Bundeswirtschaftsministeriums für eine Neuauflage des Telemediengesetzes. Das Problem ist erkannt. Aber im Grunde gib es keine geeigneten Maßnahmen, die das Problem lösen. Dafür ist das Gesetz ungeeignet. Das sieht übrigens auch die Europäische Kommission so, die bereits Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit der EU-Grundrechtecharta angemeldet hat. Tatsächlich ist es schon absurd, was dort formuliert wird. Wenn es nach der Bundesregierung geht, sind offene WLAN-Netze nämlich nur dann von der Störerhaftung ausgenommen, wenn sie nicht offen sind.
Im Grunde ist sich die Fachwelt in diesem Punkt aber einig: Die Störerhaftung muss weg. Sie ist das große Hindernis für die Bereitstellung von WLAN-Zugängen in Deutschland. Wer sich dem Risiko aussetzen muss, ständig von Abmahnanwälten in Anspruch genommen zu werden, überlegt es sich zweimal, ob er sein WLAN-Netz für Dritte öffnen will. Dies trifft sowohl Freifunkerinnen und Freifunker als auch Cafés, Restaurants, Bibliotheken usw.
Auch unter Wertungsgesichtspunkten kann es nicht sein, dass die kommerziellen Provider freigestellt sind, aber Lokale und Private nicht. Ich möchte auf einen Vorstoß hinweisen, den die Üstra, das öffentliche Nahverkehrsunternehmen in der Region Hannover, gerade unternimmt, um mit einem Provider aus der Region Hannover WLAN-Netze - 25 Hotspots sind wohl angepeilt - einzurichten. Das freut mich ausdrücklich. Viele haben es sicher schon der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung entnommen.
Sie sehen, es gibt einen Aufbruch. Daran wollen wir uns gern beteiligen. In diesem Sinne freue ich mich, wenn wir im Ausschuss zu einem - hoffentlich - einstimmig getragenen Antrag und Beschluss kommen.
Vielen Dank, Herr Onay. - Nun hat Herr Kollege Miesner für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte! - Ich darf Sie alle noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ja eine enorme Rede meines Vorredners.
Einen Moment, bitte, Herr Kollege Miesner! - Die Debatten sind definitiv zu laut. Herr Kollege Schminke, wir können Ihren Dialog schon hier vorn mitverfolgen. Das gilt übrigens auch für die rechte Seite des Hauses. - Bitte!
Laut Tagesordnung und Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll es um Bürgernetze gehen, um Freifunk und um freies WLAN.
Mein Vorredner spricht von Überwachungswahn und Demokratisierung. Das sind rhetorische Ansätze der Grünen der 1970er- und 1980er-Jahre. Kommen wir zum Thema!
WLAN: Das ist der Anspruch der Menschen. Der Trend geht zum mobilen Arbeiten. Die Menschen arbeiten mobil, sind beruflich und privat viel unterwegs, als Gäste im eigenen Land, aber auch als Urlauber oder jetzt als Flüchtlinge in unserem Land. Von daher ist das Ziel richtig, noch mehr WLAN, noch mehr Funkverbindungen einzurichten. Man will sich vor Ort über Angebote im Urlaub informieren. Der Handel vor Ort will seine Kunden informieren. In der Bahn die Zeitung zu lesen und mobil zu arbeiten, dahin führt der Weg. Dafür soll auch Freifunk genutzt werden.
Aber wenn ich den Antrag sehe und mir die Antwort auf meine Anfrage zum Thema Breitband anschaue, dann sollten wir, finde ich, einmal schauen, wie weit der Bund mit dem Thema Breitband schon ist. Die Förderrichtlinie wurde seitens der Bundesregierung schon am 21. Oktober veröffentlicht. Das Land will seine eigene Förderrichtlinie aber erst zum ersten Quartal 2016 veröffentlichen.
(Maximilian Schmidt [SPD]: Hier geht es um etwas anderes! Sie haben den falschen Zettel nach vorn mitgenom- men!)
Im ersten Quartal: Das kann im nächsten Jahr sogar nach Ostern sein. Ich bin gespannt, wann wir endlich mit unserem Breitbandausbau in Niedersachsen beginnen können.
WLAN ist aktuell in aller Munde. Mein Vorredner Horst Kortlang hat es gesagt: Die Üstra ist wie auch viele andere Verkehrsbetriebe dabei, WLANEinrichtungen zu schaffen. In den Regionalzügen, in den Bussen und in den Bahnen, aber auch in den Kommunen ist das der Fall. Das ist genau der richtige Weg. Da haben wir in der Tat einen enormen Nachholbedarf. Das erkennt man, wenn man sich die Werte und auch die Angebote in Europa, aber auch weltweit ansieht.
Der Gesetzgeber hat auf gesellschaftliche und technische Veränderungen zu reagieren. Er ist aber auch gefordert, Anbietern und Nutzern einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen zu geben. Die Anbieter der Router und Hotspots müssen auch sicher sein, dass sie nicht dafür haften müssen, was sich andere im Netz ansehen. Von daher ist es genau richtig, dass die Störerhaftung abgeschafft gilt. Auch Sie wissen, dass der Bund dabei ist, im Rahmen der Novellierung des Telemediengesetzes Veränderungen vorzunehmen. Dazu kann man das Gleiche sagen, was man auch im Energiebereich immer wieder feststellen darf: Sprechen Sie mit Sigmar Gabriel. Er ist Bundeswirtschaftsminister. In dessen Haus, in dem entsprechenden Referat wird das Gesetz für die Beratung im Bundestrag vorbereitet. Sie sollten einfach einmal Ihren direkten Draht nutzen, sofern Sie ihn noch haben.
Die Nutzer müssen dann aber auch sichergehen, dass sie die Daten ganz allein nutzen und dass letztendlich niemand sonst die E-Mails und Nachrichten der Nutzer, die mobil arbeiten wollen, mitliest. Darauf hat der Nutzer ein Recht. Das muss auch rechtlich festgelegt sein. Ebenso hat man einen Anspruch - dies hat mein Vorredner, Horst Kortlang, gesagt - auf leistungsfähige Netze. Das Thema Bandbreite gehört ebenso dazu wie Kinder- und Jugendschutz, der ebenfalls zu gewährleisten ist.
Zu den drei Punkten Ihres Antrages: Sie haben zunächst das Thema Störerhaftung angesprochen. Das unterstreichen wir in der Tat. Ich habe bereits darauf verwiesen, dass Sie hierzu Kontakt zu Ih
In der Nr. 2 schreiben Sie, für den Freifunk seien gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Frage: Nur für den Freifunk oder auch für andere Anbieter von WLAN-Einrichtungen?
In der Nr. 3 schreiben Sie, Freifunk-Initiativen seien zu unterstützen. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Universitäten, Fachhochschulen und Flüchtlingsunterkünfte. Die Frage, die sich da stellt, ist: Sie wollen immer alles unterstützen und fördern. Wollen Sie dafür auch entsprechende finanzielle Mittel bereitstellen?
Vielen Dank, Herr Kollege Miesner. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Federführend soll der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 43: Prävention und Intervention gegen Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit - ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4541
Die Fraktionen sind übereingekommen, dass dieser Antrag ohne Aussprache direkt in den Ausschuss überwiesen werden soll.
Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sein. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann haben Sie so beschlossen.
Der nächste, der 30. Tagungsabschnitt ist vom 14. bis 17. Dezember 2015, d. h. von Montag bis Donnerstag, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.