Zum Verständnis von Gleichstellung ist es 67 Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 3 des Grundgesetzes wohl noch ein weiter Weg.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Als hätten diese Pöstchen etwas mit Gleichstellung zu tun! Das ist doch lä- cherlich!)
Wir sehen die Gleichstellungsbeauftragten als kompetente Genderfachfrauen in der Aufgabe, Verwaltungshandeln modern auszurichten. Sie sollen mehr tun, als bei Bewerbungsgesprächen aufzupassen und Kindergartenplätze zu suchen, so wichtig diese Tätigkeiten auch sind. Sie können mehr und sie sollen mehr tun.
Niedersachsen braucht neben einer Neuausrichtung und Modernisierung des Gesetzes Gleichstellungsbeauftragte als tatkräftige Strateginnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Wernstedt. - Bevor ich die nächste Rednerin in dieser Debatte aufrufe, möchte ich in der Präsidentenloge stellvertretend für die anwesenden Gäste Frau Cornelia Klaus, die Vorsitzende des Landesfrauenrates, sehr herzlich bei uns begrüßen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist von unserer Seite zu sagen: Einiges ist durchaus richtig - dem werden wir ohne große Besprechung zustimmen können -, einiges ist unnötig, und einiges ist schlichtweg falsch.
Wenn Sie sagen, die im Rahmen der letzten Novelle erfolgte Schwerpunktsetzung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen habe dazu beigetragen, „tradierte Geschlechter- und Rollenstereotype festzuschreiben“, dann ist das schlichtweg falsch.
Mit der Neufassung des NGG in der Regierungszeit von CDU und FDP hat sich die Rechtslage am 1. Januar 2011 geändert. Die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit soll seitdem Frauen und Männern gleichermaßen ermöglicht werden.
Richtig ist, dass eine Beurlaubung aus familiären Gründen häufig von Frauen in Anspruch genommen wird. Das gilt auch für die Teilzeitarbeit. Aber Ihre Schlussfolgerung, Gleichstellungspolitik den veränderten Erfordernissen des Arbeitsmarktes anzupassen, ist völlig unzureichend, und zwar deshalb völlig unzureichend, weil einseitig.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, dass der Gender-Mainstreaming-Ansatz ausdrücklich vorsieht, dass die unterschiedlichen Sichtweisen und Erfahrungen von Frauen und Männern Berücksichtigung finden sollen. Wir alle wissen, dass bei fast allen Frauen Berufstätigkeit ein fester Bestandteil ihrer Identität ist. Natürlich muss es auch bei Vollbeschäftigung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Dafür ist jede unterstützende Maßnahme zu begrüßen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in bestimmten Phasen der Erwerbsbiografie gehen viele Beschäftigte aus gutem Grund einer Teilzeitbeschäftigung nach. Es sind insbesondere Frauen in der Lebensphase, in der sie kleine Kinder haben. Ihnen die Wahlfreiheit des Lebens- bzw. des Familienmodells zu geben, ist ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil von Gleichberechtigung.
(Beifall bei der CDU - Dr. Thela Wernstedt [SPD]: Das bestreitet auch keiner! - Helge Limburg [GRÜNE]: Genau! Das bestreitet keiner!)
- Herr Limburg, Gleichberechtigung hat auch etwas damit zu tun, mich ausreden zu lassen. Dann können Sie sich melden.
Meine Damen und Herren, völlig unverständlich ist für mich als Mitglied der CDU-Fraktion Ihre Forderung nach „zielgerichteter Förderung von Frauen als neues zentrales Element“. Das ist für mich ganz klar eine Rolle rückwärts. Da gehen Sie einen Schritt zurück.
Also kein reines Frauenförderkonzept, das doch die Strukturen nicht ändert, sondern ein Konzept, das ausdrücklich auch Männer mit einbezieht. Gerade weil sie in den Spitzenpositionen der öffentlichen Verwaltung immer noch deutlich überrepräsentiert sind, also maßgeblich an der Umsetzung des Konzeptes beteiligt sein müssen, muss es doch logische Konsequenz bzw. politischer Wille sein, sie stärker bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming einzubeziehen. Nur so werden wir die Geschlechtergerechtigkeit erreichen. Also: Geschlechterrollen sollen nicht umgekehrt, sondern abgeschafft werden.
Ihrer Forderung, Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung von Vollzeitstellen vorrangig zu berücksichtigen, sofern der Wechsel von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle angestrebt wird, kann man zustimmen.
Völlig unnötig dagegen sind Ihre in Punkt 12 erhobenen Forderungen bezüglich Informationen über Fortbildungsprogramme bzw. Angebote zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Dies beinhaltet das NGG bereits.
Meine Damen und Herren, ebenso unnötig ist auch Ihre Forderung in Punkt 8 Ihres Antrages nach Ausschreibungspflicht. In allen Bereichen mit Unterrepräsentation eines Geschlechts
gilt ganz eindeutig, dass grundsätzlich auszuschreiben ist und dass das unterrepräsentierte Geschlecht ausdrücklich zu informieren und anzusprechen ist. Außerdem muss es auf Verlangen der Gleichstellungsbeauftragten durchaus auch eine zweite Ausschreibung geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es nochmals: Im vorliegenden Antrag ist einiges richtig, einiges unnötig und einiges falsch. Ich hoffe sehr auf sachliche, ergebnisorientierte Beratungen im Ausschuss; denn es geht hierbei um etwas sehr Wichtiges, nämlich um die Gleichberechtigung der Geschlechter und um Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft.
Damit keine Irritationen aufkommen: Ursprünglich war Frau Klaus angemeldet. Für den Landesfrauenrat ist hier allerdings Frau Mechthild SchrammeHaack anwesend. Das wollte ich korrigiert haben. Sie sind uns ebenfalls besonders herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann in der Gesellschaft und insbesondere auch innerhalb des Staats dürfte dieses Haus einen. Unterschiede gibt es allerdings natürlich in einzelnen Nuancen der Frage des Erreichens dieses Ziels.
Da sei noch einmal erwähnt: Ja, wir sehen die Wiedereinführung der Gleichstellungsbeauftragten in kleinen und mittleren Kommunen kritisch - daraus haben wir als FDP-Fraktion nie ein Geheimnis gemacht -, weil man sich die Frage stellen kann: Kommen wir damit dem Ziel, das das Haus eint, tatsächlich näher oder nicht? In der Vergangenheit haben wir festgestellt, dass wir dadurch dem Ziel oftmals nicht bis gar nicht nähergekommen sind. Wir lassen uns aber gerne - wenn die Einführung vollzogen ist und die Stellen besetzt sind - durch das Handeln der Gleichstellungsbeauftragen vor Ort sicherlich vom Gegenteil überzeugen.
Heute geht es um den von Ihnen eingebrachten Entschließungsantrag. Auch darin geht es ein Stück weit wieder um die Frage: Wie will man Gleichstellungspolitik machen? Wie will man die Gleichstellung innerhalb der Gesellschaft erreichen? Will man das durch Normen oder durch Vertrauen und Verantwortung erreichen? Ich glaube, das unterscheidet uns ein Stück weit.
Ich will einen Punkt aus Ihrem Antrag aufgreifen. Sie schreiben, dass die „Schwerpunktsetzung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen … dazu beigetragen“ habe, „tradierte Geschlechter- und Rollenstereotype festzuschreiben“. Ich glaube, das wird der Sache nicht gerecht. Ich glaube vielmehr, dass die Diskussion über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass insbesondere die Teilzeitbeschäftigung von Frauen in der Gesell
schaft deutlich mehr akzeptiert ist als noch vor 30 oder 40 Jahren. Die jetzt daraus abzuleitende Frage lautet: Wie kommen wir dazu, dass auch die Vollbeschäftigung bei gleichzeitiger Kindererziehung gemeinsam durch Mann und Frau gesellschaftlich akzeptiert wird und Mütter nicht mit der Frage konfrontiert werden: Aber ist das nicht ein bisschen zu lang, wenn das Kind von 8 bis 16 Uhr im Kindergarten ist? Könnt ihr das überhaupt verantworten? - Das sind die Diskussionen, die aktuell geführt werden. Damit müssen wir uns auseinandersetzen.
Ich glaube, genau dieses Bild müssen wir aufbrechen, damit wir dort vorankommen. Diesen Punkt haben Sie, meine ich, in Ihrem Entschließungsantrag überhaupt nicht deutlich gemacht.
Was ich auch nicht für sinnvoll erachte: Sie wollen wieder zu der Formulierung „In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind“ zurückkehren wollen. Warum sprechen Sie nicht einfach von „unterrepräsentierten Geschlechtern in einzelnen Berufsfeldern“? Wie sieht es denn mit Führungs- und Leitungsaufgaben in Kitas und in Schulen aus?
Ja, wir haben doch immer dort eine Verengung in Führungspositionen bei einzelnen Geschlechtern, wo ein Geschlecht im Personalkörperunterbau einseitig repräsentiert ist. Deswegen kann man das Ganze nicht mit einer starren Quote angehen, sondern man muss erst einmal dafür sorgen, dass der jeweilige Personalkörperunterbau entsprechend gleichberechtigt auf Mann und Frau verteilt ist; denn dann kommt wieder der Punkt, dass das bei der Stellenbesetzung durchgeführt werden kann, was auch jetzt schon in unseren Gesetzen steht, dass nämlich der jeweils beste Kandidat für eine Stelle ausgewählt werden soll. Und dafür braucht man den entsprechenden Personalkörperunterbau mit Gleichberechtigung und gleicher Repräsentation, aber eben nicht eine starre Quote. Da haben wir deutliche Unterschiede. Ich bin gespannt, ob wir diese Unterschiede in den Beratungen überbrücken können, um dann das gemein