Wir fordern hier also in dieser Situation die Verstetigung eines Rechtsanspruches, der ohnehin besteht. Der ist in Nordrhein-Westfalen in dem Fall nicht eingehalten worden. Das Gericht hat das korrigiert.
Wir möchten erreichen, dass wir auch in Zukunft verschiedene Aspekte vernünftig miteinander vereinbaren können und dass nach der übermäßigen Ausbreitung der Wildganspopulationen hier für einen Ausgleich gesorgt wird.
Vielen Dank, Herr Grupe. - Jetzt hat sich HansHeinrich Ehlen - genannt Heiner -, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben die Einbringung des Antrages vom Kollegen Grupe
gehört. Wir von der CDU stehen voll hinter den Dingen, die in dem Antrag gefordert werden. Ich will auf einige Dinge kurz eingehen.
Die unmittelbare Zielsetzung des Bundesjagdgesetzes ist, dass Wildschäden vermieden werden sollen. Der Ansatz in diesem Antrag ist - Herr Kollege Grupe hat es gesagt -, dass die Bejagung von Gösseln und Nichtbrütern - viele steigen da ja nicht so richtig durch - die Elterntiere nicht betrifft. Da werden nicht brütende Gänse bejagt, sondern es sollen diese vagabundierenden Junggesellen und Junggesellinnen - oder wie man sie auch nennt - bejagt werden.
Zum Urteil des OVG Münster: Darin wurde klargestellt, dass erhebliche Schäden an Kulturen durch Jagd vermieden werden können. Wenn es darauf ankommt - das steht auch in dem Urteil -, muss sogar der Elterntierschutz zurückstehen. So weit wollen wir aber gar nicht gehen.
Unsere Landesregierung hat diese Situation noch verschärft, indem das ML in den Vogelschutzgebieten eine Verkürzung der Jagdzeiten auf Gänse - früher ging diese bis zum 15. Januar - auf den 30. November durchgedrückt hat. Dazu soll es noch eine Intervalljagd geben. - Für alle diejenigen, die sich unter einer Intervalljagd nichts vorstellen können, möchte ich es kurz erklären: Es darf dann, platt ausgedrückt, 14 Tage links der Weser und dann 14 Tage rechts der Weser gejagt werden. - Das sind Dinge, die von Praktikern leicht angezweifelt werden.
Meine Damen und Herren, die Jagdzeit auf Bläss- und Saatgans wurde landesweit ganz gestrichen. Durch eine solche Politik wird eine gleichmäßige und konstante Bewirtschaftung erheblich erschwert mit dem Ergebnis, dass hier Ausnahmeregelungen hermüssen, um den Zielvorgaben aus dem Bundesjagdgesetz nachkommen zu können und den Eigentumsschutz zu gewährleisten. Es wird dann wohl dazu kommen - das habe ich gerade geklärt -, dass die unteren Jagdbehörden einen Spagat machen müssen zwischen den zusätzlichen Schonzeiten nach diesen Intervalljagden und der Aufhebung der Schonzeiten, um die Wildschäden zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, die Mitarbeiter in den unteren Jagdbehörden werden dann also sehr viele Dinge leisten müssen. Ich gehe davon aus,
Die mangelnden Bejagungsmöglichkeiten von Wildarten, die sich in einem auskömmlichen Erhaltungszustand befinden - wir sprechen ja davon, dass wir hier eine wachsende Population haben, die wir letztlich in den Griff bekommen müssen -, sind eine erhebliche Eigentumsbeschränkung, wenn die Möglichkeiten, hier zu handeln, eingeschränkt werden.
Meine Damen und Herren, in Niedersachsen sind aufgrund der Verkürzung der Jagdzeiten neun Klagen beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig - fünf von Jagdgenossenschaften und vier von Eigenjagdbesitzern. Den Ansatz, den wir gerade gehört haben, dass die Niederländer keinen anderen Ausweg wissen, als jährlich über 100 000 Gänse zu vergasen, können wir uns in Niedersachsen und in Deutschland nicht erlauben.
Meine Damen und Herren, diese Nutzungseinschränkungen bzw. die Populationsanstiege bei den Wildgänsen tragen bei uns im Moment die Landwirte alleine. Das heißt, sie werden von der Gesellschaft, die insgesamt die Jagdzeiten auf Gänse einschränken und auch keine Schonzeitenaufhebungen zulassen will, im Stich gelassen, sodass der Landwirt die Belastungen alleine tragen muss. Was kommt dabei heraus? - Verkotete Wiesen und Weiden, die weder zur Futtergewinnung noch zur Beweidung genutzt werden können, weil dort nur Sondermüll vorzufinden ist, den kein Tier frisst.
Wir haben gerade gehört, dass auch heimische Vogelarten davon in Mitleidenschaft gezogen werden. Wer gesehen hat, wie es ist, wenn diese Scharen von Wildgänsen irgendwo einfliegen, weiß, dass unsere heimischen Vogelarten dann einen ganz, ganz schweren Stand haben oder ganz vertrieben werden bzw. sich dann ganz woandershin zurückziehen. Schlimmstenfalls wird uns diese Population irgendwann verloren gehen.
Zu den Badeverboten an den Seen und an den Küsten: Im letzten Sommer haben wir erlebt, dass an einigen Küstenstandorten Badeverbote erteilt werden mussten. Im Anschluss wird ja nicht viel darüber gesagt. Aber man hat dort Kolibakterien aus Gänsedarm lokalisieren können. Das war der Grund, dass dort Badeverbote verhängt wurden,
Ich will auch noch sagen: Junge Landwirte, die ohnehin schon sehr viele Lasten zu tragen haben und bei jeder Gelegenheit durch von Rot-Grün geführte Landesregierungen weitere Einschränkungen in ihrer Entfaltung und Entwicklung hinnehmen müssen, stellen fest, dass vermehrt junge Mädels und Jungs nicht mehr den Hof übernehmen wollen. Was hier letztendlich passiert, ist, dass nicht nur heimische Vogelarten vertrieben werden, sondern auch junge Menschen am Ende die Segel streichen und sagen: „Dann macht das mal alleine!“
Wir stellen bei den Betriebsleitern Resignation fest. Meine Damen und Herren, ich sage das einmal so: Wer will denn eine solche vollgekotete Wiese oder Weide noch kaufen? - Der Wert dieser Flächen geht gegen null. Das ist letztendlich eine Enteignung durch die Hintertür.
Ich habe einmal versucht, das Ganze auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Meine Damen und Herren, viele ziehen sich ja an der Fernsehsendung „Bauer sucht Frau“ richtig hoch. Wir werden in Kürze - das wird gar nicht mehr lange dauern - in Deutschland eine Sendung „Deutschland sucht Bauern“ bekommen, wenn Sie so weitermachen.
Danke, Herr Ehlen. - Jetzt hat sich Hans-Joachim Janßen, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie so viele Anträge der FDP-Fraktion ist auch dieser Antrag
Tiere der Arten Graugans, Nilgans und Kanadagans zugenommen hat. So wie ich Ihren Antrag verstehe, handelt es sich in erster Linie um diese Arten, die sich in dem Zeitraum von März bis inklusive Juni tatsächlich hier aufhalten.
Bei dem, was Herr Ehlen gerade ausgeführt hat, geht es um nordische Rastgänse. Diese Arten können schlicht und ergreifend im Mai und Juni keine Schäden mehr anrichten, weil sie nicht mehr da sind. Sie zählen auch nicht zu den Nichtbrüterbeständen, die während dieser Zeit noch hier anwesend sind.
Was die Schäden angeht, bin ich noch bei Ihnen. Das trifft insoweit zu. Im Einzelfall kommt das vor; das ist ganz klar. Örtlich kommt es dazu.
Der nächste Punkt ist die Verkotung von Gewässern. Da wird es schon etwas schwieriger. Zu den Schäden an Gewässern liegen z. B. Untersuchungen am Dümmer aus dem Jahr 2014 vor, nach denen der Eintrag von Phosphat durch Wildgänse in Relation zu den Einschwemmungen aus Oberflächengewässern zu vernachlässigen ist. Das dürfte in aller Regel bei den anderen Gewässern nicht viel anders sein.
Sie von der FDP kommen darüber hinaus zu angeblichen Erkenntnissen, die Sie so erst einmal nicht belegen; so die Aussage, dass nonletale Vergrämungsmethoden nicht geeignet seien, um Wildschäden zu vermeiden. Wo ist denn da der Nachweis?
Den sind Sie auch in Ihrer Rede schuldig geblieben, weil z. B. nicht letal wirkende Knallapparate - - -
- Dann kommen Sie einmal an die Küste! Dann sehen Sie, dass die Knallapparate sehr wohl wirken, insbesondere dann, wenn sie ihren Knall unregelmäßig abgeben. Das ist nämlich so ähnlich wie bei der letalen Vergrämung durch den Jäger. Von daher: Es gibt durchaus nicht letale Vergrämungsmethoden.
Ich gebe allerdings zu: Ich kenne keine Untersuchung, ob das auch bei Graugänsen, Nilgänsen und Kanadagänsen geht; aber ich gehe einmal davon aus.