Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an Sie, Herr Minister Schneider. In Hameln-Pyrmont gibt es ja ein besonderes Konstrukt: Der Landkreis hat die Erstaufnahmeeinrichtung selbst übernommen mit der Vorgabe, alle Mittel durch das Land erstattet zu bekommen. Eben habe ich von Ihnen aber keine Aussage zu Hameln gehört.
Mit Hameln-Pyrmont gibt es eine Verwaltungsvereinbarung, nach der das abgewickelt wird. Infolgedessen tritt Hameln-Pyrmont in der eben verlesenen Liste nicht auf und gehört dort auch nicht hinein.
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Johanne Modder [SPD]: Man sollte doch mal zuhören! Das ist doch kein Niveau hier! - Gegenrufe von der FDP)
(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Da ken- nen Sie Herrn Watermann aber schlecht! - Ulrich Watermann [SPD]: Bevor Sie mich erregen, muss noch viel passieren!)
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kollegen! Ich frage die Landesregierung noch einmal: In der Antwort auf die Frage des Kollegen Tanke haben Sie gesagt, dass Sie wesentliche Teile der Flüchtlingskosten ersetzen. Sie haben hier am Pult gesagt, dass Sie 100 % der Amtshilfekosten für den Personalbereich ersetzen. Zu wie viel Prozent werden Sie denn für die Sachkostenbereiche ersetzen? Um noch einmal zu qualifizieren, was „wesentliche Kosten“ sind.
Auf die Frage von Herrn Schönecke, meine Damen und Herren, darf ich noch einmal erläutern: Das Land ersetzt alle kassenwirksamen Ausgaben in diesem Bereich. Was das Land nicht ersetzt, sind die eigenen Verwaltungsleistungen der herangezogenen Kommunen. Alle Ausgaben - ob das nun Sachkosten oder Personalkosten in dem Bereich angeht - für den Betrieb der Notaufnahmeeinrichtungen des Landes werden vom Land ersetzt.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sie werden zu 100 % anerkennen? Da bin ich ge- spannt!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Kommunen - die Liste haben Sie gerade vorgetragen; Vergleichbares gilt im Grunde genommen für die Hilfsorganisationen - dem Land im Vorfeld mit erheblichen Beträgen ausgeholfen haben und nun auf die Erstattung warten, und vor dem Hintergrund, dass mir ein Vertreter der Hilfsorganisationen in einem Gespräch, dass ich mit ihm geführt habe, sehr deutlich gesagt hat: „Wissen Sie, jetzt
brauchen wir Schutz vor den Ex-post-Schlaumeiern“, frage ich die Landesregierung: Wenn Sie sagen, dass die Ausgaben erstattet werden, bedeutet das, dass es jetzt nicht zu einer spitzen Überprüfung aller Ausgaben und insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob etwas aus der Sicht des Landes notwendig gewesen ist, kommt? Bedeutet es, dass die Kommunen die Kosten für das, was sie im Rahmen ihrer Aufgabe für notwendig erachtet haben, nun vollständig erstattet bekommen? Wie rechnen Sie an der Stelle ab? Das ist die entscheidende Frage, die die Kommunen beantwortet bekommen müssen.
(Ulrich Watermann [SPD]: Das ist ja eine Misstrauenskultur! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Können Sie nicht einmal ruhig sein? - Lachen und Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Gegenruf von Ulrich Wa- termann [SPD]: Wollen Sie mir den Mund verbieten? - Gegenruf von Jens Nacke [CDU])
Soweit sich mir das Ganze erschließt, Herr Nacke, sieht es jetzt wie folgt aus: Die Kosten werden natürlich erstattet. Sie unterliegen aber dem üblichen Prüfrecht. Das hat der Landtag so beschlossen. Die Hilfsorganisationen unterliegen dem Prüfrecht des Landesrechnungshofs. - So stellt sich das am Ende dar.
- Wenn die Kosten entstanden sind, dann werden sie auch einer Prüfung standhalten. Dann gibt es natürlich eine volle Erstattung.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Nachdem uns die Ministerin hier erklären will, wie die Einstellungsverfahren beispielsweise für Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter funktionieren, frage ich die Landesregierung, ob nicht bereits für diese Einstellungen, die geplant gewesen sind, im Vorwege im Haushaltsausschuss Vorwegfreigaben erteilt worden sind und warum überhaupt im 2. Nachtragshaushalt 2015 Geld an dieser Stelle konkret eingesetzt worden ist. Hätte es dann nicht ausgereicht - wenn Sie, wie Sie gesagt haben, genau wussten, dass Sie diese Personen gar nicht einstellen können -, dass man die Stellen im normalen Haushalt 2016 entsprechend einplant und ausschreibt? Dann hätten Sie alle ausschreiben können.
Warum also haben Sie das Geld im 2. Nachtragshaushalt etatisiert? Ist das nicht einzig und allein der Versuch gewesen, den Anschein zu erwecken, Sie würden etwas tun, obwohl Sie genau wussten, dass in den Schulen gar nichts ankommen wird?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Jörg Bode [FDP]: Und warum haben Sie den Landtag eben falsch unter- richtet?)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erwecken keinen Anschein, sondern wir stellen Lehrkräfte ein.
Wir stellen Menschen für die Verträge zum Spracherwerb ein. Wir stellen Lehrkräfte und andere im Bereich der berufsbildenden Schulen in den SPRINT-Klassen ein. Und wir werden Schulsozialarbeiter einstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aus diesem Grund ist der entsprechende Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht worden, und aus diesem Grund hat die Mehrheit des Landtages uns dafür die entsprechende Ermächtigung gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage des Kollegen Nacke hat Minister Schneider eben geantwortet, dass die Spitzabrechnung für die Hilfsorganisationen vom Landesrechnungshof geprüft wird. Ich frage die Landesregierung: Gilt das nur für die Abrechnung der Hilfsorganisationen, oder gilt das auch für die Kommunen?
Ich habe auf das Prüfrecht des Landesrechnungshofs bezogen auf Wohlfahrtsverbände hingewiesen, weil Herr Nacke danach gefragt hat. Für die Kommunen hat der Landesrechnungshof sowieso ein Prüfrecht, wie Sie sicherlich wissen.
(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von der CDU: Die Frage wurde nicht be- antwortet! Was ist mit den Kommu- nen?)
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Minister nach der Situation in Hameln. Uns ist bekannt, dass dort eine andere Grundlage herrscht als bei all den anderen Erstaufnahmeeinrichtungen, über die Sie hier berichtet haben. Sie haben über Hameln nicht berichtet. Es ist aber auch unser Interesse zu erfahren, wie in Hameln der Stand der Dinge ist.
(Petra Tiemann [SPD]: Die Frage hat doch Frau Joumaah schon gestellt! - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Was meinen Sie denn konkret? Den Was- serstand? - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN - Gegen- rufe von der CDU und von der FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe mich auch nach Rücksprache mit den Vertretern des Ministeriums im Moment nicht in der Lage, den aktuellen Stand der Abwicklung der Verwal
tungsvereinbarung in diesem Fall hier zu referieren. Das Innenministerium wird Ihnen das gerne schriftlich beantworten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir von der Frau Kultusministerin erfahren haben, dass zahlreiche Stellen aus dem 2. Nachtragshaushalt 2015 zum 31. Dezember 2015 nicht besetzt gewesen sind, und angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Haushaltstitel im Einzelplan 07 gegenseitig deckungsfähig sind, frage ich die Landesregierung: Kann die Landesregierung hier heute die Zusage geben, dass es sich bei den nicht besetzten Stellen bzw. den dadurch verbleibenden Mitteln tatsächlich um Haushaltsreste handelt, oder werden damit möglicherweise nicht gedeckte Haushaltsansätze aus anderen Titeln finanziert?
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Jörg Bode [FDP]: Oh! Sind wir als Haushaltsgesetzgeber also hinter- gangen worden? - Gegenruf von Pet- ra Tiemann [SPD]: Habt ihr das früher so gemacht?)