Nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung wird mit Stimmzetteln gewählt. Wenn kein anwesendes Mitglied des Landtags widerspricht, kann auch durch Handzeichen gewählt werden. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann wählen wir durch Handzeichen.
Wer dem Wahlvorschlag in der Drucksache 17/5128 neu zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Auch das war einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen worden.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und werden uns um 14.30 Uhr wiedertreffen. Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die für die Mittagspause unterbrochene Sitzung wieder. Ich hoffe, Sie hatten eine geruhsame und erfolgreiche Mittagszeit.
Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/4111 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/5141 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/5156
Ich eröffne die zweite Beratung und erteile Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz, die gebeten hat, zu Beginn sprechen zu dürfen, das Wort. Bitte, Frau Ministerin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich und bin stolz, dass wir heute die Beratungen zu dem Gesetzentwurf zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Niedersachsen abschließen werden. Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede betonen, dass ich mich besonders darüber freue, dass dieser Gesetzentwurf von allen Fraktionen des Hauses mitgetragen wird. Das ist ein gutes Signal an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarrestanstalten in Niedersachsen, die Tag für Tag eine sehr anspruchsvolle und wichtige Arbeit leisten, welche unsere Anerkennung verdient.
Es ist schon fast die symbolische Quadratur des Kreises, vor der unsere Bediensteten im Jugendarrestvollzug stehen und auf die wir mit diesem Gesetz erstmals verbindliche Antworten gefunden haben: Erforschung der Ursachen, die zur Verhän
gung des Arrests geführt haben, Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zu jungen Menschen, welche Hilfestellung und Unterstützung durch staatliche Stellen im Vorfeld häufig abgelehnt haben, Anleitung zur Selbstreflexion und zur Verhaltensänderung, Unterstützung bei persönlichen Problemlagen, erforderlichenfalls unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten, und Weichenstellung für die Zeit nach dem Arrest. All das in einer geschlossenen Einrichtung, in der sich die Arrestanten bekanntlich nicht freiwillig befinden und im Durchschnitt nur etwa eine Woche verbringen! Erziehung unter diesen Rahmenbedingungen ist ein schwieriges Unterfangen.
Meine Damen und Herren, fraktionsübergreifend bestand in den Beratungen deshalb große Einigkeit, dass der Vollzug nur einen Beitrag im Sinne eines Anstoßes dazu leisten kann, die Arrestantinnen und Arrestanten zu einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu befähigen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht der Gesetzentwurf umfangreiche Förder- und Unterstützungsmaßnahmen vor. Dabei sollen die Fördermaßnahmen eine Auseinandersetzung mit dem begangenen Unrecht, mit den Ursachen und mit den Folgen der Straftat bewirken. Daneben sollen soziale und persönliche Kompetenzen verbessert sowie schulische und berufliche Entwicklungen gefördert werden. Letztendlich muss der Arrestantin oder dem Arrestanten aufgezeigt werden, dass sie oder er Verantwortung für das eigene Verhalten übernehmen und die notwendigen Konsequenzen für das künftige Leben ziehen kann und muss.
Was bedeutet das für die Praxis? - Für die Umsetzung dieses anspruchsvollen Gesetzes brauchen wir gutes Personal. Das haben wir Gott sei Dank. Wir verfügen über hervorragend ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wir können die dafür erforderlichen 18,5 Stellen ohne weitere Inanspruchnahme des Haushalts nutzen.
Auch wenn im Vollzug hervorragende Arbeit geleistet wird, kann die schwierige Aufgabe der erzieherischen Weichenstellung nicht von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern allein bewerkstelligt werden. Dazu braucht es Kooperation, die bei diesem Gesetz deswegen einen ganz wichtigen Stellenwert einnimmt. Wir brauchen insbesondere Kontakte zur Bewährungshilfe, zu Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, Trägern der Sozialhilfe, Arbeitsagenturen, Sucht- und Schuldnerbe
ratungsstellen, Ausländer- und Polizeibehörden und Hilfseinrichtungen anderer Behörden und Verbände, die eben dafür sorgen müssen, dass die Wirkungen über die Zeit im Arrest hinaus anhalten.
Mir ist bewusst, dass wir mit unseren Regelungen zum Teil Neuland betreten. Der Gesetzentwurf sieht deswegen umfangreiche Evaluationen vor, die mir sehr wichtig sind. Wir werden auch beobachten, ob bei der An- und Abreise der Arrestantinnen und Arrestanten zu bzw. von den Einrichtungen nach Beendigung des Vollzuges an den Amtsgerichten Schwierigkeiten entstehen. Wir haben gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, werden das aber im Auge behalten und werden erforderlichenfalls nachsteuern.
Zum Schluss möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken, die an der Entstehung dieses Gesetzes mitgewirkt haben, bei den Expertinnen und Experten, die gehört wurden, aber auch beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der die Beratung konstruktiv und mit viel Engagement unterstützt hat. Vielen Dank für die Unterstützung bei der Bewältigung dieses schwierigen Unterfangens!
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Um das Wort hat jetzt der Abgeordnete Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten. Sie haben das Wort, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grundsatzfrage, ob Jugendarrest, ob insbesondere der sogenannte Warnschussarrest, eine sinnvolle Maßnahme im Sanktionssystem gegen Jugendliche und Heranwachsende ist, stellt sich für den Landesgesetzgeber nicht. Diese Maßnahmen sind uns durch Bundesrecht vorgegeben. Deshalb an dieser Stelle nur so viel: Aus meiner Sicht ist der Bundesgesetzgeber gut beraten, regelmäßig die Sinnhaftigkeit und die Zweckmäßigkeit aller Sanktionsmaßnahmen, insbesondere im Jugendbereich, zu prüfen und zu hinterfragen. Zweifel an der Sinnhaftigkeit des sogenannten Warnschussarrests erscheinen jedenfalls mehr als angebracht.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf regeln wir den Jugendarrestvollzug in Niedersachsen erstmalig gesetzlich. Ich darf sagen und mich insoweit der Frau Justizministerin ausdrücklich anschließen: Es ist ein gutes Gesetz geworden. Wir hatten eine gute Gesetzesvorlage vom Niedersächsischen Justizministerium - vielen Dank Ihrem Haus dafür, Frau Justizministerin -, und in den Ausschussberatungen ist diese Vorlage noch besser geworden. Mein Dank gilt ausdrücklich allen, die sich in der Anhörung umfangreich eingebracht haben, und auch allen Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss. Es ist gut, dass wir nach konstruktiven Beratungen und auch Sachauseinandersetzungen, die wir durchaus hatten, letztlich zu einer gemeinsamen Verabschiedung kommen, meine Damen und Herren.
Im Gesetz ist - das hat die Justizministerin gerade ausgeführt - der Zusammenarbeitsgrundsatz festgeschrieben. Es ist nicht so, dass es nicht schon bislang zwischen den Trägern der Jugendhilfe, der Berufsbildung, den Schulen und Anstalten Zusammenarbeit gegeben hätte. Aber es ist gut und richtig, dass wir hier gesetzlich klarstellen, wer alles mit wem zusammenarbeiten soll. Ziel muss es sein, ein soziales Netz rund um die Jugendlichen zu erstellen, um sie dabei zu unterstützen, ein Leben ohne Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu führen.
Bei den Gestaltungsgrundsätzen, meine Damen und Herren, schreiben wir fest, dass der Jugendarrest auch der Vermittlung eines an verfassungsrechtlichen Grundlagen ausgerichteten Werteverständnisses dienen soll. Das ist erst einmal nur ein Programmsatz. Aber in der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen wird er seine Wirkung entfalten. Gerade in den Zeiten, in denen unser Grundgesetz und unsere Werteordnung von so vielen Seiten infrage gestellt werden, ist ein solcher Satz - „leider“ muss man sagen - wichtiger denn je.
Das Gesetz regelt Fördermaßnahmen und Förderpläne. Der Arrest soll ausdrücklich kein stumpfes Absitzen sein, sondern er soll der Aufarbeitung und der Einsicht dienen. Er soll fördern und unterstützen. Anregungen von Arrestantinnen und Arrestanten sollen, soweit sinnvoll und zielführend, ausdrücklich berücksichtigt werden.
Die Kontrolle des Schriftverkehrs wird geregelt. Anders als im normalen Vollzug wird es an der Stelle keine Inhaltskontrolle geben. Das ist - ausdrücklich gesagt - gut und richtig so. Aus der Praxis sind bislang keine Fälle bekannt, bei denen etwa Nazis oder Islamisten den Jugendarrest missbraucht hätten, um über den Schriftwechsel Anhänger zu rekrutieren. Insofern besteht kein Bedarf an der Kontrolle. Es ist aber auch ein wichtiges Signal zur ausdrücklichen Ermutigung, Briefe zu schreiben. Seien wir ehrlich: Es wäre in vielen Fällen ein riesiger Erfolg, wenn von Arrestantinnen und Arrestanten während ihres Aufenthalts im Jugendarrest auch nur ein einziger Brief geschrieben werden würde.
Seelsorge und religiöse Veranstaltungen werden ebenso wie Sport und der Zugang zu Medien garantiert.
Wichtig ist auch das Thema Durchsuchung; das haben wir in der Anhörung umfangreich erörtert. Aus der Praxis ist zu Recht angemerkt worden, dass insbesondere beim Erstzugang zu einer Anstalt eine Komplettdurchsuchung unerlässlich ist, um zu verhindern, dass Jugendliche Waffen - Messer beispielsweise - und andere Gegenstände in die Anstalt schmuggeln. Diese Anregung aus der Praxis haben wir alle miteinander im Ausschuss sehr ernst genommen und ausdrücklich berücksichtigt. Beim Erstzugang wird es regelmäßig möglich sein, zu durchsuchen. Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz, dass nur auf konkreten Verdacht hin durchsucht wird. Auch das ist im Ergebnis eine ausgewogene und grundrechtsschonende Regelung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Justizministerin, Entschuldigung, dass ich jetzt ein bisschen Wasser in den Wein gießen muss. Die Verabschiedung eines Jugendarrestvollzugsgesetzes ist jetzt aber nicht der große innovative Wurf dieser Landesregierung.
In so gut wie allen Bundesländern werden entsprechende Gesetze entwickelt. Ich habe insoweit auch kein Hehl daraus gemacht, dass mir manche Formulierung aus dem entsprechenden Gesetz aus Schleswig-Holstein durchaus sinnvoller erschien. Es überrascht ein wenig, dass sich diese Landesregierung davon offenbar ein wenig absetzen will.
Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten haben verschiedene Änderungsanträge eingebracht, die zumindest zum Teil in das niedersächsische Gesetz eingeflossen sind. So wurde bei der Entscheidung über eine gemeinsame Unterbringung nunmehr das auszuübende Ermessen präzisiert. Zudem wurde aufgenommen - Herr Kollege Limburg hat es eben angesprochen -, dass die Überprüfung des Schriftwechsels auf verbotene Gegenstände nunmehr in Gegenwart des Arrestanten erfolgen soll.
Nicht übernommen wurde die Option einer inhaltlichen Kontrolle des Schriftverkehrs. Dabei, meine Damen und Herren, kommt es mir lediglich auf die Option an, nicht jedoch auf eine generelle Überprüfung sämtlicher Briefe. Aber der generelle Ausschluss einer solchen Überprüfung ist auch schon eine Nachricht an die Arrestanten. Dabei waren sich eigentlich alle Fraktionsvertreter darin einig, dass negative Einflüsse in der sowieso schon kurzen Zeit des Arrestes möglichst vermieden werden sollen. Entsprechend haben wir auch die Besuchsregelungen formuliert. Es macht keinen Sinn, wenn der Arrestant seine alten Kumpels übers Wochenende zum lustigen Knastbesuch einlädt. Ich gehe davon aus, dass der Erziehungseffekt dann reichlich übersichtlich bleibt.
Problematisch ist, meine Damen und Herren, dass Rot-Grün eine Aufweichung der heutigen Praxis hinsichtlich der körperlichen Durchsuchung durchgesetzt hat. Insoweit wird man abwarten müssen, ob das am Ende möglicherweise zu Sicherheitsproblemen führen wird.
Meine Damen und Herren, obwohl wir unsere Vorstellungen nur zum Teil einbringen konnten, wollen wir uns dem Gesamtpaket nicht verschließen. Wir werden jedoch sehr sorgfältig auf die Erfahrungen der Praxis mit diesem Gesetz achten.
Vielen Dank, Herr Dr. Genthe. - Nun darf die Kollegin Mechthild Ross-Luttmann das Wort ergreifen. Sie hat es für die CDU-Fraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen gleich über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs ab. Damit regeln wir gesetzlich den Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis maximal 27 Jahren.