Meine Damen und Herren, mit dem Kinderschutzbund, den Wohlfahrtsverbänden, der Verbraucherzentrale und auch dem neuen Sitz der muslimischen Verbände, nachgebildet der Regelung beim ZDF-Rundfunkrat - dies als Beispiele genannt -, gewinnt die Versammlung an Breite und Repräsentanz. Ich halte dies in einer modernen Gesellschaft wie in Niedersachsen für notwendig und wichtig.
Wenn wir am Schluss dennoch nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen sind, so lag dies erkennbar nicht an der Zusammensetzung der Versammlung. Die Parität zwischen den Sozialpartnern ist gewahrt. Ursprüngliche Planungen,
hier in Einzelbereichen zu reduzieren, zu verändern, wurden im Laufe des Prozesses zulasten der Größe verworfen.
Meine Damen und Herren, ich finde es schade, dass der Kompromiss ganz am Ende gescheitert ist. Ich hoffe noch immer ein bisschen. Aber ich bin sicher: Wir werden heute mit Rot und Grün ein tolles Gesetz, ein zukunftsfähiges Gesetz auf den Weg bringen.
Vielen Dank, Herr Kollege Haase. - Jetzt hat sich der Abgeordnete Jens Nacke, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Nacke!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Haase, ich bedauere ein wenig, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt über dieses Gesetz sprechen müssen. Ich glaube, es hätte dem Gesetz gutgetan, wenn wir etwas mehr Zeit gehabt hätten, es zu beraten. Sie selbst haben angesprochen, dass die Beratungen des GBD zum Teil doch etwas sehr eilig geschehen mussten und dass das Ganze dem Gesetz und der Beratung an dieser Stelle - ich glaube, darüber sind wir uns sogar einig - nicht gutgetan hat.
Das liegt daran, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf - ich habe es seinerzeit bei der Einbringung gesagt - deutlich zu spät auf den Markt gekommen sind. Dass wir ihn heute verabschieden müssen und keine Gelegenheit haben, uns noch ein wenig Zeit zur Beratung zu nehmen, liegt daran, dass die Amtszeit der Versammlung ausläuft und Sie die Amtszeit dieser Versammlung verlängern wollen. Es ist sehr kritisch zu bewerten, einfach per Beschluss dieses Landtags die Sitzungen eines unabhängigen Gremiums zu verlängern. Ich habe das kritisiert. Ich sehe das nach wie vor kritisch,
auch wenn ich erkannt habe, dass das bei den allermeisten Beteiligten nicht auf die gleiche Kritik gestoßen ist. Daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätten wir es dann am Ende auch nicht scheitern lassen, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden.
Den großen Wurf, den Sie hier vorstellen, das moderne Mediengesetz, kann ich nicht erkennen. Das war auch nicht Ihr Anspruch. Herr Heere hat bei der Einbringung gesagt, dass es sich eher um eine kleine Novelle handelt - ich habe das genauso gesehen - und dass es um ein paar wenige Veränderungen und Eingriffe geht.
Der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerbände, Herr Dr. Volker Müller, hat dazu abschließend Folgendes veröffentlicht - ich zitiere -: Dieser rückwärtsgewandte Entwurf des Niedersächsischen Mediengesetzes ignoriert eine sich diametral gewandelte Medienlandschaft. Informationsbeschaffung sieht heute anders aus als bei der letzten Novelle vor einigen Jahren. Google, Spotify, Facebook und Amazon arbeiten nahezu unreguliert in Niedersachsen. Warum man in diesem Umfeld private Radioanbieter weiter reguliert, bleibt das Geheimnis der Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Einschätzung ist an sich nichts hinzuzufügen. Deshalb ist es nicht weit her mit einem modernen Gesetz.
Die Veränderungen, die Verbesserungen, von denen Sie, Herr Haase, gesprochen haben, sind im Wesentlichen das Abwehren der Änderungsvorschläge gewesen. Insbesondere mag ich hier die Bevormundung der Landesmedienanstalt in ihrem Haushaltsrecht ansprechen, die zu Recht wieder aufgegeben wurde. Ich freue mich, dass Sie sich dem angeschlossen haben.
Ausdrücklich finde ich es schade, dass wir nicht noch ein wenig Zeit haben, weil die Beratungen - das will ich an dieser Stelle gerne einräumen - zwischen den Fraktionen konstruktiv und fair verlaufen sind, was dieses Gesetz betrifft. Es hätte sich gelohnt, ein wenig länger darüber sprechen zu können.
Gleichwohl werden wir dem Ganzen im Ergebnis nicht zustimmen. Ich möchte Ihnen die Gründe dafür nennen:
in Ihrem Koalitionsvertrag noch groß davon gesprochen haben, die Filmförderung solle eine besondere Rolle spielen, aber dass Sie das dann dort, wo Sie das im Parlament tatsächlich regeln können, nämlich in dem entsprechenden Gesetz, nicht einbringen wollen.
Wir hätten uns gewünscht, dass zu den Vorschlägen des Film- und Medienbüros, die von Rot-Grün wirklich sehr enttäuscht sind, etwas passiert und etwas kommt. Allein das Versprechen, da könnte einmal eine Förderrichtlinie geändert werden, auf die Sie als Parlamentarier ja überhaupt keinen Einfluss haben, reicht nicht aus.
Sie verlassen sich da auf mögliche Aktivitäten einer Landesregierung, die sich in diesem Gesetz weitgehend zurückgehalten hat, die diese Veränderung eigentlich nicht wollte und nur ganz zum Schluss massiv interveniert hat, um das Schlimmste zu verhindern. Ich komme gleich darauf zu sprechen.
Zum anderen: Eine wirkliche Verschlechterung der Situation gegenüber der bestehenden Rechtslage betrifft die Zeitungsverleger. Das haben die Unternehmerverbände sehr deutlich angesprochen. Mit dem ursprünglichen Gesetz wollten wir doch, dass es privaten lokalen Rundfunk in Niedersachsen möglichst überall gibt. Das war unser Ziel.
Seinerzeit war ein bisschen die Sorge im Raum, dass die großen Medienhäuser, die Zeitungsverlage möglicherweise sagen: Dann machen wir den Radiosender gleich selbst. Dann läuft im Radio dasselbe, was in unseren Zeitungen steht. - Diese Sorge hat sich in keiner Weise bestätigt.
Ganz im Gegenteil: Diejenigen, die dies versucht haben, mussten zum Teil wieder aufgeben. Es gibt also keine wirkliche Begründung mehr, warum man diesen Verlagshäusern weiter Fesseln anlegen muss, die nach Auskunft der Zeitungsverleger offenkundig dazu führen, dass es sich nicht lohnt, eine solche Maßnahme zu ergreifen. Deswegen gibt es keinen oder nur wenig lokalen Rundfunk in Niedersachsen. Braunschweig sei hier als Ausnahme ausdrücklich angeführt.
Diese Situation verschlechtern Sie jetzt faktisch. Das kann man aus dem Gesetz aber nicht ganz herauslesen; denn in dem Gesetz haben Sie ein Regel-Ausnahme-Verhältnis gedreht. Im Gesetz
steht jetzt: Jeder Verleger muss zwei Vorkehrungen treffen, es sei denn, es gibt Bürgerrundfunk, dann muss man nur eine Vorkehrung treffen.
- Hören Sie doch zu, Herr Heere! Ich erkläre es Ihnen gerne. Vielleicht haben Sie es bislang noch nicht verstanden.
Also: Bislang mussten zwei Vorkehrungen getroffen werden, aber wenn ein Bürgersender da ist, muss nur eine Vorkehrung getroffen werden. Das ist die Ausnahme. Diese Ausnahme greift aber überall in Niedersachsen, wo privater Rundfunk tatsächlich infrage käme. Das heißt, faktisch ist die Ausnahme die Regel. Faktisch steht in diesem Gesetz: einmal ist vorgeschrieben.
Sie wollten die zwei Vorkehrungen festschreiben und behaupten jetzt, es sei ein Kompromiss gewesen, dann darauf zu gehen, dass man jetzt eine Vorkehrung festschreibt - nominal weniger -, aber eine zweite Vorkehrung möglich macht, und zwar in jedem Fall. Das ist eine Verschlechterung gegenüber der faktischen Situation, ob Sie es nun glauben wollen oder nicht, ob Sie den Leuten etwas anderes einreden wollen oder nicht. Die Zeitungsverleger haben sehr genau verstanden, dass Sie ihnen Fesseln anlegen wollen.
Die Frage ist: Warum? - Einen inhaltlichen Grund der Meinungsvielfalt gibt es an dieser Stelle ausdrücklich nicht. Dann wird auch deutlich, welchen Geist dieses Gesetz hat. Dies ist nämlich im Wesentlichen mit gewerkschaftlichen Interessen begründet worden. Es ist im Wesentlichen mit gewerkschaftlichen Interessen definiert worden. Hier geht es darum, gewerkschaftlichen Einfluss auf Redaktionen zu nehmen. Das ist das eigentliche Ziel dieser Neuregelung. Das tragen wir ausdrücklich nicht mit und ist für uns ein Grund, dieses Gesetz abzulehnen. Es ist rückständig.
Sie haben gerade angesprochen: Ja, wir haben jetzt auch die Möglichkeit, marktbeherrschende Internetanbieter zu regulieren. - Das glauben Sie doch wohl selber nicht! Wie soll denn ernsthaft ein Internetanbieter marktbeherrschend sein? Das würde ja bedeuten, dass es keine regionale Zeitung mehr gibt in einem Gebiet, in dem ein Internetanbieter auftritt. Wo soll denn das passieren? -
Also das, was Sie den Zeitungsverlegern absprechen, nämlich dass das Internet eine derartige Konkurrenz für sie ist, dass sie nicht mehr marktbeherrschend sein können und dass es deswegen einer solchen Regel nicht bedarf, behaupten Sie jetzt für die Internetanbieter einzuführen, weil sie möglicherweise marktbeherrschend sein könnten. Sie kriegen das nicht zusammen. Auch das ist kein Kompromiss. Das ist eine Nebelkerze, die Sie an der Stelle werfen, weil Sie Ihr eigentliches Ziel mit diesem Gesetz vertuschen und verheimlichen wollen.
Nun zu dem eigentlichen Ziel, nämlich zu der Veränderung der Mehrheiten in der Versammlung der NLM. Ursprünglich sind Sie mit dem Hinweis angetreten, dass man die Versammlung nur moderat um drei Sitze vergrößern wolle und dass es nicht dazu kommen solle, dass die Versammlung aufgebläht wird. Herr Heere, das haben Sie hier bei der Einbringung angeführt und sich dafür noch gelobt. Am Ende wird die Versammlung von 25 Mitgliedern nach jetzigem Recht oder nach bisheriger Lesart auf 37 Mitglieder anwachsen.
Das sind mehr als drei. Ich will Ihnen einmal vorlesen, wer jetzt dazukommt. Allerdings muss man vorher wissen, wen sie eigentlich hinausschmeißen wollten: die Vertretung der Unternehmer, zwei Vertreter der Handwerker, und die Familien sollten hinaus; die Freien Berufe sollten geschwächt werden. Alles das ist rückgängig gemacht worden. Es war nicht einfach, das rückgängig zu machen. Das hat sehr viel Arbeit gekostet. Warum Sie nun ausgerechnet den Sozialpartner des DGB, die Unternehmerverbände, schlechter behandeln wollten und sich erst jetzt, kurz vor Toresschluss, eines Besseren besonnen haben, ist offenkundig: Ihr Ministerpräsident hat an dieser Stelle massiv interveniert und gesagt: Das kann ich nicht machen! Ich kann die Hand nicht dafür heben, dass die Leute, die ich bei „Niedersachsen packt an!“ ins Schaufenster stelle, von euch in dieser Art und Weise misshandelt werden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Anja Piel [GRÜNE]: Nicht berücksich- tigt ist etwas anderes als misshan- delt!)