Da zu dem Gesetzentwurf keine erste Beratung im Plenum durchgeführt wurde und die Fraktionen sich im Ältestenrat darauf verständigt haben, dass er in der heutigen abschließenden Beratung ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll, haben die Fraktionen vereinbart, dass der schriftliche Bericht in diesem Fall mündlich vorgetragen werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat sich mit diesem fulminanten Staatsvertrag intensiv beschäftigt. Es geht dabei um die Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik. Es geht erstens um den Themenkomplex der Übernahme von bundesrechtlichen Vorschriften auf dieses gemeinsame Amt, und es geht zweitens um die Neuübertragung einer Aufgabe im Rahmen der Rohrfernleitungsverordnung.
Ich glaube, Sie sind mit mir einverstanden, wenn ich zu diesem komplexen Thema hier nicht weiter ausführe.
Es hat auch den Sozialausschuss schwere Arbeit gekostet, das Thema insgesamt zu durchdringen. Insofern möchte ich Sie davon gerne befreien.
Wir empfehlen Ihnen einstimmig, diesen Staatsvertrag zu unterstützen. Insofern wäre es gut, wenn Sie der Empfehlung folgen können. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration empfiehlt dem Landtag in der Drucksache 17/5126, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Empfehlung kam mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder zustande. Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen sowie für Haushalt und Finanzen stimmten mit demselben Ergebnis ab.
Gegenstand des sogleich an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs ist eine Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), durch die zum einen das Abkommen an eine Änderung der ihm zugrunde liegenden Rechtsvorschriften des Bundes angepasst werden soll. Zum anderen sollen der ZLS über ihren bisherigen Aufgabenbestand hinaus Aufgaben nach der Rohrfernleitungsverordnung übertragen werden, die bislang von jedem einzelnen Land in eigener Verantwortung wahrzunehmen sind. Die durch diese Aufgabenübertragung für das Land entstehenden Mehrkosten in Form einer Erhöhung des Landesanteils am Zuschussbedarf der ZLS sollen im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze im Einzelplan 08 erbracht werden.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/4540 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung - Drs. 17/5127 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/5155 - Änderungsantrag der Fraktion der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5188
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf Änderungen gegenüber Nr. 8 der Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dreimonatiger intensiver Diskussion und Arbeit mit diesem Gesetz werden wir heute das novellierte Niedersächsische Mediengesetz beschließen.
Der Entwurf ist in dieser Zeit durch Diskussionen und viele Gespräche, insbesondere auch durch die Ergebnisse einer breiten schriftlichen und mündlichen Anhörung, entscheidend verbessert worden, sodass er heute in meinen Augen auch breit mehrheitsfähig wäre.
Bis zuletzt haben wir uns gemeinsam bemüht, einen einvernehmlichen Gesetzentwurf vorzulegen. Es hat dann leider doch nicht geklappt, wobei allerdings die Differenzen im Laufe des Prozesses stark reduziert werden konnten.
Ein großer Dank für das gesamte Verfahren der intensiven Zuarbeit gilt dem GBD, der die Zwischenergebnisse und Änderungen des Entwurfes sehr schnell rechtlich bewertete und einordnete.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Ziel und Zweck des Gesetzes war und ist es, unser Mediengesetz ein wenig moderner und zeitgemäßer zu gestalten. Mehr Vielfalt, mehr Transparenz, eine verbesserte Absicherung der erfolgreichen Bürgermedien, eine Anpassung der Versammlung an veränderte gesellschaftliche Realitäten sowie hier und da kleinere Verbesserungen bringen unser Medienrecht auf einen modernen Stand. Wir stärken damit den Medienstandort Niedersachsen.
Jeder, der sich ein wenig inhaltlich mit diesem Gesetz beschäftigt, erkennt sehr schnell, dass sich zwischen Einbringung und der heutigen Beschlussfassung vieles geändert, entwickelt - in meinen Augen verbessert - hat. Hierzu mein Dank allen, die ihren Sachverstand, ihre Meinungen und ihre Wünsche in diesem Prozess eingebracht haben.
Dies hat uns im Ausschuss sehr geholfen, zumal die Streitkultur in dieser Frage eigentlich eine gute war; denn es war erkennbar, dass sich alle trotz inhaltlicher Differenzen bemühten, zu einer gemeinschaftlichen Verabschiedung zu kommen. Dies hätte in meinen Augen das niedersächsische Medienrecht auch verdient.
Meine Damen und Herren, natürlich gelingt es in keinem Gesetzgebungsverfahren, alle Wünsche zu erfüllen. Beispielhaft sei hier der Wunsch des Niedersächsischen Film- und Medienbüros genannt, das deutliche Verbesserungen in der niedersächsischen Filmförderung und deren Verankerung im Gesetz gefordert hat. Ich bin sicher, wir alle haben sehr viel Sympathie für die Forderungen, die dort erhoben worden sind, und damit auch für die Beschäftigten in der Film- und Kreativwirtschaft. Aber es stellt sich schon die Frage, ob man so etwas in einem Gesetz regeln muss oder ob das eher ein Fall für Förderrichtlinien ist. Wir haben uns, wie ich glaube, mit guten Gründen dafür entschieden, es bei den Förderrichtlinien zu belassen.
Meine Damen und Herren, wir wollten mehr Transparenz. Wir bekommen mehr Transparenz - bis hin zur grundsätzlichen Öffentlichkeit der Sitzungen der Versammlung, die nur bei bestimmten Themen ausgeschlossen werden kann. Wir stärken die Befugnisse der Versammlung. Die Versammlung kann in Zukunft über weitere Verlängerungen von Frequenzzuweisungen mit qualifizierter Mehrheit entscheiden, oder sie kann bei der Besetzung des Direktorenpostens mit einer dem Kommunalrecht nachgeahmten Regelung auf eine Ausschreibung verzichten und erneut berufen.
Wichtig für viele Bürgersender war in diesem Prozess das Ziel, mehr Planungssicherheit zu bekommen. Sowohl bei den terrestrischen wie auch bei den Kabelkanälen wird die Zuweisungsdauer von sieben auf zehn Jahre vereinheitlicht. Eine Verlängerung ist jeweils möglich statt, wie bisher, nur einmalig.
Keineswegs darf dies natürlich zu einer Marktbeschränkung von neuen zukünftigen Anbietern führen. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig.
Ein Moment, bitte, Herr Kollege! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Es ist doch leider sehr laut geworden. Das betrifft alle Beratungen. - Wunderbar. Bitte, fahren Sie fort!
Elementar für jede Planung ist eine gesicherte Finanzierung. Mit dem Gesetzentwurf haben wir eigentlich eine festgelegte prozentuale Quote im Haushalt der NLM festlegen wollen. Ziel war, die Finanzierung der Bürgermedien zu sichern, sie aber auch an Mehreinnahmen teilhaben zu lassen. Das stieß, wie ich glaube, mittlerweile zu Recht, auf breiten Widerstand. Mit der gemeinsam gefundenen Lösung quasi einer regelmäßigen Überprüfung, in die auch die allgemeine Entwicklung von Löhnen und Preisen einfließt, sowie einem Katalog von Kriterien, die bei der Zuweisung Beachtung finden müssen, ist meines Erachtens eine gute Lösung gefunden worden.
Auch bei der Frage der gesetzlichen Auferlegung von Vielfaltsmaßnahmen sind wir auf Anregung des Vertreters der KEK, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, zu einem Kompromiss gekommen. Das mögliche Auferlegen von weiteren Vielfaltsmaßnahmen wird ebenfalls in die Zuständigkeit und damit - hieran sehen Sie, wie wir stärken - in die Verantwortung der Versammlung gegeben. Gleichzeitig öffnen wir den Weg, auch marktbeherrschenden Internetunternehmen, die sich an Rundfunkanstalten beteiligen, entsprechende Maßnahmen aufzuerlegen.
Meine Damen und Herren, sichtbar wird, dass dieses Gesetz weit mehr ist als die bloße Debatte um den § 39, also die Zusammensetzung der Versammlung, die anfangs so die Öffentlichkeit beherrschte. Der Anspruch in dieser Frage war, dass wir die wesentlichen gesellschaftlichen Kräfte Niedersachsens neu abbilden wollten. Ich glaube, dies ist gelungen. Das ist naturgemäß nicht einfach, weil das Bild des Landes wahrscheinlich bei allen sehr vielfältig und verschieden ist.
Auch wenn der Rechnungshof dies kritisch sieht, werden wir die Zahl der Mitglieder in der Versammlung erhöhen müssen, ohne allerdings frühere Größen wieder zu erreichen. Demokratie und eine breite gesellschaftliche Repräsentanz, die auch neue Entwicklungen abbildet, sind nun einmal nicht zum Nulltarif zu haben.