len. Da müssen wir uns auf den Weg machen, bzw. wir sind auch schon auf dem Weg. Es ist hinderlich, wenn gerade in diesem Lernbereich Doppelstrukturen bestehen.
Im Übrigen ist das auch gar nicht Anliegen der Petition. Die Petition kritisiert zwar, dass Eltern mit dem Auslaufen der Förderschule Lernen möglicherweise Wahlfreiheit genommen wird. Es ist aber keine Kernforderung der Petition. Die Kernforderungen sind andere. Denen wurde zum Teil - also nicht zu 100 % - nachgekommen. Das ist aufgrund vielerlei Faktoren nicht möglich.
Wir brauchen nach wie vor eine Kontinuität beim Umsetzen der Inklusion, und die haben wir bereits. Ich denke, auch hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht.
Wir sind aber in einem Prozess. Bei der Inklusion ist wie bei den Sprachlernklassen noch nicht absehbar, wie das Ganze in fünf oder zehn Jahren aussehen wird. Wir müssen uns aber auf den Weg machen, und das haben wir gemacht. Wir haben vor allen Dingen, auch was die sonderpädagogische Förderung angeht, die Situation aufarbeiten müssen, dass es bei Weitem nicht genug Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen in diesem Land gibt. Das ist ein Versäumnis der Vorgängerregierung, das wir hier mühevoll abarbeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren. So sind neun neue Lehrstühle dafür eingerichtet worden.
Die Voten sind bereits genannt worden: für die Petition zum Thema Spracherwerb „Material“ und für die Petition zum Thema Inklusion „Sach- und Rechtslage“.
Vielen Dank, Herr Bratmann. - Jetzt hat sich für die FDP-Fraktion noch einmal Björn Försterling gemeldet. Sie haben noch eine Redezeit von drei Minuten. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eben ein Irrglaube, dass alles in Ordnung sei und dass in den letzten zehn Monaten
Ja, die Ministerin hat auch mit Unterstützung dieses Hauses in den Haushaltsberatungen die Anzahl der Sprachlernklassen gesteigert. Aber auch die Anzahl der schulpflichtigen Flüchtlingskinder ist um ein Vielfaches gestiegen, und das ist das Problem. Dieses Problem hat der Stadtelternrat Osnabrück vor zehn Monaten benannt, und die Situation hat sich nicht verändert.
Sie haben sogar über ein halbes Jahr gebraucht, um die Stellen der Schulsozialarbeiter, die wir hier im Nachtragshaushalt beschlossen haben, überhaupt erst einmal auszuschreiben. Das wurde von der Ministerin ein halbes Jahr lang ausgesessen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Immer noch gibt es Schulen, denen keine Sprachlernklassen genehmigt werden. Immer noch gibt es Schulen, die ihren anderen Sprachförderunterricht zurückfahren müssen. Da fällt sogar Deutschunterricht aus, um Sprachlernklassen mit Lehrerstunden zu versorgen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beim Thema SPRINT-Klassen wird den berufsbildenden Schulen mittlerweile gesagt, sie könnten SPRINT-Klassen einrichten, wenn sie sie aus dem eigenen Budget selbst erwirtschafteten. Es gibt immer noch keine Unterstützung für zusätzliche Sachmittel oder für Dolmetscher in den Schulen, die Sprachlernklassen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das liegt immer noch im Argen! In zehn Monaten ist durch diese Landesregierung eben nicht genug passiert! Es wird weggeguckt, anstatt den Schülerinnen und Schülern zu helfen, die Hilfe brauchen!
Dieses Land ist immer noch nicht darauf vorbereitet, dass in den Erstaufnahmeeinrichtungen, in den Notunterkünften des Landes Niedersachsen 4 500 Kinder im Kindergarten- und Schulalter sind, die in den nächsten Wochen schulpflichtig werden, wenn sie zugewiesen werden. Die Ministerin und ihre Vertreter im Kultusausschuss haben dazu ausgeführt, dass man darauf noch gar nicht vorbereitet sei und dass das in der aktuellen Unterrichtungsversorgung gar nicht vorgesehen sei.
Es kommen 4 500 Schülerinnen und Schüler zusätzlich in die Schulen, und die Ministerin legt die Hände in den Schoß! Das stinkt den Eltern mittler
Jetzt hat sich der Kollege Seefried gemeldet. - Bevor ich ihm das Wort erteile, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir eine Kurzintervention nicht berücksichtigt haben, weil ich nicht wusste, dass auch innerhalb der Debatte über Petitionen Kurzinterventionen möglich sind. Das regeln wir danach; das holen wir nach.
- Ach, Sie sind der Kurzinterventionsmensch. Herr Seefried, dann haben Sie jetzt die normale Zeit. Ihre Kurzintervention bezieht sich auf den Kollegen Bratmann, so habe ich das verstanden. Dann machen wir das jetzt so. Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Genau darum sollte es gehen: Ich wollte an dieser Stelle auf den Kollegen Bratmann reagieren.
An dieser Stelle muss ich tatsächlich wieder auf das zurückkommen, was Herr Bratmann vorhin ausgeführt hat. Er hat von „Textbausteinen“ gesprochen. Es war ja nicht das erste Mal, dass wir im Landtag beim Thema Eingaben erlebt haben, dass versucht wird, eine Position, die vonseiten der Opposition vertreten wird, als sogenannte Textbausteine abzustempeln.
Herr Bratmann, ich will es an dieser Stelle wirklich so deutlich sagen: Ich finde es unerträglich, in welcher Art und Weise hier mit den Positionen der Opposition, aber eben auch mit den Positionen der Betroffenen, der Petenten umgegangen wird. Das sind doch nicht irgendwelche Textbausteine, sondern wir nehmen die Petitionen ernst, die die Menschen an den Niedersächsischen Landtag schreiben.
Aber Sie stellen sich hier hin, wollen die Opposition in irgendeine Richtung abstempeln und versuchen, die Welt in einer Art und Weise schönzureden, wie sie es nicht ist, insbesondere nicht in Niedersachsens Schulen.
Sie können nicht von der Hand weisen, dass wir nach wie vor erhebliche Probleme mit Blick auf die Unterstützung des Spracherwerbs durch Flüchtlingskinder in unseren Schulen haben. Sie können nicht von der Hand weisen, dass es nach wie vor ein Riesenproblem ist, ausreichend Lehrkräfte zu finden, bzw. dass Lehrkräfte, die geeignet sind, an der Bürokratie des Ministeriums scheitern und deshalb nicht in den Schuldienst kommen können.
Sie können nicht von der Hand weisen, dass die Rahmenbedingungen für die Inklusion derzeit nicht so sind, wie sie sein sollten. Wenn Sie diesen Weg weitergehen und die Förderschulen abschaffen, dann sind Sie diejenigen, die den Erfolg der Inklusion gefährden. Das ist nicht die Opposition, und das sind nicht Textbausteine, sondern das ist Ihr falsches Handeln!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere lieber Kollege Seefried, Sie können sich sicher sein: Wir nehmen alle Petitionen sehr ernst, und auch im Petitionsausschuss - das wird der Kollege Krumfuß bestätigen können - wird sehr ernsthaft und in der Regel sehr, sehr sachlich über die Petitionen diskutiert. Häufig besteht Einigkeit zwischen den Berichterstattern der Oppositionsfraktionen und der die Regierung tragenden Fraktionen.
Im Kultusausschuss wird zwar manchmal etwas schärfer debattiert, aber auch da geht es in der Regel sachlicher zu als hier im Parlament. Was mich stört und was ich eben versucht habe, zur Sprache zu bringen, ist die Tatsache, dass bei Bildungspetitionen sofort die ganz großen Geschütze aufgefahren werden und dass Sie und auch der Kollege Försterling jedes Mal - anhand jeder Petition - eine Generaldebatte über die rotgrüne Bildungspolitik eröffnen. Das wird dem Anliegen des Petenten tatsächlich nicht gerecht. Denn darum geht es ihm nicht.
Kollege Försterling ergreift hier das Wort zu einem tatsächlich wichtigen Anliegen des Petenten, fährt innerhalb von 30 Sekunden hoch und sagt: Katastrophe!
Das ist nicht sachgerecht. Ich bin ein Freund sachlicher Debatten. Wir können hier gerne weiter schul- und bildungsideologische Debatten führen.
(Christian Grascha [FDP]: Machen Sie doch einfach einmal eine bessere Po- litik! Dann schreiben die Menschen keine Petitionen mehr!)
Das wird auch weiterhin passieren. Aber nutzen Sie nicht jede Petition zu einer Generalabrechnung mit der Kultuspolitik in Niedersachsen!
Vielen Dank, Herr Bratmann. - Jetzt hat sich die Kollegin Sylvia Bruns, FDP, zu der Eingabe 02065/11/17 gemeldet. Da geht es um den Datenschutz im Pflegebereich; ich kürze es ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Niedersächsische Pflegegesetz, dem wir damals nicht zugestimmt haben. Die Petentin hat genau die Gründe aufgeführt, aus denen wir das Gesetz damals abgelehnt haben. Es geht um die ersatzlose Streichung des § 12 a.
Zweitens. Die Gründe für den Grundrechtseingriff müssen abschließend im Gesetz definiert werden. Eine Weitergabe der Daten darf nicht ohne Zustimmung des Pflegebedürftigen erfolgen.
Drittens. Die Art der personenbezogenen Daten, die Art ihrer Übermittlung sowie die Weiterverarbeitung sind näher zu bestimmen.
Das hat alles nicht stattgefunden. Es gab nachweislich einen oder zwei Versuche - von einem weiß ich definitiv -, die Daten abzufordern.