Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Ministerin und auch das Ministerium bei verschiedensten Gelegenheiten mittlerweile zugegeben haben, dass die Unterrichtsversorgung massiv eingebrochen ist und unter 100 % liegt, frage ich die Landesregierung: Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen denn jetzt tatsächlich? - Wir haben im November-Plenum von der Ministerin gehört, dass sie durchschnittlich 99 % beträgt, wir haben vom Ministerpräsidenten beim Philologentag gehört, dass sie für die Gymnasien bei 99,5 % liegt. Mich würde sehr interessieren: Wie hoch ist die Unterrichtsversorgung denn tatsächlich in Niedersachsen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass die Prüfung zu den erhobenen Stichtagswerten vom 15. September 2015 noch nicht endgültig abgeschlossen sein kann. Wir gehen mit einer entsprechenden Varianz von 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten derzeitig von einem Wert von 99,3 % für alle allgemeinbildenden Schulen aus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir eben gehört haben, dass ja eigentlich genug Stellen über den Haushalt zur
Verfügung gestellt worden sind, und die Ministerin bei ihrem Flüchtlingsdialog den Lehrerverbänden deutlich gesagt hat, dass jede Schule, die zusätzliche Sprachförderstunden braucht oder eine Sprachlernklasse einrichten will, die Lehrerstunden bekommt, frage ich die Landesregierung: Hat es in den vergangenen Wochen gegenüber Schulen Ablehnungen von zusätzlichen Sprachförderstunden oder zusätzlichen Sprachlernklassen gegeben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden voraussichtlich zum 1. Februar 2016 den einzigartigen Höchststand von rund 460 Sprachlernklassen in Niedersachsen haben.
Wir haben das Schuljahr nach den Sommerferien mit rund 300 Sprachlernklassen begonnen, Mitte/Ende November sind wir bei rund 350 bis 360 Sprachlernklassen gewesen, und zum 1. Februar werden wir bei rund 460 Sprachlernklassen sein.
Dies zeigt zum einen, wie dynamisch der Prozess ist. Aber dies zeigt zum anderen auch, wie flexibel sowohl in der Landesschulbehörde als auch in den niedersächsischen Schulen und im Ministerium dieses Instrument der Sprachlernklassen und der Unterstützung der Sprachförderung an den niedersächsischen Schulen eingesetzt wird.
Zu der Frage, ob wir Anträge auf Sprachlernklassen abgelehnt haben: Das kann in Einzelfällen durchaus möglich sein,
und zwar aus unterschiedlichen Gründen - sei es, Herr Dürr, dass Räume nicht zur Verfügung stehen, dass einzelne Lehrkräfte nicht zur Verfügung stehen oder aber auch, dass Schülerinnen und Schüler möglicherweise angekündigt worden sind, woraufhin ein Antrag für eine Sprachlernklasse gestellt worden ist, was auch grundsätzlich erst einmal befürwortet wurde, und dass die Schülerinnen und Schüler anschließend dort nicht erschienen sind bzw. nicht an den Schulen angekommen
Wir decken die Bedarfe an den niedersächsischen Schulen ab, und der Landtag hat sowohl mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2015 als auch mit dem morgen zu beschließenden Haushalt 2016 alle notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen.
(Beifall bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Aber Sie nutzen sie doch nicht! - Christian Dürr [FDP]: Es ist schäbig, wie egal Ihnen diese Kinder sind!)
Danke schön, Frau Ministerin. - Ich möchte darum bitten, dass, wenn seitens der Landesregierung geantwortet wird - da spreche ich insbesondere Sie an, Herr Dürr -, diese Antwort nicht unterbrochen wird.
- Solche Gedankengänge können Sie für sich selber gerne anstellen. Aber bitte stören Sie nicht die Rednerin!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Ministerin gerade ausgeführt hat, dass nicht jeder Antrag auf Sprachlernklassen oder Sprachförderstunden genehmigt wird, frage ich die Landesregierung zu einem weiteren Problem.
Die Kollegin Modder hat gestern in ihrer Rede ja beklagt, dass immer mehr Flüchtlinge ganz lange Zeiträume in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Darunter sind auch viele Kinder, die, weil sie in der Erstaufnahmeeinrichtung sind, nicht der Schulpflicht unterliegen. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Kinder im schulfähigen Alter befinden sich gerade in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bzw. in den Erstauf
nahmeeinrichtungen der Amtshilfe, und welchen Zeitraum hält die Landesregierung eigentlich für zumutbar, diese Kinder nicht zu beschulen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den Informationen, die mir gegeben worden sind, liegt - Stand heute - die Zahl der Kinder zwischen 6 und 15 Jahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen bei knapp 11 000. So viele sind in diesem Jahr registriert worden. Zum Teil sind sie schon auf die Kommunen verteilt worden, zum Teil sind sie noch in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
(Björn Försterling [FDP]: Ich wollte ei- gentlich wissen, welchen Zeitraum der Nichtbeschulung die Landesregierung für vertretbar hält!)
Vielen Dank, Herr Präsident. - Auch gestern in den Haushaltsberatungen haben wir bereits darüber gesprochen, dass die Landesregierung die Möglichkeit nicht nutzt, die der Nachtragshaushalt ihr gegeben hat, um die Sprachförderung und die Beschulung von Flüchtlingskindern in den Schulen zu verbessern. Wir haben gehört, dass im Bereich Quereinstieg bisher nur 32 Verträge abgeschlossen worden sind -
- und dass im Bereich der Schulsozialarbeit nicht ein einziger Vertrag abgeschlossen worden ist. Daher bitte ich darum, hier konkret zu benennen: Wie viele Verträge sind abgeschlossen worden? Und vor allem: Wie viele Stellen stehen tatsächlich hinter diesen Verträgen? Denn bei Quereinstieg ist nicht davon auszugehen, dass das Vollzeitlehrereinheiten sind, die dort besetzt worden sind. Die konkrete Frage also: Wie viele Stellen sind auf
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die zweite Frage, die Herr Försterling eben in seinem Wortbeitrag hinsichtlich der Erstaufnahmeeinrichtungen gestellt hat, noch kurz ergänzend beantworten.
Wir gehen alle miteinander ja davon aus, dass die Dauer des Aufenthaltes in den Erstaufnahmeeinrichtungen möglichst kurz ist. Es ist sehr schwierig, die Schülerinnen und Schüler oder die Kinder und Jugendlichen, die ihren Aufenthalt sehr schnell wieder verändern müssen, weil sie möglicherweise einer anderen Kommune zugewiesen werden, in eine entsprechende Schule hineinzugeben und sie dann nach ein paar Wochen wieder aus der Klasse, die sie gerade kennengelernt haben, herauszureißen. Das ist zum einen für Flüchtlingskinder problematisch, zum anderen natürlich auch für die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Schulen, wenn sie sich an neue Mitschülerinnen und Mitschüler gewöhnt haben.
Sie wissen, welche Folgen das dann für die entsprechenden Klassenbildungen hat. Deswegen ist es grundsätzlich eine sinnvolle Entscheidung, dass die Kinder in den Erstaufnahmeeinrichtungen zunächst noch nicht schulpflichtig sind.
Gleichwohl hat die Niedersächsische Landesregierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen, z. B. in Friedland, im Rahmen einer interkulturellen Lernwerkstatt eine entsprechende Unterstützung über ein schulisches Angebot zur Verfügung gestellt. In anderen Erstaufnahmeeinrichtungen überlegen wir zurzeit, entsprechende Angebote über OnlineAngebote oder aber auch über Videokonferenzsysteme vorzuhalten, wie wir sie z. B. bei den InselSchulen haben. Wohlgemerkt: obwohl die Kinder dort noch nicht schulpflichtig sind. Ich denke, es ist gut, die Überlegungen in diese Richtung noch weiter zu forcieren.
Zu der Frage von Herrn Seefried. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte, das Verfahren zur Einstellung auf die zusätzlichen Lehrkraftstel