Wir haben im Ausschuss intensiv diskutiert, ob ein von allen Fraktionen getragener Antrag möglich ist. Aber es hat sich gezeigt, dass die zugrunde liegenden Männer- und Frauenbilder doch zu unterschiedlich sind, um hier zusammenzukommen. Das ist schade, aber realistisch. So stimmen wir heute mit unserer Mehrheit ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Landesregierung hat nun Frau Sozialministerin Rundt das Wort. Bitte! - Ich darf noch einmal um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal bitten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt etwas tun, was ich selten tue: Ich würde gerne der FDP eine kleine Freude machen.
Bei dem Thema „lila Latzhose“ ist mir nämlich eingefallen, dass auch ich früher Latzhosen getragen habe. Die waren allerdings gelb.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Frauenanteil in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen - - -
(Jens Nacke [CDU]: Worin liegt jetzt die Freude für die FDP-Fraktion, Frau Ministerin? Ich habe das nicht nach- vollziehen können!)
- Herr Nacke, auch wenn Sie sich jetzt benachteiligt fühlen: Jetzt hat wirklich nur Frau Ministerin Rundt das Wort,
und wir fahren erst fort - Frau Ministerin, Ihre Redezeit ist angehalten -, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. - Bitte!
Der Frauenanteil in den Verwaltungen des Landes und der Kommunen betrug im Jahr 2012 59,2 %. Die Frauen stellen also die Mehrheit aller Beschäftigten. Man könnte meinen, dass man Frauenförderung deswegen gar nicht mehr braucht.
Trotzdem bin ich der festen Überzeugung, dass wir eine wirksame Strategie zur Frauenförderung brauchen. Diese Strategie muss deutlich effektiver sein als bisher. Denn auch wenn Frauen mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei Land und Kommunen stellen, ist der Auftrag des jetzigen Gleichstellungsgesetzes, gleiche berufliche Chancen für Männer und Frauen zu schaffen, nicht annähernd eingelöst worden. Frauen haben noch immer deutlich weniger Chancen, in den oberen Hierarchiebereichen tätig zu werden und Spitzenpositionen zu erreichen.
Zu den Hierarchieebenen: Während in den Landesbehörden im mittleren Dienst fast 60 % der Beschäftigten Frauen sind, beträgt der Frauenanteil im gehobenen und höheren Dienst nur noch um die 40 %.
Wenn wir uns aber in den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen innerhalb einer Laufbahn den Frauenanteil ansehen, finden wir sehr Vermutetes. Nehmen wir die Besoldungsgruppen des höheren Dienstes in der Landesverwaltung! In der Ausbil
dung: 61 % Frauenanteil. Im Einstiegsamt A 13: immer noch gute 40 %. A 16: 25 % Frauen. B 3: 20 %. In den Spitzenämtern ab B 5: ganze 13 %.
Eine wirksame Frauenförderung ist also dringend geboten. Wenn der Frauenanteil in einem Bereich unter 50 % liegt, müssen Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt oder befördert werden. Das kann nicht weiter wie bisher einfach im Ermessen der einzelnen Dienststelle liegen. Da haben wir so etwas Ähnliches wie Flexi, und da muss man schlicht und ergreifend sagen: Flexi ist ein Rohrkrepierer.
Wir können daran auch sehen, dass man so etwas Nettes machen und mit den Männern reden kann, ob sie nicht einmal ein bisschen Einkommen und Macht abgeben wollen - geholfen hat das Reden ganz offensichtlich nichts.
Ich will noch kurz auf Frau Bruns eingehen. Ja, Wahlfreiheit finde auch ich gut. Natürlich sollte es Wahlfreiheit geben. Männer und Frauen sollten zu Hause bleiben können, wenn die Kinder klein sind.
Dafür bin ich sehr - aber eben nicht als Exklusivmodell für Gutverdiener, sondern dann bitte als Wahlfreiheit für alle.
Ich freue mich also, dass dieser Entschließungsantrag nun so schnell vom Landtag beraten worden ist. Wir sind, was das Gesetz betrifft, inzwischen so weit, dass wir es demnächst nach der Mitzeichnung dem Kabinett vorlegen wollen. Wir reden deshalb mit den Verbänden bald noch einmal ganz förmlich - bei den Anhörungen - über die neuen Gesetzestexte. Der politische Wille, der in der heutigen Entschließung des Landtags klar wird, wird dies wirksam unterstützen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4957 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Somit wurde der Ausschussempfehlung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Steuererhöhung für Sparer verhindern - Gegen die Abschaffung der Abgeltungssteuer - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4953 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/5071
- Kollegen und Kolleginnen, die der Debatte nicht folgen wollen, bitte ich, den Plenarsaal zu verlassen, sodass wir hier in Ruhe beraten können. - Bitte!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ende letzten Jahres hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble den Vorschlag gemacht, doch alsbald - vielleicht aber auch erst in der nächsten Legislaturperiode - die Abgeltungssteuer abzuschaffen.
Die SPD fordert dies ja seit Langem, am liebsten sofort. Die Grünen fordern dies seit Langem, am besten sofort. Auch die Linken fordern dies seit Langem, auch am besten sofort.
Wenn sich so eine riesengroße Koalition bildet, dann sollten die Sparer sehr skeptisch und sehr vorsichtig sein. Hier droht unseren Sparern - darauf gebe ich Brief und Siegel - garantiert eine
Die Abgeltungssteuer gibt es seit 2009. Mit ihr werden Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal mit maximal 25 % besteuert. Bei der Abschaffung der Abgeltungssteuer droht eine Besteuerung von maximal 45 %.
Die Abgeltungssteuer begünstigt die Zinserträge. Das heißt, eine Abschaffung würde insbesondere die Sparerinnen und Sparer in unserem Land treffen.