Sie tun immer so, als würden wir das Recht brechen wollen. Dazu werde ich den Innenminister ganz sicher nicht anstiften. Aber die Härtefallkommission und § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sind rechtliche Möglichkeiten. Diese - - -
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde gerne zu Anfang mit einem offenbar in weiten Teilen des Hauses vorhandenen Missverständnis aufräumen.
Die Abschiebung, die gestern erfolgt ist, erfolgte, wie Sie wissen, mit einem Charter. Es erfolgte die Abschiebung von 125 Personen nach Serbien, in den Kosovo und nach Albanien. Alle Personen - das betone ich noch einmal - waren und sind vollziehbar ausreisepflichtig. Es sind also keine Fälle von fortlaufender Duldung. Darauf will ich sehr deutlich hinweisen.
Das heißt im Übrigen auch - das richte ich an beide Seiten des Hauses, auch an Sie, Herr Nacke, und Sie, Herr Onay -: Dieser Charter hatte nichts mit der jüngst erfolgten Gesetzesänderung auf Bundesebene zu tun.
Bei diesem Charter ging es um nichts anderes als darum - dafür dienen solche Charterflüge; die gibt es in anderen Bundesländern viel häufiger -, Abschiebungen, die sonst aufgrund von langen Transportwegen insbesondere aus Flächenländern zu Flughäfen, nur schwer oder gar nicht zu organisieren wären, leichter zu ermöglichen. Damit wird etwas Druck herausgenommen, der deswegen besteht, weil wir so viele Ausreisepflichtige haben. Von daher hat das eine mit dem anderen zunächst einmal nichts zu tun.
Lassen Sie mich zu der Frage, wer gestern abgeschoben worden ist, auch noch etwas klarstellen: Wir haben den Charter organisiert. Die Ausländerbehörden haben gesagt, wer bei ihnen ausreisepflichtig ist und abgeschoben werden kann. Wir sind nicht in der Situation und auch nicht in der Pflicht, uns diese Fälle vorher einzeln anzusehen; das tun wir auch nicht. Die Ausländerbehörden handeln nach Recht und Gesetz; sie prüfen die Vorschriften des § 25 a und des § 25 Abs. 5; sie klären Bleiberechtsvorschriften. Sie tun das vielleicht nicht immer so, dass es jedem anderen gefällt, aber sie tun es pflichtgemäß.
Ich will darauf nur noch einmal hinweisen, um die Dramatik, die mit dem Ereignis gestern zum Teil verbunden wird, ein bisschen herauszunehmen. Das ist ein normaler logistisch-operativer Vorgang ohne irgendwelche besonderen Härten. Die Fälle, die gestern dabei waren - ich wiederhole es gerne -, waren alle vollziehbar ausreisepflichtig.
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen: Herr Thiele möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Würden Sie die zulassen?
Herzlichen Dank. - Herr Innenminister, würden Sie mir nicht zustimmen, dass das schon ein Paradigmenwechsel ist, wenn Sie hier gerade im Parlament erklären, dass sich das Innenministerium nicht jeden einzelnen Abschiebefall ansieht, während Sie vor einigen Monaten, als Sie dem Parlament gegenüber Ihre neue Flüchtlings- und Ausländerpolitik erklärt haben, im Gegenteil dazu erklärt haben, Sie persönlich würden sich jeden einzelnen Fall vorlegen lassen?
Lieber Herr Thiele, wenn Sie immer so aufmerksam wären, wie Sie es vorgeben zu sein, dann wäre Ihnen nicht entgangen, dass ich genauso hier im Plenum gesagt habe, dass ich diese Praxis mit Inkrafttreten des Rückführungserlasses aufgegeben habe,
und zwar aus guten Gründen: Wir hatten nämlich einen Zustand, der regelungsfrei bzw. regelungsdefizitär war. In dieser Zeit habe ich mir die Fälle angesehen. Aber davon konnte ich mich dann ehrlicherweise auch befreien, nachdem wir einen Rückführungserlass hatten, der alles Nötige gere
Herr Minister, bevor Sie nach der Beantwortung der Zwischenfrage jetzt einen neuen Gedanken aufnehmen: Herr Thiele möchte Ihnen noch einmal eine Zwischenfrage stellen.
Wir halten fest, meine Damen und Herren - es gibt auch gar keinen Zweifel daran -: Erstens. Diejenigen, die keine asylrelevanten Gründe vortragen können - egal, welche guten Gründe sie auch haben mögen -, können zumindest auf der Basis des Asylrechts am Ende nicht in Deutschland bleiben. Darüber bestand immer Konsens.
Zweitens. Wenn keine Bleibeperspektive besteht, muss logischerweise die Rückkehrverpflichtung konsequent umgesetzt werden. Das heißt, wer die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise nicht nutzt, die von uns grundsätzlich angestrebt wird, muss irgendwann zwangsweise in sein Heimatland zurückgeführt werden.
Wir alle sind uns Gott sei Dank darüber einig - das ist heute wieder deutlich geworden -, dass die freiwillige Rückreise die beste Alternative ist. Wir alle sind uns - auch mit den kommunalen Spitzenverbänden - genau darüber einig: Der Vorgang der freiwilligen Rückkehr hat sich bewährt. Dennoch - auch daran besteht kein Zweifel - ist auch die zwangsweise Rückführung abgelehnter Asylbewerber, die nicht freiwillig ausreisen, ein Beitrag, um die gegenwärtigen Herausforderungen zu bewältigen. Auch daran dürfen wir keinen Zweifel lassen.
Ich will jetzt nicht im Einzelnen auf die Änderungen des Rückführungserlasses eingehen, die wir auf den Weg gebracht haben, bevor das Asylpaket I besprochen worden ist. Das ist ja bereits vorgetragen worden. Aber ich will noch etwas zum Thema der Ankündigung sagen, weil das immer ein gern diskutiertes Thema ist.
Die Lage ist hier so klar, wie sie nur sein kann: Es gibt die unmissverständliche, ausnahmslose Regelung in § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes, wonach der Abschiebungstermin nicht angekündigt werden darf. Der Bund hat den Ländern hierbei jeglichen Spielraum aus der Hand genommen.
Die Ausländerbehörden - darauf lege ich sehr großen Wert - wurden darauf ausdrücklich und rechtzeitig vor Inkrafttreten dieser bundesrechtlichen Neuregelung hingewiesen. Wir haben hierzu - ich wäre dankbar, wenn Sie das zur Kenntnis nehmen würden - bei den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich nachgefragt. Die Spitzenverbände haben daraufhin erklärt, dass auch ihnen im Zusammenhang mit dem Verbot der Ankündigung von Abschiebungsterminen keinerlei Schwierigkeiten bekannt sind bzw. dass ihnen von den Ausländerbehörden bislang keine Schwierigkeiten gemeldet wurden.
Was die übrigen Regelungen des Rückführungserlasses angeht, wiederhole ich gern das, was ich bereits gesagt habe: Wir werden ihn da, wo nötig, überarbeiten. Ansonsten gilt die neue bundesgesetzliche Rechtslage. Darüber muss man gar nicht mehr großartig diskutieren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die CDU-Fraktion hat zusätzliche Redezeit nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung beantragt. Der Kollege Nacke möchte sie wahrnehmen, und er hat für drei Minuten das Wort. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ganz interessant, was hier gerade passiert, Herr Minister:
ganz normaler Vorgang, ganz normale Rechtsausübung, alles nichts Besonderes. Und der Innenminister, der hat schon gerade überhaupt keine Schuld. Es sind die Landkreise, die ausgewählt haben, wer gestern dort ins Flugzeug gesetzt wurde.
Ich erinnere daran - wie es heute die Hannoversche Allgemeine Zeitung im Kommentar von Volker Goebel unter dem Stichwort „Die neue Härte“ kommentiert -, was passiert wäre, wenn dort nicht ein rot-grüner Minister sitzen würde.
„Und hieße der Innenminister noch Uwe Schünemann und käme von der CDU - es ginge wohl ein Aufschrei durch die Reihen von Rot-Grün.“
Es sind genau diese Fälle, die Sie hier gerade beschreiben, für die Rot-Grün hier einen Riesenaufstand gemacht hat. Frau Polat, die jetzt so da sitzt und so tut, als würde sie das alles gar nichts angehen, wäre wegen genau solcher Fälle an diesem Pult theatralisch in Tränen ausgebrochen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Was ist das denn für ein Niveau? - Miriam Staudte [GRÜNE]: Sie sind ein Dreckspatz! Das kann man nicht anders sagen! - Weitere Zurufe von den GRÜNEN)
Glauben Sie nicht, dass wir das vergessen haben! So ist der Sachverhalt gewesen. Ich kann mich daran sehr genau erinnern.
Der Kommentar sagt sehr deutlich, was nämlich hier im Land passiert ist. Obwohl es bereits Recht und Gesetz gewesen ist - das haben Sie ja gerade selber ausgeführt -, haben Sie genau diese Abschiebungen nicht durchgeführt. Sie haben damit genau das Zeichen gesetzt, dass man sich einer Abschiebung, einer freiwilligen Ausreise, widersetzen kann, weil es sich eventuell lohnt, da sich die Landesregierung nicht traut, abzuschieben, weil diese Fraktion das nicht will und weil dieser Innenminister eben nicht die Unterstützung der Grüne-Landtagsfraktion in diesem Hause hat.