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/4536
In der Beratung hat sich Herr Kollege Dr. Matthiesen sich zu Wort gemeldet. - Herr Dr. Matthiesen, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grüne wollen heute den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen, der für eine konzertierte Aktion zur zügigen Verwirklichung des Tarifvertrages Soziales in der Altenpflege wirbt.
Dieser Antrag erübrigt sich nicht durch den nichtssagenden Änderungsvorschlag von SPD und Grünen. Es ist richtig - was Sie fordern -, die Tarifautonomie zu achten. Das ist aber für die CDU eine Selbstverständlichkeit. Entscheidend ist, dass bis zur Verwirklichung und allgemeinen Geltung eines Tarifvertrages Soziales noch sehr dicke Bretter zu bohren sind. Hier ist mehr notwendig als die nur allgemein positive Begleitung, wie Sie in Ihrer Entschließung schreiben.
Die CDU-Fraktion will mithilfe des Tarifvertrages Soziales die Arbeitsbedingungen und die Qualität in der Altenpflege verbessern. Zentraler Problempunkt ist heute der Preisvorteil derjenigen Anbieter, die ihr Personal schlechter bezahlen als die Konkurrenz. Zurzeit gibt es vielfach einen Preiswettbewerb und keinen Qualitätswettbewerb. Das kann zulasten des Personals und der Pflegequalität gehen.
Dass es auch anders und besser geht, zeigt der Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen mit ver.di vom 9. September letzten Jahres, der auch für die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege in den Einrichtungen der Diakonie gilt. In diesem Tarifvertrag sind zentrale Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt - sogar einschließlich einer Kinderzulage -, Urlaub, Fort- und Weiterbildung geregelt.
Dieser TV DN mit ver.di könnte die Blaupause für einen Tarifvertrag Soziales in der Altenpflege Niedersachsens werden. In diesem und im kommenden Jahr wollen Diakonie und AWO auf dieser Grundlage gemeinsam mit ver.di verhandeln und zu einem Abschluss kommen.
Es ist sehr erfreulich, dass in Niedersachsen die Zustimmung zur Tarifgemeinschaft von Diakonie und AWO wächst. Die DRK-Basis hat große Sympathie für einen Tarifvertrag. Der DPWV gründet wohl einen Arbeitgeberverband. Bereits jetzt werden DRK und DPWV immer zu den Besprechungen und Verhandlungen eingeladen.
Wichtig ist es, auch die privaten Pflegeanbieter für einen Tarifvertrag zu gewinnen. Es sollte keine Lagerbildung erfolgen mit der Freien Wohlfahrtspflege auf der einen Seite und den privaten Pflegeanbietern auf der anderen Seite. Der bpa hat zwar einen Arbeitgeberverband mit Rainer Brüderle als Präsident. Aber leider war bei einer Podiumsdiskussion des bpa am 6. Oktober - da waren auch Frau Ministerin Rundt und ich anwesend - zu den Auswirkungen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Altenpflege der Widerstand der privaten Anbieter gegen den Tarifvertrag offensichtlich, genährt offensichtlich von der Furcht um den Unternehmerlohn.
Insgesamt ist im Unterschied zur Auffassung der Mehrheitsfraktionen der Tarifvertrag Soziales in der Altenpflege kein Selbstläufer. Deshalb setzt der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion an der Refinanzierung der Mehrkosten des Tarifvertrages an. Land und Kommunen müssen unzweifelhaft deutlich machen, dass sie in ihrem Verantwortungsbereich die Mehrkosten übernehmen und den Pflegeanbietern vergüten.
Denn bei den konkreten Pflegesatzabschlüssen haben die Kommunen die Schlüsselrolle - das haben wir hier wiederholt festgestellt -, weil sie die Pflegepauschalen der Pflegekassen aus der Sozialhilfe aufstocken, wenn der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen nicht über genügend Eigenmittel verfügen.
Nach Rechtsprechung und Gesetz dürfen die Kostenträger zwar die Kosten tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen nicht als unwirtschaftlich ablehnen, Herr Kollege Schwarz. Aber nach wie vor gilt gemäß § 84 SGB XI der Vergleich zwischen Pflegeeinrichtungen. Auch das Selbstkostendeckungsprinzip ist gesetzlich ausgeschlossen. Damit haben die Pflegekassen und die Kommunen genügend Stellschrauben, um tarifvertragliche Kostensteigerungen auf anderem Wege wieder einzufangen: Altersstruktur, Eingruppierung, Familienstand, Kinder.
Wir fordern deshalb eine konzertierte Aktion aller Beteiligten und vertrauensbildende Maßnahmen besonders von Land und Kommunen.
Dabei wollen wir, Frau Ministerin Rundt, kein Preisdiktat gegenüber der Selbstverwaltung. Beim Treffen mit dem Pflegebeauftragten der Bundesregierung im Februar haben Sie Befugnisse gefordert, um Pflegesatzvereinbarungen der Selbstverwaltung korrigieren zu können. Sie haben gesagt, nötig sei ein Bundesgesetz, das es der Landesregierung erlaube, mit einer Verordnung einzugreifen. Aber mit diesem Preisdiktat würde die Landesregierung das Geld anderer Leute, nämlich der Beitragszahler und der Kommunen, ausgeben. Das wäre verfassungswidrig. Wir lehnen so etwas ab.
Stattdessen sollte die Landesregierung lieber ihre Hausaufgaben machen. Das gilt für die noch ausstehende Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Ausbildungstarifvertrages in der Altenpflege, der bereits vorliegt. Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und ver.di haben ihn bereits vor einem Dreivierteljahr unterzeichnet. Aber das Wirtschaftsministerium, der Arbeitsminister, hat hierzu immer noch keine Rückmeldung dazu gegeben, ob es nun mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung klappt. Da muss dringend etwas getan werden!
Die Umsetzung des Ausbildungstarifvertrages ist die Generalprobe für den späteren Tarifvertrag Soziales in der Altenpflege und für eine mögliche Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Wie ausgeführt, haben hierbei vor allen Dingen private Pflegeanbieter noch große Bauchschmerzen. Jetzt geht es um die Durchsetzung dieser Allgemeinverbindlichkeitserklärung angesichts dieser Tatsache. Das ist nach der Neufassung des Tarifvertragsgesetzes zwar einfacher geworden - es muss nur noch ein öffentliches Interesse vorliegen -, aber ob das in Niedersachsen tatsächlich zu begründen ist, ist angesichts des großen Anteils privater Pflegeanbieter - sie machen über 50 % der Pflegelandschaft in Niedersachsen aus - und zum Teil auch der Anbieter der freien Wohlfahrtspflege die große Frage.
Insofern geht es um die Frage, wer die Allgemeinverbindlichkeit erklärt: Die Bundesarbeitsministerin, Frau Nahles, oder könnte das auf niedersächsischer Ebene gemacht werden? - Wir regen an, zu prüfen, ob sich das MW diese Kompetenz von Frau Ministerin Nahles übertragen lassen kann, um dann zügig zu einer möglichen Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu kommen.
Hierbei ist also noch viel zu machen. Wir rufen dazu auf, sich dafür gemeinsam in einer konzertierten Aktion einzusetzen. Stimmen Sie dem Entschließungsantrag zu!
Vielen Dank, Herr Dr. Matthiesen. - Der Abgeordnete Uwe Schwarz, SPD-Fraktion, hat sich jetzt zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Ausgangslange eingehen: dramatischer Fachkräftemangel in der Pflege. Bis 2030 werden allein in Niedersachsen bis zu 50 000 Kräfte fehlen. Beim Lohn gibt es Differenzen von über 800 Euro zwischen Kranken- und Altenpflege. Der Abstand zwischen Niedersachsen und dem Bundesdurchschnitt beträgt 20 %, ein monatliches finanzielles Minus von 400 Euro. Das ist übrigens eine schwere Erblast, die wir an dieser Stelle übernommen haben. Das vergisst der Kollege Matthiesen gern.
Es ist überhaupt keine Frage, dass sich eine Wertschätzung des Berufs in erster Linie auch in der Bezahlung ausdrückt. Tarifverträge sind daher die unabdingbare Voraussetzung für gute Rahmenbedingungen. Leider haben das immer noch nicht alle Einrichtungsträger verstanden. Sie glauben immer noch, dass in Dumpinglöhnen ein Wettbewerbsvorteil besteht. Der bpa droht sogar mit Klage im Falle eines Tarifvertrags Soziales - nach meiner Auffassung ein fataler und schwerwiegender Trugschluss, meine Damen und Herren.
Der Sachstand stellt sich momentan wie folgt dar: Gegen den massiven Widerstand gerade auf der Bundesebene - übrigens auch von den Verbänden, die hier vor Ort verhandeln - verhandeln ver.di und Diakonie seit 2012 über einen Tarifvertrag Soziales. Dieser befindet sich momentan, wie es Herr Dr. Matthiesen zu Recht gesagt hat, in einem Abstimmungsprozess, den nicht die Landesregierung vorgibt, sondern der gesetzlich vorgegeben ist.
Wir haben den Vorreiter in Form des Tarifvertrags für Auszubildende in der Pflege. Dieser wurde im Mai an das Bundessozialministerium weitergeleitet, um dort die Frage der Allgemeinverbindlichkeit zu klären. Rechtliche Bedenken wurden erfreulicherweise zurückgewiesen, und dem niedersächsi
schen Wirtschaftsministerium wurde die Durchführung des Verfahrens zur Anerkennung der Allgemeinverbindlichkeit übertragen. Deshalb ist beispielsweise der Punkt, den Sie angesprochen haben, schon an dieser Stelle erfüllt. Im Übrigen sind auch die Zuständigkeiten an dieser Stelle völlig klar. Man muss sie nicht neu klären.