Eigentlich hätte ich mein Redemanuskript jetzt wegwerfen können, weil sich Herr Schminke ganz anders als üblicherweise geäußert hat.
Aber wir werden ihn im Ausschuss und hinterher in der abschließenden Beratung an seinen Worten messen.
Der Blick zurück macht deutlich, dass wir gerade beim letzten Mal sehr große Probleme hatten, in der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitspolitik auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ihre Worte, Herr Schminke, lassen mich hoffen, dass es diesmal besser wird. Lassen Sie uns gemeinsam - auch Sie haben es eben betont - Lösungen finden! Ich fände es gut, wenn wir das hinkriegten.
Es darf nur nicht dazu kommen, dass der Bestand an Gesetzen und Verwaltungsvorschriften des Landes Niedersachsen weiter aufgebläht wird. Davon haben wir schon genug.
Mit Sorge sehen wir, dass Aktivitäten der öffentlichen Hand immer stärker dazu genutzt werden, der Privatwirtschaft zusätzliche Steine in den Weg zu legen, womit Preisstrukturen verzerrt werden. Auch wenn es zu begrüßen ist, wenn die öffentliche Hand bei notwendigen Veränderungen eine Vorreiterfunktion oder Vorbildrolle übernimmt - es kommt auf ein vernünftiges Maß an. Ich nehme es mal so: Wir werden dieses vernünftige Maß jetzt vielleicht auch im Gesundheitsschutz auf den Baustellen erreichen.
Meine Damen und Herren, die Modernisierung des Fuhrparks gehört zu den wichtigsten Langfristinvestitionen mittelständischer Unternehmen. Aufgrund der hohen Qualität der oftmals deutschen Fabrikate - hierauf dürfen wir durchaus stolz sein - geschieht dies natürlich nicht über Nacht. Dies haben wir bereits bei der Einführung der Umweltzonen in den Innenstädten deutlich erkennen können. Das Beispiel der Umweltzonen sollte uns jedoch auch eine Mahnung sein, nicht über das
Ziel hinauszuschießen. Denn die von den Umweltzonen erhofften Luftreinhalteeffekte sind eben nicht so, wie gedacht, eingetreten; sonst gäbe es nicht auch heute noch alltägliche Feinstaubdiskussionen in den Großstädten. In Stuttgart wurden in 2015 die zusätzlichen Grenzwerte an 72 Tagen im Jahr überschritten. Der Mittelstand musste damals dennoch umfangreich investieren, obwohl das Geld anderswo dringender gebraucht worden wäre.
Lassen Sie uns also prüfen, was getan werden kann! Dann sollten wir prüfen, ob das Vorgeschlagene wirklich den Nutzen erzielen kann, ohne dass es zu einer Kostenexplosion bei den mittelständischen Unternehmen führt.
Wir begrüßen die erste Forderung Ihres Antrags zur intensiven Prüfung der arbeitsrechtlichen Auflagen und Standards. Große Probleme haben wir allerdings mit der zweiten Forderung. Sie ist aus unserer Sicht missverständlich formuliert oder könnte als Affront gegen den Mittelstand gewertet werden. Ich möchte nicht die komplette Kritik der CDU am Niedersächsischen Vergabegesetz wiederholen. Doch scheint es mir wichtig, ein klares Signal an den Mittelstand zu senden - das haben Sie angedeutet, Herr Schminke -, dass dieser Antrag eben nicht darauf abzielt, Marktverschiebungen zu verursachen oder Jobs zu gefährden.
Vielfach ist die Nachrüstung mit Partikelfiltern unverhältnismäßig teuer. Das haben Sie auch gesagt. Aber es ist bei manchen Maschinen gar nicht möglich, sodass neue Maschinen angeschafft werden müssten. Das belastet die kleineren Unternehmen überproportional.
Meines Erachtens kommt es darauf an, wie es sich in der Praxis auswirkt, möglichst moderne Baumaschinen mit zertifizierten Partikelfiltern einzusetzen. Anders gesagt: Gibt es auch Zuckerbrot oder nur Peitsche? - Wenn die Neuregelung im Detail bedeutet, dass öffentliche Aufträge künftig an verbindliche Modernisierungsziele gebunden werden, dann wäre das nicht hinnehmbar. Denn machen wir uns nichts vor: Der Zugang zu Krediten ist zwar einfacher geworden. Aber aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für Neuanschaffungen könnte ein zu hoher Zeitdruck so manches Bauunternehmen schnell überfordern. - Das haben Sie auch angesprochen, Herr Schminke.
Bei meinen Recherchen für diese Rede habe ich festgestellt, dass dieses Thema von Ihrer Gewerkschaft IG BAU schon 2014 in Berlin gespielt wurde. Scheinbar ist das Abgeordnetenhaus in Berlin nicht auf das Thema angesprungen. Aber es gibt ja für die IG BAU meinen ehrenwerten Kollegen Ronald Schminke, der sich hier in Niedersachsen um diese Themen kümmert. - Aber im Ernst: Auch im ländlichen Raum freuen sich die Anwohner über beherrschbare Rahmen bei der Feinstaubbelastung, Herr Schminke. Deswegen sollte man sich nicht nur auf die Großstädte konzentrieren.
Die Forderung Nr. 3 ist ein weiteres Beispiel Ihrer täglichen Routine. Das ist der schnelle Blick nach Berlin, anstatt zunächst einmal zu schauen, was auf Landesebene getan werden kann, ohne gleich eine Bundesratsinitiative anzuschieben.
Herr Kollege Fredermann, Herr Kollege Bley würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Ich gehe davon aus, dass Sie das erlauben.
Herr Fredermann, ich habe eine Frage. Wie schätzen Sie Nachrüstungen oder den Kauf neuer Geräte ein, wenn wir so etwas anstoßen? Wir wissen, dass Niedersachsen bei den Elektrofahrzeugen in der Vergangenheit einen Anteil von 15,9 % in der Bundesrepublik hatte. Seit unser Minister vorgeschlagen hat, Elektrofahrzeuge mit 5 000 Euro zu fördern, beträgt der Anteil von Niedersachsen nur noch 8,3 %. Die Menschen warten auf eine Veränderung. Kann das hier den gleichen Effekt haben wie bei der Elektromobilität?
Lieber Herr Kollege Bley, diese Frage kann ich Ihnen nicht ernsthaft beantworten. Ich hoffe, dass es nicht so kommt, wenn wir uns auf solche Dinge einigen sollten.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Ihr reißt euch gegenseitig rein! Mann, Mann, Mann! Hört mal, ihr seid eine Frakti- on!)
Liebe Kollegen, für uns ist der vorliegende Antrag eine gute Ausgangsbasis für die Ausschussberatungen. Ich wünsche uns, dass wir alle vernünftig miteinander debattieren und alle Stimmen hören, auch die der Arbeitgeberverbände, und dass wir die Verbesserungen, die hier in Aussicht gestellt werden können, auch wirklich erreichen.
Ich möchte aber eine Mitberatung des Sozialausschusses beantragen. Da es auch um Arbeitssicherheit geht, wäre es sinnvoll, wenn auch die Kollegen des Sozialbereichs mitberaten würden.
Vielen Dank. - Jetzt hat Herr Minister Lies das Wort. Herr Minister, nachdem Ronald Schminke uns alle mit seinem Beitrag überrascht hat, frage ich Sie, ob Sie auch etwas dazu sagen, dass Sie nur häufig über Probleme nachdenken?
- Das ist ihm so herausgerutscht. Das ist klar. Aber dazu kann man ja einen Satz sagen. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke nicht über Probleme, sondern über Lösungen nach. Das ist die Aufgabe einer Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Bley, den Hinweis auf die Elektromobilität greife ich natürlich gerne auf. Es werden keine Elektrobagger gefordert. Das sage ich, um hier nicht den falschen Eindruck zu erwecken.
Ich will das noch einmal ernsthaft sagen. Wir sehen tatsächlich in dem Thema die Problematik. Aber ob es 8 % oder 15 % sind - es geht nicht um die Frage, welches Land wie viele hat, sondern es sind insgesamt viel zu wenige. Wenn 50 Fahrzeuge mehr oder weniger prozentual schon erhebliche Veränderungen hervorrufen, dann spricht das für die 5 000-Euro-Prämie und dafür, dass Niedersachsen auf dem richtigen Weg ist. Insofern hoffe ich, dass auch Herr Schäuble das irgendwann verstehen wird und den Weg mit uns geht.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung misst dem Schutz der Bevölkerung - dazu gehören selbstverständlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - vor gefährlichen Stoffen einen extrem hohen Stellenwert bei. Daher setzen wir uns auch gezielt dafür ein, dass im Bereich von Baustellen niemand durch die Emissionen der dort eingesetzten Baumaschinen gesundheitlich beeinträchtigt wird.
Auch in den entsprechenden Fachgremien setzen sich die niedersächsischen Landesvertreter für einen kontinuierlich verbesserten Beschäftigtenschutz ein. Dieser umfasst auch die Absenkung von Grenzwerten, soweit das wissenschaftlich begründet ist. Die Festlegung eines verbindlichen Grenzwertes für Dieselmotorenemissionen ist aber ebenfalls das Ziel.
Es ist sehr positiv, dass es in Niedersachsen zurzeit kein Gebiet mit hohen Feinstaubbelastungen gibt es. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Signal. Überschreitungen der nach dem BundesImmissionsschutzgesetz gültigen Grenzwerte für Feinstaub wurden in Niedersachsen zuletzt 2006 registriert. Auch durch den Einsatz älterer Baumaschinen ist im Regelfall nicht zu befürchten, dass Feinstaubgrenzwerte insbesondere außerhalb von Gebieten mit Luftreinhalteplanung überschritten werden. Das ist ganz entscheidend.
Für die auf Baustellen eingesetzten Baumaschinen werden die Grenzwerte für Emissionen ebenso wie für Kraftfahrzeuge von der EU europaweit festgelegt. Abgasgesetzgebung für mobile Geräte und Maschinen erfolgt seit dem Jahr 1997 über EUVorgaben durch verschiedene EU-Richtlinien, die jeweils insbesondere über das Bundes-Immissionsschutzgesetz in deutsches Recht umgewandelt werden. Die bestehenden Regelungen sollen auch weiter verschärft werden. Dazu enthält der aktuelle Vorschlag der EU-Verordnung 2014/581 anspruchsvolle Anforderungen an die zukünftig verringerten Emissionen. Nach dem Willen der EU
sollen die Emissionen neu auf den Markt gebrachter Motoren schrittweise verringert und somit die alten und weniger umweltfreundlichen Motoren nach und nach verdrängt werden. Da es sich um eine Verordnung handelt, wird sie unmittelbar durchgreifen und eine nationale Umsetzung nicht mehr erforderlich machen.
Die neuen Emissionsstufen sollen gestaffelt über die Jahre 2019 bis 2021 eingeführt werden und am Ende eine erhebliche Reduzierung der Partikelemissionen mit sich bringen.
Die bestehenden sowie die geplanten neuen Emissionsgrenzwerte regeln die Anforderungen an Neufahrzeuge. Nachrüstverpflichtungen für Bestandsfahrzeuge gibt es gegenwärtig noch nicht. Erste Überlegungen hierzu bestehen allerdings. Hierbei muss eine Abwägung mit der wirtschaftlichen Zumutbarkeit erfolgen. Denn im Regelfall haben Baumaschinen eine extrem lange Nutzungsdauer von teilweise mehreren Jahrzehnten. Das ist sicherlich auch wegen der hohen Anschaffungskosten so, die sich ansonsten gar nicht wirtschaftlich rechnen würden.
Daher kommt schon die Frage auf, ob wir auch Regelungen schaffen und Anreize setzen müssen, um eine schnellere Umrüstung auf EU-regelkonforme und damit umweltfreundliche Maschinen in der Praxis zu erreichen. Wenn wir diese Wege gehen, dann müssen wir dabei allerdings die wirtschaftliche Leistbarkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Unternehmen im Blick behalten. Das ist auch der Begründung des Antrags zu entnehmen. Das darf dabei nicht vergessen werden. In dem Gesamtabwägungsprozess ist also auch die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen, gerade um die kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Bundesland nicht zu gefährden.