Meine Damen und Herren! Integration braucht die Bereitschaft und die eigenen Anstrengungen der Zuwanderer. Wer in Niedersachsen dauerhaft leben will, der muss die deutsche Sprache lernen, Bildungsangebote annehmen und hier für seinen Lebensunterhalt arbeiten wollen. Dabei wollen wir die Zuwanderer nach Kräften unterstützen.
Jeder Zuwanderer muss zudem unsere Werteordnung und Leitkultur achten; denn sie sind die Grundlage für das Zusammenleben in Niedersachsen und in Deutschland. Dazu gehört auch die verpflichtende Teilnahme an den Sprach- und Integrationskursen des Bundes.
Meine Damen und Herren! Bundestag und Bundesrat haben im Oktober beschlossen, dass Integrationskurse nicht mehr nur für anerkannte Asylbewerber verpflichtend vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeboten werden, sondern
Zusätzlich können die Länder nach § 45 des Aufenthaltsgesetzes integrationsbegleitende Angebote machen, damit die Förderung zum Spracherwerb zu einer nachhaltigen Eingliederung in alle Lebensbereiche beiträgt. Genau hier setzt unsere Konzeption an. Es geht darum, für Asylsuchende mit Bleibeperspektive eine strukturierte Integration unmittelbar nach der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung zu beginnen.
Erstens. Um in Niedersachsen flächendeckend integrationsbegleitende Angebote unterbreiten zu können, wollen wir Integrationszentren in allen 38 niedersächsischen Landkreisen, den kreisfreien Städten und der Region Hannover einrichten.
Zweitens. Der Asylbewerber erhält einen Anspruch auf integrationsbegleitende Maßnahmen und hat die Verpflichtung, an diesen regelmäßig und gewissenhaft teilzunehmen und mitzuwirken.
Drittens. Das Angebot an integrationsbegleitenden Maßnahmen umfasst Sprachkurse, Fortbildungskurse, Betriebspraktika und ebenso Maßnahmen der kulturellen Integration.
Viertens. Grundlage für sämtliche Integrationsmaßnahmen ist ein Integrationsvertrag, den der jeweilige Landkreis im Auftrag des Landes mit dem einzelnen Asylbewerber schließt.
Dieser verpflichtet beide Seiten, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine erfolgreiche Integration zu erreichen.
Dass es in den 50er-, 60er- und 70er-Jahren bei den Gastarbeitern falsch gelaufen ist, ist darauf zurückzuführen, dass sich keiner die Mühe gemacht hat, die Menschen über die Vermittlung der deutschen Sprache in diese Gesellschaft zu integrieren. Statt sie zu integrieren, wurde über die Maschinenknöpfe aus Bequemlichkeit einfach in deren Heimatsprache darübergeschrieben, was das bedeutet. Keiner hat sich darum gekümmert. Das ist zu wenig, meine Damen und Herren. Deshalb muss das geändert werden.
Meine Damen und Herren, natürlich kann letztlich niemand zu einer erfolgreichen Integration gezwungen werden.
(Filiz Polat [GRÜNE]: Wer hat denn die Integrationskurse eingeführt? Das war Rot-Grün! Orientierungskurse!)
Ich bin jedoch der Ansicht, dass wir zusätzliche Anreize schaffen müssen, um ein gewisses Maß an Verbindlichkeit bei den Integrationsbemühungen auf beiden Seiten zu erreichen.
Mit einem Integrationsgesetz, das auf den beschriebenen Prinzipien des Förderns und Forderns aufbaut, setzen wir genau das um, was die Unternehmerverbände Niedersachsen in ihrer Erklärung zum Aktionsbündnis „Niedersachsen packt an“ gefordert haben. Wir machen deutlich, was wir von den Zuwanderern einfordern und was sie von uns als Unterstützung erwarten dürfen, und zwar nicht nur als unverbindlichen Aufruf, sondern in rechtlich verbindlicher Form.
Es reicht nicht aus, meine Damen und Herren, Integration nur zu moderieren, sondern Sie müssen sie auch organisieren. Und da haben Sie erhebliche Defizite.
Das niedersächsische Integrationsgesetz ist deshalb das dringend notwendige Signal an alle Flüchtlinge, dass sie in Niedersachsen tatsächlich willkommen sind und nicht als Zahl behandelt werden. Der Gesetzentwurf sendet zugleich eine wichtige Botschaft in die Aufnahmegesellschaft. Es reicht eben nicht aus, dass wir Probleme benennen. Als verantwortliche Politiker sind wir auch dazu verpflichtet, praktikable Lösungen anzubieten.
Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich dem Kollegen Uwe Schünemann, der maßgeblich mit der von der CDU-Landtagsfraktion eingerichteten „Ideenwerkstatt Südniedersachsen“ dieses Konzept entwickelt hat.
Meine Damen und Herren! Das ist mehr, als die Landesregierung an dieser Stelle jemals vorgelegt hat.
gelegentlich einmal die Kraft finden, sich damit auch inhaltlich auseinanderzusetzen, und im zuständigen Ausschuss bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs die notwendige Ernsthaftigkeit an den Tag legen, weil er am Ende genau das ist, was ich Ihnen vorhin schon klarzumachen versucht habe, nämlich ein gemeinsamer Weg, Integration in diesem Land zu ermöglichen, die Menschen als solche anzunehmen und nicht den Fehler zu machen, ideologisiert das eine in den Topf und das andere in jenen Topf zu legen. Diese Politik, die Sie über Jahre und Jahrzehnte betrieben haben,
Wenn Sie es nicht glauben, dann lesen Sie es heute in den Kommentaren in den Zeitungen nach. Die sagen Ihnen das. Glauben Sie mir: Das fällt Ihnen auf die Füße. Beraten Sie es anständig!
Vielen Dank, Herr Kollege Thümler für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. - Im Rahmen der Aussprache hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Dr. Christos Pantazis das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Thümler, vorneweg: Nicht nur die 50er-, 60er- und 70er-Jahre, sondern auch die 80er- und die 90er-Jahre sind, was eine ordnungsgemäße Integration von Menschen mit Migrationshintergrund betrifft, verschlafen worden. Ich habe die Folgen des Staatsbürgerschaftsrechts am eigenen Leibe erlebt, das erst 1999/2000 geändert worden ist. Da sind Sie meines Wissens nicht unbedingt die treibende Kraft gewesen, dieses Recht aus dem Jahr 1913 zu ändern.
Bevor ich auf den Entwurf eines niedersächsischen Integrationsgesetzes eingehe, möchte ich noch kurz die Leitlinien einer teilhabeorientierten Politik in Anbetracht der aktuellen Herausforderungen, denen sich unser Land bei der Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft gegenübersteht, skizzieren. Entsprechend unserer Koalitionsvereinbarung stehen wir ein für ein weltoffenes Niedersachsen, in dem wir Vielfalt und Teilhabe stärken wollen.
Diesem Prinzip - da wir Migrationspolitik seit dem Regierungswechsel als Querschnittsthema definieren - ist die Arbeit in allen Ressorts der Landesregierung untergeordnet. Im Sinne einer teilhabeorientierten Migrationspolitik lehnen wir daher eine Trennung in „Wir“ und „Ihr“ ab und haben den in der Gesellschaft teilweise mit falschen politischen Voraussetzungen und Annahmen verbundenen Begriff „Integration“ durch den Anspruch auf Teilhabe und Partizipation ersetzt.
Auch wenn der aktuelle Anstieg der Zuwanderung, insbesondere seit Anfang September, unser Land vor große Herausforderungen stellt, folgt unsere Politik auch weiterhin eben genau dieser Maxime.
Wie ich bereits in der Haushaltsberatung angeführt habe, verwenden wir zurzeit unsere ganze Kraft für die Versorgung und Unterbringung der vielen Flüchtlinge.
Die größere Aufgabe stellt - das haben Sie richtig angesprochen - die Integration durch Teilhabe der vielen neuen Menschen in unserer Gesellschaft dar. Diese neue Aufgabe wird uns lange Zeit sehr intensiv fordern - weit über die laufende Wahlperiode hinaus.
Das spiegelt sich bereits jetzt auch in dem soeben verabschiedeten Haushalt wider. Denn verteilt auf die verschiedenen Ressorts haben wir soeben beschlossen, 1,3 Milliarden Euro für die Maßnahmen der Migration und Teilhabe, und zwar grundsolide, zu investieren.
Das ist genau das Kapital, das wir heute investieren und morgen durch gelebte Teilhabe vielfach ernten werden. Wenn wir dieses hier und heute beschlossen haben, dann haben wir das nicht nur ohne eine strukturelle Stoßrichtung getan. Dieses verfolgt nämlich landesseitig das Ziel, ein flächen
deckend lokales, also dezentrales Migrations- und Teilhabemanagement, zu etablieren. Denn es ist unsere feste Überzeugung, dass Dezentralität Teilhabe begünstigt, unabhängig davon, ob es sich um die Unterbringung und die Vermittlung von Arbeitsangeboten oder das Erlernen der deutschen Sprache handelt. Beispielsweise ist dies bei der Förderung ehrenamtlicher Hilfen wie den Integrationslotsinnen und Integrationslotsen der Fall, die wir mit Mitteln des Sozialministeriums stützen.
Ferner will ich hier ausdrücklich die Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe nennen, die im kommunalen Bereich angesiedelt sind und eine Weiterentwicklung der dezentralen koordinierenden Migrationsarbeit in der Fläche, in den Kommunen vor Ort, ermöglichen. So haben von 48 antragsberechtigten Gebietskörperschaften 47 eine solche Koordinierungsstelle bereits eingerichtet. Anhand dieses Beispiels kann man sehen, dass die Mittel des Landes in der Fläche sehr gut angenommen werden.
Das Gleiche gilt für die Flüchtlingssozialarbeit, die wir massiv ausweiten, die Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerkes oder das Sonderprogramm „Sprachförderung für Erwachsene“ in bestehenden Strukturen der Erwachsenenbildung dezentral in der Fläche, die eine sprachliche und soziale Teilhabe ermöglichen.