Protokoll der Sitzung vom 17.02.2016

Ich lese Ihnen einmal vor, wer neu dazukommt:

(Zurufe von der SPD: Ja, lesen Sie mal vor!)

DITIB, SCHURA und Aleviten, Bund für Umwelt und Naturschutz bzw. Naturschutzbund, Landesverband Bürgermedien, Deutscher Kinderschutzbund, Verbraucherzentrale, Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Lesben- und Schwulenverband, Flüchtlingsrat, Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, Humanistischer Verband, Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur, Kommunale Spitzenverbände, Landesarmutskonferenz und die Gewerkschaft ver.di.

(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer das für eine ausgewogene Ergänzung hält, der hat offenkundig nicht ganz viel von den tatsächlichen Realitäten in diesem Land verstanden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Hier geht es doch offenkundig um Machtpolitik. Das ist etwas, was uns ein bisschen Sorge macht.

(Anja Piel [GRÜNE]: Das glaube ich!)

Unser Ziel muss doch die Staatsferne sein: ein unabhängig agierendes Gremium, wie es in den letzten Jahren installiert gewesen ist, das unabhängige Entscheidungen getroffen hat. - Das hat niemand der bisherigen Mitglieder anders gesehen. Sie wollen es jetzt so ergänzen, weil Sie sich davon versprechen, dass die Entscheidungen massiv beeinflusst werden.

Auf Einzelheiten dieser Ergänzung möchte ich eingehen. Kurz vor Schluss hat uns beispielsweise in der letzten Beratung die Information erreicht, dass Sie die Aleviten streichen wollen. Wir haben das in den Ausschussberatungen massiv kritisiert. Anschließend haben Sie diese Gruppe wieder aufgenommen. Auch hier ist davon auszugehen, dass es der Landesregierung geschuldet ist, die gleichzeitig mit den Aleviten die muslimischen Verträge schließen wollte und Entsprechendes für den ZDF-Fernsehrat beschlossen hat. Sie wollten an dieser Stelle einfach der Forderung von DITIB und SCHURA nachkommen. Das war sehr bedenklich, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier hat der Ministerpräsident gut daran getan, Sie auch an dieser Stelle zur Ordnung zu rufen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

An einer Stelle waren wir uns in der Tat einig: Dass Sie in Ihrem ersten Entwurf die kommunalen Spitzenverbände weggelassen haben, hat diese nun wirklich nachhaltig verärgert. In deren Stellungnahme hat es geheißen:

„Bei jeder Gelegenheit betont die Landespolitik, wie wichtig das Engagement der Kommunen sei. Alle möglichen Aufgaben werden uns zuteil, aber eine ordentliche Vertretung der Kommunen in der Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt … ist erneut nicht vorgesehen.“

Es ist richtig, dass die Kommunen das vorgetragen haben. An dieser Stelle sind wir uns einig, dass sie in der Tat zusätzlich in die NLM-Versammlung gehören.

Aber, meine Damen und Herren, wes Geistes Kind das Ganze war, wurde zum Schluss deutlich. Als wir die letzten Beratungsschritte gegangen sind, als es um die Familienverbände ging, ob sie in der Versammlung bleiben könnten, hätten Sie beinahe um ein Haar den Fehler gemacht, die Familienverbände zu streichen. Ich bin froh, dass Sie sich an dieser Stelle haben überzeugen lassen, dass die Familienverbände eine wichtige gesellschaftliche Gruppe repräsentieren, nämlich Familien, also dort, wo Kinder sind.

Aber sie sind nicht einfach so wieder in die Versammlung gekommen. Sie haben ganz klar und deutlich signalisiert, dass die Familienverbände nur dann ihren Sitz behalten können, wenn irgendein anderes Gremium noch dazukommt, in diesem Falle haben Sie sich für die Landesarmutskonferenz entschieden,

(Gerald Heere [GRÜNE]: Das stimmt nicht, diese Verbindung ist falsch!)

die zeitgleich neu in Ihre Liste aufgenommen wurde. Dadurch haben Sie die Versammlung ohne große Bedenken noch weiter aufgebläht.

Noch deutlicher ist es bei dem zweiten Sitz der Unternehmerverbände geworden. Sie wollten die Anzahl der Sitze der Unternehmerverbände halbieren. Der DGB sollte zwei Plätze behalten, aber die Unternehmerverbände sollten nur noch einen haben. Das hat Ihr Ministerpräsident nicht zugelassen.

Um aber gleichwohl die Mehrheitsbeeinflussung und den Zorn der Gewerkschaften von sich zu halten, ist dann ver.di ins Spiel gekommen. Jetzt bekommt ver.di einen Sitz. Niemand hat das wäh

rend der Anhörung gefordert. Niemals ist das im Ausschuss diskutiert worden. Das ist nie in einem öffentlichen Gremium zur Sprache gebracht worden. Heute wurde das zum ersten Mal schriftlich auf den Tisch gelegt. Mündlich haben wir uns bereits kurz darüber ausgetauscht. Ein Platz für ver.di als Ausgleich für die Unternehmerverbände - deutlicher kann man nicht ausdrücken, dass es ausschließlich darum geht, die Mehrheitsentscheidungen dieses unabhängigen Gremiums zu beeinflussen.

(Beifall bei der CDU - Adrian Mohr [CDU]: Nur Machtpolitik!)

Wie deutlich es dabei um Machtpolitik geht, wird in dem letzten Punkt deutlich. Denn am Ende haben Sie nach Ihrem ganzen Hin und Her, wer jetzt auf Zuruf zusätzlich in die Versammlung aufgenommen wird und wer gehen muss, einen einzigen Verlierer ausgemacht. Eine einzige Organisation haben Sie gefunden, bei der Sie sagen: Nein, da wird ein Sitz gestrichen. - Und das ist die CDU, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

In der Art und Weise, wie Sie versuchen, die Mehrheit zu beeinflussen, ist das Gerede von der Staatsferne wirklich nicht mehr ernst zu nehmen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das, was für den NDR-Rundfunkrat eine Selbstverständlichkeit ist, nämlich dass große Volksparteien anders behandelt werden als kleine Parteien, bei den privaten Medien nicht gelten sollen. Denn niemals würde die SPD auf die Idee kommen, für den NDRRundfunkrat eine solche Aufteilung zu verändern. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Ihnen die privaten Medien so unwichtig sind, dass Sie diese für den NDR selbstverständlich geltende Regel in diesem Falle nicht installieren wollen.

Ich hätte es richtig gefunden, wenn Sie es so gemacht hätten, wie wir es seinerzeit einmal gemacht haben. Ich gebe zu, es ist ein etwas merkwürdiges Konstrukt. Damals gab es mit den Linken drei Oppositionsparteien. Jede hatte einen Sitz bekommen. Also sind drei Sitze an die Oppositionsparteien und drei an die Regierungsparteien gegangen. Ich hätte es für richtig und vernünftig gehalten, wenn Sie auch dieses Mal gesagt hätten: Sechs Sitze gehen an die Parteien, die im Niedersächsischen Landtag vertreten sind: drei Sitze an die Regierungsfraktionen und drei an die Oppositionsfraktionen, wie bisher. Die Aufteilung wäre vernünftig gewesen. Das wäre jeweils ein Platz für die kleinen Parteien und wären zwei für die großen

gewesen; ein Grundmandat und anschließend die Aufteilung nach d’Hondt, so wie es beim NDRRundfunkrat geregelt ist. - Sie haben sich dem von vornherein verweigert, weil Ihnen die privaten Medien an dieser Stelle völlig egal sind. Beim Rundfunkrat des NDR wäre das für Sie nicht infrage gekommen. Das ist ein Armutszeugnis gegenüber den privaten Anbietern in diesem Lande.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das sind zusammengenommen die Punkte, weswegen wir sagen: Das ist kein modernes Gesetz. Es hatte von vornherein nur den Anspruch, hier gewerkschaftliche Ideen und Gedanken zu installieren und am Ende die Mehrheiten zu beeinflussen.

Wir werden uns die Zusammensetzung dieser Versammlung jetzt sehr genau anschauen. Wir werden sehr genau prüfen, ob und wie sich die Unabhängigkeit und die sachliche Arbeit verändern, die dieses Gremium bisher ausgezeichnet haben. Dazu können Sie jeden fragen, der dabei ist; auch Herr Heere wird Ihnen das bestätigen, der zusammen mit mir als einer der beiden Abgeordneten des Landtages in der Versammlung sitzt. Selbst Frau Flauger von den Linken, deren Amtszeit Sie mit diesem Gesetz um ein halbes Jahr verlängern, wird Ihnen das noch bestätigen können, wenn Sie sie fragen möchten. Wir werden uns also anschauen, wie diese Versammlung zukünftig arbeitet, und werden uns auch anschauen, ob und in welcher Weise dieses Gesetz dazu beigetragen hat, dass die Arbeitsweise der Versammlung schlechter geworden ist.

Insbesondere muss man sich anschauen, ob in das nunmehr nochmals deutlich aufgeblähte Gremium, das fast die alte Stärke erreicht, die wir damals mit viel Mühe und gegen Ihren erbitterten Widerstand reduziert haben, jetzt wieder die Arbeitsunfähigkeit, die die Versammlung damals ausgezeichnet hat, Einzug halten wird. Wir hoffen, dass das nicht passiert. Sollte es aber der Fall sein, wird in zwei Jahren neu über das Mediengesetz zu reden sein.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Nacke. - Jetzt hat sich der Abgeordnete Gerald Heere von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Heere!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im November haben die Fraktionen von Grünen und SPD hier eine kleine Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes ins Plenum eingebracht, um eine moderne und vielfältigere Medienpolitik im Landesrecht zu verankern. Dazu gehören mehr Transparenz der Medienanstalt, Maßnahmen zur Stärkung journalistischer Unabhängigkeit und Qualität, eine stärkere finanzielle Absicherung der niedersächsischen Bürgermedien, die - Herr Nacke, hören Sie zu! - ausdrückliche Aufnahme der Förderung der Filmfestivals und von unabhängigen Filmproduktionen als Ziele der niedersächsischen Filmförderung sowie die Verankerung von mehr gesellschaftlicher Vielfalt in der Versammlung der Landesmedienanstalt. Rot-Grün zeigt mit diesem Gesetzentwurf, wie moderne Medienpolitik geht!

(Beifall bei den GRÜNEN)

In früheren Legislaturperioden wurden Novellen des Mediengesetzes zum Teil - wie eingebracht - einfach nur durchgepeitscht. Im Gegensatz dazu haben wir die Zeit genutzt, eine umfangreiche Anhörung im Fachausschuss durchzuführen. Diese Anhörung hat Kritik, aber auch konstruktive Vorschläge gebracht. Wir haben uns davor nicht weggeduckt, sondern uns aktiv der Diskussion gestellt - mit der Medienanstalt, mit den Verbänden, mit der presseöffentlichen Meinung und auch mit der Opposition. Am Ende dieses Prozesses kann ich daher mit Überzeugung sagen: Wir haben diese Anhörung und die Gespräche genutzt, um den Gesetzentwurf noch einmal deutlich besser zu machen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Kern dieser Verbesserungen ist die Stärkung der Autonomie der Versammlung der Landesmedienanstalt; sei es bei der Frage, ob Frequenzvergaben und Kabelbelegungen weiter verlängert werden sollen oder doch neu ausgeschrieben werden müssen; sei es bei der Frage, mit welchen Raten eine zukunftssichere und dynamische Finanzierung der Bürgermedien genau vollzogen wird; sei es bei der Frage, ob die Stelle der Direktorin oder des Direktors der Medienanstalt neu ausgeschrieben werden soll oder man an einer bewährten Person festhalten möchte; bis hin zu der Frage, ob Vielfaltsmaßnahmen gegen das Entstehen vorherrschender Meinungsmacht einem Rundfunksender auferlegt werden sollen oder nicht.

Manches davon ist guten Anregungen aus der Anhörung geschuldet, bei anderen Punkten - z. B. bei den Vielfaltsmaßnahmen oder bei den Finanzierungsquoten für die Bürgermedien - sind wir auf nachvollziehbare öffentliche Kritik eingegangen.

Herr Nacke, Ihre Aussage an der Stelle ist falsch. Zu den Vielfaltsmaßnahmen gibt es keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung. In der bisherigen Fassung des Gesetzes werden zwei Vielfaltsmaßnahmen als Regelfall genannt. Es gibt jede Menge Regionen in Niedersachsen, wo das eintreffen würde, weil es dort keinen Bürgersender gibt.

(Jens Nacke [CDU]: Nennen Sie mal eine!)

Diese Regelung haben wir zurückgenommen und sind auf eine Vielfaltsmaßnahme gekommen. An dieser Stelle haben wir eine Flexibilisierung eingeführt, die auch gilt - übrigens nicht für „Wir regulieren das Internet“, sondern auch, wenn sich Internetakteure und andere Medienakteure als Verlage an Rundfunkveranstaltern beteiligen. Genau in dem Fall kann die Versammlung der Landesmedienanstalt in Zukunft solche Vielfaltsmaßnahmen auferlegen. Übrigens ist von den Zeitungsverlegern bemängelt worden, dass die Vielfaltsmaßnahmen nur den Zeitungsverlegern auferlegt werden können, andere Medienakteure aber nicht betroffen sind. Insofern haben wir hier eine nachvollziehbare Anregung der Zeitungsverleger aufgenommen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Wir haben mit alldem aber nicht einfach alles zurückgedreht, sondern stattdessen einen echten Mehrwert geschaffen: Wir haben den Ermessensspielraum der Versammlung der Medienanstalt in diesen zentralen Punkten ausgeweitet und damit das Prinzip der Politikferne des Medienbetriebs deutlich gestärkt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Herr Kollege Heere, Herr Nacke möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. - Herr Nacke, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Kollege Heere, für die Möglichkeit. Herr Kollege, Sie haben gerade ausgeführt, es gebe in Niedersachsen eine Vielzahl von Regi

onen, in denen es keine Bürgersender gebe, wo diese Regelung zum privaten Rundfunk dann zum Tragen käme. Nennen Sie mal die Regionen, von denen Sie glauben, dass dort privater Rundfunk auftauchen könnte, wo es derzeit aber keinen Bürgersender gibt!

Bitte schön, Herr Heere!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur ein Beispiel: In Celle gibt es eine sehr aktive Initiative. Der Kollege Schmidt ist dort immer sehr weit vorne dran.