Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Personalkosten sind durchfinanziert. Und das ist nicht erst so, seitdem es eine rot-grüne Landesregierung gibt; denn das ist, soweit ich weiß, in der Landeshaushaltsordnung entsprechend geregelt. Wir haben mit den Stellenermächtigungen die entsprechenden Stellen im Stellenplan und das Budget dafür auszuweisen. Sie sind auch im Folgejahr entsprechend durchzufinanzieren. Deswegen gibt es keine Haushaltsrestebildung bei Personalkosten.
Danke schön. - Die nächste Frage stellt der Kollege Jens Nacke. Das ist Ihre zweite Frage. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Schneider, vor dem Hintergrund, dass es bei meiner ersten Frage nicht darum ging, ob das tatsächliche Entstehen der Ausgabe im Rahmen des Haushaltsrechtes geprüft werden muss - das ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit; da bin ich ganz bei Ihnen -, sondern es um die Frage der Überprüfung der Notwendigkeit ging, frage ich die Landesregierung etwas anhand eines konkreten Beispiels aus dem Ammerland:
Wir haben im Ammerland die Notunterbringung im Auftrag des Landes vorgenommen. Beispielsweise haben wir mit Honorarkräften eine tägliche medizinische Versorgung sichergestellt. Das ist mit Sicherheit deutlich mehr als das, was in den Landeseinrichtungen passiert, und das wird, vermute ich, auch deutlich mehr sein als das, was in anderen Landkreisen an medizinischer Versorgung für erforderlich gehalten wurde.
Der Landkreis Ammerland hat das aber für erforderlich gehalten. Muss er nun damit rechnen, dass ein solcher Vergleich gezogen und seitens des Landes gesagt wird: „Aus unserer Sicht ist das in diesem Umfang nicht notwendig; deswegen wird gekürzt“, oder bekommt er seine tatsächlich entstandenen Kosten an dieser Stelle erstattet?
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich mich zu einem Einzelvorgang dieser Art nicht äußern kann. Das werden Sie sicherlich verstehen.
amte verpflichtet, zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß ist. Ich gehe davon aus, dass die besonderen Umstände, in denen wir uns bewegt haben und auch weiter bewegen, dabei Berücksichtigung finden. Ob das nun in diesem speziellen Fall dazu führt, vermag ich im Moment nicht zu sagen. Diese Frage war angesichts der zugrunde liegenden Fragestellung so nicht zu erwarten, deswegen ist das auch nicht vorbereitet. Auch die hier anwesenden Beamtinnen und Beamten des Innenministeriums können dazu nichts sagen.
Ich möchte, wenn der Herr Präsident gestattet, noch einen kleinen Nachtrag zu der Frage von vorhin zu den Landkreisen und der Kostenerstattung machen, damit da kein Irrtum entsteht oder es hinterher zu einer Diskussion kommt.
Ich bin gefragt worden, was bisher gezahlt worden ist. Das sind die Beträge, die ich Ihnen genannt habe. Es kann sein - so habe ich es eben gehört -, dass ich dabei das Wort „angefordert“ verwendet habe. „Angefordert und ausgezahlt“ wäre korrekt gewesen. Das liegt daran, dass die Spalte in meiner Aufstellung mit „Anforderung“ übertitelt ist. Also, das sind die angeforderten und ausgezahlten Beträge.
Daneben - das würde ich jetzt gerne nachtragen - sind noch nicht ausgezahlte Anforderungen vorliegend.
Ich werde Ihnen jetzt aber über Ihre Frage hinausgehend Informationen zu den vorliegenden Abrechnungen geben, zu den Anforderungen, die noch nicht ausgezahlt sind, weil sie sich noch in der Prüfung befinden.