Fragt man Pflegekräfte, was sie in ihrer täglichen Arbeit am meisten belastet, dann wird nicht ausschließlich die unangemessene Vergütung ge
nannt. Pflegekräfte beklagen sich insbesondere auch über die geringe Wertschätzung ihrer Berufsgruppe, und das bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Pflegeverbände und engagierte Pflegekräfte setzen sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Errichtung einer Pflegekammer ein, und dabei handelt sich keineswegs um Einzelmeinungen.
Bei einer repräsentativen Befragung noch der Vorgängerregierung bei den niedersächsischen Pflegefachkräften durch Infratest dimap haben sich 67 % der niedersächsischen Pflegefachkräfte für die Gründung einer Pflegekammer ausgesprochen.
Auch im direkten Dialog mit den Pflegekräften, auch bei der Auswertung der Ergebnisse der Verbandsanhörung und der Unterschriftenaktion zugunsten der Pflegekammer hat sich die Einschätzung durchaus bestätigt, dass die Mehrheit der Pflegefachkräfte eine berufsständische Vertretung in Form einer Kammer wünscht. Pflegekräfte wollen endlich Verantwortung für ihren eigenen beruflichen Bereich, für ihre Belange übernehmen und die zukünftigen Herausforderungen pflegerischer Versorgung mitgestalten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle dreijährig examinierten Pflegefachkräfte in Niedersachsen, die ihren Beruf ausüben, Pflichtmitglieder der Pflegekammer sind. Für Nichtfachkräfte mit einer mindestens einjährigen pflegerischen Ausbildung gibt es darüber hinaus die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Wichtigste Aufgabe der Pflegekammer ist die Vertretung der gemeinsamen beruflichen Belange ihrer Mitglieder. So wird sie zukünftig in Gremien und bei der Gesetzgebung mitwirkend Stellungnahmen zu pflegefachlichen Fragen abgeben. Des Weiteren wird sie in einer Berufsordnung die Berufspflichten der Pflegefachkräfte definieren und deren Einhaltung überwachen. Hierzu gehören auch die Ausgestaltung der bereits heute schon gesetzlich verankerten Fortbildungspflichten sowie die Regelung der staatlich anerkannten Weiterbildung.
Mit Leitlinien oder Empfehlungen zur Qualitätssicherung wird die Pflegekammer wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Pflegepraxis setzen.
Erteilung, aber auch den Entzug von Berufsurkunden sowie die Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Mit der Kammer erhält die Pflege eine demokratisch legitimierte berufspolitische Vertretung. Sie kann für alle rund 70 000 Pflegefachkräfte mit einer starken Stimme sprechen. Pflege wird sich zukünftig in die gesundheits- und berufspolitischen Entscheidungsprozesse wirksam einbringen können. Auf diese Weise wird der pflegerische Berufsstand endlich als eigenständige Profession und als wichtiger Player im Gesundheitswesen anerkannt.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Das hat doch wohl nichts mit der Kammer zu tun!)
Insofern stimme ich auch sowohl Karl-Josef Laumann (CDU), dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, als auch den christlich-demokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu: Die Pflegekammer ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege als attraktiven Beruf zu stärken.
(Christian Dürr [FDP]: Der lag schon beim Mindestlohn falsch! - Johanne Modder [SPD]: Recht hat er!)
Andere Bundesländer haben diesen Schritt längst vollzogen. Am 1. Januar 2016 hat in RheinlandPfalz die bundesweit erste Pflegekammer ihre Arbeit aufgenommen. In Schleswig-Holstein ist das Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer am 16. Juli des vergangenen Jahres verabschiedet worden. Konkrete Vorüberlegungen gibt es in Baden-Württemberg und Berlin.
Lassen Sie uns also allen vor Augen führen, dass wir es ernst meinen mit der Aufwertung des Pflegeberufes. Lassen Sie uns den Pflegefachkräften in Niedersachsen eine kraftvolle und starke Stimme geben - durch eine Kammer.
Ich eröffne die Beratung dazu. Als Erste hat für die FDP-Fraktion Frau Kollegin Sylvia Bruns das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja schon mehrfach über die Kammer diskutiert. Deswegen werde ich mich heute auf zwei Dinge beschränken.
(Die Rednerin hält die Broschüre von ver.di und DGB „Pflegekammern lö- sen die Probleme nicht!“ hoch)
Ich befürchte, dass Sie alle das zwar kennen, es aber nicht verinnerlicht haben; denn die Argumente, die darin stehen, sind alle gut und richtig.
Es gibt dazu, wie Sie ja wissen, eine breite gesellschaftliche Diskussion und auch ganz interessante Mehrheiten. Ich gehe nicht so weit zu sagen, es gebe niemanden, der die Pflegekammer möchte. Es gibt durchaus in der Pflege Tätige, die die Pflegekammer möchten.
- Das habe ich auch nie bestritten. Die Aussage, dass keiner sie will, ist so in der Tat nicht richtig. Aber ich habe in den letzten zwei Jahren an die 80 oder 90 Altenheime besucht und mich hauptsächlich in der Altenpflege kundig gemacht. Ich habe dort keinen einzigen Menschen getroffen, der gesagt hat: Ich möchte eine Pflegekammer haben.
- Nicht von den Heimleitern. Ich habe Ihnen auch einen Brief einer Pflegekraft mitgebracht, die mich dringend gebeten hat, diesen Brief vorzulesen. Das hatte nichts mit den Heimleitungen zu tun. Ich habe die Möglichkeit gehabt, ganz viel mit Pflegekräften zu sprechen. Dieser Pflegekraft habe ich versprochen, ihren Brief hier zu verlesen.
Im Übrigen hoffe ich darauf, dass wir in einer Ausschussberatung tatsächlich noch einmal über Alternativen reden. Ich weiß, dass Sie das beschlossen haben. Aber es gibt so viele andere Mehrheiten und so viele Unterschriften, dass ich es sehr
das Eckpunktepapier der Kammer zielt schon wie auch die Pflegekammer selbst auf die Verpflichtung zu Fortbildung ab. Wer bezahlt aber diese Fortbildungen? Ich habe dazu einige Fragen. Der Arbeitgeber? Wie sollen die Fortbildungen finanziert werden? Der Berufsangehörige, dessen Lohn für die Arbeit sowieso schon so gering ist? Fortbildungszeit ist in-house; Schulungen sind Arbeitszeit. Wie ist es bei der Pflicht zu Fortbildungen? Sind sie Arbeitszeit? Bedeutet das also eine Mehrbelastung für uns?
Erste-Hilfe-Auffrischung alle zwei Jahre, „Biostoffe“ jährlich eine Stunde pro Mitarbeiter, „Gefahrenstoffe“ jährlich eine Stunde pro Mitarbeiter, „Brandschutz“ jährlich, „Infektionsschutz“ jährlich eine Stunde pro Mitarbeiter, „§ 87 b“ jährlich zweitägige Fortbildungen, Medikamentenschulung einmal jährlich.
Bedenkt man auch, dass die Fortbildungen viel Zeit kosten? Wie sollen wir als Pflegedienstleitungen Mitarbeiter zu Fortbildungen motivieren, die sie Geld kosten, die sie jedoch machen müssen, damit sie am Ende ihr Examen behalten dürfen?
Wird die Qualität der Pflege nicht genügend von Institutionen überwacht und kontrolliert? Einige Beispiele: Heimaufsicht, MDK, Apotheker, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Berufsgenossenschaft, Brandschutz und Zoll.
Eine Zwangsverkammerung bedeutet für mich eine finanzielle Belastung durch Beiträge und Fortbildungskosten, eine weitere Prüfinstanz, keine Verbesserung der Lohnsituation in der Pflege, höhere Arbeitsbelastung, Pauschalierung von Pflege. Die Politik macht es sich zu einfach. Meine Konsequenz bei einer Zwangsverkammerung: Ich
werde keine Pflegefachkraft mehr sein. Mir reicht es. Ich werde meinen Beruf nicht mehr länger ausüben.
Dieser Brief stammt keineswegs von einer Heimleitung. Vielleicht können wir im Ausschuss noch einmal darüber sprechen. Ich fände es doch angenehm, das noch einmal näher zu thematisieren, und darf hinzufügen: Lesen bildet.