Protokoll der Sitzung vom 17.02.2016

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen gleich über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs ab. Damit regeln wir gesetzlich den Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis maximal 27 Jahren.

Zunächst ein kurzer Blick auf Herrn Kollegen Limburg. Es sei mir gestattet, zu sagen, dass gerade dieser Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest das Mittel ist, das zwischen den Sanktionen im rein erzieherischen Bereich und der Jugendstrafe im Gefängnis liegt. Von daher stimmen wir heute nicht über die Sinnhaftigkeit ab. Ich bitte aber, dies immer im Blick zu behalten.

Um eines gleich vorwegzunehmen: Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihr Entwurf übernimmt im Wesentlichen die Bestimmungen aus Richtlinien und Verordnungen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, zwar zum einen deshalb, weil das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 30. Mai 2006 zur Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges sicherlich auch gebietet, den Jugendarrestvollzug gesetzlich zu regeln, und zum anderen auch deshalb, weil der Ursprungsentwurf im Beratungsverfahren notwendige Änderungen erfahren hat.

Ich möchte an dieser Stelle allen Kollegen und Kolleginnen von den anderen Fraktionen für die konstruktive Beratung danken. Danken möchte ich aber auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die zügige Umsetzung der Änderungsvorschläge, ferner aber auch Herrn Grote vom Ministerium für seine sachgerechte Begleitung der Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wichtig waren für uns die Änderungsvorschläge zur Konkretisierung der Gestaltungsgrundsätze und - wie einige Kollegen schon angesprochen haben - zur Sicherheit in den Anstalten sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Arrestanten selbst. Von den Verbänden ist massiv und sehr eindringlich auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen worden, das dann entsteht, wenn körperliche

Durchsuchungen bei der Aufnahme von Arrestanten und Arrestantinnen nicht mehr wie bisher durchgeführt werden können. Hier ist nachgebessert worden. Jetzt kann die Vollzugsbehörde allgemein anordnen, dass Arrestanten bei der Aufnahme zur durchsuchen sind. Der Verband der Strafvollzugsbediensteten hat uns auf Nachfrage hin versichert, dass die nunmehr gefundene Formulierung so ausreichend sei.

Ein weiterer Punkt ist die konsequente Umsetzung erzieherischer Maßnahmen. Das ist sicherlich der Kernpunkt des Gesetzentwurfs. Hier wird es sehr wichtig sein, an die bisherige erfolgreiche Arbeit der Bediensteten anzuknüpfen und weiterhin eine professionelle und an den spezifischen Bedürfnissen der Arrestanten ausgerichtete erzieherische Arbeit zu leisten.

Ich glaube, dass die Erziehung der eigentliche Kernbereich ist. Hier werden wir aufeinander abgestimmte geeignete Maßnahmen brauchen, um den Jugendlichen eindringlich vor Augen zu führen, warum sie die Taten begangen haben, und um die Jugendlichen dazu anzuhalten, künftig möglichst frei von Verfehlungen zu leben.

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, auch dafür, dass Sie noch einmal unsere große Sorge angesprochen haben, die nicht darin begründet ist, dass die Erreichbarkeit auch dann gewährleistet sein muss, wenn der Kurz- und Freizeitarrest nicht mehr, wie bisher, in den Amtsgerichten stattfindet, sondern darin, dass die jungen Arrestanten die Anstalt so rechtzeitig erreichen, dass sie an allen Maßnahmen teilnehmen und von ihnen profitieren können.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, wir werden Sie aber auch beim Wort nehmen, dass Sie dies zu Ihrem Anliegen machen. Die Arrestantinnen und Arrestanten, die Bürgerinnen und Bürger und die Bediensteten erwarten, dass die Rückfallquoten, die in Niedersachsen wie in den anderen Bundesländern sehr hoch sind, möglichst gedrückt werden; denn wir alle wollen eines erreichen, nämlich dass junge Menschen nicht in die kriminelle Karriere abrutschen. Ich bitte Sie, notfalls gegenzusteuern, wenn es irgendwo kneift. Ansonsten werden wir nachbessern, wenn wir 2018 die Regierung übernehmen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Lachen bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Marco Brunotte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, im Jahr 2018 wird es sicherlich eine neue Landesregierung geben. Da es aber wieder eine rot-grüne Landesregierung sein wird, wird es an dieser Stelle nur wenige Veränderungen geben, und wir werden in der Kontinuität ganz in Ruhe weiterregieren.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU und von der FDP)

Es dauert ja immer ein bisschen, bis es wechselt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die erste Beratung am 16. September 2015 durchgeführt. Ich glaube, dass wahrscheinlich nur die wenigsten von uns gedacht haben, dass wir heute einen von allen Fraktionen getragenen Beschluss fassen können.

Wir nutzen die eigene Gesetzgebungskompetenz des Landes. Ich glaube, dass man über den Zeitpunkt streiten kann. Ich meine aber, dass der Entwurf, der uns vorgelegt wurde, ein guter war.

Was uns als Unterausschuss besonders beeindruckt hat, war unser Besuch in der Jugendarrestanstalt Emden, in der wir uns neben der Anhörung informiert haben, um zu sehen, wie der Jugendarrest in der Anstalt gelebt wird. Wir haben einen wirklich hervorragenden Eindruck aus dieser Anstalt mitgenommen, weil die Kolleginnen und Kollegen, die Bediensteten dort einen wirklich tollen Job machen und uns gezeigt haben, dass sie einen sehr hohen Anspruch an ihre Arbeit haben. Vielen Dank von dieser Stelle aus an die Kolleginnen und Kollegen!

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Arrest hat einen erzieherischen Auftrag, keinen strafenden. Dieser Auftrag zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf. Die Auseinandersetzung mit der Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist angesagt. Dafür gilt der Grundsatz, den der VNSB in der Anhörung deutlich gemacht hat: Mehr Aufgaben bedeuten mehr Personal. - Dieser Aufforderung ist die Landesregierung bereits bei Einreichung des Gesetzentwurfs nachgekommen. Es

gibt insgesamt 18,5 zusätzliche Stellen, um den qualitativen Anspruch im Jugendarrestvollzug umsetzen zu können. Auch das ist etwas, was dem Parlament, glaube ich, gut zu Gesicht steht.

Das Dritte ist das Struck’sche Gesetz. Die Gesetzesvorlage war gut. Sie ist durch die Anhörung und durch intensive Arbeit zwischen den Fraktionen in Teilen verändert worden. Wir haben sehr konzentrierte Beratungen im Ausschuss durchgeführt. Die FDP hat sich mit mehreren Anträgen eingebracht. Die Regierungsfraktionen haben an mehreren Stellen Ihren Änderungsbedarf deutlich gemacht. Herausgekommen ist, so denke ich, ein rundes Jugendarrestvollzugsgesetz, mit dem alle gut leben können und das den Spagat zwischen pädagogischen Fördermaßnahmen auf der einen Seite und dem ausgewogenen Bedürfnis an Sicherheit - in der Anstalt vor allem - auf der anderen Seite deutlich macht. Das macht sich fest an den Themen Durchsuchung, Postkontrolle, aber auch Fesselung bei Begleitung zu Ärzten und Ähnlichem. Wir haben über Besuchsregelungen, Fernsehregelungen geredet, und wir haben das Vollzugsziel auch in der Frage noch etwas angepasst, wie ein straffreies Leben, ausgerichtet an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, stattfinden kann.

Ich möchte bei all dem, was wir inhaltlich in den letzten Monaten diskutiert haben, aber eines deutlich machen: Der Justizvollzug wird nicht alle Probleme dieser Gesellschaft lösen können.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

Es wird nicht nur Aufgabe des Vollzugs sein, sich damit auseinanderzusetzen, warum allein im Jahr 2014 knapp 3 000 Arreste in Niedersachsen verhängt wurden, davon allein 20 % für Schulverweigerer und Schulschwänzer. Ob vier Wochen Arrest in der Wirksamkeit dazu beitragen, dass danach ein Leben in Straffreiheit grundsätzlich möglich ist, wage ich auch zu bezweifeln. Hier kommt es auf eine vernünftige Hilfekette im Bereich präventiver Maßnahmen und auch auf eine vernünftige Nachsorge an.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mehrfach angesprochen worden: Die Evaluation zum Gesetz hat für mehrere Bereiche eine Bedeutung. Sie hat auch eine Bedeutung für den Kurz- und Freizeitarrest, für Fahrtstrecken vor allem im Bereich Dannenberg/Gorleben. Die Fahrtstrecken werden etwas länger, um dem qualitativen Anspruch zu genügen. Das werden wir uns ansehen.

Wir glauben, es liegt ein gutes Gesetz vor, um jungen Menschen ein Leben in Straffreiheit zu ermöglichen. Daran wollen wir weiter arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Brunotte. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher kommen wir zur Einzelberatung und den erforderlichen Abstimmungen.

(Unruhe)

- Wer an einer Gesetzesabstimmung teilnehmen möchte, sitzt bitte auf seinem Platz!

Wir kommen nun zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie das einstimmig beschlossen.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das ist einstimmig beschlossen.

Artikel 3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt dieser zu? - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer den Gesetzentwurf so annehmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Die gibt es nicht. - Damit hat der Landtag dieses Gesetz einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/5110

Wir beginnen mit der Einbringung. Dazu hat Frau Ministerin Rundt das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen vor. Damit setzt die Landesregierung den nächsten Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen in der professionellen Pflege in Niedersachsen.

(Zustimmung bei der SPD - Reinhold Hilbers [CDU]: Stolperstein!)

Der Handlungsdruck im Pflegebereich ist enorm. Die Menschen, die in der Pflege tätig sind, leisten harte und für die Gesellschaft zwingend notwendige, unverzichtbare Arbeit. Wenn wir auch zukünftig eine flächendeckende pflegerische Versorgung in Niedersachsen sicherstellen wollen, dann müssen wir auch darauf achten, dass es sich um ein attraktives Arbeitsfeld handelt.

Das Spektrum an Maßnahmen, das die Landesregierung deshalb in die Wege geleitet hat, ist breit: die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit, die solidarische Umlagefinanzierung der praktischen Altenpflegeausbildung und die Unterstützung einer tarifgerechten Entlohnung, um nur einige Beispiele zu nennen.

(Unruhe)

Frau Ministerin, wenn Sie einen Augenblick innehalten! - Dem Sitzungsvorstand fällt auf, dass das Begleitgemurmel nicht normal ist. Es wird ein Gesetzentwurf eingebracht. Der Einbringung sollten wir alle lauschen. Deswegen bitte ich Sie, wenn Sie Gespräche führen wollen, dies außerhalb des Plenarsaals zu tun. Alle anderen bitte ich, jetzt der Frau Ministerin zuzuhören.

Vielen Dank, Herr Präsident.