Da ist zum einen das Vertragsverletzungsverfahren der EU, weil Deutschland die Nitratrichtlinie nicht einhält. Allein die Ammoniakemissionen liegen deutlich höher als in der Nitratrichtlinie vorgesehen. Statt zulässiger 550 Kilotonnen emittiert Deutschland regelmäßig mehr als 600 Kilotonnen. 95 % davon stammen aus der Landwirtschaft. Entsprechend besteht Handlungsbedarf wie eine bodennahe Düngeausbringung oder alsbaldige Einarbeitung. Herr Grupe, die vier Stunden stehen im aktuellen Entwurf noch drin. Die eine Stunde ist aufgrund der Intervention schon wieder herausgeflogen. Das war übrigens auch eine der grünen Mehrheiten im Bundesrat. Es stehen wieder die vier Stunden drin.
Zum anderen verstößt Deutschland gegen die Wasserrahmenrichtlinie und hier insbesondere gegen die Forderung der Wasserrahmenrichtlinie, das Grundwasser in einen guten Erhaltungszustand zu bringen. 60 % der Grundwasserkörper in Niedersachsen sind aufgrund der hohen Nitratbelastung in keinem guten Zustand. Wir kommen also nicht umhin, den Überschuss aus dem ausgebrachten Stickstoff und den durch die Pflanzen aufgenommenen Stickstoff - den sogenannten Stickstoffbilanzüberschuss - zu reduzieren.
Da sind wir bei dem sechsten Punkt Ihres Antrags. Wir werden die Überschüsse auf höchstens 50 kg N pro Hektar reduzieren müssen, um auf Dauer eine Belastung des Grund- und Trinkwas
sers vermeiden zu können. Aus der Nummer kommen wir nicht heraus. Ob 50 kg auf Dauer reichen, wissen wir abschließend auch noch nicht. Das sehen wir dann. Sie überfordern sonst auf Dauer das Regenerationspotenzial des Bodens. Irgendwann ist dessen Pufferfunktion schlicht aufgebraucht.
Auch andere Punkte in Ihrem Entschließungsantrag sehen wir zuerst einmal kritisch. Dazu gehört das Aussetzen der Aufzeichnungspflicht bei Betrieben, die in den Vorjahren den zulässigen Stickstoffüberschuss nicht überschritten haben. Das führt dazu, dass damit dann auch hinterher keine Kontrollen mehr in dem Umfang möglich sind.
Zu den Differenzierungsmöglichkeiten hat Herr Deneke-Jöhrens schon einiges richtigerweise ausgeführt. Angesichts der Überschreitungen, die wir haben, muss dauerhaft sichergestellt sein, dass Betriebe die zulässigen Stickstoffbilanzüberschüsse in der Tat nicht überschreiten. Ist das anders, finden wir diese Überschüsse im Grundwasser, und genau das geht nicht.
In anderen Punkten sind wir durchaus bei Ihnen, bei der FDP und bei Herrn Grupe, z. B. wenn es um die Reduzierung des N-Anteils bei der Weidehaltung oder um die Reduzierung der Sperrfrist für Festmist geht. Darüber können wir durchaus reden.
Meine Damen und Herren, im Ergebnis werden wir uns für alle Maßnahmen einsetzen und über alle Maßnahmen mit uns reden lassen, die die Landwirte so weit wie möglich entlasten. Wir werden aber keine Punkte auf den Weg bringen, die die Umwelt belasten oder die zu einer verringerten Überprüfbarkeit der Düngemengen führen.
Das ist auch deshalb der Fall, weil wir weiterhin in mehreren Landkreisen flächendeckend zu hohe Düngergaben feststellen, wie der Nährstoffbericht gezeigt hat. Es wird schon flächendeckend gegen das bestehende Recht verstoßen. Wir können es einzelbetrieblich nicht zuordnen. Genau deshalb brauchen wir auch die Ermächtigung zum Verschneiden der Daten. Das führt im Übrigen nicht zu einem Mehraufwand für die betroffenen Landwirte, weil wir auf die Daten zurückgreifen, die wir haben.
Ein Düngerecht auf Treu und Glauben, wie es Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, vorschwebt und wie man Ihrer Pressemitteilung entnehmen konnte, ist nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht möglich. Aber auf das Mach
Vielen Dank, Herr Kollege Janßen. - Herr Kollege Grupe, ob Sie es glauben oder nicht: Wir haben damit gerechnet, dass Sie eine Kurzintervention machen wollen. Sie haben für 90 Sekunden das Wort. Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Kollege Janßen, vielleicht können wir noch einen Punkt abräumen bzw. ihn zumindest sehr konstruktiv miteinander bereden. Ich meine die zu 60 % belasteten Grundwasserkörper. Das ist eine Darstellung des Umweltministeriums. Der ganze Bereich mit 60 % ist rot angemalt. Aber das ist eine Definitionsfrage. Wenn in einem Gebiet einer bestimmten Größe nur eine einzige Messstelle mit über 50 mg liegt, wird das ganze Gebiet rot eingezeichnet und als belastet bezeichnet. Wenn man die Einzelpunkte sieht, sieht man in diesem Gebiet aber großflächig nur grüne Messpunkte mit unter 25 mg.
Wenn ich die Landwirte also anreizen möchte, in den besseren Bereich zu kommen, kann ich jemandem in einem Gebiet, in dem alles in Ordnung ist, nicht per Definition sagen, in 20 km Entfernung ist ein belasteter Brunnen, und deswegen bist du belastet. Da müssen wir ran. Bei 18 % der Brunnen müssen wir zu deutlichen Verbesserungen kommen. Darauf müssen wir uns konzentrieren und nicht alle als belastet erklären und damit an den Pranger stellen. Nur so können wir erreichen, dass wir möglichst schnell wesentlich besser werden.
So groß ist der Unterschied da eigentlich auch nicht. Die Messpunkte, die bis jetzt gewählt worden sind, bzw. das Messnetz, das darüber gelegt worden ist, führen per Definition dazu, dass, wenn in einem Grundwassereinzugsgebiet ein solcher Messpunkt liegt, der gesamte Grundwasserkörper
als belastet eingestuft wird. Das ist rein per Definition so, und so entstehen natürlich diese Karten.
Sie haben aber insofern recht: Wenn man sozusagen zusätzliche Auflagen machen wollte, dann geht es grundsätzlich um die Punkte, bei denen die Situation tatsächlich schlecht ist. Das sind die Messpunkte, die Sie erwähnt haben.
Ich glaube, da haben wir überhaupt keinen Dissens. Nach meiner Kenntnis wird dieses Messnetz derzeit überarbeitet. Man muss abwarten, was dabei herauskommt.
Ich habe mich eben auf den Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer bezogen, den wir wieder vorgefunden haben. Weil wir das nur aggregiert erfassen können, haben wir in einigen Landkreisen - ich kann die betroffenen nennen; aber ich kann es auch lassen; Sie wissen genauso gut wie ich, welche Landkreise ich meine - trotz Verbringung immer noch ein Zuviel an Nährstoffen im System. Wir müssen daran arbeiten, das zu reduzieren. Dazu brauchen wir auch effiziente Kontrollen.
So aufwendig das in der Summe sein wird, ich glaube, aus dieser Nummer kommen wir nicht gut raus. Das ist der Dissens, den wir vielleicht noch einmal besprechen müssen.
Vielen Dank, Herr Kollege Janßen. - Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Christian Meyer das Wort. Bitte, Herr Minister!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke erst einmal für die - bis auf einzelne Ausrutscher - sehr fachlichen Wortbeiträge. Ich glaube, im Vergleich zu anderen Debatten und auch zu der Diskussion in anderen Bundesländern kann man feststellen, dass wir in Niedersachsen das Problem erkannt haben und auch auf einem guten Wege der Lösung sind. Wir warten jetzt auf die Düngeverordnung bzw. das Düngegesetz. Das ist eine Sache des Bundes.
Es gibt ja einen gemeinsamen Beschluss dieses Landtages dazu, der immer vergessen wird. Ich glaube, ich habe ihn vor zwei Jahren Bundesminis
ter Schmidt persönlich überreicht und gesagt: CDU, FDP, Grüne, SPD sagen, was wir brauchen. - Das war nicht überzogene Bürokratie, und das waren auch nicht irgendwelche Detailregelungen zur Weidehaltung von Kühen. Denn wir haben in Niedersachsen in bestimmten Regionen ein Mengenproblem. Dieses Mengenproblem müssen wir lösen. Dafür haben wir gemeinsam Vorschläge gemacht. Wir haben uns auch darauf verständigt, die vorhandenen Daten zu nehmen, die die Landwirte sowieso schon an die unterschiedlichen Stellen melden, und sie den Düngebehörden in Niedersachsen, der Landwirtschaftskammer, zu geben. Dann können wir den Prozess, der jetzt schon stattfindet - Verbesserung der Düngeüberwachung, höhere Verbringung, Reduzierung des Flächendefizits in den „roten“ Landkreisen -, wirklich wirksam angehen.
Das ist auch nur gerecht; denn die große Mehrheit unserer Landwirte handelt beim Düngen nach Recht und Gesetz. Wir wollen aber die wenigen kriegen, die die Probleme im Wasser verursachen.
Zu dem Kartenstreit: Ich könnte dazu Karten von Herrn Birkner und Herrn Sander heraussuchen. Die waren damals genauso rot-grün gestaltet. Aber es bleibt dabei, dass zahlenmäßig 42 von 90 Grundwasserkörpern in einem schlechten Zustand mit Blick auf die Nitratbelastung sind. Das sind übrigens weniger als 50 % der Körper. Dennoch sind 60 % der Landesfläche - denn diese 42 haben eine etwas größere Fläche - in einem schlechten Zustand. Selbst wenn nur 30 % in einem schlechten Zustand wären: Wir sind zum Schutz unseres Grundwassers verpflichtet und müssen Abhilfe schaffen. Von daher sollten wir uns nicht über Messdaten im Einzelnen streiten, sondern über die Lösung des Problems. Da sind wir in Niedersachsen auf einem guten Weg.
Es wurde angesprochen, an welchen Stellen wir Gemeinsamkeiten haben. Sie haben die bürokratische Regelung angesprochen, die der Bund geplant hatte. Er wollte regeln, dass in einer Stunde alles ausgebracht werden muss. Ich war an dem Tag gerade bei Herrn Rukwied, als ich hörte, dass der Bundesminister diese Vorgabe machen wollte. Wir waren uns ziemlich schnell einig, dass es überzogen ist, eine solche Auflage für alle Landwirte zu machen. Wir wollen sie nicht, und ich bin froh, dass wir es gemeinsam mit den Bauern erreicht haben, dass solche überzogenen Auflagen nicht gemacht werden.
Wenn Sie meine letzte Rede im Bundesrat zum Düngegesetz im Livestream gesehen haben, dann haben Sie vielleicht gemerkt, dass ich mich auf ein Thema konzentriert habe, von dem ich dachte, dass es verständlich ist. Da habe ich die gleiche Rede gehalten wie Sie, nämlich zum Kuhfladen.
Wenn Sie sich die Karten noch einmal anschauen: Die grünen Bereiche sind erstens die Grünlandregionen und zweitens die Regionen, in denen keine großen Nitratprobleme bestehen. Da weiden unsere Kühe. Wir sind Weideland Nummer eins. Das heißt, dort hat man keine Probleme.
Aber was tut der Bund? - Er geht nicht an die großen Mengen, nicht an die Betriebe heran, die Probleme haben, sondern er diskriminiert den Kuhfladen. Ich bin ja nur neben Milchbauern aufgewachsen; ich bin selber keiner. Aber ich weiß, dass auf eine Weide nicht unbegrenzt Kühe gestellt werden können. Der begrenzende Faktor ist das Weidefutter. Deswegen führt die Verteilung der Kuhfladen, glaube ich, nicht zum Nitratproblem.
Trotzdem wird der Kuhfladen vom Bund diskriminiert. Er wird nämlich nicht mehr mit 0,25 angerechnet, sondern er soll jetzt - erst war die Rede von 0,6 - mit 0,4 angerechnet werden. Das hört sich komisch an. Aber diese Höherbewertung des Kuhfladens würde dazu führen, dass unsere Tausende weidehaltenden Betriebe, unsere Milchbauern, die sich gerade zu Recht über die niedrigen Milchpreise beschweren, zusätzliche Flächen bräuchten oder ihre Kühe in den Stall bringen müssten, sodass das Grünland nicht mehr genutzt werden würde und wir Grünlandverluste hätten.
Da wird wirklich ein riesiger Unsinn und Quatsch gemacht. Ich bin sehr dankbar dafür, dass in diesem Parlament dazu eine gemeinsame Auffassung besteht. Die Düngeverordnung darf nicht dazu dienen, unsere Kühe in den Stall zu treiben. Deshalb sollten wir für eine gute, praxisorientierte Düngeverordnung kämpfen, und wir sollten dafür sorgen, dass der Kuhfladen dort bleibt, wo er hingehört, nämlich auf die Weide, und dass er nicht höher gerechnet wird als vorher.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deswegen schließen wir die erste Beratung und kommen zur Ausschussüberweisung.
Mit diesem Entschließungsantrag soll sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist nach der Geschäftsordnung ausreichend unterstützt. Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24: Erste Beratung: Der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels begegnen - Dumpingpreise verhindern - Landesregierung muss Gründung von Milchabsatzplattform vorantreiben - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/5116
Zur Einbringung hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Helmut Dammann-Tamke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute könnte in der rückblickenden Betrachtung durch Landwirte und Milchbauern im Besonderen ein guter Tag gewesen sein. Heute könnte der Tag sein, an dem unsere Bäuerinnen und Bauern in Niedersachsen und weit darüber hinaus sagen: Es hat sich in der Politik etwas dahin gehend verändert, dass man uns Bauern nicht mit den Kräften eines freien Marktes, eingebettet in einen Weltmarkt, alleinlässt. - Dieses Signal wäre in der derzeitigen Situation schon ein Wert an sich.
Worum geht es konkret? - Die Lage auf dem Milchmarkt, sowohl auf dem nationalen als auch auf dem europäischen und dem Weltmilchmarkt, ist extrem angespannt. Die schwächelnde Nachfrage in China sowie das Russland-Embargo führen in Verbindung mit dem Auslaufen der Quotenregelungen nach wie vor zu einem Überangebot an Milch. Das Besondere an der Milchproduktion ist, dass es sich a) bei unverarbeiteter Milch um ein schnell verderbliches Produkt handelt, b) die Vielzahl der Milcherzeuger - betriebswirtschaftlich gesehen sinnvoll - weiter voll produziert, solange der Milchpreis ihre variablen Kosten deckt, und c) dieses Angebot auf dem wichtigsten heimischen Markt im Wesentlichen durch den Flaschenhals Lebensmitteleinzelhandel muss.
In den jetzt gerade anstehenden Preisverhandlungen spielt dieser LEH seine Marktmacht wieder mit aller Härte aus. In diesem klassischen Nachfrageoligopol ist selbst die Milchwirtschaft in Form von großen Molkereien hilflos. Die Nachfrager wissen genau um den Druck, der bei der Produktion von verderblichen Produkten auf der Angebotsseite lastet. Sicher: Der Wettbewerb innerhalb des Lebensmitteleinzelhandels ist vermutlich in kaum einem anderen Industrieland so stark wie in der Bundesrepublik. Die fünf Großen - Aldi, Lidl, EDEKA, METRO und REWE - halten 85 % des Lebensmittelmarktes in ihren Händen.
Dieser Konzentrationsprozess fördert nach wie vor die Geiz-ist-geil-Mentalität - gerade auch im deutschen Lebensmittelmarkt. Damit wird auf der Angebotsseite das konterkariert, was der Verbraucher regelmäßig, zumindest in repräsentativen Umfragen, präferiert: erstens Regionalität, zweitens bäuerliche Produktionsstrukturen, drittens Tierwohl.