Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

In den letzten Jahren ist in Niedersachsen in Teilen jedoch genau das immer wieder passiert, und genau deshalb sind vom Staat unabhängige Beratungsstellen, die Betroffene stärken, so wichtig. Die Opferberatung bleibt anonym, vertraulich, niedrigschwellig, flächendeckend, lösungsorientiert und unabhängig von staatlichen Stellen im Sinne der Betroffenen. Die mobile Opferberatung umfasst jedoch auch, die Opfer zu empowern und Solidaritätsaktionen für eben diese Betroffenen zu organisieren. Mit einem systematischen Monitoring bietet das dann auch die Chance, die sogenannte Dunkelziffer in diesem Land zu reduzieren und damit das gesamte Ausmaß rechtsextremer Gewalt sichtbar zu machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie müssen sich vorstellen: Viele Opfer rechtsextremer Straftaten trauen sich nicht, zur Polizei zu gehen, da sie die Erfahrung gemacht haben, dass man ihnen suggeriert, dass sie durch ihr eigenes Sein vielleicht sogar Anlass für die Gewalterfahrungen gegeben haben, oder weil sie aus Ländern kommen, in denen sie die Erfahrung machen mussten, dass staatliche Institutionen nicht dafür da sind, Menschen vor solchen Übergriffen zu schützen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Glocke des Präsidenten)

Deshalb ist die Dunkelziffer in diesem Bereich so hoch. Es braucht ein niedersächsisches Angebot, das diese Opfer empowert und das Ausmaß an die Öffentlichkeit trägt. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir diese Opferberatungsstellen endlich einrichten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal kurz den Menschen danken, die das bislang getan haben: den vielen Initiativen und Strukturen aus anderen Bundesländern, liebe Damen und Herren, die in den letzten Jahren über ihre eigene Arbeit hinaus noch hierfür gearbeitet und Hilfe geleistet haben.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen!

Jetzt gehen wir endlich in die Strukturen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Es liegt zum Einzelplan des Justizressorts jetzt noch die Wortmeldung der Frau Ministerin vor. Bitte, Frau Ministerin NiewischLennartz!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Justizhaushalt 2016 hat ein Volumen von rund 1,2 Milliarden Euro. Es ist kein großer Haushalt. Aber wie Gott sei Dank nicht nur ich meine, ist es ein wichtiger Haushalt. Vielen Dank den Vorrednern, die auf diesen Aspekt hingewiesen haben!

Auf der Einnahmeseite sind für die Justiz im Jahr 2016 Gesamteinnahmen in Höhe von 448 Millionen Euro veranschlagt. Das entspricht einer Ansatzerhöhung von rund 13 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Grund dafür ist die positive Einnahmeentwicklung bei den Gerichtsgebühren. Wir konnten so einen Teil der Einsparvorgabe erwirtschaften und haben uns Spielräume erhalten.

Die Mittelansätze bei den Einnahmen wie auch den Ausgaben sind von den Fachleuten des Justizministeriums äußerst seriös kalkuliert. Leider muss ich diese Selbstverständlichkeit angesichts der Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen

noch einmal betonen. Die von Ihnen vorgesehenen Mehrausgaben sollen durch Reduzierung in den Auslagen in Rechtssachen finanziert werden. Meine Damen und Herren, das wird nicht möglich sein. Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sind die Vergütungen, die aus der Landeskasse an beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu zahlen sind, überproportional stark um ungefähr 17 % gestiegen. Dies schlägt im Jahr 2016 voll zu Buche. Ein Haushalt muss selbstverständlich auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren. Mit den Ansätzen von 2014 können diese Ansprüche einfach nicht bedient werden. Dies gilt auch für die Entschädigungsleistungen z. B. für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie werden nicht erwarten, dass die Justizministerin die Gerichte anweist, nunmehr weniger Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Zu Recht würde mir das schlecht angekreidet werden, schon wenn ich auf eine solche Idee kommen würde.

Meine Damen und Herren, das Schwerpunktthema bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2016 für den Justizhaushalt war und ist die Bewältigung der steigenden Zahl der gerichtlichen Asylverfahren. Zunächst möchte ich zu diesem Thema betonen, dass wir bereits im Frühjahr 2015 im Rahmen der Haushaltsführung die Voraussetzungen geschaffen haben, die Verwaltungsgerichtsbarkeit personell zu verstärken. Bereits vor dem ersten Nachtragshaushalt haben wir so die Möglichkeit für die Beschäftigung zusätzlicher Richterinnen und Richter geschaffen. Bis zum Ende dieses Jahres haben wir auch dank der Maßnahmen des Nachtragshaushalts insgesamt die Kapazitäten in diesem Jahr schon um 50 % erhöht. Als die Landesregierung am 21. Juli 2015 den ursprünglichen Haushaltsplanentwurf 2016 beschloss, war eine Verdoppelung der bisherigen Kapazitäten geplant. Damals lauteten die Prognosen auf 400 000 Flüchtlinge bundesweit. Wir alle wissen, dass diese Zahlen mittlerweile Makulatur sind.

Wir alle wissen auch, dass die Flüchtlingssituation die Justiz nicht nur bei den Verwaltungsgerichten, sondern auch bei den ordentlichen Gerichten - Stichwort: Vormundschaften - und den Staatsanwaltschaften vor erhebliche Herausforderungen stellt. Darauf hat die Landesregierung entschieden reagiert. Unter Berücksichtigung der Änderungen durch die von der Landesregierung aufgestellte technische Liste zur Bewältigung der Flüchtlingssituation schaffen wir bei den Verwaltungsgerichten, den ordentlichen Gerichten und den Staatsanwaltschaften insgesamt die, wie ich meine, wirklich

bemerkenswerte Zahl von 218 zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Richterinnen und Richter, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und für Serviceeinheiten. Meine Damen und Herren, das ist ein Maßnahmenpaket, mit dem sich Niedersachsen auch im Ländervergleich sehen lassen kann.

Meine Damen und Herren, alle weiteren Planungen stehen unter dem großen Vorbehalt, dass eine belastbare Prognose über die zukünftige Entwicklung der Eingangszahlen nicht möglich ist.

Noch vor der Sitzung des Haushaltsausschusses im November habe ich berichtet, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angekündigt hat, bis zum Jahresende über 150 000 Asylanträge zu entscheiden. Davon merken wir bei den Verwaltungsgerichten bisher nichts. Gleichwohl wissen wir, dass die Verfahrenszahlen weiter erheblich steigen werden.

Um den Einsatz der zusätzlichen Ressourcen schnell und effektiv zu managen, ermittelt eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Gerichtszweigen und den Staatsanwaltschaften zügig den Personalbedarf und sorgt für eine schnelle Umsetzung.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Einschätzung der Entwicklung hängt entscheidend von der Bearbeitungsgeschwindigkeit und -qualität beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und von der Anerkennungsquote ab. Anerkannte Asylbewerber haben keinen Grund, vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Gegenwärtig können wir deshalb nicht auf der Basis der Zahlen aus der Vergangenheit auf den Personalbedarf der Zukunft schließen.

Ein weiteres Unsicherheitsmoment tritt hinzu: Wie viel Richterarbeitszeit tatsächlich gebunden wird, ist nicht nur eine Frage der Fallzahl, sondern hängt auch von der Komplexität der Fälle und von der Qualität der Entscheidungen des BAMF ab. Erfolgt eine umfassende Anhörung vor dem Einzelentscheider, kann diese bei dem Verwaltungsgericht entfallen. Fehlt sie, kostet das Zeit.

Die Haushaltsansätze zeigen: Wir werden die Verwaltungsgerichte nicht alleinlassen. Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist eine Aufgabe der gesamten Justiz. Das ist ihr auch sehr bewusst. Wann immer in den vergangenen Tagen und Wochen in den Zielvereinbarungsgesprächen das

Thema Flüchtlinge Gegenstand war, haben alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften von sich aus ihre Hilfsbereitschaft betont. Wir beabsichtigen, dies an prominenter Stelle in den Zielvereinbarungen herauszustellen. Ich bin stolz darauf, einer Justiz vorzustehen, in der Solidarität uneingefordert angeboten und gelebt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nach dem heutigen Stand werden wir im Haushalt 2016 über Ressourcen verfügen, die die Justiz - die Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenso wie die ordentlichen Gerichte und die Staatsanwaltschaften - für die absehbaren Aufgaben wappnen.

Der Haushaltsplanentwurf 2016 enthält auch Verbesserungen für die sogenannte mittlere Beschäftigungsebene. Durch Stellenhebungen wird besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 der prüfungsfreie Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 ermöglicht. Der Aufstieg kommt in allen Bereichen in Betracht, die nicht nach dem Rechtspflegergesetz den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern vorbehalten sind. Die Verbesserung von Aufstiegsmöglichkeiten in diesem Bereich ist ein wesentlicher Teil des Personalentwicklungskonzepts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt. Der Aufstieg dient gleichermaßen der Motivation wie der Anerkennung für die geleistete Arbeit. Mit dem Haushalt 2016 sollen deshalb bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften insgesamt 12,5 Stellen von der Besoldungsgruppe A 9 nach Besoldungsgruppe A 10 gehoben werden.

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle noch kurz einen Blick auf die PEBB§Y-Zahlen und deren Auswirkungen zu werfen. Belastbare Ergebnisse liegen uns seit Oktober vor. Danach haben wir im Bereich der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und auch im Rechtspflegerbereich insgesamt eine stabile Situation und an einigen Stellen einen leicht gestiegenen Personalbedarf. Bemerkenswert ist, dass die bisher ausgewiesene Unterauslastung auf der mittleren Beschäftigungsebene nicht bestehen bleibt, sondern sich die Auslastung PEBB§Y 1 annähert.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Als weiteres Signal für eine Stärkung der mittleren Beschäftigungsebene kann ich mitteilen, dass wir im nächsten Jahr die Ausbildungskapazitäten in diesem Bereich erheblich ausweiten werden. Im

Jahr 2016 werden 37 Sekretäranwärterinnen und -anwärter die Prüfung ablegen. Wir werden stattdessen 98 Anwärterinnen und Anwärter neu einstellen. Wir brauchen diesen Anstieg der Zahl flexibler, junger Mitarbeiter vor allen Dingen, um den elektronischen Rechtsverkehr gut und geschmeidig umzusetzen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, erlauben Sie mir noch einige kurze Ausführungen zur Situation bei den Baumaßnahmen, obwohl es sich dabei nicht um einen Ansatz des Justizministeriums handelt, sondern um einen des Finanzministeriums.

In der Anstaltsküche der JVA für Frauen in Vechta wird die Verpflegung für die Gefangenen des Frauenvollzuges und des Jungtätervollzuges zubereitet. Die Anstaltsküche wird seit dem Jahr 2002 auf der justizinternen Agenda geführt. Die Küche kann in den Räumen der JVA für Frauen in Vechta aufgrund der hygienischen, baulichen und organisatorischen Probleme nicht mehr dauerhaft betrieben werden. Nach Aussage der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden droht dort die Schließung.

Im Jahr 2013 wurden in der Jugendanstalt Hameln ebenfalls bauliche und hygienische Mängel sowohl in der Gefangenenküche als auch in der Lehrküche offenkundig, die entgegen den Erwartungen nicht durch Bauunterhaltungsmaßnahmen behoben werden konnten. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden haben vor diesem Hintergrund angekündigt, dem befristeten Weiterbetrieb der Küchen nur unter der Voraussetzung der Vorlage eines tragfähigen und umfassenden Sanierungskonzepts zuzustimmen.

Darüber hinaus sind die Küchen von vier weiteren Liegenschaften mit einem erheblichen Sanierungsbedarf belegt.

Nach dem nun vorliegenden Konzept zur Gestaltung der Anstaltsküchen der JVA für Frauen in Vechta und der Jugendanstalt Hameln unter Berücksichtigung der weiteren Sanierungsbedarfe wird es zu einem Neubau des Küchenbetriebs der JVA in Vechta mit der Option einer modularen Erweiterung zur Übernahme der Verpflegungszubereitung für andere Standorte kommen. Das Konzept beinhaltet des Weiteren die Errichtung eines Logistikgebäudes und einer Aufzugsanlage sowie eine Erweiterung des Küchenbetriebes der JVA Hannover, der dann weitere Aufgaben übernehmen können soll.

Meine Ausführungen machen sehr deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf im Bereich der JVAKüchen ist. Dafür werden 17,2 Millionen Euro im Haushalt etatisiert.

Handlungsbedarf besteht allerdings auch in Osnabrück. Dort steht die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts des Justizzentrums noch aus. Aber die reibungslose Versorgung der Gefangenen unter hygienisch einwandfreien Bedingungen muss gewährleistet sein. Der zweite Bauabschnitt in Osnabrück kann daher erst im kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren berücksichtigt werden.

(Zustimmung von Kathrin Wahlmann [SPD])

Ein intensiv diskutiertes Projekt wurde vor Kurzem positiv abgeschlossen: Ich konnte das Fachgerichtszentrum Hannover am 1. Oktober dieses Jahres eröffnen. Das werde ich auch in Osnabrück mit großer Freude tun.

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine Adventszeit, die diesen Namen verdient, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Landesregierung hat ihre Redezeit um rund eine halbe Minute überzogen. Zwei Fraktionen haben nach § 71 Abs. 3 um zusätzliche Redezeit gebeten.

Zunächst erhält der Kollege Christian Dürr für die FDP-Fraktion das Wort, und zwar - unter Berücksichtigung der Redezeitüberziehung - für drei Minuten. Herr Kollege Dürr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Gelegenheit, noch einmal zu sprechen. Ich komme an dieser Stelle allerdings nicht auf die Rede der Frau Justizministerin, sondern auf die Einwürfe des Herrn Ministerpräsidenten zu sprechen.

Herr Ministerpräsident, Herr Dr. Genthe hat auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig in der Abgasaffäre Bezug genommen. Die Staatsanwaltschaft hat öffentlich, in einer Pressekonferenz, verkündet, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Professor Dr. Winterkorn eröffnet worden sei. Das lief, nebenbei gesagt, bekannter

maßen weltweit in der Presse. Das ist dann später von der Staatsanwaltschaft Braunschweig zurückgezogen worden.

Da man der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchaus unterstellen darf, dass sie den Unterschied zwischen einem Ermittlungsverfahren auf der einen Seite und Vorermittlungen auf der anderen Seite kennt, gab es dazu zahlreiche Fragen. Ich will an dieser Stelle beispielhaft aus der Süddeutschen Zeitung vom 1. Oktober zitieren, die unter der Überschrift „Amtliches Desaster“ Folgendes geschrieben hat:

„Dass die Braunschweiger Behörde Montagmittag eine falsche Pressemitteilung über Winterkorn verschickt hatte, drang schnell bis ins niedersächsische Justizministerium durch. Das räumte das Justizressort am Donnerstag auf Anfrage ein.“

Weiter heißt es: